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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urlaubsanspruch bei Ferienjob?


Thomas(:
2007-07-19, 08:57:31
Hallo mal eine kleine Frage:

Wenn ich in den (Schule/Semester)ferien einen Ferien (oder Aushilfsjob) habe, dann müsste ich doch auch Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub haben. Hab im Internet gefunden, dass man unter 6 Monaten eben anteilig angerechnet bekommt. Also bei 2 Monaten 20*2/12 = ca. 3 Tage. Das wärn ja schon 200 Euro!

Ist das irgendwie gereglt ab welcher Zeitdauer man den bekommt, und ob das der Arbeitgeber gerade für Ferienjobber "verbieten" kann? Im Vertrag steht nix zu drin.

DerGute
2007-07-19, 09:09:26
Urlaubsanspruch hast du dann, sobald du einen Kalendermonat komplett gearbeitet hast, erst dann zählt die 1/12 Regel.

Wichtig: es zählt wirklich nur der Kalendermonat (=31 Tage), d.h. wenn du bspw. von 19.7. bis 15.8. arbeitest hast du keinen Urlaubsanspruch, da kein voller Monat erreicht wurde.

BananaJoe
2007-07-19, 09:48:08
Generell kommt Urlaub und Ferienarbeiten immer blöd...wenns unbedingt sein muss und es nen gewichtigen Grund gibt, dürfte aber der Chef i.d.R mit sich reden lassen und dir mal nen Nachmittag oder so freigeben...

Ansonste, siehe über mir. ;)

Thomas(:
2007-07-19, 10:02:07
Ich will ja auch net die Tage frei nehmen, aber wenn ich den Urlaub nicht nehme bekomme ich ihn ja ausbezahlt am Ende - oder sehe ich das falsch?

Ich find das alles extrem seltsam. Ich arbeite dort zum ersten Mal in Schichtarbeit und habe absolut keine Ahnung, wo genau festgelegt ist für welche Zeitspanne ich wieviel Geld/Zuschlag bekomme. In den Popelvertrag von der Firma steht nur Brutto soundsoviel Euro/Monat und wieviel Stunden/Woche. Die hat mir das zwar am Telefon mal erklärt, aber ich hätte halt lieber was auf Papier, sonst arbeite ich da nun noch ewig weiter und ärger mich, dass ich dann am Ende weniger bekomm als erwartet.

Normalweise ist das ganze doch in den Tarifverträge der Gewerkschaft geregelt, aber die gelten doch für jeden Ferienjobber. Im Vertrag steht ich werde "als M i t a r b e i t e r im Bereich blabla - zur Urlaubsvertretung - eingesetz".

BananaJoe
2007-07-19, 10:04:13
Also bei mir wurde er ausbezahlt, als ich mal 6 Wochen gearbeitet habe.

nggalai
2007-07-19, 10:07:04
Bei allen meinen Temporärjobs / Ferienjobs / Semesterjobs war es üblich, daß eine Ferienpauschale Teil des Lohns war. Soll heißen, im Vertrag war der Stundenlohn verzeichnet, dann ein Prozentsatz zusätzlich für die Ferienpauschale.

Ist aber möglich, daß das nur in der Schweiz so gemacht wird. Ich würde jedenfalls nochmals den Vertrag durchlesen.

Cheers,
-Sascha