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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Amtsrichterin verurteilt Ebay Käufer als Hehler. Weil Gerät zu billig + aus Polen ist


drmaniac
2007-07-26, 10:47:34
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,496462,00.html

Eine Riesenfrechheit!



In Pforzheim hat das Amtsgericht einen eBay-Käufer wegen Hehlerei verurteilt. Begründung: Er hat ein Navigationssystem bei einer Auktion sehr günstig bekommen, die Ware stammte aus Polen - da müsse man Verdacht schöpfen.

Im Detail begründet die Richterin das Urteil so:

* Der bei der Auktion erzielte Höchstpreis war zu niedrig: "Der Angeklagte wusste, dass das Neugerät mindestens dreimal so viel kostete, wie er aufwenden musste."
* Der Startpreis war zu niedrig. Der Käufer hätte wegen des Verhältnisses zwischen Neu- und Verkaufspreis misstrauisch werden müssen. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der Preis bei einer Auktion zustande kam: "Zwar werden bei einer solchen auch Waren unter ihrem Wert verkauft, hier jedoch lag das Mindestgebot bei 1 Euro."
* Das Gerät wurde als "nagelneu" verkauft und stellte sich nach Erhalt tatsächlich als neuwertig heraus.
* Und abgesehen von diesem offensichtlich sehr günstigen Kaufpreis war es für "den Angeklagten ersichtlich, dass das Gerät von Polen aus verkauft wurde, was eine Rechtsverfolgung zumindest erschwerte."





1200 Euro Strafe für den Käufer + Gerichtskosten muss er zahlen.

Sowas weltfremdes ist echt unfassbar.

RoNsOn Xs
2007-07-26, 11:02:50
steh ik aufn schlauch oder gabs nicht schon mal das selbe vor monaten?

Dead Man
2007-07-26, 11:03:39
Soll man jetzt alle Angebote ignorieren, die einen Startpreis von 1,- Euro haben?

Ich denke, bei diesem Urteil wäre eine Revision mehr als angesagt.

MfG Dead Man

bleipumpe
2007-07-26, 11:46:54
steh ik aufn schlauch oder gabs nicht schon mal das selbe vor monaten?

Da hat eine Dame ihren Dachboden ausgemistet und sollte dann alles nachträglich versteuern, da sie ja bei der Menge als gewerblicher Händler gehandelt hat.

@Topic
Ansonsten ist ein Anspruch in diesem Fall wohl mehr als angebracht. Und überhaupt: Was hat Polen damit zu tun? Sind alle Polen Diebe? Vielleicht sollte man der poln. Regenbogenpresse mal einen Tipp geben, damit die Dame schenll von ihrem hohen Ross kommt......
edit: Wieso musste der Käufer eigentlich das Navi abgeben bzw. wie ist das aufgefallen? Hat jemand Anzeige erstattet? Einfach so kommt da ja keiner drauf. Weiss da jemand mehr?

mfg b.

EureDudeheit
2007-07-26, 11:54:28
Schwachsinnsurteil, wird sowieso vom Landgericht aufgehoben. Würde auf jeden Fall in Berufung gehen.

NiCoSt
2007-07-26, 12:08:50
lol, vor allem:

* Der Startpreis war zu niedrig. Der Käufer hätte wegen des Verhältnisses zwischen Neu- und Verkaufspreis misstrauisch werden müssen. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der Preis bei einer Auktion zustande kam: "Zwar werden bei einer solchen auch Waren unter ihrem Wert verkauft, hier jedoch lag das Mindestgebot bei 1 Euro."

hatte die richterin wohl keine ahnung, das das im prinzip "üblich" ist ebi ebay...

Spasstiger
2007-07-26, 12:25:01
Und wenn man bei Ebay auf einen Gebrauchtwagen aus Polen bietet, der mit 1€ Startpreis reingesetzt wurde, muss man wohl zukünftig mit Freiheitsstrafe rechnen. :rolleyes:
Nachher muss Ebay wohl noch unabhängige Gutachter einstellen, die bei jeder Auktion überprüfen, ob der Endpreis einen realistischen Marktwert erreicht hat, und notfalls den Handel unterbinden ...

StefanV
2007-07-26, 13:12:45
Schwachsinnsurteil, wird sowieso vom Landgericht aufgehoben. Würde auf jeden Fall in Berufung gehen.
Nein, find ich garnicht!
Den genauen Verlauf kenne ich aber nicht, aber hier geht die Richterin davon aus, das der Käufer hätte wissen müssen, das das ganze nicht ganz astrein ist und wisst ihr was, ich stimme mit der Richterin überein!
Was das für ein Gerät war und wann es hergestellt ist, keine Ahnung, aber:
das es aus Polen verkauft wurde, es wirklich NEUWERTIG war und es nur ein drittel vom 'normal üblichen Preis' kostete, reicht doch schon, um als Käufer zu wissen, das die Wahre vermutlich vom Laster gefallen ist!!

Aber die Frage die ihr euch doch erstmal stellen müsst:
Warum stand der Käufer überhaupt vor Gericht?!

Oder wer hat ihn angezeigt?

Madman123456
2007-07-26, 14:04:23
"Das es Polen kommt" sollte nicht als Begründung für irgendwas gewertet werden. Nicht alle Polen klauen sich die Finger wund.
Das "das es aus Polen kommt" überhaupt in einer Urteilsbegründung auftaucht finde ich erbärmlich.
Nun ists sicher richtig, das Hehlerware tatsächlich desöfteren aus Polen kommt, aber deswegen kann und darf man niemanden verurteilen ausser denen die das Zeug klauen.
Was denkt sich diese Richterin? Anscheinend denkt die sich wohl, das die polnische Wirtschaft zum grössten Teil daraus besteht das sich die Leute immerzu beklauen.
Man stelle sich vor, jemand in Polen gewinnt bei einem Gewinnspiel ein Navisystem und braucht aber dringend Geld. Normalerweise, umgeben von Menschen mit einem rudimentär entwickelten Restorgan innerhalb des Schädels etwas über der Biereinfüllöffnung, könnte man davon ausgehen das man dieses Gerät für billig verscherbeln könnte, um seine akuten Geldsorgen zu beheben.

Aber halt, wir reden hier von Deutschland. Hier kaufen mir die Leute nichts ab, denn sie müssen Angst haben verurteilt zu werden wenn sie mein Zeug einkaufen. Schliesslich kennen sie mich nicht und wissen daher nicht ob ich den Kram nicht geklaut habe...

Was ist da eigentlich los?

bleipumpe
2007-07-26, 14:14:03
Nein, find ich garnicht!
Den genauen Verlauf kenne ich aber nicht, aber hier geht die Richterin davon aus, das der Käufer hätte wissen müssen, das das ganze nicht ganz astrein ist und wisst ihr was, ich stimme mit der Richterin überein!
Was das für ein Gerät war und wann es hergestellt ist, keine Ahnung, aber:
das es aus Polen verkauft wurde, es wirklich NEUWERTIG war und es nur ein drittel vom 'normal üblichen Preis' kostete, reicht doch schon, um als Käufer zu wissen, das die Wahre vermutlich vom Laster gefallen ist!!

Und woher soll man bitte wissen, wie hoch bei 1€ Startgebot der finale Verkaufspreis steigen wird? Glaskugel anyone? Sorry, die Argumentation ist ganz schwach.

mfg b.

Spasstiger
2007-07-26, 14:16:42
Aber die Frage die ihr euch doch erstmal stellen müsst:
Warum stand der Käufer überhaupt vor Gericht?!
Weil vermutlich der Hehler vor Gericht kam und seine Käufer verpetzt hat?! (es ist auch so kein Problem, an die Käuferdaten ranzukommen)

Der Käufer hat doch überhaupt keinen Einfluss auf den zustande kommenden Preis. Ich hab auch schon ein paar mal bei Produkten mitgeboten, die 1 Stunde vor Auktionsende noch auf einem extrem niedrigen Preislevel waren, vielleicht hat man ja mal Glück. Das hat sicherlich nix damit zu tun, dass ich bewusst Hehlerware in Kauf nehme.
Als Käufer hat man bei Ebay einen sehr geringen Einfluss auf den Endpreis. Dem Käufer ist also auch kein Vorwurf zu machen. Er hatte halt Glück, dass wenige andere mitgeboten hatten.

Und wenn man nach erfolgreicher Auktion den Kauf einer Ware ablehnt, weil man aufgrund des niedrigen Preises Hehlerware vermutet, macht man sich doch lächerlich. Ganz besonders, wenn die Sache vor Gericht geht, weil der Verkäufer die Ware z.B. schon abgeschickt hat ohne Geld erhalten zu haben und die Rücksendung der Ware verweigert (wobei sich dann natürlich auch der Verkäufer lächerlich macht, aber bei Ebay gibts immer wieder solche komischen Vögel).

Mumins
2007-07-26, 15:14:08
Totaler Schwachsinn das Urteil. Vor dem Langericht wird die Sache mit einem guten Anwalt keinen Bestand mehr haben. Kommt sehr oft vor, dass ein Amtsrichter Blödsinn entscheidet.

Stirling
2007-07-26, 15:28:32
Aber die Frage die ihr euch doch erstmal stellen müsst:
Warum stand der Käufer überhaupt vor Gericht?!


Das ist der Grund weshalb ich nix bei Ebay kaufe. Man weiss nie ob der Käufer irgendwie Dreck am Stecken hat. Wenn die Bullen den Hops nehmen besteht der nächste Schritt darin sich von Ebay alle getätigten Transaktionen zu besorgen und schwupps hat man den Salat. Solange sich dieser Zustand nicht ändert - Ebay? Nicht in meinem Namen.

Annator
2007-07-26, 16:31:58
Wenn das wirklich alle relevanten Informationen sind die in der Nachricht stehen, dann ist das wirklich totaler bullshit.

Begründung: Er hat ein Navigationssystem bei einer Auktion sehr günstig bekommen, die Ware stammte aus Polen - da müsse man Verdacht schöpfen.

Wenn das wirklich der genaue Wortlaut der Begründung ist, dann sollte man die Richterin mal anzeigen. Ich denke nämlich, dass dies hier darauf zutrifft:

Den Tatbestand einer Volksverhetzung definiert § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs:

Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Die Verleumdung ist in § 187 StGB folgendermaßen definiert:

„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Cyphermaster
2007-07-26, 16:36:56
Ähm... Polen ist KEIN Teil Deutschlands, genausowenig wie der beste deutsche Wein kein Bordeaux Jahrgang 1940 ist... :wink:

Annator
2007-07-26, 16:42:04
Ähm... Polen ist KEIN Teil Deutschlands, genausowenig wie der beste deutsche Wein kein Bordeaux Jahrgang 1940 ist... :wink:

dass er Teile der Bevölkerung beschimpft,

Das Polen kein Teil in Deutschland ist weiß ich auch. Trotzdem lebt und arbeitet hier nicht mehr nur ein Volk.

Cyphermaster
2007-07-26, 16:46:40
Die Frage ist, ob man nun die hier lebenden polnischen Staatsbürger als Gäste (kein Teil der Bevölkerung) ansieht, oder nicht. Wenn nicht, wären sie im Umkehrschluß Deutsche, und damit keine Polen mehr...

P.S.: Ich finde das Urteil ebenfalls sehr ... seltsam begründet.

StefanV
2007-07-26, 16:49:00
Das ändert nichts daran, das der Käufer hätte wissen müssen, das da was nicht ganz recht ist, es aber aufgrund von Geiz ist geil ignoriert hat und das Risiko eingegangen ist...

Und 1200€ sind ja auch nicht soo viel, die Gerichtskosten dürften da schwerer wiegen...

Das man aber auch Käufer mal mitbestraft ist ja auch nicht verkehrt, vorallendingen wenn der so wie in diesem Falle, hätte riechen müssen das da was faul ist!
Alles in allem ist das ganze doch ziemlich merkwürdig, auch wenn die Infos in dem artikel nicht sehr reichhaltig sind, so kann man wirklich auf den Gedanken kommen, das da was faul sein MUSS...
Aber Geiz setzt halt Hirn außer Gefecht...

StefanV
2007-07-26, 16:55:00
Die Frage ist, ob man nun die hier lebenden polnischen Staatsbürger als Gäste (kein Teil der Bevölkerung) ansieht, oder nicht. Wenn nicht, wären sie im Umkehrschluß Deutsche, und damit keine Polen mehr...

P.S.: Ich finde das Urteil ebenfalls sehr ... seltsam begründet.
Es geht hier nicht um Polen an sich sondern um 'Osteuropäisches Ausland', das Osteuropäisches Ausland = Hochburgen von Diebesbanden, sollte Allgemeinwissen sein.

Und warum sollte jemand aus Polen die eigene Ware nicht auf eBay Polen (http://www.ebay.pl/) sondern eBay Deutschland anbieten, besonders wenns recht gefragte Ware ist?!

Das man nicht so gefragte Ware Eu-Weit anbietet, ist klar (Server RAID Adapter z.b.), aber ansonsten, ein 0815 Herstellernavigationssystem, das auch noch Neu(wertig) ist?!
Und vorallendingen: warum verkauft jemand ein Neues oder neuwertiges VW Navigationssystem (für Golf4 oder 5??)

Spasstiger
2007-07-26, 16:57:50
Das ändert nichts daran, das der Käufer hätte wissen müssen, das da was nicht ganz recht ist, es aber aufgrund von Geiz ist geil ignoriert hat und das Risiko eingegangen ist...
Der Käufer hat doch überhaupt keinen großartigen Einfluss auf den Preis. Wenn er nicht überboten wird, hat er halt Glück gehabt.

Cyphermaster
2007-07-26, 16:58:54
Das ändert nichts daran, das der Käufer hätte wissen müssen, das da was nicht ganz recht ist, es aber aufgrund von Geiz ist geil ignoriert hat und das Risiko eingegangen ist...Woher? Laut eBay AGBs hat doch ein Verkäufer das End-Höchstgebot zu akzeptieren, und dem Bieter die Ware zu überlassen; auch wenn's vielleicht NICHT der gewünschte Spitzenpreis ist. Wenn es ein regulärer Verkauf ist, bei dem Geräte für <50% NP verkloppt werden, ok, da sieht man's - aber bei ner Auktion?

Cyphermaster
2007-07-26, 17:05:14
Und warum sollte jemand aus Polen die eigene Ware nicht auf eBay Polen (http://www.ebay.pl/) sondern eBay Deutschland anbieten, besonders wenns recht gefragte Ware ist?!Warum nicht? Wenn ich nen Restposten, grad bei höheren Stückzahlen, möglichst schnell & zuverlässig absetzen will, würd ich's auch EU-weit inserieren. Je mehr potentielle Kunden, desto wahrscheinlicher ein Verkauf.

Und vorallendingen: warum verkauft jemand ein Neues oder neuwertiges VW Navigationssystem (für Golf4 oder 5??)Wie oben steht: sowas kann ein Restposten des VW-Zulieferers sein, wenn VW z.B. intern das Navi wechselt oder verbessert - die lassen dann ihre Lagerbestände nicht liegen, sondern holen sich das OK von VW und schieben es möglichst schnell und schmerzlos in die "Zubehör"-Verkaufsschiene.

Die gelbe Eule
2007-07-26, 17:05:36
Ebay ist in der Pflicht solche Angebote zu sondieren und wenn man schon davon ausgehen muss, daß ein Käufer bei ebay Sachkenntnisse hat, die es Ihm ermöglichen sollen, Ware auf Sicht genauestens zu identifizieren können, dann ist Holland echt in Not. Zum Glück war das nur ein Amtsgericht ...

Madman123456
2007-07-26, 17:20:55
Der Käufer hätte garnix wissen müssen. Mit einem kleinen bisschen Anstand halte ich nicht jedem Polen vor, das er das Zeug was er zum Verkauf anbietet geklaut hat. Ich hatte ein Beispiel genannt; Auch ein Pole kann möglicherweise auf die Idee kommen seine Besitztümer für billig zu verscherbeln wenn er schnell Geld braucht, anstatt sich irgendwo was zu klauen.
Tatsächlich halte ich diese Begründung für Fremdenfeindlich und pauschalisierend. Selbst wenn irgendwer nachweist das es in Polen recht viele Diebstähle aufgrund eines Phänomäns gibt, welches nur in Polen auftritt ist das kein Grund, nichts mehr aus Polen zu kaufen was günstig ist.

Gut, man hätte vielleicht Verdacht schöpfen können bei dem geringen Preis. Aber auch nicht genug, um davon auszugehn das diese Ware Hehlerware ist. Es gibt schliesslich genug Möglichkeiten wie irgendwelche Ware schnell billiger werden kann.
Ich selbst hatte letztens erst die Möglichkeit, recht viele Betonsäcke anzukaufen. Diese waren durch einen Irrtum falsch geliefert worden und konnten nicht gelagert werden (muss trocken sein) und mussten daher recht schnell weg, was den Preis natürlich drückt.
Hätt ich Geld gehabt hätt ich zugeschlagen und hätte nicht vermutet, das die Säcke geklaut worden wären. Waren sie auch nicht, denk ich zumindest mal, ich hätte wohl eine polizeiliche Ermittlung hier im doch recht dörflichen Raum mitgekriegt.
Von daher ist ein Verdachtsmoment wegen irgendwas, was ungewöhnlich billig erscheint, zwar angebracht aber nicht ausreichend, um den Ankauf strafbar zu machen.
Falsche Lieferungen passieren täglich. tatsächlich bestehn die meisten Gewinne bei Gewinnspielen aus Beständen aus flaschen Lieferungen, Überproduktionen, Restposten und so weiter.

Die grösste Nummer in der Begründung ist allerdings die Annahme, das man irgendwas verdächtig finden müsse wenn es aus einem bestimmten Land käme.
Ich benutze ungern die "Nazikeule", aber wenn diese Richterin nicht fremdenfeindlich Vorurteilsbelasted ist, dann fress ich diverse Besen. Aber keine aus Polen, schliesslich sind die ja alle geklaut worden...

Ich als Privatmann kann sowas sagen; Wenn ich bei nem Freund zu besuch bin und sehe ein ebay angebot was er sich grad ankuckt und das ist zufälligerweise ein erstaunlich billiges Navigationssystem aus Polen, dann würd ich dem möglicherweise sagen das es sich hierbei vielleicht um geklautes Zeuch handelt.
Würde er trotzdem ein Gebot abgeben und dann von den Damen und Herren mit der selten hässlichen Uniform einkassiert werden, würde ich wahrscheinlich zu ihm sagen, das er solche Risiken nicht hätte eingehn sollen. Ich würde ihm aber keine Schuld an der Hehlerei anrechnen, den ich käme nie auf die Idee pauschal allen Polen die irgendwas billig verkaufen zu Dieben zu erklären.

Aber sowas passiert in Deutschland auf richterlicher Ebene. Würde sowas nicht in Berufung gehn, dann wäre das ein Grundsatzurteil und damit eine Nummer, die in einem Rechtsstaat nicht möglich sein sollte.

Damit wird von offizieller Seite angenommen, das billige Ware ein erhöhtes Risiko birgt, geklaut worden zu sein, wenn sie aus Polen stammt.
Diesselben Navisysteme aus Frankreich wären wohl in Ordnung gewesen?

Willkommen in Deutschland.

Norbertsch
2007-07-26, 17:29:25
Es geht hier nicht um Polen an sich sondern um 'Osteuropäisches Ausland', das Osteuropäisches Ausland = Hochburgen von Diebesbanden, sollte Allgemeinwissen sein.

Und warum sollte jemand aus Polen die eigene Ware nicht auf eBay Polen (http://www.ebay.pl/) sondern eBay Deutschland anbieten, besonders wenns recht gefragte Ware ist?!

Das man nicht so gefragte Ware Eu-Weit anbietet, ist klar (Server RAID Adapter z.b.), aber ansonsten, ein 0815 Herstellernavigationssystem, das auch noch Neu(wertig) ist?!
Und vorallendingen: warum verkauft jemand ein Neues oder neuwertiges VW Navigationssystem (für Golf4 oder 5??)


Wow, na, dass lass mal meine Freunde aus Polen, Tschechien, der Slowakei oder der Ukraine höhren. Hochburgen von Diebesbanden? Jetzt hast aber die Italiener vergessen!
Mal ganz abgesehen davon, ich kaufe in Ebay mit dem Ziel, die Ware unter dem Marktwert zu bekommen. Ansonsten könnt ich ja gleich zum örtlichen Händler. Ich denke die meisten Ebayer machen das genau so. Warum also sollte ich gleich ans schlimmste denken, wenn ich nen Artikel unter Marktwert einkaufe?
Aber mal ehrlich, hier im Forum, wie oft lese ich da, Rechnung find ich grad net mehr, Garantie aber über Seriennummer. Alles Verbrecher???


:|

DryLand
2007-07-26, 17:57:17
Wenn ich demnächst bei einer Versteigerung eines Autos, was einem Polen gehörte, dieses für 5 Euro bekomme, weil sonst keiner mitbietet, werde ich wohl auch verknackt.

Selten sowas dummes gehört.

und @stefanv

Du kaufst neue Sachen bei Ebay wohl immer 50 % über Marktwert und immer nur in DE, weil man da ja sicher sein kann, dass es nicht geklaut ist?!

Jedes Teil, was auch aus DE ist mag geklaut sein. Weiß man es?

Schwachsinniges Urteil, mein Onkel lacht sich auch gerade weg als Anwalt.

Wohl eine besoffenere Richterin gewesen.

KinGGoliAth
2007-07-26, 18:08:18
genau das ist das problem, wenn menschen über irgendwas befinden sollen wovon sie auch nicht den blassesten schimmer einer ahnung haben.

weiß gerade mal ne woche was ebay eigentlich ist und meint schon den durchblick zu haben. pfui sag ich da nur. pfui!
ist da wieder jemand an die quotenrichterin geraten. mein beileid.

Morbid Angel
2007-07-26, 18:15:29
Das ändert nichts daran, das der Käufer hätte wissen müssen, das da was nicht ganz recht ist, es aber aufgrund von Geiz ist geil ignoriert hat und das Risiko eingegangen ist...

Es tut mir Leid aber deine Aussagen sind einfach nur dumm.

Angenommen jemand kauft sich eine neue OVP PS3 bei ebay. Da der Verkäufer weiss das die Konsole bei ebay gefragt ist stellt er die Konsole für 1 Euro rein, damit er geringe Gebühren bezahlt. Der Endpreis beträgt dann 257 Euro weil das Angebot nachts um 4 Uhr endet.

= Der Käufer wird angezeigt. Er hätte ja wissen müssen das da was faul ist da die PS3 ja für 1 Euro eingestellt wurde und natürlich weiss er auch 5 Stunden vorher wie hoch der Verkaufspreis ist, alles klar Payne...


= deine Argumentation!

drmaniac
2007-07-26, 19:19:00
"Gut, man hätte vielleicht Verdacht schöpfen können bei dem geringen Preis."

nein warum denn?

Das ist eine Auktion.

Man bietet und hofft zu gewinnen. Wenn man am Ende Höchstbieter ist, soll man sich dann nicht freuen? Höchstbieter ist man deshalb, weil kein anderer mehr dafür zahlen will.

Damit hat der Markt (Ebay User) den Preis bestimmt.

Warum sollte dies illegal sein.

noid
2007-07-26, 19:24:41
"Gut, man hätte vielleicht Verdacht schöpfen können bei dem geringen Preis."

nein warum denn?

Das ist eine Auktion.

Man bietet und hofft zu gewinnen. Wenn man am Ende Höchstbieter ist, soll man sich dann nicht freuen? Höchstbieter ist man deshalb, weil kein anderer mehr dafür zahlen will.

Damit hat der Markt (Ebay User) den Preis bestimmt.

Warum sollte dies illegal sein.

Nicht nur französische Verwaltungsbeamte, nein auch deutsche Richter sind in der Lage mit weniger als 10% Hirnvolumen zu arbeiten X-(

LOD
2007-07-26, 19:44:42
Na und .... woher soll denn der Käufer wissen daß das Teil geklaut ist...

Gibt genug reiche Leute auch in Polen die Geld haben sich so ein Teil zu leisten...

Eher hätte ich als Käufer Bedenken daß ich das Teil nicht bekommen werde...

Nee Nee

Ich sag ja : Auswandern und glücklich werden , OHNE bekloppte deutsche Gerichte usw

StefanV
2007-07-26, 20:38:58
Ähm, führt eBay nicht momentan nach und nach die Möglichkeit ein, einen Mindestpreis zu setzen??

Das geht doch sicher über eBay Motors, ists da nicht eigentlich möglich??

Fritte
2007-07-26, 20:50:36
typisches Amtsrichterurteil, das LG wirds eh kassieren, die schlagen bei sowas schon die Hände überm Kopf zusammen

Norbertsch
2007-07-26, 21:31:22
Ähm, führt eBay nicht momentan nach und nach die Möglichkeit ein, einen Mindestpreis zu setzen??

Das geht doch sicher über eBay Motors, ists da nicht eigentlich möglich??

Und was willst du uns nun damit sagen?

HAL
2007-07-27, 08:30:59
Und warum sollte jemand aus Polen die eigene Ware nicht auf eBay Polen (http://www.ebay.pl/) sondern eBay Deutschland anbieten, besonders wenns recht gefragte Ware ist?!
Schonmal die Durchschnittsverdienste in Polen und in D verglichen? In D ist der Kundenkreis, der sich ein Navi leisten kann und damit die Chance einen guten Preis zu erzielen doch deutlich höher als in Polen.

Mr_Snakefinger
2007-07-27, 08:50:04
Und 1200€ sind ja auch nicht soo viel
Snob.

Der Käufer hat doch überhaupt keinen großartigen Einfluss auf den Preis. Wenn er nicht überboten wird, hat er halt Glück gehabt.

Das ist eine Auktion.

Man bietet und hofft zu gewinnen. Wenn man am Ende Höchstbieter ist, soll man sich dann nicht freuen? Höchstbieter ist man deshalb, weil kein anderer mehr dafür zahlen will.

Genau so war das früher auch. Man hat bei eBay reingeschaut, in der Hoffnung, ein Schnäppchen zu machen. Das ist inzwischen ja kaum noch möglihc, weil sich nur noch Power-Seller und Gewerbliche da rumtreiben.
Aber die ursprüngliche Idee einer Auktion ist doch, dass man ein Gut/eine Dienstleistung zu dem Preis bekommt, den man zu zahlen bereit ist. Und wenn ich meine, dass das Navi nicht 200 EUR sondern nur 100 wert ist, dann biete ich auch nur soviel. Jetzt findet sich aber kein "Dummer", der mehr bietet. Das macht mich nach dem Gerichtsurteil jetzt also automatisch zum Verbrecher... Tolle Logik...

Mumins
2007-07-27, 09:02:51
Das ändert nichts daran, das der Käufer hätte wissen müssen, das da was nicht ganz recht ist, es aber aufgrund von Geiz ist geil ignoriert hat und das Risiko eingegangen ist...

Und 1200€ sind ja auch nicht soo viel, die Gerichtskosten dürften da schwerer wiegen...

Das man aber auch Käufer mal mitbestraft ist ja auch nicht verkehrt, vorallendingen wenn der so wie in diesem Falle, hätte riechen müssen das da was faul ist!
Alles in allem ist das ganze doch ziemlich merkwürdig, auch wenn die Infos in dem artikel nicht sehr reichhaltig sind, so kann man wirklich auf den Gedanken kommen, das da was faul sein MUSS...
Aber Geiz setzt halt Hirn außer Gefecht...

Das hat er eben nicht wissen können, wenn die Auktion bei 1 € startet. Wenn der Verkäufer das Teil zum Sofortkaufpreis von 200 € eingestellt hätte, dann hätte man es wissen müssen. Aber so könnte es einfach Zufall sein, dass niemand höher geboten hat.

seahawk
2007-07-27, 09:12:03
Die Begründung ist nicht haltbar, auch wenn wohl weniger die Herkunft als der Neuzustand des Gerätes eine Rollespielten.

Matrix316
2007-07-30, 13:20:35
Passend dazu:
http://oncomputer.t-online.de/c/11/94/22/20/11942220,si=0.html

Und der Käufer wird wegen Hehlerei verurteilt. ;););D

sei laut
2007-07-30, 13:25:10
Passend dazu:
http://oncomputer.t-online.de/c/11/94/22/20/11942220,si=0.html

Und der Käufer wird wegen Hehlerei verurteilt. ;););D
Ist doch ein schöner Kreislauf. Man verkauft es bei Ebay, sagt, es ist Hehlerware, beschlagnahmt es und kann es wieder verkaufen.

Wer macht daraus ne Verschwörungstheorie? X-D

darph
2007-07-30, 17:37:40
http://meggyver.blogspot.com/2007/07/diebesgut-legal-bei-ebay-kaufen.html

darph
2007-09-28, 13:01:52
*threadausbuddel*


Update: Urteil: Keine Strafe für Käufer von Ebay-Diebesgut (http://www.welt.de/webwelt/article1219392/Keine_Strafe_fuer_Kaeufer_von_Ebay-Diebesgut_.html)

Schnäppchenjäger können aufatmen: Wer bei Ebay unwissentlich gestohlene Ware erwirbt, kann dafür strafrechtlich nicht belangt werden. Das entschied jetzt ein Landgericht. Selbst wenn die Ware auffallend günstig ist, gilt die Unschuldsvermutung.

:smile:

Mumins
2007-09-28, 14:14:24
Totaler Schwachsinn das Urteil. Vor dem Langericht wird die Sache mit einem guten Anwalt keinen Bestand mehr haben. Kommt sehr oft vor, dass ein Amtsrichter Blödsinn entscheidet.

Ich zitiere mich hierzu mal selbst.

Pirx
2007-09-28, 15:28:28
Drohen der Richterin eigentlich irgendwelche Konsequenzen für ihr "Urteil"? Nö, oder?

foobi
2007-09-28, 15:48:02
Drohen der Richterin eigentlich irgendwelche Konsequenzen für ihr "Urteil"? Nö, oder?
Wenn die eigenen Urteile oftmals revidiert werden ist das nicht unbedingt der juristischen Karriere zuträglich. Konsequenzen im Sinne von Strafen gibt es nur, wenn das Recht bewusst und vorsätzlich falsch angewendet wird. Ein Fehlurteil reicht also nicht aus, es muß schon wider besseren Wissens erfolgen.

Mumins
2007-09-28, 15:51:20
Drohen der Richterin eigentlich irgendwelche Konsequenzen für ihr "Urteil"? Nö, oder?

Weshalb sollte das sein? Ein Richter kann im Prinzip entscheiden wie er will, eine Begründung findet sich immer. Nur die höhere Instanz kann ihm da reinreden, indem sie anders entscheidet.

mapel110
2007-09-28, 15:51:45
*threadausbuddel*


Update: Urteil: Keine Strafe für Käufer von Ebay-Diebesgut (http://www.welt.de/webwelt/article1219392/Keine_Strafe_fuer_Kaeufer_von_Ebay-Diebesgut_.html)



:smile:
Und im Radio wurde eben gesagt, es ist kein Freifahrtschein Diebesgut bei Ebay zu kaufen. Sowas muss immer von Fall zu Fall gesehen werden. Wer wider dem gesunden Menschenverstand kauft, d.h. Ware unverhältnismäßig billig zum Beispiel, hat kein Anrecht auf die Ware und muss mit Strafe rechnen.

looking glass
2007-09-28, 18:00:51
Ausserdem gabs ne Einschränkung bei zu billiger Sofortkaufoption, soweit ich das aus den Nachrichten entnehmen konnte.

Mumins
2007-09-28, 18:02:58
Ausserdem gabs ne Einschränkung bei zu billiger Sofortkaufoption, soweit ich das aus den Nachrichten entnehmen konnte.

Richtig, denn bei Start 1 € kann keiner wissen wie hoch es geht. Also ist es da nicht möglich zu merken ob da was faul ist.

#44
2007-09-28, 18:28:03
Richtig, denn bei Start 1 € kann keiner wissen wie hoch es geht. Also ist es da nicht möglich zu merken ob da was faul ist. Der Startpreis ist völlig egal ;) (auch wenn != 1€) Solange kein Sofortkauf getätigt wird kann man nichts wissen. Aber das habt ihr ja gemeint *g*.

Wie ists eigentlich wenn beides möglich ist? Billig-Sofortkauf UND bieten?
Ist dann auch das Bieten Strafbar (am Sofortkaufpreis hätte man ja sehen müssen) oder sogar der Sofortkauf Straffrei? Schwachsinnig wäre es wenn der Sofortkauf strafbar, das bieten aber Straffrei wäre - ändert ja nix an der Ware oO

Letztendlich muss das Gekaufte ja doch erstmal Diebesgut sein...

darph
2007-09-28, 18:40:59
Und im Radio wurde eben gesagt, es ist kein Freifahrtschein Diebesgut bei Ebay zu kaufen. Sowas muss immer von Fall zu Fall gesehen werden. Wer wider dem gesunden Menschenverstand kauft, d.h. Ware unverhältnismäßig billig zum Beispiel, hat kein Anrecht auf die Ware und muss mit Strafe rechnen.
Ja, das ist auch gut so. Irgendwo kann man dem Käufer schon zumuten, daß er wenigstens ein bißchen nachdenkt.

Aber wenigstens wird man so als Käufer nicht gleich unter Generalverdacht gestellt, nur weil man nicht überboten wurde. :)