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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Solarluftschiff: Wie hoch darf man das steigen lassen?


WhiteVelvet
2007-08-06, 14:29:54
Über einen Katalog bin ich auf ein Solarluftschiff (schwarze Lufthülle, 6m lang, 0,6m breit) gestoßen und hab mir das mal für ein paar Euro bestellt. Im Text stand, dass da eine 50m Leine dabei ist und dass man die um Gottes Willen nicht loslassen soll, da das Luftschiff tausende von Metern steigen könnte. Gut, das sollte klar sein an so einem heißen Tag wie heute. Aber was ist mit diesen 50m, da gibt es doch bestimmt Regelungen, dass das nicht länger sein darf, oder? Würde ja gerne mal 100m ausprobieren, aber dann steht sicher die Polizei neben mir und klopft mir auf die Schulter oder? ;)

peppschmier
2007-08-06, 14:38:58
Vielleicht solltest Du einfach mal beim nächsten Flughafen nachfragen. Hast Du google schon mal gefragt?

WhiteVelvet
2007-08-06, 14:56:19
Ja, mit den Stichwörtern die ich probiert habe hab ich nichts finden können. Ich wollte das eh auf einem Modellflugplatz testen, die haben ja sicher auch ihre Bestimmungen. Ich dachte mir, vielleicht hat es hier jemand im Kopf, was die Maximalhöhe ist.

jorge42
2007-08-06, 14:57:28
lenkdrachen haben ja auch nur 50m leine und modellflieger dürfen ja auch nicht unbegrenzt stegein.

was ich aber absolut geil finde: So ein Teil gabs vor 25 Jahren auch in einem Yps Sonderheft (die roten). Da war vorne so ein Geist drauf.

EvilOlive
2007-08-06, 15:02:19
Diese asiatischen Partylaternen fliegen bis zu 500m hoch und sorgen immerwieder für lustige Ufomeldungen. ;D

http://www.flammea.de/pic_imp/flammea_02.jpg

http://www.flammea.de/produkt_weiss.htm

1. Brauche ich für die Flammea-Wunschlaterne eine Aufstiegserlaubnis?

Nein. Nach §16 Abs.4 Luftverkehrsordnung bedarf die Flammea-Wunschlaterne keiner Aufstiegserlaubnis und kann unter Beachtung der Sicherheitshinweise an 365 Tagen im Jahr eingesetzt werden.

Irritierende Partyballons
UFOs über der Lüneburger Heide
In Norddeutschland wurden in letzter Zeit komische, flimmernd-gelbe Objekte gesichtet. Die Vermutung lag sofort nahe, es müsste sich hierbei um UFOs handeln.

https://ssl.sueddeutsche.de/panorama/artikel/389/126195/

[dzp]Viper
2007-08-06, 15:05:06
Ich glaube es gab irgendeine Regelung, dass das Grundstück bis in eine Höhe von X Metern auch noch dein Privatgrundstück ist.

Ich dachte, dass sind aber 20m.. hm..

Oder es gibt dazu die Regelung, dass Hubschrauber und Flugzeuge, ausser zur Landung, nicht unter eine Min-Höhe von X Metern fliegen dürfen :D

Crack
2007-08-06, 15:38:09
moin, ich habs letztens noch irgendwo gehört, das man einen normalen, nicht lenkbaren drachen bis 100m steigen lassen darf.
ich glaub das war bei galileo als die getestet haben ob man einen lenkdrachen mit 2 autos lenken kann (audi werbespot)
hier stehts auch nochmal, unter den 100m leinen (http://www.kunstdrachen.de/Produkte/Zubehor/Schnursets_1-Leiner/schnursets_1-leiner.html)

EvilOlive
2007-08-06, 15:46:21
§ 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums

(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:

1.
der Aufstieg von Flugmodellen

a)
mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse,
b)
mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt,
c)
mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,
d)
aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung,

2.
das Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen, wenn sie mit einem Seil von mehr als 100 Meter gehalten werden,
3.
der Aufstieg von Feuerwerkskörpern, deren brennbare Masse (Anfeuerung und Effektsatz) mehr als 20 Gramm beträgt,
4.
der Aufstieg von Fesselballonen, wenn sie mit einem Halteseil von mehr als 30 Metern Länge gehalten werden,
5.
der Betrieb von fern- oder ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb,
6.
der Betrieb von Scheinwerfern oder optischen Lichtsignalgeräten, insbesondere Lasergeräte, die geeignet sind, Luftfahrzeugführer während des An- und Abflugs zu oder von einem Flugplatz zu blenden.

(2) Das Halteseil von unbemannten Fesselballonen sowie Drachen ist in Abständen von 100 Metern bei Tage durch rotweiße Fähnchen, bei Nacht durch rote und weiße Lichter so kenntlich zu machen, dass es von anderen Luftfahrzeugen aus erkennbar ist.

(3) Zuständige Behörde für die Erteilung der Erlaubnis nach Absatz 1 ist die örtlich zuständige Behörde des Landes, soweit nicht der Beauftragte nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes zuständig ist.

(4) 1Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die beabsichtigten Nutzungen nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führen können. 2Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen versehen und Personen oder Personenvereinigungen für den Einzelfall oder allgemein erteilt werden. 3Die Behörde bestimmt nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen, welche Unterlagen der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis enthalten muss. 4Sie kann insbesondere das Gutachten eines Sachverständigen über die Eignung des Geländes und des Luftraums, in dem der Flugbetrieb stattfinden soll, verlangen.

(5) Die Erteilung einer Erlaubnis kann vom Nachweis der Zustimmung des Grundstückseigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten abhängig gemacht werden.

http://bundesrecht.juris.de/luftvo/BJNR006520963.html

WhiteVelvet
2007-08-06, 15:50:49
§16 der Luftverkehrsordnung ist gar nicht so einfach. Ein Drache (tatsächlich 100m) ist ein Solarluftschiff sicher nicht. Und was genau ist ein "gebündelter unbemannter Freiballon" und ein "Masseaufstieg eines unbemannten Freiballon"... hmmm

EvilOlive
2007-08-06, 15:54:21
§16 der Luftverkehrsordnung ist gar nicht so einfach. Ein Drache (tatsächlich 100m) ist ein Solarluftschiff sicher nicht. Und was genau ist ein "gebündelter unbemannter Freiballon" und ein "Masseaufstieg eines unbemannten Freiballon"... hmmm

Ich würde sagen dein Luftschiff fällt unter Absatz 4.

BTW: Hast du mal den Link zu dem Zeppelin?

jorge42
2007-08-06, 16:03:20
http://ypsfanpage.de/hefte/extra.php

http://ypsfanpage.de/hefte/cover/extra03.gif

ich hatte den hier.
http://ypsfanpage.de/hefte/cover/extra08.gif

Mark
2007-08-06, 16:05:04
ich denke er hat das ding gekauft:
http://www.pearl.de/p/PE5262-Solar-Luftschiff-UFO-Solar.html

http://www.pearl.de/images/large/pe-5262.jpg

EvilOlive
2007-08-06, 16:08:07
ich denke er hat das ding gekauft:
http://www.pearl.de/p/PE5262-Solar-Luftschiff-UFO-Solar.html

http://www.pearl.de/images/large/pe-5262.jpg

Dann darf er ihn laut §16 Abs.4 Luftverkehrsordnung nicht höher als 30m aufsteigen lassen.

WhiteVelvet
2007-08-06, 16:09:03
Nein, es war von opitec.de (oh Pearl ist ja billiger, ach was solls :D )

Stellt sich die Frage: Was genau ist ein Fesselballon...

EvilOlive
2007-08-06, 16:12:45
Für einen richtigen RC-Zeppelin braucht man keine Aufstiegserlaubnis da er weniger als 5kg wiegt.

http://www.berlinzeppelin.de/sites/luftschiffbau.htm

Crop Circle
2007-08-06, 16:13:51
Dann darf er ihn laut §16 Abs.4 Luftverkehrsordnung nicht höher als 30m aufsteigen lassen.
Nö, er bräuchte eine Erlaubis.

EvilOlive
2007-08-06, 16:16:18
Stellt sich die Frage: Was genau ist ein Fesselballon...

Ein Fesselballon ist ein mit einem Traggas gefüllter Ballon, der ähnlich wie ein Drachen und im Gegensatz zu den meisten anderen Gasballonen stets mit einer Leine mit dem Boden verbunden wird.

Nö, er bräuchte eine Erlaubis.

Für eine Höhe von > 30m.