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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zollinhaltserklärung


del_4901
2007-08-03, 19:43:44
Ich war neulich bei Amazon.com schoppen, eigendlich wollte ich ja blos B5-TLT bestellen, aber wie das bei Amazon so ist, musste ich wieder gleich 2 dicke Schwarten mitbestellen. B5-TLT wurde extra abgeschickt, ich glaube beim Zoll liegen nur die Bücher. Bezahlt hab ich alles mit Visa, die Freiheit nehm ich mir! Nun will der Zoll mich natürlich ausquetschen. Was sag ich denen am besten, um die "Forderungen" so gering wie möglich, ohne das es zusehr auffällt, und ohne das man mir großartig an's Bein pinkeln kann, zu halten? Auf dem Zettel is nur angekreuzt "Drucksache im bes. Beutel" keine Wertangabe etc.

Hamster
2007-08-03, 19:54:29
erwartest du jetzt hilfestellungen um den fiskus zu betrügen? da bist du hier falsch. geh einfach hin, sag wie es ist, und zahle wie ein mann.

Siran
2007-08-03, 20:56:38
Wie viel haben die Bücher denn gekostet? Ob du Zoll zahlen musst, hängt vor allem vom Wert ab. 22 Euro waren, so weit ich mich erinnere, die Grenze, bei Geschenken, was bei dir aber wohl nicht zutrifft, 45 Euro.

Ansonsten kannst du eh nicht viel machen, schließlich können die ja problemlos darauf bestehen, dass du das Ding aufmachst und irgendwo wird sich wohl auch ne Rechnung finden...

SINCLAIR
2007-08-03, 21:36:38
Bücher haben den Taric Code 4901990000 und einen Zollsatz von 0%

Da braucht man nichts betrügen ...

del_4901
2007-08-03, 22:04:49
Also zahl ich nur die 7% EMWS auf meine $93.82, das ist ja billig. Wenn dem so ist sollte ich das öfters machen. Hier hätte ich 140€ blechen müssen. (ohne Versand)

SINCLAIR
2007-08-03, 22:11:26
So sollte das sein. Aber ohne Gewähr da ich kein gelernter Zollprofi bin ...

Bei uns ist der Zoll aber sehr hilfsbereit. Einfach mal fragen anstatt zu versuchen was zu drehen ... ;) dann klappts auch mit dem Zöllner. Oder eine IHK anrufen, die helfen bei sowas auch!

SgtDirtbag
2007-08-04, 04:49:17
Ich hab letztens dem Zoll auch ne Mail geschrieben, hätte nicht gedacht das die überhaupt Antworten, aber das was da zurückkam war ausführlicher als so manche Komplettlösung fürn Computerspiel.

Da muss ich den Zoll echt mal loben. :up:

tombman
2007-08-04, 04:50:44
Ich hab letztens dem Zoll auch ne Mail geschrieben, hätte nicht gedacht das die überhaupt Antworten, aber das was da zurückkam war ausführlicher als so manche Komplettlösung fürn Computerspiel.

Da muss ich den Zoll echt mal loben. :up:
Dann copy&paste mal hier rein ;)

SgtDirtbag
2007-08-04, 11:35:15
Meine Anfrage bezog sich auf die anfallenden Einfuhrgebühren beim Import von Notebooks aus den USA.
Auf meinen lapidaren Einzeiler "Was kostet mich das?" so ne Antwort zu bekommen, davon kann sich so manche Behörde mal ne Scheibe abschneiden ;) :

Sehr geehrter SgtDirtbag,

bezüglich Ihrer Anfrage erhalten Sie die nachstehenden Auskünfte.

Um die Einfuhrabgaben und Einfuhrbestimmungen ermitteln zu können, muss
die Ware zunächst in den Zolltarif eingereiht werden.
Sie können die Einordnung in den Zolltarif und Ermittlung des
Zollsatzes anhand der unten gemachten Ausführungen selbstständig
nachvollziehen/durchführen.

Tragbare digitale automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem
Gewicht von 10 kg oder weniger, mindestens aus einer Zentraleinheit, einer
Tastatur und einem Bildschirm bestehend (hierunter fällt auch ein
Laptop/Notebook/Miniaturcomputer)
Code-Warennummer: 8471 3000 000
Drittlandszollsatz (gültig u.a. für die USA): frei

Bei der Einfuhrzollabfertigung in Deutschland wird nur die
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 % erhoben.

Die Einfuhrabgaben für zollfreie Waren werden wie folgt berechnet:
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender
(den Umrechnungskurs können Sie wie folgt abfragen: http://www.zoll.de/
dann in der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen)
+ Kosten (insbesondere Porto/Fracht/Versicherung)
= Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
= Einfuhrumsatzsteuer

Die Abgabensätze sind von der Warenart abhängig. Ob die Einfuhr für
private oder gewerbliche Zwecke erfolgt, die Ware neu oder gebraucht ist, hat
grundsätzlich keine Auswirkung auf die Höhe der Abgabensätze.

Die Europäische Kommission bietet einen kostenfreien Zugriff u.a. auf
den Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften (TARIC) an (Java-
bzw. Javascript – Tauglichkeit des PC ist erforderlich).
Diesen Zugang zum Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften
finden Sie wie folgt:

http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/cgi-bin/tarchap?Lang=DE

Über die Funktion "Blättern" können Sie im TARIC, nach Auswahl des
Ursprungslandes, die Warennummer/n bestimmen und den Zollsatz für die
Ware/n ermitteln.
Hilfreich bei der Einordnung der Waren ist auch die Funktion
„Freitextsuche“, die unter der angegebenen Internetanschrift auf der Seite TARIC-Abfrage(unten) angeboten wird.
Hier können Sie mit Angabe eines Wortes den Einstieg hinsichtlich der
Einreihung in den Zolltarif vornehmen und sich dann unter Auswahl
verschiedener angebotener Angaben zur Warennummer und den Zollsätzen sowie ggf. den Handelsbeschränkungen durchklicken.

Die Zollverwaltung bietet ab dem 01. Januar 2006 den Elektronischen
Zolltarif (EZT) als "EZT-online" im Internet an. Der EZT enthält die Daten des
TARIC (Tarif Intégré des Communautés Européennes) der Europäischen
Gemeinschaft, ergänzt durch nationale Daten (z.B. Einfuhrumsatz- und
Verbrauchsteuer).

Auf der Startseite des "EZT-online" haben Sie die Möglichkeit, in die
Auskunftsanwendung oder in den Webshop zu wechseln und dort
Informationen des EZT abzurufen.
Den EZT-online finden Sie wie folgt:
http://www.zoll.de/ > Zoll und Steuern > Zölle > Zollanmeldung > ATLAS > EZT-online

Mit EZT-online können Sie Waren in den Zolltarif einordnen, die
Abgabensätze (Zoll/Einfuhrumsatzsteuer/ggf. Verbrauchsteuer) ermitteln,
sowie die ggf. vorhandenen Handelsbeschränkungen abrufen.


Nachstehend habe ich den Ablauf einer Einfuhrabfertigung einer
Postsendung für Sie skizziert:

Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung
ist eine Zollinhaltserklärung abzugeben.
Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf dem Paket/Päckchen angebracht.
Es sollte dort vermerkt werden, welche Waren (ggf. Code-Warennummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch der gezahlte oder zu zahlende Preis für diese Waren ist.

Der Wert der auf der Zollinhaltserklärung anzugeben ist, ist der
gleiche wie der auf der Rechnung ausgewiesene zu zahlende Betrag.
Zudem muss die Rechnung der Sendung beigefügt werden.

Sofern alle zur Erfüllung der Förmlichkeiten der Einfuhrzollabfertigung
benötigten Unterlagen (Angaben über die Ware, den Warenwert etc.)
vorliegen und der Empfänger der Postsendung nichts anderes bestimmt hat, vertritt die Deutsche Post AG den Empfänger automatisch bei der Erfüllung aller
Zollförmlichkeiten (§ 5 Abs. 2 ZollVG).

Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland nach meinen Informationen ausschließlich über das Hauptzollamt Frankfurt am Main –
Flughafen in die Europäische Gemeinschaft eingeführt, durch die Post
der Zollstelle dort gestellt und regelmäßig auch angemeldet und in den
freien Verkehr überführt. Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden
Einfuhrabgaben und holt sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen
Aushändigung des Zollbescheides von Ihnen zurück.

In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben verfügt oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die für Ihre Wohnung zuständige Zollstelle weitergeleitet.
Die Post benachrichtigt Sie entsprechend und fordert Sie auf, die
Zollanmeldung selbst beim Zollamt vorzunehmen.

Kurierdienste wickeln entsprechende Sendungen nach meinen Informationen
nach dem gleichen Schema ab. Allerdings werden hier zum Teil andere
Flughäfen benutzt. Von der Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des
Empfängers sehen die Kurierdienste üblicherweise ab. Unklarheiten werden mit Ihnen
geklärt; die Sendung wird anschließend am (Flughafen-) Zollamt durch den
Kurierdienst abgewickelt.

Welche Gebühren der jeweilige Kurierdienst für die Zollabfertigung
erhebt, bitte ich ggf. direkt bei dem betreffenden Unternehmen zu erfragen.

Informationen zum Thema „Zoll“ finden Sie auf unserer Internetseite
http://www.zoll.de/.

Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt
werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Hanakam