PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Betrug? - 88sms.ch - 13 Jährige Schwester schließt Vertrag ab?


Dadi
2007-07-30, 16:00:46
Hallo,

als ich im Urlaub war hat meine Schwester (13 Jahre alt) einen Vertrag bei so einer (denke ich mal) typischen Betrugsseite „abgeschlossen“.
Die Seite lautet: www.88sms.ch
Soweit ich weiß kann der Vertrag nicht zustande kommen ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigen, da sie nicht geschäftsfähig ist.

Bei den AGBs steht immer das typische drin, bei solchen Seiten.
Was mich besonders ärgert ist die Angabe rechts oben „GRATIS“. Dann weiter unten wieder ein Betrag.

Ich hatte das mal früher selber durch. Habe 3 Mahnungen bekommen, beim letzten mit einer Dorhung mit dem Rechtsanwalt, danach kam nichts mehr und ist mittlerweile
1 Jahr her.

http://www.88sms.ch/agb.html

Was meint ihr?

Mit freundlichen Grüßen,
TommyBoss

Lyka
2007-07-30, 16:02:12
5. Widerrufsrecht

5.1 Wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, hat dieser das Recht, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Einer Angabe von Gründen bedarf es für den Widerruf nicht. Die Widerrufsfrist wird frühestens in Lauf gesetzt, wenn der Kunde die Belehrung über sein Widerrufsrecht erhalten hat. Entscheidend für die Wahrung der Widerrufsfrist ist die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Internet Service AG, Blegistrasse 1, 6343 Rotkreuz, Schweiz oder per E-Mail an: Service@88sms.ch oder per Fax: 00 42 36 63 90 39 93

Siehe Punkt 5.1 (in nettem Schwarz auf Dunkelrot^^)

peppschmier
2007-07-30, 16:03:50
Hast Du die Seite mal bei Google eingegeben? Dann kannst Du ganz schnell sehen, ob die Seite seriös ist ;)

http://www.google.de/search?hl=de&q=www.88sms.ch&btnG=Google-Suche&meta=

Schmidtlein und Co scheinen dahinter zu stecken -> Seriös ist was anderes

peppschmier
2007-07-30, 16:04:33
Siehe Punkt 5.1 (in nettem Schwarz auf Dunkelrot^^)


Immer per Fax machen, Email kommt eh nicht an ;D

Dadi
2007-07-30, 16:05:40
14 Tage? Trotzdem fürn Arsch, wir waren im Urlaub für 3 Wochen. Woher soll ich wissen was meine Schwester im Internet treibt...? :)
Sie hat das ganze vor unserem Urlaub ausgefüllt.

Lyka
2007-07-30, 16:06:42
14 Tage Fernabsatzgesetz....

peppschmier
2007-07-30, 16:07:56
Schau mal in die Google Einträge, da steht genug, wie man sich verhalten sollte... Im Zweifel auf Mahnbescheid warten und vorher nicht reagieren... Die müssen die Gültigkeit des Vertrages nachweisen, was ja hier nicht machbar ist.

Edit: guckst du hier: http://ip-forum.net/forum/index.php?PHPSESSID=dd4d1e68f7b1c8f45f07e35d992ea9a4&topic=393.0

Dadi
2007-07-30, 16:10:18
Schau mal in die Google Einträge, da steht genug, wie man sich verhalten sollte... Im Zweifel auf Mahnbescheid warten und vorher nicht reagieren... Die müssen die Gültigkeit des Vertrages nachweisen, was ja hier nicht machbar ist.

Edit: guckst du hier: http://ip-forum.net/forum/index.php?PHPSESSID=dd4d1e68f7b1c8f45f07e35d992ea9a4&topic=393.0


Ich mal mal nichts.


Nach dem Urteil darf das Unternehmen außerdem nicht mit der Angabe „88 GRATIS SMS“ werben, wenn mit dem Anklicken des „"nmelde-Buttons" ein kostenpflichtiges Abo begründet werden soll, ohne dass auf den Preis deutlich hingewiesen wird. Auf der Internetseite www.88sms.ch wurde mit der Aussage „88 GRATIS SMS“ geworben. Dadurch wurde der Eindruck erweckt, das Angebot sei kostenfrei. Tatsächlich wurde aber seitens des Anbieters doch ein Preis gefordert, was für den Nutzer nicht hinreichend ersichtlich war. Auch dieses Angebot entspreche nicht den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit, urteilte die Kammer.
Quelle: www.wettbewerbszentrale.de v. 02.07.07

Shaitaana
2007-07-30, 16:17:26
Ich mal mal nichts.

Minderjährig und nicht geschäftsfähig. Die können ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten GAR NICHTS machen!

-> drauf gepfiffen (AGB & Co.) !

Außerdem ist das Angebot irreführend was man sogar vor Gericht bringen könnte :)

LovesuckZ
2007-07-30, 16:18:58
Minderjährig und nicht geschäftsfähig. Die können ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten GAR NICHTS machen!

-> drauf gepfiffen (AGB & Co.) !


So siehts aus. Und da die fast 100€ weitüber dem Taschengeld einer 13 Jährigen liegen, brauchen deine Eltern nur ein Schreiben aufsetzen, dass sie nicht einverstanden mit dem Vertrag sind.

Dadi
2007-07-30, 16:24:57
Schön zu lesen, vielen Dank. Dann wär das mal geklärt, werde erst reagieren wenn was von denen vom Gericht kommt. Blöd ist aber, dass die meine Adresse haben und mich mein Vater heute Früh angerufen hat dass ein Brief angekommen ist mit der ersten Mahnung. Egal.

Thanatos
2007-07-30, 16:27:18
So siehts aus. Und da die fast 100€ weitüber dem Taschengeld einer 13 Jährigen liegen, brauchen deine Eltern nur ein Schreiben aufsetzen, dass sie nicht einverstanden mit dem Vertrag sind.

Und wenn es ein Vertrag mit monatlichen Gebühren ist, darf sie das so oder so nicht.

Den Paragraph dazu kann ich jetzt leider nicht nenen, da mein BGB leider "aushäusig" sind. ;(

peppschmier
2007-07-30, 16:43:19
Schön zu lesen, vielen Dank. Dann wär das mal geklärt, werde erst reagieren wenn was von denen vom Gericht kommt. Blöd ist aber, dass die meine Adresse haben und mich mein Vater heute Früh angerufen hat dass ein Brief angekommen ist mit der ersten Mahnung. Egal.

Beim Mahnbescheid musst Du reagieren... Also den nicht ignorieren. Ein Mahnbescheid ist allerdings eher unwahrscheinlich, habe noch nichts davon gelesen, dass diese "Geschäftsleute" so weit gehen.

Dadi
2007-07-30, 16:50:02
Beim Mahnbescheid musst Du reagieren... Also den nicht ignorieren. Ein Mahnbescheid ist allerdings eher unwahrscheinlich, habe noch nichts davon gelesen, dass diese "Geschäftsleute" so weit gehen.

Also, bin zu weit gegangen.
Per Mail haben sie mir eine Mahnung geschickt.
Per Post kam aber nur die normale Rechnung.
Habs so von meinen Eltern per Telefon gehört, muss mir das mal zuhause ansehen was das ist. Wird dann eingescannt falls es interessant ist.

captainsangria
2007-07-30, 16:50:57
außerdem unterliegt ihr dem österreichischen recht.

Ric
2007-07-30, 17:14:16
außerdem unterliegt ihr dem österreichischen recht.

1. Wenn, dann schweiz, nicht österreich :).


2. aber nur schweizer recht, wenn die schwester auch schweizer ist. Ist sie deusche, naja, dass haben die anderen hier schon beschrieben.

Ric
2007-07-30, 17:15:31
Also, bin zu weit gegangen.
Per Mail haben sie mir eine Mahnung geschickt.


Eine Mahnung ist kein MAHNBESCHEID. Der kommt von einem gericht. Nur auf einen solchen muss man reagieren.

captainsangria
2007-07-30, 17:19:40
1. Wenn, dann schweiz, nicht österreich :).


2. aber nur schweizer recht, wenn die schwester auch schweizer ist. Ist sie deusche, naja, dass haben die anderen hier schon beschrieben.sie sind österreicher

Ric
2007-07-30, 17:20:55
sie sind österreicher

Dann ja :)

Dadi
2007-07-30, 19:17:29
So,

jetzt platzt mir der Kragen, meine Schwester hat bei einer zweiten Seite ein Scheiss gebaut.
Und zwar nun: songtexte-heute.com

Diese Seite unterliegt aber derselben Bande wie 88sms.ch.
Habe auch etwas gegoogelt und fand heraus dass alles demselben Schema entspricht.

Was mich aber jetzt sehr erschreckt ist dass (was ich im vorigen Post erwähnt habe) es keine Rechnung sonder ein Schreiben eines Rechtsanwaltes aus Osnabrück ist, hier der Scan:

Seite1
http://img128.imageshack.us/img128/412/rschreibenseite1au2.jpg

Seite2
http://img128.imageshack.us/img128/2745/rschreibenseite2ze6.jpg

Habe gerade eine ausführliche Mail an das Konsumentenschutz geschickt (Österreich).
Werde berichten...

Senfgnu
2007-07-30, 19:20:48
Sperr lieber mal deiner Schwester das Netz, das erspart dir eine Menge Abreit, glaube ich;)

noid
2007-07-30, 19:55:07
Sperr lieber mal deiner Schwester das Netz, das erspart dir eine Menge Abreit, glaube ich;)

Also in gewissen Grenzen kann man den Anbietern auch keine Schuld zuweisen... X-D

@TS: deiner Schwester sollte man nochmal den verantwortungsvollen Umgang mit dem Inet darlegen. Sonst haste 5 Rechnungen pro Tag.

thiron
2007-07-30, 20:40:06
Wie hat sich denn deine Schwester dort registriert? Das Schreiben ist ja an einen 'Herrn' gerichtet.

Ansonsten; Mitteilung an Anwalt, nicht geschäftsfähing und falsche Personaldaten, Urkundenfälschung.

Exer
2007-07-30, 20:53:20
Als 13 jährige ist sie nur eingeschränkt geschäftsfähig und kann ohne Erlaubnis der Eltern nur Verträge zu ihrem eigenen Vorteil abschließen. (also einseitig verpflichtende Geschäfte wie eine Schenkung). Steht so im §151 und vor allem §865 ABGB. Eine 13 jährige kann sich nicht von sich aus zu einer Zahlung verpflichten, also ist hier sowieso kein Vertrag zustande gekommen. In Österreich gilt österreichisches Recht also seh ich da kein Problem.

Mit 14 wäre das schon was anderes, da wird sie mündig und darf sich (eingeschränkt) auch verpflichten.

Müsste so stimmen, hatte ich vor 4 Wochen als Prüfungsfrage und die war positiv. ;)

edit:

865 § 865. Kinder unter sieben Jahren und Personen über sieben Jahre,
die den Gebrauch der Vernunft nicht haben, sind - außer in den
Fällen des § 151 Abs. 3 - unfähig, ein Versprechen zu machen oder es
anzunehmen. Andere Minderjährige oder Personen, denen ein Sachwalter
bestellt ist, können zwar ein bloß zu ihrem Vorteil gemachtes
Versprechen annehmen; wenn sie aber eine damit verknüpfte Last
übernehmen oder selbst etwas versprechen, hängt - außer in den
Fällen des § 151 Abs. 3 und des § 280 Abs. 2 - die Gültigkeit des
Vertrages nach den in dem dritten und vierten Hauptstück des ersten
Teiles gegebenen Vorschriften in der Regel von der Einwilligung des
Vertreters oder zugleich des Gerichtes ab. Bis diese Einwilligung
erfolgt, kann der andere Theil nicht zurücktreten, aber eine
angemessene Frist zur Erklärung verlangen.

151 (3) (das is damit Kinder z.B. selber ein Eis kaufen dürfen) und 280 (2) treffen nicht zu.

151 § 151. (1) Ein minderjähriges Kind kann ohne ausdrückliche oder
stillschweigende Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters
rechtsgeschäftlich weder verfügen noch sich verpflichten.
(2) Nach erreichter Mündigkeit kann es jedoch über Sachen, die ihm
zur freien Verfügung überlassen worden sind, und über sein Einkommen
aus eigenem Erwerb so weit verfügen und sich verpflichten, als
dadurch nicht die Befriedigung seiner Lebensbedürfnisse gefährdet
wird.
(3) Schließt ein minderjähriges Kind ein Rechtsgeschäft, das von
Minderjährigen seines Alters üblicherweise geschlossen wird und eine
geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens betrifft, so wird
dieses Rechtsgeschäft, auch wenn die Voraussetzungen des Abs. 2 nicht
vorliegen, mit der Erfüllung der das Kind treffenden Pflichten
rückwirkend rechtswirksam.

Dadi
2007-07-30, 21:25:32
Als 13 jährige ist sie nur eingeschränkt geschäftsfähig und kann ohne Erlaubnis der Eltern nur Verträge zu ihrem eigenen Vorteil abschließen. (also einseitig verpflichtende Geschäfte wie eine Schenkung). Steht so im §151 und vor allem §865 ABGB. Eine 13 jährige kann sich nicht von sich aus zu einer Zahlung verpflichten, also ist hier sowieso kein Vertrag zustande gekommen. In Österreich gilt österreichisches Recht also seh ich da kein Problem.

Mit 14 wäre das schon was anderes, da wird sie mündig und darf sich (eingeschränkt) auch verpflichten.

Müsste so stimmen, hatte ich vor 4 Wochen als Prüfungsfrage und die war positiv. ;)

edit:

865 § 865. Kinder unter sieben Jahren und Personen über sieben Jahre,
die den Gebrauch der Vernunft nicht haben, sind - außer in den
Fällen des § 151 Abs. 3 - unfähig, ein Versprechen zu machen oder es
anzunehmen. Andere Minderjährige oder Personen, denen ein Sachwalter
bestellt ist, können zwar ein bloß zu ihrem Vorteil gemachtes
Versprechen annehmen; wenn sie aber eine damit verknüpfte Last
übernehmen oder selbst etwas versprechen, hängt - außer in den
Fällen des § 151 Abs. 3 und des § 280 Abs. 2 - die Gültigkeit des
Vertrages nach den in dem dritten und vierten Hauptstück des ersten
Teiles gegebenen Vorschriften in der Regel von der Einwilligung des
Vertreters oder zugleich des Gerichtes ab. Bis diese Einwilligung
erfolgt, kann der andere Theil nicht zurücktreten, aber eine
angemessene Frist zur Erklärung verlangen.

151 (3) (das is damit Kinder z.B. selber ein Eis kaufen dürfen) und 280 (2) treffen nicht zu.

151 § 151. (1) Ein minderjähriges Kind kann ohne ausdrückliche oder
stillschweigende Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters
rechtsgeschäftlich weder verfügen noch sich verpflichten.
(2) Nach erreichter Mündigkeit kann es jedoch über Sachen, die ihm
zur freien Verfügung überlassen worden sind, und über sein Einkommen
aus eigenem Erwerb so weit verfügen und sich verpflichten, als
dadurch nicht die Befriedigung seiner Lebensbedürfnisse gefährdet
wird.
(3) Schließt ein minderjähriges Kind ein Rechtsgeschäft, das von
Minderjährigen seines Alters üblicherweise geschlossen wird und eine
geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens betrifft, so wird
dieses Rechtsgeschäft, auch wenn die Voraussetzungen des Abs. 2 nicht
vorliegen, mit der Erfüllung der das Kind treffenden Pflichten
rückwirkend rechtswirksam.

Danke, soll ich am besten eine Mail an diesen Anwalt schicken? Hab keinen Plan was ich jetzt tun soll. Oder das ganze ignorieren? Oder mein Anwalt aufsuchen oder doch zum KOnsumentenschutz gehen?

Achja, meine Schwester gab sich als 18 an. :mad:


Sie bekommt erstmal eine lange Sperre.

StefanV
2007-07-30, 21:31:40
Frag lieber vorhsichtshalber 'nen Anwalt, sicher ist sicher...

Exer
2007-07-30, 21:48:24
Als was sich deine Schwester ausgibt ist irrelevant, wichtig ist ihr richtiges Alter.
Der Vertragspartner hat sich davon zu überzeugen dass sie 18 ist und sonst niemand. Nur weil sie hinschreibt dass sie 18 ist macht sie das nicht zu einer 18 Jährigen. Für sie gelten die Gesetze einer 13 Jährigen. Punkt.

Da sie 13 ist kann sie da angeben was sie will, sie ist schließlich nicht mündig (14) und kann keinen Betrug begehen oder sich dadurch strafbar machen. Kinder werden hier vom Gesetz geschützt. Hat sie ihren echten Namen angegeben oder den der Eltern?

Eine 13 jährige kann ganz einfach keinen Vertrag abschließen bei dem sie etwas zahlt oder allgemein etwas leisten muss. Für was sie jemand anderer hält ist vollkommen egal.

edit:

Dieser Anwalt zockt Leute ab und nutzt die Angst der Menschen aus. Das ganze wirkt natürlich sehr professionell und bedrohlich. Auf keinen Fall bezahlen. Du kannst/sollst natürlich nochmal beim Konsumentenschutz oder Anwalt nachfragen aber ich bin mir sicher dass ich hier richtig liege.

rokko
2007-07-30, 22:14:48
Immer per Fax machen, Email kommt eh nicht an ;D
FAX zählt auch nicht. Wenn auf der anderen Seite die Tinte oder der Toner alle sind dann ist das Pech. Ein Fax kann man eben nicht beweisen.

Ein Fax kannste immer dann machen wenn man dafür schriftlich die Bestätigung bekommt. Sonst ist es nichts wert.

Naja rein rechtlich ist nichtmal ein Einschreiben mit Empfangsbestätigung etwas wert. Es sei denn man kann beweisen das vom Brief schreiben(wo jemand mitliest) an bis zum eintüten und dem einwerfen in den Briefkasten immer ein (glaubwürdiger) Zeuge (besser mehrere) dabei ist/sind.:wink:

Dadi
2007-07-30, 22:28:48
Als was sich deine Schwester ausgibt ist irrelevant, wichtig ist ihr richtiges Alter.
Der Vertragspartner hat sich davon zu überzeugen dass sie 18 ist und sonst niemand. Nur weil sie hinschreibt dass sie 18 ist macht sie das nicht zu einer 18 Jährigen. Für sie gelten die Gesetze einer 13 Jährigen. Punkt.

Da sie 13 ist kann sie da angeben was sie will, sie ist schließlich nicht mündig (14) und kann keinen Betrug begehen oder sich dadurch strafbar machen. Kinder werden hier vom Gesetz geschützt. Hat sie ihren echten Namen angegeben oder den der Eltern?

Eine 13 jährige kann ganz einfach keinen Vertrag abschließen bei dem sie etwas zahlt oder allgemein etwas leisten muss. Für was sie jemand anderer hält ist vollkommen egal.

edit:

Dieser Anwalt zockt Leute ab und nutzt die Angst der Menschen aus. Das ganze wirkt natürlich sehr professionell und bedrohlich. Auf keinen Fall bezahlen. Du kannst/sollst natürlich nochmal beim Konsumentenschutz oder Anwalt nachfragen aber ich bin mir sicher dass ich hier richtig liege.

*fg* Sie ist eigentlich 12, egal.
Also, sie hat ihren echten Namen angegeben. Sie hat sich bei "Herr" verklickt anstatt Frau auszuwählen. Punkt.
Hab mal die Mail an das Konsumentenschutz geschickt, mal abwarten...
Blöd dass sie aber unsere echte Adresse angegeben hat, nun gut.

Exer
2007-07-30, 22:41:46
Also, sie hat ihren echten Namen angegeben. Sie hat sich bei "Herr" verklickt anstatt Frau auszuwählen. Punkt.

Ist eh besser so. Sonst behaupten die noch dass deine Eltern das ganze abgeschlossen haben.

12 oder 13 macht sowieso keinen Unterschied. Wichtige Grenzen sind 7 14 und 18.

Erzähl dann mal was rausgekommen ist bei Konsumentenschutz. ;)

Chris1337
2007-07-30, 23:28:10
Typische Betrugsseite!
Siehe ganz unten:

Durch Ausfüllen und Absenden des Anmeldeformulars nehmen Sie an unserem Gewinnspiel teil. Unsere Teilnahmebedingungen finden Sie hier. Sie können auch ohne Anmeldung am Gewinnspiel teilnehmen: Einfach Postkarte an Internet Service AG, Blegistrasse 1, 6343 Rotkreuz, Schweiz mit Ihrer Adresse schicken. Nach Anmeldung bei 88sms.ch erhalten Sie einmalig 88 SMS zur Verfügung welche Sie in dem Testzeitraum versenden können. Sie können diesen Testzugang innerhalb von 14 Tagen kündigen. Mit Anklicken des "Anmelden"-Buttons beauftrage ich 88sms.ch, für mich jeden Monat 88 SMS gutzuschreiben, die ich frei versenden kann. Der Preis von 8.00 Euro monatlich bei einer Laufzeit von zwölf Monaten mit einer jährlichen Abrechnung (Gesamtsumme: 96.00 Euro) im Voraus wird Ihnen in Rechnung gestellt. Ab dann müssen Sie nichts weiter tun als sich einzuloggen und bequem SMS versenden. Weitere Informationen finden Sie in den AGB, den Kundeninfos/Widerrufsbelehrung sowie den Datenschutzinfos.

Amarok
2007-07-30, 23:59:46
Hab mal die Mail an das Konsumentenschutz geschickt, mal abwarten...

Das hätte ich auch getan, bzw. kölnntest du noch bei der Arbeiterkammer anrufen, die geben dir auch Ratschläge mit denen du etwas anfangen kannst.


Das Geschäft ist Null und Nichtig, das sollten den Burschen auch klar sein, ja nichts einzahlen.

Bei solchen Gaunern würde ich sogar soweit gehen und die Presse informieren, das fürchten sie mehr als alles andere....

Dadi
2007-07-31, 16:52:15
Erzähl dann mal was rausgekommen ist bei Konsumentenschutz. ;)


So,

sie haben mir einen Link zu www.europakonsument.at gegeben. Da in der Mitte kann man lesen wie man vorgehen kann. Einfach ein Musterbrief schicken und die Sache abhacken… dann können Sie einem nichts mehr anhaben. Zahlen eben auf keinen Fall. Denen sind die schon bekannt.

Thanatos
2007-07-31, 16:57:44
Das hätte ich auch getan, bzw. kölnntest du noch bei der Arbeiterkammer anrufen, die geben dir auch Ratschläge mit denen du etwas anfangen kannst.


Das Geschäft ist Null und Nichtig, das sollten den Burschen auch klar sein, ja nichts einzahlen.

Bei solchen Gaunern würde ich sogar soweit gehen und die Presse informieren, das fürchten sie mehr als alles andere....

Die Schmidtleins doch nicht...... die sind bekannt wie ein bunter Hund und standen schon in jeder erdenklichen Presse drinnen, samt ihrem Haus und Hof Advokat namens Olaf Tank.

Damit haben die absolut keine Probleme. Aber neu ist mir, dass "unsere" Schmidtleins nun auch schon mit ihren Abos im Ausland erfolgreich sind.

peppschmier
2007-07-31, 17:01:14
Die Schmidtleins doch nicht...... die sind bekannt wie ein bunter Hund und standen schon in jeder erdenklichen Presse drinnen, samt ihrem Haus und Hof Advokat namens Olaf Tank.

Damit haben die absolut keine Probleme. Aber neu ist mir, dass "unsere" Schmidtleins nun auch schon mit ihren Abos im Ausland erfolgreich sind.

Naja, irgendwo müssen die doch noch versuchen Geld abzuzocken.... und wie man sieht gibt es genug Leute die drauf reinfallen. Ich bin vor 4 Jahren auf so einen sch... reingefallen, da sieht man mal, was für ein Erfolg die haben müssen...

peppschmier
2007-08-01, 14:15:59
Zeig Deiner Schwester mal diese Seite:

http://www.gti-verbraucherschutz-forum.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi

Da stehen ziemlich viele Seiten, die auf sehr nette Weise versuchen an Geld zu kommen ;)

-|NKA|- Bibo1
2007-08-01, 18:47:52
Da war doch was? :
http://artikel.4.am/archives/2882-Vorsicht-Angebliche-Mahn-E-Mails-von-RA-Olaf-Tank-enthalten-Trojaner-!.html

Google mal nach "RA Olaf Tank"

Dadi
2007-08-07, 08:52:34
Vergessen wir mal die Schmidleins, zurück zu 88sms.ch

Hab gerade diese Nachricht per Mail bekommen:

Ich habe eine vorher Mail geschickt mit folgendem Text:


Sehr geehrte Damen und Herren!

Meine Tochter, xxx xxx, hat sich ohne mein Wissen und meine Zustimmung am datumm xxx auf Ihrer Internetseite unter www.88sms.ch angemeldet und überraschend von Ihnen jetzt eine Rechnung über € 84,00 erhalten. Meine Tochter ging jedoch immer davon aus, dass dies mit keinerlei Kosten verbunden wäre.

Da meine Tochter erst 12 Jahre alt ist, noch zur Schule geht und über kein eigenes Einkommen verfügt, gefährdet das vorliegende Geschäft ihren Unterhalt und ist daher ohne meine Zustimmung als gesetzlicher Vertreter unwirksam. Ich teile Ihnen daher mit, dass ich diesen Vertrag nicht genehmige.

Unabhängig davon erhielt meine Tochter keine ausreichende Belehrung über das Rücktrittsrecht, so wie dies zwingend im Konsumentenschutzgesetz geregelt ist. Die Übermittlung der AGB bei der Zusendung der Zugangsdaten reicht für eine korrekte Rücktrittsbelehrung nicht aus, da es in dieser Form dem Deutlichkeitsgebot widerspricht. Da somit keine ausreichende Belehrung über das Rücktrittsrecht erfolgte, wäre die Rücktrittsfrist nach wie vor offen.

Nur zur Vorsicht trete ich im Namen meiner Tochter innerhalb offener Frist von diesem Vertrag gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz zurück und fechte den Vertrag überdies aus jedem anderen tauglichen Rechtsgrund an.

Ich fordere Sie daher auf, Ihre Rechnung vom 16.07.2007 auszubuchen und die Angelegenheit in den nächsten 14 Tagen als gegenstandslos zu bestätigen.


Mit freundlichen Grüßen
xxxx



Ihre Tochter hätte innerhalb von 14 Tagen fristgerecht widerrufen können.

Bei der Anmeldung muss das korrekte Geburtsdatum angegeben werden. Nach Ihren
Angaben handelt es sich bei dem von Ihrer Tochter eingegebenem Geburtsdatum
nicht um den Tag, an dem diese tatsächlich geboren wurde. Da nur Erwachsene
den Dienst in Anspruch nehmen können, hat Ihre Tochter ganz bewusst ein
falsches Geburtsdatum angegeben, um unsere Leistung zu nutzen. Dies gilt
rechtlich als Betrug.

Bei entstandenem Schaden, müssen Sie in jedem Falle dafür aufkommen!

Infolgedessen bitten wir Sie noch einmal den Betrag im angegebenen Zeitraum zu
begleichen, da wir den Fall ansonsten dem Inkasso übergeben werden.

JoergH
2007-08-07, 09:06:51
Das kannste alles getrost ignorieren.
Das sind bekannte Betrüger (wurden sogar schon bei SAT1 in Akt07 und ZDF Verbrauchermagazin gezeigt).
Warte einfach ab, da wird niemals ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen... nie und nimmer!!!

Diese verdammten Ars**lö**** sollte mal jemand richtig eins auf M**l hauen... und den allseits bekannten und beliebten RA Tank auch gleich...;)

Dadi
2007-08-07, 09:10:50
Ok, wird gemacht Sir. Bin beruhigt. ;) Danke.

JoergH
2007-08-07, 09:25:59
Hier steht noch mehr zu dieser Bande:

http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php?t=260785

Da musste dir echt keine Sorgen machen. Allerdings solltest du mal mit deiner Schwester reden... :)
Sonst flattern bald die nächsten Rechnungen bei euch ein... :)

Senfgnu
2007-08-07, 11:47:23
Dies gilt
rechtlich als Betrug.

Nice selfpwnage. ;D

Dadi
2007-08-07, 13:36:38
Nice selfpwnage. ;D

Naja, das wurde schon hier erwähnt dass Kinder vom Gesetz geschützt werden. Ich nehme an, die wissen sowieso nicht mal selber was sie schreiben und was für Gesetze gelten.

-|NKA|- Bibo1
2007-08-07, 21:28:28
Natürlich wissen die welche Gesetze gelten. Die nutzen aber das Unwissen und die Angst der Leute, um Geld zu verdienen. An eurer Stelle würde ich zur Polizei und Strafanzeige wegen Betrugs erstatten. Zu befürchten habt ihr IMO nichts.
Du solltest aber wirklich mit Deiner Schwester reden und ihr eintrichtern, daß überall Abzocker und im Netz lauern. Von Pädophilen usw. ganz zu schweigen.
Edit: Hier steht noch so ein Fall: http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=375231

Dadi
2007-08-08, 13:17:22
Hab ich da wirklich nichts zu befürchten? Denn ich will dann nicht vors Gericht ziehen gegen diese Leute... ist mir zu mühsam.

Das gute A
2007-08-08, 13:19:26
Hab ich da wirklich nichts zu befürchten? Denn ich will dann nicht vors Gericht ziehen gegen diese Leute... ist mir zu mühsam.

Hast Du nicht, wenn Du dich an die Vorgehensweise hältst die hier angegeben wurde in dem Thread.

Grüße

_Gast
2007-08-08, 15:21:54
Hab ich da wirklich nichts zu befürchten? Denn ich will dann nicht vors Gericht ziehen gegen diese Leute... ist mir zu mühsam.Genau darauf spekulieren diese Betrügerbanden!

Sie spielen mit den Ängsten der Betroffenen. Lieber zahlen, als ewig vor Gericht rumstreiten. Du hast hier absolut nichts zu befürchten! Ignoriere sie einfach.

Dadi
2007-09-28, 14:09:24
Hallo,

melde mich hier wieder zurück. Habe eine Vorlage von der österreichischen AK bekommen, angepasst, (im Namen meines Vaters) eingeschrieben weggeschickt. Jetzt meint er:

http://img471.imageshack.us/img471/3594/bildoj5.jpg

Das gute A
2007-09-28, 14:34:00
Welches Geburtsdatum deine minderjährige Schwester bei der Anmeldung angibt ist IRRELEVANT! Es ist doch klar nachweisbar, welches Alter sie hat.

Kopie des Persos einschicken, Geburtsurkunde direkt dazu als Kopie - fertig.

Dadi
2007-09-28, 15:12:41
Welches Geburtsdatum deine minderjährige Schwester bei der Anmeldung angibt ist IRRELEVANT! Es ist doch klar nachweisbar, welches Alter sie hat.

Kopie des Persos einschicken, Geburtsurkunde direkt dazu als Kopie - fertig.

Ok alles klar, danke.

Piffan
2007-09-28, 15:25:16
Was ich immer dachte: Im Zweifel haftet der Anschlussnehmer, dass heißt der Inhaber des Internetanschlusses. Kann mir jemand einen Link nennen, der meine scheinbar falsche Ansicht widerlegt? Im Zweifel könnte man ja immer behaupten, der Hund- äh- die minderjährige Tochter wars.....

Mischler
2007-09-28, 17:21:36
Hier ist ein Link von ct'tv genau zu diesem Thema:
http://www.heise.de/ct/tv/result.xhtml?url=/ct/tv/artikel/96119&words=Schmidtlein&T=schmidtlein

Auch auf den Fall, dass der Vertrag von einem Minderjährigen abgeschlossen ist, wird ausführlich eingegangen. Es sind auch Musterschreiben dabei, die man als Antworten verwenden kann.