Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Von einem Freund schwer übers Ohr gehauen - was nun?
Jörg29
2007-07-18, 18:00:24
Guten Tag,
ich bin im Moment in einer echt blöden Situation und weiss nicht so ganz wie ich verfahren soll.
Ein Freund hat ein Internetcafe eröffnet, welches mittlerweile auch läuft und ich hab - sozusagen - mit die Hauptarbeit gemacht.
Habe bei der Renovierung des Raumes (Putzen/Tapezieren usw...) so gut wie alles gemacht, habe die gesamte PC-Infrakstruktr bestellt/vernetzt/eingerichtet und auch die Software aufgespielt.
Dann habe ich ihm dazu eine Website erstellt und auch sonst noch einiges ans Laufen gebracht.
Wir hatten ein Freundschaftshonorar von 1500-2500€ ausgemacht (je nachdem wieviel Arbeit es eben am Ende ist).
Leider haben wir keinen Vertrag darüber gemacht. Dachte eben es ist ein Freund...Alles nur mündlich!
Nun denn bin ich jetzt aber schwer enttäuscht worden. Ich weiss nicht warum, aber er lässt KEINEN Penny rüberwachsen!! Dabei ist das ganze schon ein halbes Jahr her....das schlimme dabei: Er tut so völlig Aalglatt und kommt mit dummen ausreden, die aber völlig auf Lügen aufbauen, da er vor kurzem erst ein neues Auto gekauft hat...
Die Frage ist: Wie komm ich an mein Geld? Gibts da überhaupt irgendeinen weg? Hab sone Stinkwut...
Und warum zum Teufel kann man sich so schwer in jemand täuschen? :( Kannte die Person 2 Jahre....
Wird dir hoffentlich eine Lehre sein. Bei Geld hört die Freundschaft auf und erst recht bei solch, im Vergleich, hohen Beträgen.
Santini
2007-07-18, 18:05:43
Guten Tag,
ich bin im Moment in einer echt blöden Situation und weiss nicht so ganz wie ich verfahren soll.
Ein Freund hat ein Internetcafe eröffnet, welches mittlerweile auch läuft und ich hab - sozusagen - mit die Hauptarbeit gemacht.
Habe bei der Renovierung des Raumes (Putzen/Tapezieren usw...) so gut wie alles gemacht, habe die gesamte PC-Infrakstruktr bestellt/vernetzt/eingerichtet und auch die Software aufgespielt.
Dann habe ich ihm dazu eine Website erstellt und auch sonst noch einiges ans Laufen gebracht.
Wir hatten ein Freundschaftshonorar von 1500-2500€ ausgemacht (je nachdem wieviel Arbeit es eben am Ende ist).
Leider haben wir keinen Vertrag darüber gemacht. Dachte eben es ist ein Freund...Alles nur mündlich!
Nun denn bin ich jetzt aber schwer enttäuscht worden. Ich weiss nicht warum, aber er lässt KEINEN Penny rüberwachsen!! Dabei ist das ganze schon ein halbes Jahr her....das schlimme dabei: Er tut so völlig Aalglatt und kommt mit dummen ausreden, die aber völlig auf Lügen aufbauen, da er vor kurzem erst ein neues Auto gekauft hat...
Die Frage ist: Wie komm ich an mein Geld? Gibts da überhaupt irgendeinen weg? Hab sone Stinkwut...
Und warum zum Teufel kann man sich so schwer in jemand täuschen? :( Kannte die Person 2 Jahre....
2Jahre sind nicht grad Viel
Was hat er denn für Ausreden?
Peleus1
2007-07-18, 18:07:14
Naja, ist ja wohl schwarz gelaufen, oder? Da fällt der Gang zur Polizei wohl flach.
2Jahre sind nicht grad Viel
Was hat er denn für Ausreden?
Naja es heisst immer:
"Bin grad knapp bei Kasse". "Bekomme aber demnächst Geld von jemand"
und solchen Unsinn...
Naja, ist ja wohl schwarz gelaufen, oder? Da fällt der Gang zur Polizei wohl flach.
Nein, schwarz ist es nicht gelaufen.
Habe ein Gewerbe für IT-Technik. Das hätte ich ihm abgerechnet, das Handwerkliche war freundschaftliche Hilfe.
Peleus1
2007-07-18, 18:12:05
Nein, schwarz ist es nicht gelaufen.
Habe ein Gewerbe für IT-Technik. Das hätte ich ihm abgerechnet, das Handwerkliche war freundschaftliche Hilfe.
Dann setz ihm eine Frist und geh zur Not rechtlich gegen ihn vor. Da würde, für mich, die Freundschaft enden.
Dann setz ihm eine Frist und geh zur Not rechtlich gegen ihn vor. Da würde, für mich, die Freundschaft enden.
Da habe ich auch drüber nachgedacht. Nur völlig ohne etwas schriftliches?
Ist die Polizei denn für sowas überhaupt zuständig (Zivilrecht?!)?
Peleus1
2007-07-18, 18:16:33
Da habe ich auch drüber nachgedacht. Nur völlig ohne etwas schriftliches?
Ist die Polizei denn für sowas überhaupt zuständig (Zivilrecht?!)?
Zuständig ist die Polizei dafür sicher. Und das mit dem Vertrag sollte, würde es hart auf hart kommen, nicht unbedingt ein Hindernis sein. Er müsste ja dann imo beweisen wer die Arbeiten getan hat, insbesondere Website und Verkabelung.
Hast du einen Zeugen?
rotalever
2007-07-18, 18:17:13
Dann setz ihm eine Frist und geh zur Not rechtlich gegen ihn vor. Da würde, für mich, die Freundschaft enden.
Aber er hat ja nichts schriftlich. Dann steht wohl Aussage gegen Aussage.
StreetRanger
2007-07-18, 18:31:55
Ich weiss ja nicht, warum ihr so zimperlich seid, aber in unserer Gegend regelt man das anders:
Man sucht sich 1-2 Bekannte, die ein paar Drohanrufe (man muss wenn mans richtig macht garnicht drohen) machen und denjenigen auffordern "auf dem Rechten weg zu bleiben".
Wäre das nichts für den Threadstarter? Die menschliche Psyche ist recht sensibel und auf Angst reagieren die meisten sehr fix - da werden selbst die lahmsten Hasen flott!
Peleus1
2007-07-18, 18:34:55
Ich weiss ja nicht, warum ihr so zimperlich seid, aber in unserer Gegend regelt man das anders:
Man sucht sich 1-2 Bekannte, die ein paar Drohanrufe (man muss wenn mans richtig macht garnicht drohen) machen und denjenigen auffordern "auf dem Rechten weg zu bleiben".
Wäre das nichts für den Threadstarter? Die menschliche Psyche ist recht sensibel und auf Angst reagieren die meisten sehr fix - da werden selbst die lahmsten Hasen flott!
Jo, super. Und wenn deine "Drohanrufe", die von Leuten zweifelshaften Bildungsstandes ausgeführt werden, nicht wirken, kommt die "Bushido-Crew" und knöpft sich ihn vor?
Das ist natürlich eine super Lösung.
Stirling
2007-07-18, 18:40:23
Kennt sich dein Freund denn mit IT aus? Sonst sabotier doch den Laden und sag ihm das du das erst dann wieder geradebiegst wenn er dich bezahlt hat.
Jo, super. Und wenn deine "Drohanrufe", die von Leuten zweifelshaften Bildungsstandes ausgeführt werden, nicht wirken, kommt die "Bushido-Crew" und knöpft sich ihn vor?
Das ist natürlich eine super Lösung.
Meine Freunde mögen zwar keine Gymnasiasten sein, aber sie sind trotzdem sehr gute Kumpels, besser als die "Freunde" des Threadstarters.
Was spricht dagegen, sich solche Leute mal vorzuknöpfen, wenn es anders nichtmehr geht? Soll man sich von solchen Leuten zum Narren halten lassen??
creave
2007-07-18, 18:44:21
Die Website stammt doch von dir, verkauft hast du die niemals, könnte man ihm nicht als "erste Drohung" die Site wegnehmen? Ist doch eigentlich noch dein Eigentum.
(@gast, dann lieber sowas wie http://www.moskau-inkasso.com/ xD)
Peleus1
2007-07-18, 18:48:42
Die Website stammt doch von dir, verkauft hast du die niemals, könnte man ihm nicht als "erste Drohung" die Site wegnehmen? Ist doch eigentlich noch dein Eigentum.
(@gast, dann lieber sowas wie http://www.moskau-inkasso.com/ xD)
Das klingt sinnvoll, erstmal die Website wegnehmen. Das sollte ihn vorwarnen. Ich halte nichts von Selbstjustiz.
EureDudeheit
2007-07-18, 19:16:44
Frag ihn ob er Geld für die nächste Arztrechnung hat oder schicke ein paar Muskelprotze vorbei, wenn du nicht die nötige Austrahlung dafür hast.
wenn du clever warst hast du dir ein hintertürchen offengelassen,
das würde ich jetzt nutzen und die anlage ersma lahm legen bis er mit dem geld rüberkommt.
dürfte auch recht schnell gehen, wenn er keinen umsatz mehr macht
is zwar nicht die englische art, aber er wills ja nich anders
boxleitnerb
2007-07-18, 19:48:24
Also ihr mit euren dämlichen Vorschlägen. In so vielen Threads hier wird zu Gewalt aufgerufen, das ist ja nimmer schön. Entweder seid ihr zu doof, um Probleme anders zu lösen oder einfach zu faul.
Website wegnehmen ist ein hervorragender Vorschlag, so würde ich es auch machen. Rechtlich gesehen einwandfrei und dazu sehr raffiniert.
Hör nicht auf die Schläger hier, das ist nur dummes Geschwafel.
Crossfade
2007-07-18, 20:10:53
JOa, Gewalt hilft hier wohl nicht weiter.
Aber da du das System ja komplett eingerichtet hast, wirst du dich ja recht gut damit auskennen und sicher auch wissen, wie du da reinkommst. fall es da irgendeine Möglichkeit gibt, würde ich das Syystem lahmlegen (irgendwo "kleinen" Fehler einbauen) und ihm sagen, dass du das System zig mal beser kennst, und dass er das nur mit der Hilfe von proffesionellen Arbeitern beheben kann, die ihm auch n paar Tausender kosten werden.
Also kann er auch gleich dir das geld geben....
Flashpoint
2007-07-18, 23:25:20
Verträge müssen nicht schriftlich vorhanden sein um Geltung zu haben.
Ein beiderseitiges Einverständnis über den Auftrag reicht vollkommen aus.
Nachfrage->Angebot
Drohen oder körperliche Gewalt würde ich im übrigen unterlassen, es sei denn du willst eine Gegenklage riskieren ;)
Website wegnehmen und dann noch warten bis es irgendein IT-Spezifisches Problem gibt. Passiert ja irgendwann mal... und dann kannst du ihn sitzen lassen bzw. sitzt du am längeren Hebel ;)
Mumins
2007-07-19, 08:26:41
Lasse ihm einen gerichtlichen Mahnbescheid zukommen. Legt er da keinen Widerspruch ein haste ihn am Sack.
peppschmier
2007-07-19, 09:07:02
Da er sich rausredet versuch doch mal ihm ein Schriftstück unter die Nase zu halten, wo draufsteht wieviel du bekommst. Kannst das ganze ja ein bissel nett umschreiben, damit er nicht misstrauisch wird. Wenn du seine Unterschrift hast mahnen und, wie der Vorredner schreibt, Mahnbescheid...
Ansonsten kannst du natürlich direkt zum Anwalt rennen. Wenn er keinen Plan hat, wie man ein Netzwerk aufbaut oder wie man eine Website bastelt solltest du ihn einfach dran kriegen. Wie will er sonst erklären, dass die Infrastruktur läuft? "Da sind letzte Nacht so ein paar Mainzelmännchen gewesen...." ;D
Geld annehmen für "freundschaftliche Hilfe" bedeutet aber im Endefekt es ist Schwarzarbeit.
Ist es bei dir nicht eher so, dass sich da ein gewisses Neidpotential aufgebaut hat, weil dein Freund sich ein neues Auto zugelegt hat und du das jetzt mit den Einnahmen aus dem INet-Cafe verbindest?
Wenn ihr wirklich mündlich eine Aufwandsentschädigung ausgehandelt habt, dann sprich ihn drauf an und wenn er nicht zahlen kann, sucht eine andere Lösung, etwa in Ratenform, aber lass dich nicht abspeisen. Rechtlich gesehen hast du keinen Anspruch auf Geld.
flatbrain
2007-07-19, 09:12:11
Lasse ihm einen gerichtlichen Mahnbescheid zukommen. Legt er da keinen Widerspruch ein haste ihn am Sack.
Den Weg würde ich auch gehen... allerdings würde ich ihm vorher schriftlich eine Zahlungsaufforderung mit genauer Höhe der Forderung und Zahlungsziel (also Frist) zukommen lassen - hast du noch Rechnungen über angeschaffte Hard/Software oder Bestellbestätigungen, also irgend etwas, womit du nachweisen kannst, dass du für ihn tätig warst?
Auch mündliche Verträge sind verbindlich und das Du für ihn gearbeitet hast, lässt sich doch leicht beweisen. 1:0 für Dich. Ich würde ihm einen Mahnbescheid zustellen lassen, widerspricht er, würde ich ein Verfahren durchführen lassen.
Geld annehmen für "freundschaftliche Hilfe" bedeutet aber im Endefekt es ist Schwarzarbeit.
Lesen... Die Renovierung war freundschaftliche Hilfe. Die PC-Infrastruktur und die HP wären über das Gewerbe des Threadstarters abgewickelt worden.
Amarok
2007-07-19, 12:46:59
Traurig, sehr traurig..und auch mehr als bedenklich was für seltsame Vorschläge hier kommen (Drohanrufe, Gewaltandrohung usw.).
Ich möchte soetwas hier nicht mehr sehen, ok?
Ash-Zayr
2007-07-19, 12:49:10
Das Ganze ist ein halbes Jahr her. Ich denke mal, der Abzocker hat sich längst einen kundigen Kumpel oder sonstwen als Admin zugelegt. Ich kann mir nicht vorstellen, daß in einem Internetkaffee die Kisten seit Erstinbetriebnahme unbeaufsichtigt laufen. Mit Glück aber wurden an den PCs selbst, die sicher mit eingeschränkten Benutzerkonten laufen, die Kennwörter für den Zugang als Admin nicht geändert. Wenn Du die noch kennst, komme als "Kunde" in seinen Laden und versehe einen PC nach dem anderen mit "Format C:". Oder bringe einen USB-Stick mit ein paar netten Viren und Würmern mit. Wenn das System per Software dann platt ist, gehst Du ins BIOS und übertaktest derart, daß der PC vielleicht noch etwas laufen würde, aber baldig den Hardwarehitzetod stirbt oder zumindest selbst nach Wiederaufspielen von Windows instabil ist ohne Ende.
Zudem kannst Du ihn ganz leicht an den Eiern bekommen, wenn Du weisst, daß die Rechner mit Raubkopien laufen (Windows, Office, usw)!! Ein anonymer oder offener Tipp an die Behörden, und die PCs werden abgeholt samt Verfahren. Falls er auf Dich verweisen will, und dass Du das damals in Betrieben genommen hast....? So what...kann er nicht beweisen, so wie Du ja angeblich nicht beweisen kannst, dass er Dir Geld schuldet.
Also, Gewalt ist nicht mal nötig....so ein Laden ist sehr, sehr angreifbar von einem Wissenden....nimm ihm einfach das wieder weg, was Du investiert hattest, und wofür Du nicht bezahlst worden bist. Das ist ethisch mehr als legitim!!
Ash-Zayr
Super Grobi
2007-07-19, 12:58:20
Zudem kannst Du ihn ganz leicht an den Eiern bekommen, wenn Du weisst, daß die Rechner mit Raubkopien laufen (Windows, Office, usw)!! Ein anonymer oder offener Tipp an die Behörden, und die PCs werden abgeholt samt Verfahren. Falls er auf Dich verweisen will, und dass Du das damals in Betrieben genommen hast....? So what...kann er nicht beweisen, so wie Du ja angeblich nicht beweisen kannst, dass er Dir Geld schuldet.
Das finde ich gut :up: Da würde ich mich glatt bei einem Anwalt beraten lassen wie es aussieht, wenn ER die Raubkopien aufgespielt hat. Evt. hilft da ja eine "Selbstanzeige" und schon ist die Sache erledigt. Aber ich geh mal davon aus, daß der Gewerbebetreibende haftet (I-Cafe) und nicht irgent ein Schrauber.
SG
der einfache Handschlag gilt vor Gericht auch als Vertrag.
Wolfram
2007-07-19, 13:46:19
Nein, schwarz ist es nicht gelaufen.
Habe ein Gewerbe für IT-Technik. Das hätte ich ihm abgerechnet, das Handwerkliche war freundschaftliche Hilfe.
Wenn Du ihm noch keine Rechnung geschrieben hast, schreib ihm eine- für die IT-Arbeiten. Die kann ja etwas höher ausfallen, als ursprünglich geplant, wenn Du für die Renovierung ansonsten nichts bekommt.
Dann zahlt er nicht, Du mahnst ihn, er zahlt immer noch nicht, Du pfändest ihn. Am besten über einen Anwalt, damit Du keine Fristen verpaßt, außerdem sparst Du Dir die Arbeit.
Auf die Nase fallen kannst Du damit nur, wenn er mittellos ist. Dann bleibst Du auf den Kosten hängen.
Im übrigen kannst Du den Betreffenden auch wegen Betruges anzeigen bzw. damit drohen, damit er zahlt. Denn betrogen hat er Dich.
Ash-Zayr
2007-07-19, 13:54:52
der einfache Handschlag gilt vor Gericht auch als Vertrag.
Leute, die diese leeren BGB Gesetzes-Hülsen bringen, glauben auch an den Osterhasen und stehen nicht wirklich im Leben....sorry, aber das sind auch Leute, die denken, sie bekommen innerhalb einer Woche Schmerzensgeld über einen super Anwalt, kostenlos natürlich, wenn jemand ihnen die Fresse einschlägt oder jemand sie mit dem Wort "Arschloch" genötigt hat (albernes Wort übrigens).
Es gibt einfach Dinge im täglichen Alltag, die fallen schlicht, und zwar wissentlich in Kauf genommen von der BRD, unter den Teppich staatlich geregelter Verfahren und Gesetze...und das ist auch irgendwie gut so. Wo kämen wir da hin, wenn jeder Hannes weinend zum Gericht läuft und sagt:
"Der Gunnar hat mir aber die Hand drauf gegeben, dass er mir meine Bohrmaschine vor Donnerstag wieder zurückbringt...jetzt hat er sie immer noch und meint, er hätte das so nie gesagt."
Wacht auf!!
ASh-Zayr
Wolfram
2007-07-19, 14:18:06
Leute, die diese leeren BGB Gesetzes-Hülsen bringen, glauben auch an den Osterhasen und stehen nicht wirklich im Leben....sorry, aber das sind auch Leute, die denken, sie bekommen innerhalb einer Woche Schmerzensgeld über einen super Anwalt, kostenlos natürlich, wenn jemand ihnen die Fresse einschlägt oder jemand sie mit dem Wort "Arschloch" genötigt hat (albernes Wort übrigens).
Es gibt einfach Dinge im täglichen Alltag, die fallen schlicht, und zwar wissentlich in Kauf genommen von der BRD, unter den Teppich staatlich geregelter Verfahren und Gesetze...und das ist auch irgendwie gut so. Wo kämen wir da hin, wenn jeder Hannes weinend zum Gericht läuft und sagt:
"Der Gunnar hat mir aber die Hand drauf gegeben, dass er mir meine Bohrmaschine vor Donnerstag wieder zurückbringt...jetzt hat er sie immer noch und meint, er hätte das so nie gesagt."
Wacht auf!!
ASh-Zayr
Also darf man sich Deiner Ansicht nach ne Bohrmaschine leihen und nicht wieder zurückgeben? Leihst Du mir mal Deine?
Der Threadstarter kennt den Typen, der ihn betrogen hat, er hat eine Adresse und (scheinbar) ist der Betrüger auch nicht mittellos. Zudem ist nicht schwer zu beweisen, daß Leistungen erbracht wurden, gestritten würde sicherlich über den Umfang.
Selbst wenn am Ende nur 1000 Euro stünden- Du würdest einfach so darauf verzichten?
Website wegnehmen ist ein hervorragender Vorschlag, so würde ich es auch machen. Rechtlich gesehen einwandfrei und dazu sehr raffiniert.
Der Vorschlag ist genauso dumm wie die Gewaltaufrufe. Du kannst Unrecht nicht mit Unrecht vergelten und dann sagen, jetzt ist alles ok.
Wenn er seinem Ex-Freund die Page wegnimmt und diesem daraus ein finanzieller Schaden ensteht (was man wohl annehmen kann), dann kann der diesen Schaden einklagen.
Ash-Zayr
2007-07-19, 15:11:01
Also darf man sich Deiner Ansicht nach ne Bohrmaschine leihen und nicht wieder zurückgeben? Leihst Du mir mal Deine?
Ich habe niemals gesagt, daß man es bei dem Unstand belassen soll und es hinnimmt, sondern nur daß man bei einigen Dingen einfach nicht auf eine "reguläre Lösung" mit Hilfe einer Drittpartei (Polizei, Gericht, Anwalt) zählen darf!
Natürlich würde ich mir die Bohrmaschine zurückholen, mit allen nötigen Mitteln, und sei es, daß ich den Nachbarshund in dem fiktiven Beispielfall so lange als Pfand einstecke...aber ich würde nicht über einen Anwalt gehen...das ist albern und naiv, und diese Naivität herrscht bei vielen leider vor heutzutage...daher lassen sich so viele abzocken, bertrügen, unterkriegen und ausnutzen.
Und auch in diesem Thread-Fall hatte ich doch wohl geschrieben, welche Möglichkeiten ich sehe in erster Instanz...alles außergerichtlich.
Wenn andere auf das Gesetz scheissen, muss man es selbst manchmal auch. Hauptsache man tut nichts, weswegen man nachts nicht mehr schlafen kann, aber in diesem Fall hier würde ich den Gott der Gerechtigkeit auf meiner Seite sehen bei was immer ich unternehmen würde im Grenzebereich der Legailität.
Ash-Zayr
Cubitus
2007-07-19, 15:14:02
jeden Tag nerven, nerven und nochmals nerven wirklich jeden tag nach dem Geld fragen. Eine Teilzahlung verlangen, Ratenzahlungen vorschlagen.
Wolfram
2007-07-19, 16:14:33
Ich habe niemals gesagt, daß man es bei dem Unstand belassen soll und es hinnimmt, sondern nur daß man bei einigen Dingen einfach nicht auf eine "reguläre Lösung" mit Hilfe einer Drittpartei (Polizei, Gericht, Anwalt) zählen darf!
Natürlich würde ich mir die Bohrmaschine zurückholen, mit allen nötigen Mitteln, und sei es, daß ich den Nachbarshund in dem fiktiven Beispielfall so lange als Pfand einstecke...aber ich würde nicht über einen Anwalt gehen...das ist albern und naiv, und diese Naivität herrscht bei vielen leider vor heutzutage...daher lassen sich so viele abzocken, bertrügen, unterkriegen und ausnutzen.
Und auch in diesem Thread-Fall hatte ich doch wohl geschrieben, welche Möglichkeiten ich sehe in erster Instanz...alles außergerichtlich.
Wenn andere auf das Gesetz scheissen, muss man es selbst manchmal auch. Hauptsache man tut nichts, weswegen man nachts nicht mehr schlafen kann, aber in diesem Fall hier würde ich den Gott der Gerechtigkeit auf meiner Seite sehen bei was immer ich unternehmen würde im Grenzebereich der Legailität.
Ash-Zayr
Albern und naiv fände ich es, sich unnötigerweise strafbar zu machen. Und "Selbsthilfe" ist hier wie anderswo nicht im "Grenzbereich", sondern ganz simpel illegal und kann Dich zudem viel Geld kosten.
Die gelbe Eule
2007-07-19, 16:19:51
Die Website ist Dein geistiges Eigentum. Also Infrastruktur lahmlegen ist die beste Lösung. Warum soll Er behalten, für das Er nicht bezahlt hat? Bis dahin kannst Du damit machen wo Du Böcke drauf hast. Soll Er mal versuchen dagegen anzugehen ;)
Stormtrooper
2007-07-19, 16:30:02
Du kannst Unrecht nicht mit Unrecht vergelten und dann sagen, jetzt ist alles ok.
Wenn er seinem Ex-Freund die Page wegnimmt und diesem daraus ein finanzieller Schaden ensteht (was man wohl annehmen kann), dann kann der diesen Schaden einklagen.
Macht er doch nicht.
Die Seite gehört dem Threadersteller, er kann damit machen was will.
Anders siehts mit dem Virus oder format C: aus ...das wäre verboten, aber nicht wenn er seine Webseite löscht.
Das gute A
2007-07-19, 16:41:41
Website wegnehmen - er hat seinen Teil der vereinbarten Leistung noch nicht erbracht, die Website ist zudem noch dein Eigentum.
Dann wird er aufwachen und Du kannst ihm mal die "Pistole auf die Brust" setzen (bitte nur sprichwörtlich, nicht dass nachher wieder wer denkt, dass hier zur Gewalt aufgerufen wird ;)). Ich finde das als kleines Druckmittel, ihn mal an seine Zahlungsverpflichtung/das Zahlungsversprechen zu erinnert, durchaus passend.
Gruß
Nein, er kann damit nicht machen, was er will. Sie gehört zum Geschäft seines "Freundes", egal ob dieser sie bezahlt hat oder nicht. Er kann nur versuchen, sein Geld zu bekommen.
Salvee
2007-07-19, 17:01:20
Nein, er kann damit nicht machen, was er will. Sie gehört zum Geschäft seines "Freundes", egal ob dieser sie bezahlt hat oder nicht. Er kann nur versuchen, sein Geld zu bekommen.
Darf ;)
Wenn du keinen weiteren Nachweis für den Vertrag hast, dann versuch auf den Freund einzuwirken, das Geld freiwillig zu bezahlen. Wenn er darauf eingeht gut, wenn nicht hast du verloren.
Rechnungen zu schicken und Klage zu erheben ist zwar möglich, wird dich aber nicht weiterbringen, falls der Freund sich dazu entschieden hat niemals zu bezahlen. Er wird behaupten du seist sein Freund gewesen und hast ihm beim Aufbau seines Cafés geholfen. Monate später bist du gekommen und hast plötzlich 2000 EUR dafür verlangt, was niemals vereinbart wurde. Der Forderung ist er natürlich nicht nachgekommen und das wars dann.
Außer euren beiden widersprüchlichen Aussagen gibt es keine verwertbaren Hinweise, es kann daher nicht festgestellt werden was tatsächlich geschah und das Verfahren wird im Zweifel für den Angeklagten eingestellt.
Du kannst natürlich auch die anderen Ratschläge hier befolgen und anfangen ihn zu nerven, zu terrorisieren und zu schädigen. Das Geld wirst du dadurch aber kaum bekommen.
Wolfram
2007-07-19, 18:26:09
Wenn du keinen weiteren Nachweis für den Vertrag hast, dann versuch auf den Freund einzuwirken, das Geld freiwillig zu bezahlen. Wenn er darauf eingeht gut, wenn nicht hast du verloren.
Rechnungen zu schicken und Klage zu erheben ist zwar möglich, wird dich aber nicht weiterbringen, falls der Freund sich dazu entschieden hat niemals zu bezahlen. Er wird behaupten du seist sein Freund gewesen und hast ihm beim Aufbau seines Cafés geholfen. Monate später bist du gekommen und hast plötzlich 2000 EUR dafür verlangt, was niemals vereinbart wurde. Der Forderung ist er natürlich nicht nachgekommen und das wars dann.
Außer euren beiden widersprüchlichen Aussagen gibt es keine verwertbaren Hinweise, es kann daher nicht festgestellt werden was tatsächlich geschah und das Verfahren wird im Zweifel für den Angeklagten eingestellt.
"Im Zweifel für den Angeklagten" gibt's nur im Strafrecht.
Daß er Leistungen erbracht hat, wird der Threadstarter beweisen können. Daß es sich um reine Gefälligkeitsleistungen gehandelt haben soll, dürfte angesichts des Umfangs (wieviel Arbeitsstunden? Material?) lebensfremd erscheinen. Und wenn es reine Hilfe unter Freunden war- warum soll der eine Freund dann plötzlich Geld haben wollen?
Wenn zwei Leute vor Gericht Widersprüchliches behaupten- da ist ja nunmal ein Standardfall- dann kann das Gericht selbstverständlich dem einen glauben und dem anderen nicht. Vor allem dann, wenn die eine Schilderung in sich schlüssig und die andere abseitig sein sollte (was die Frage wäre).
Crafty
2007-07-19, 22:49:21
Jo, super. Und wenn deine "Drohanrufe", die von Leuten zweifelshaften Bildungsstandes ausgeführt werden, nicht wirken, kommt die "Bushido-Crew" und knöpft sich ihn vor?
Das ist natürlich eine super Lösung.
Solche Sachen erledigt man selber wenn es Not tut.
Denn selbst Professionelle Eintreiber erweisen sich teilweise als unfähig.
Man kann dem Mann entweder ein letztes Mal "gut zureden",oder eine Schwäche von ihm raussuchen.
Evtl. hat er ja Glück und der Zechpreller hat sich auf irgendeiner Seite als "Tunte" mit entsprechenden Bildern registriert,oder hat anderswie Dreck am Stecken :biggrin:
Dann kann er sein Geld sehr leicht einfordern ;)
Denn mit normalen Worten und Gutmütigkeit kommt man bei solchen Arschgeigen net weit.
Diese Menschen kapieren es nur wenn "Druck" ausgeübt wird.
mfg
Madman123456
2007-07-20, 01:28:52
Er hat sich also ein neue Auto gekauft und deswegen kein Geld? Dieses Auto muss anscheinend wirklich nötig gewesen sein und offenbar war es auch nicht möglich, irgendeine Schüssel für an die 2000€ billiger zu kaufen. Hach was für ein armer Mensch.
"Im Zweifel für den Angeklagten" gibt's nur im Strafrecht.
Daß er Leistungen erbracht hat, wird der Threadstarter beweisen können. Daß es sich um reine Gefälligkeitsleistungen gehandelt haben soll, dürfte angesichts des Umfangs (wieviel Arbeitsstunden? Material?) lebensfremd erscheinen. Und wenn es reine Hilfe unter Freunden war- warum soll der eine Freund dann plötzlich Geld haben wollen?
Wenn zwei Leute vor Gericht Widersprüchliches behaupten- da ist ja nunmal ein Standardfall- dann kann das Gericht selbstverständlich dem einen glauben und dem anderen nicht. Vor allem dann, wenn die eine Schilderung in sich schlüssig und die andere abseitig sein sollte (was die Frage wäre).Was ich mir erlaube anzuzweifeln. Sie haben das gemeinsam durchgezogen, wobei der Threadersteller behauptet, den Löwenanteil der Arbeit durchgeführt zu haben. Schön, nur was soll's? Ohne irgendwelche Belege ist das alles nicht beweiskräftig.
Stormtrooper
2007-07-20, 05:24:17
Was ihr hier immer mit Beweisen habt ...
Ein Richter ist frei in seiner Entscheidung, wenn er die Geschichte des Threaderstellers glaubt hat der andere Pech gehabt.
Ash-Zayr
2007-07-20, 08:03:29
Was ihr hier immer mit Beweisen habt ...
Ein Richter ist frei in seiner Entscheidung, wenn er die Geschichte des Threaderstellers glaubt hat der andere Pech gehabt.
Der bessere Schauspieler gewinnt? Ein Richter ist frei in seiner Entscheidung? Also Willkür?? Nein....wenn das so ist, wofür gibt es denn Anwälte...die braucht man dann generell nicht, wenn es nicht soetwas wie eine Beweisaufnahme gibt und die Einordnung des ganzen in den juristischen Hintergrund.
Wenn in so einem Fall keine Partei Beweise beibringen kann, dann wird so ein Gericht, meist kommt so ein Fall nicht mal bis zu dieser Instanz, einen Schiedsspruch anstreben, oder aber ganz einfach: der, der Geld will, muss klar beweisen können, daß ihm dieses zusteht. Wo kämen wir hin, wenn ich einfach so behaupte, mein Nachbar, der Timo, schuldet mir eigentlich noch 3.000,- Euro? Ich bereite mich da richtig gut vor mit einer konstruierten Story und verkaufe mich vor Gericht so gut, daß der arme Junge, völlig perplex ob meiner dreisten Geschichten und der aus der Luft gegriffenenen Forderung, vor Gericht verliert undf zahlen muss....
Junge, komme auf den Teppich...so läuft Justiz nun auch nicht.....aber das ist eben das Ergebnis, wenn man nur das falsche Bild der Unterschichtenfernsehen-Gerichtsshows als Maßtab nimmt.
Ash-Zayr
Simon Moon
2007-07-20, 08:07:05
Was ihr hier immer mit Beweisen habt ...
Ein Richter ist frei in seiner Entscheidung, wenn er die Geschichte des Threaderstellers glaubt hat der andere Pech gehabt.
öhm... nein? Wo kämen wir da auch hin?
Auch ein Richter kann nicht einfach so ausm Bauch heraus Urteile fällen. Ansonsten käm der nächste auch noch, würde ebenso glaubhaft machen, dass er geholfen hätte usw.
Kurz - In einem Rechtsstaat braucht man auch Beweise, ansonsten ist nur Aussage vs. Aussage und im Zweifel für den Angeklagten...
Junge, komme auf den Teppich...so läuft Justiz nun auch nicht.....aber das ist eben das Ergebnis, wenn man nur das falsche Bild der Unterschichtenfernsehen-Gerichtsshows als Maßtab nimmt.
Aber Richterin B. Salesch ist doch immer so gerecht :ucatch:
Wolfram
2007-07-20, 12:06:22
Stormtrooper hat natürlich recht. In Deutschland gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung ( http://de.wikipedia.org/wiki/Beweis_(Rechtswesen)).
Freie Beweiswürdigung bedeutet gerade nicht Willkür. Es bedeutet aber, daß der Richter eben nicht schematisch entscheiden muß. Zehn Zeugen müssen nicht mehr recht haben als einer.
§ 286
Freie Beweiswürdigung
(1) Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei. In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
(2) An gesetzliche Beweisregeln ist das Gericht nur in den durch dieses Gesetz bezeichneten Fällen gebunden.
"Gut konstruierte Geschichten" sind eben in 99 Prozent der Fälle nicht gut konstruiert, sondern unplausibel. Wenn der Threadstarter hergeht und sagt, sein "Freund" schulde ihm 2000 Euro, dann wird er das eben nicht ohne Grund tun. Das ist ja gerade der Witz.
Ich kann mich an einen Strafprozeß erinnern, da ging es um den Raub an einem Taxifahrer. Drei Fahrgäste waren im Auto. Einer davon der Angeklagte. Und der behauptete steif und fest, nicht er habe dem Taxifahrer mit Gewalt Geld abgenommen, sondern der Taxifahrer ihm. Und die zwei anderen Fahrgäste bezeugten das. Damit nicht genug. In der Straße, wo sich das abspielte, hatten auch noch drei andere Leute ganz genau gesehen, daß der Taxifahrer den Fahrgast beraubt hatte. Leider erzählten alle fünf Zeugen fast genau das gleiche, bis in einzelne Formulierungen hinein. Inhaltliche Widersprüche gab es dennoch (nein, das ist kein Widerspruch zum vorherigen Satz). Ergebnis: Der Fahrgast wurde verknackt und alle fünf Zeugen bekamen Strafverfahren wegen uneindlicher Falschaussage an den Hals. Der Taxifahrer hatte keinen Zeugen für seine Version der Geschichte. Aber er sagte natürlich die Wahrheit.
Und bei der Gelegenheit nochmal: "Im Zweifel für den Angeklagten" kann nur im Strafrecht gelten. Sonst gibt's ja keinen Angeklagten.
Simon Moon
2007-07-20, 16:05:18
Ich kann mich an einen Strafprozeß erinnern, da ging es um den Raub an einem Taxifahrer. Drei Fahrgäste waren im Auto. Einer davon der Angeklagte. Und der behauptete steif und fest, nicht er habe dem Taxifahrer mit Gewalt Geld abgenommen, sondern der Taxifahrer ihm. Und die zwei anderen Fahrgäste bezeugten das. Damit nicht genug. In der Straße, wo sich das abspielte, hatten auch noch drei andere Leute ganz genau gesehen, daß der Taxifahrer den Fahrgast beraubt hatte. Leider erzählten alle fünf Zeugen fast genau das gleiche, bis in einzelne Formulierungen hinein. Inhaltliche Widersprüche gab es dennoch (nein, das ist kein Widerspruch zum vorherigen Satz). Ergebnis: Der Fahrgast wurde verknackt und alle fünf Zeugen bekamen Strafverfahren wegen uneindlicher Falschaussage an den Hals. Der Taxifahrer hatte keinen Zeugen für seine Version der Geschichte. Aber er sagte natürlich die Wahrheit.
Ja, aber das ist eine sehr, sehr seltene Geschichte. Ein Beweis ist in der Regel auch mehr Wert als 10 Zeugen. Solange nur Aussage gegen Aussage steht, ok, da kann/muss der Richter wohl ein Urteil fällen. Aber es wird extrem schwer imo, glaubhaft darzulegen, dass sein Freund ihm Geld schuldet.
Denn auch der Umkehrschluss gilt: Wäre es so leicht, würde es jeder probieren.
btw. ist ein Raub nicht im StGB? :|
Aber es wird extrem schwer imo, glaubhaft darzulegen, dass sein Freund ihm Geld schuldet.
Das wird leichter als du denkst, denn nichts ist schwerer als eine Lüge glaubhaft aufrecht zu erhalten.
Simon Moon
2007-07-20, 16:41:51
Das wird leichter als du denkst, denn nichts ist schwerer als eine Lüge glaubhaft aufrecht zu erhalten.
Naja, einfach möglichst wenig sagen worin man sich verstricken kann. Im konkreten Fall könnte er sagen, er hätte ihm 500€ gegeben, mehr wäre nicht ausgemacht gewesen. Und da es kein Angestellten Verhältnis ist, braucht sich der Kollege wohl auch nicht wegen Schwarzarbeit zu fürchten. Dass keine Quittungen vorhanden sind, lässt sich auf die Freundschaft zurückführen. Nun kommt er plötzlich, sieht wie gut es läuft und will mehr.
Wolfram
2007-07-20, 17:43:46
Naja, einfach möglichst wenig sagen worin man sich verstricken kann. Im konkreten Fall könnte er sagen, er hätte ihm 500€ gegeben, mehr wäre nicht ausgemacht gewesen. Und da es kein Angestellten Verhältnis ist, braucht sich der Kollege wohl auch nicht wegen Schwarzarbeit zu fürchten. Dass keine Quittungen vorhanden sind, lässt sich auf die Freundschaft zurückführen. Nun kommt er plötzlich, sieht wie gut es läuft und will mehr.
Das sag ich ja: Um die Rechnungshöhe wird sicherliche gefeilscht werden. Aber der "Kollege" wird Schwierigkeiten haben, in Abrede zu stellen, daß der Threadstarter überhaupt für ihn gearbeitet hat. Dieser kann ja auch nach einem halben Jahr sicher noch die Arbeiten ausreichend detailliert beschreiben.
Daß es keine schriftlichen Abmachungen gibt, bedeutet auch, daß es keinen Kostenvoranschlag gibt. Und wenn, sagen wir, 40 Stunden Arbeit geleistet worden sind, wird der Kollege sich wohl kaum auf 500 Euro herausreden können. Aber das ist dann Verhandlungssache.
Das einzige Problem- und deswegen meldet sich der Threadstarter sicher auch hier- ist, daß die Sache offenbar schwarz durchgezogen werden sollte. Zivilrechtlich interessiert das meines Wissens aber nicht. Und wenn der Threadstarter dem Kollegen eine Rechnung schreibt, kassiert und versteuert, dann werden auch die Finanzbehörden zufrieden sein.
Armaq
2007-07-20, 22:11:49
Geh zum Anwalt. Der Richter wird schon fragen, wer die IT gemacht hat ...
Das sag ich ja: Um die Rechnungshöhe wird sicherliche gefeilscht werden. Aber der "Kollege" wird Schwierigkeiten haben, in Abrede zu stellen, daß der Threadstarter überhaupt für ihn gearbeitet hat. Dieser kann ja auch nach einem halben Jahr sicher noch die Arbeiten ausreichend detailliert beschreiben.
Daß es keine schriftlichen Abmachungen gibt, bedeutet auch, daß es keinen Kostenvoranschlag gibt. Und wenn, sagen wir, 40 Stunden Arbeit geleistet worden sind, wird der Kollege sich wohl kaum auf 500 Euro herausreden können. Aber das ist dann Verhandlungssache.
Das einzige Problem- und deswegen meldet sich der Threadstarter sicher auch hier- ist, daß die Sache offenbar schwarz durchgezogen werden sollte. Zivilrechtlich interessiert das meines Wissens aber nicht. Und wenn der Threadstarter dem Kollegen eine Rechnung schreibt, kassiert und versteuert, dann werden auch die Finanzbehörden zufrieden sein.Wird schwer sein, das so hinzubiegen.
Hab mal was rausgesucht: http://www.hwk-chemnitz.de/fileadmin/beratung/rundschreiben/RundschreibenRechtIII_2004.pdf
Wolfram
2007-07-21, 04:29:50
Wird schwer sein, das so hinzubiegen.
Hab mal was rausgesucht: http://www.hwk-chemnitz.de/fileadmin/beratung/rundschreiben/RundschreibenRechtIII_2004.pdf
Uh... sittenwidrig? Hätte ich nicht gedacht. Dann sieht die Sache allerdings anders aus.
Lasse ihm einen gerichtlichen Mahnbescheid zukommen. Legt er da keinen Widerspruch ein haste ihn am Sack.Der erste brauchbare Hinweis. Wenn du der Meinung bist, dass es nichts bringt mit deinem "Freund" Klartext zu reden um das Geld zu bekommen, dann beantrage den Mahnbescheid. Das Formular bekommst du beim Gericht oder im gutsortierten Schreibwarenladen. Ist auch nicht allzu schwer auszufüllen, sodass ein Anwalt nicht nötig ist. Das Gericht prüft den Anspruch nicht, weshalb sich die Gerichtskosten in Grenzen halten. Du musst eben in Vorleistung gehen, wenn dein "Freund" aber nicht widerspricht, bekommst du deine Kohle und die Gerichtskosten wieder rein. Dazu hätte er zwei Wochen Zeit. Wenn er meint, dass er diese Situation auch einfach aussitzen kann, dann hast du ihn wirklich am Sack, wie Mumins so schön sagte.
Nachtrag: Die Polizei hilft dir übrigens bei deinem Problem ganz bestimmt nicht. Dafür ist sie auch gar nicht zuständig. Die mögen es ganz besonders, wenn man sie als Druckmittel für zivilrechtliche Kisten missbrauchen will, was ich auch nachvollziehen kann. Welche Straftat liegt hier denn eurer Meinung vor? Selbst wenn, mehr als den Beschuldigten vorladen (auf freiwilliger Basis) würden die Grünen eh nicht machen. Wenn der "Freund" einfach nicht hingeht, stellen die ihre Arbeit ein und geben die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter, die sie wahrscheinlich im besten Fall als Klopapier benutzen wird.
AlfredENeumann
2007-08-08, 23:42:41
Leute, die diese leeren BGB Gesetzes-Hülsen bringen, glauben auch an den Osterhasen und stehen nicht wirklich im Leben....sorry, aber das sind auch Leute, die denken, sie bekommen innerhalb einer Woche Schmerzensgeld über einen super Anwalt, kostenlos natürlich, wenn jemand ihnen die Fresse einschlägt oder jemand sie mit dem Wort "Arschloch" genötigt hat (albernes Wort übrigens).
Es gibt einfach Dinge im täglichen Alltag, die fallen schlicht, und zwar wissentlich in Kauf genommen von der BRD, unter den Teppich staatlich geregelter Verfahren und Gesetze...und das ist auch irgendwie gut so. Wo kämen wir da hin, wenn jeder Hannes weinend zum Gericht läuft und sagt:
"Der Gunnar hat mir aber die Hand drauf gegeben, dass er mir meine Bohrmaschine vor Donnerstag wieder zurückbringt...jetzt hat er sie immer noch und meint, er hätte das so nie gesagt."
Wacht auf!!
ASh-Zayr
Im B2B sind mündliche Aufträge gang und gäbe.
StefanV
2007-08-09, 00:36:04
B2B läuft halt anders als B2C ab, bei ersterem wird mehr 'auf Vertrauensbasis' und 'per Handschlag' gearbeitet...
B2B läuft halt anders als B2C ab, bei ersterem wird mehr 'auf Vertrauensbasis' und 'per Handschlag' gearbeitet...
Ja, von Leuten, die dann so etwas in der Regel auch verdient haben. Ohne Vorkasse bzw. Abschlagszahlung läuft z.B. bei uns nichts ;)
V8 Seele
2007-08-09, 09:13:10
servus bin seit 20 jahren selbstständig
wenn du keinen firmenrechtschutz hast dann werden die kosten grösser sein
als das was du mit ihm vereinbart hast
dein normaler rechtschutz tritt dafür nicht ein. hast du keine auftragsbestätigung hast du leider gelitten.
versuche ein vergleich mit ihm zu machen
alles andere was hier geschrieben worden ist ist ist nutzlos
dein normaler rechtschutz tritt nicht ein und der mahnbescheit tritt erst ein nachdem du rechnungen und mahnungen geschrieben hast.
wie gesagt solltest du keinen firmenrechtschutz haben werden die kosten grösser sein als das was du zu bekommen hast
gruss
der mahnbescheit tritt erst ein nachdem du rechnungen und mahnungen geschrieben hast.Nö. Grundsätzlich kannst du jedem Menschen in Deutschland einen Mahnbescheid zukommen lassen. Völlig egal ob überhaupt eine berechtigte Forderung existiert. Das wird vom Gericht in keinster Weise geprüft. Wenn der angebliche Schuldner widerspricht, hast du halt Pech gehabt und kannst ein Verfahren anstrengen. Das sollte man aber der Kosten wegen nur machen, wenn man die Forderung glaubhaft belegen kann.
Die Website ist Dein geistiges Eigentum. Also Infrastruktur lahmlegen ist die beste Lösung. Warum soll Er behalten, für das Er nicht bezahlt hat? Bis dahin kannst Du damit machen wo Du Böcke drauf hast. Soll Er mal versuchen dagegen anzugehen ;)
Da gabs doch schon mehrere Faelle die vor Gericht gelandet sind...
Typ1 hilft Typ2 eine Website aufzubauen.
Typ2 zahlt nicht --> Typ1 legt die Seite lahm --> gerichtliches Verfahren gegen Typ1 weil Typ2 finanziellen Schaden erlitten hat
Wenn DU alles eingerichtet hast geh ich mal davon aus das ERnicht soooviel Ahnung von der ganzen Technik hat oder ?
Früher oder später wird im System mal etwas schief gehen und er wird Hilfe brauchen.
Dich wird er wahrscheinlich nicht mehr fragen.
Finde raus wen er alternativ um Hilfe bittet und warne diesen Menschen.
Auch wenns illegal ist, wenn er das mit mir gemacht hätte dann hätte ich nach einer gewissen Frist das komplette System wieder sabotiert. Sollte für dich ja kein Problem sein, immerhin hast dus aufgesetzt.
Keine Kohle , kein laufendes System.
V8 Seele
2007-08-13, 16:57:24
Nö. Grundsätzlich kannst du jedem Menschen in Deutschland einen Mahnbescheid zukommen lassen. Völlig egal ob überhaupt eine berechtigte Forderung existiert. Das wird vom Gericht in keinster Weise geprüft. Wenn der angebliche Schuldner widerspricht, hast du halt Pech gehabt und kannst ein Verfahren anstrengen. Das sollte man aber der Kosten wegen nur machen, wenn man die Forderung glaubhaft belegen kann.
da hat du recht
er hat aber eine dienstleistung erbracht also muss er eine rechnung stellen.
oder er geht auf das gericht und sagt ok war schwarzarbeit (gg)
so einfach kann man aber einen mahnbescheid nicht wiedersprechen jedenfalls im geschäftlichen.
das geld muss erst auf dem gericht hinterlegt werden(oder einen gewissen % satzt, das weis ich nicht mehr genau wieviel) sonst würde ja jeder einen mahnbescheid wiedersprechen und die sache noch länger hinausziehen (obwohl er z.b. im unrecht ist und kein geld hat)
Norbertsch
2007-08-13, 18:40:29
Also, wenn ich an deiner Stelle die Möglichkeit hätte, die Seite aus dem Netz zu nehmen, dann wäre die Seite nicht mehr im Netz.
Und zwar solange, bis ich mein Geld hätte.
so einfach kann man aber einen mahnbescheid nicht wiedersprechen jedenfalls im geschäftlichen.Doch, das geht ganz einfach. Du brauchst nur an der richtigen Stelle ein Kreuzchen zu machen, wofür du zwei Wochen Zeit hast. Eine Begründung ist nicht nötig.
das geld muss erst auf dem gericht hinterlegt werden(oder einen gewissen % satzt, das weis ich nicht mehr genau wieviel) sonst würde ja jeder einen mahnbescheid wiedersprechen und die sache noch länger hinausziehen (obwohl er z.b. im unrecht ist und kein geld hat)Nein. Der Antragssteller muss die (recht geringen) Gerichtskosten im Voraus bezahlen. Diese kann er aber vom Schuldner zurückverlangen. Wenn man einem Mahnbescheid widerspricht, passiert erst mal gar nichts. Der Antragssteller kann nun überlegen, ob der das Geld einklagen will. Der Unterlegene muss natürlich später die dann entstandenen mittlerweile exorbitant gestiegenen Gerichtskosten übernehmen.
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