Arokh
2007-08-07, 00:11:46
Da habe ich wirklich nicht schlecht gestaunt, als ich kürzlich eine E-Mail von der Adresse support@berufs-wahl.de erhalten habe, in der mir für eine "Teilnahme bei www.berufs-wahl.de" gedankt wurde und in der ich aufgefordert wurde, für die "Bereitstellung unserer Dienstleistung" einen Betrag von 59€ zu bezahlen!
Da ich mich nicht entsinnen konnte, jemals irgendeine Dienstleistung von dieser Seite bestellt oder in Anspruch genommen zu haben, habe ich erstmal überlegt, ob ich die in einer Antwortmail fragen soll, ob die das beweisen können daß ich bei denen an irgendetwas teilgenommen habe, mich dann aber entschlossen die E-Mail für's erste zu ignorieren.
Heute erhielt ich dann eine weitere E-Mail von denen, diesmal eine Mahnung, da ich im Verzug sein soll. Überzeugt, daß da etwas nicht mit rechten Dingen zugeht, habe ich dann mal ein bißchen nach "Berufs-Wahl.de Zahlungsaufforderung" gegoogelt und bin dabei auf ein paar aufschlußreiche Links gestoßen:
http://www.google.de/search?hl=de&q=Berufs-Wahl.de+Zahlungsaufforderung&btnG=Google-Suche&meta=lr%3Dlang_de
Ganz besonders waren diese beiden sehr informativ:
http://www.verbraucherrechtliches.de/?p=185&cp=all
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-internet-vertragsfallen/
Man muss sich immer Folgendes vor Augen führen: der Preis ist einer der wesentlichsten Punkte eines Vertrages. Daher genügt es natürlich nicht, wenn der Preis irgendwo an unscheinbarer Stelle auftaucht und daher leicht übersehen werden kann. Über ihn muss beim Anmeldeprozess deutlich sichtbar informiert werden. Das ist nicht der Fall, wenn der Preis nur in den AGB steht oder weit unterhalb des Anmeldeformulares, so dass man ihn nur sieht, wenn man nach unten scrollt. In all diesen Fällen kann man die Zahlungsforderung ohne weiteres abwehren.
http://www.jugendnetz.de/direct/www.forum.jugendnetz.de/showthread.php?t=1337
Gelegentlich wird noch empfohlen, schriftlich (gar per teurem Einschreiben) Widerspruch einzulegen: Das kannst Du tun, ist aber eigentlich gar nicht erforderlich. Denn: Man kann auf den Schmidtlein-Seiten - im juristischen Sinn - gar keinen rechtsverbindlichen Vertrag abschließen. Also gibt es auch nichts zu widersprechen. Ein rechtsverbindlicher Vertrag müßte gekoppelt sein an einer ein-eindeutigen Überprüfung, ob der Website-Besucher überhaupt identisch ist mit der evtl. eingegebenen Mail-Adresse. Diese Überprüfung aber findet grundsätzlich bei den Schmidtleins nicht statt. Verständlicherweise: Denn würde man zuerst eine Mail bekommen, die (a) überhaupt erst einmal überprüft, ob man wirklich derjenige ist, der sich da anmelden wollte und (b) nochmal darauf hinweist, daß die ganze Chose heftig was kostet, würden die Schmidtleins kaum je eine Bestellung bekommen. (Der Inhalt ihrer Websites ist weitgehend wertlos: Es gibt dort kaum Inhalte, die man nicht woanders im Web gratis erhalten könnte.)
Außerdem: Viele widersprechen und bekommen danach trotzdem noch Mahnungen eines "Rechts"anwalts, in der sie weiter bedroht und genötigt werden, zu zahlen. (Auch in diesen Fällen: einfach ignorieren.)
Was aber die Staatsanwaltschaften, die sich mit diesem Fall schon seit längerem befassen (es gibt schon Tausende von Strafanzeigen gegen die Schmidtleins), dringend empfehlen: Erstattet mit Hilfe Eurer Eltern Strafanzeige wegen Betrugs und Nötigung. Zuständig ist die
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Darmstadt
Mathildenplatz 15
64283 Darmstadt
Fax 06151-992 1999
Schickt hierhin per Post einen Ausdruck Eurer Mail und der angehängten Rechnung und schildert in einem kurzen Brief mit Euren eigenen Worten den Vorfall.
Außerdem hat die Kriminalpolizei eine Sonderkommission in Sachen Schmidtlein eingerichtet:
Regionale Kriminalinspektion (RKI)
Polizeistation Rüsselsheim
Eisenstraße 60
65428 Rüsselsheim
Telefax 06142/696 598
Nur wenn die Betroffenen massenhaft bei der Staatsanwaltschaft vorstellig werden, wird man den Gaunern ihr Handwerk legen: denn 84 EUR allein sind für einen Staatsanwalt noch kein Handlungsgrund. Wohl aber 10.000mal 84 EUR.
Kurz gesagt: das sind Betrüger! Sollte also von euch jemand Post von denen bekommen: einfach nicht ernst nehmen. ;)
Da ich mich nicht entsinnen konnte, jemals irgendeine Dienstleistung von dieser Seite bestellt oder in Anspruch genommen zu haben, habe ich erstmal überlegt, ob ich die in einer Antwortmail fragen soll, ob die das beweisen können daß ich bei denen an irgendetwas teilgenommen habe, mich dann aber entschlossen die E-Mail für's erste zu ignorieren.
Heute erhielt ich dann eine weitere E-Mail von denen, diesmal eine Mahnung, da ich im Verzug sein soll. Überzeugt, daß da etwas nicht mit rechten Dingen zugeht, habe ich dann mal ein bißchen nach "Berufs-Wahl.de Zahlungsaufforderung" gegoogelt und bin dabei auf ein paar aufschlußreiche Links gestoßen:
http://www.google.de/search?hl=de&q=Berufs-Wahl.de+Zahlungsaufforderung&btnG=Google-Suche&meta=lr%3Dlang_de
Ganz besonders waren diese beiden sehr informativ:
http://www.verbraucherrechtliches.de/?p=185&cp=all
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-internet-vertragsfallen/
Man muss sich immer Folgendes vor Augen führen: der Preis ist einer der wesentlichsten Punkte eines Vertrages. Daher genügt es natürlich nicht, wenn der Preis irgendwo an unscheinbarer Stelle auftaucht und daher leicht übersehen werden kann. Über ihn muss beim Anmeldeprozess deutlich sichtbar informiert werden. Das ist nicht der Fall, wenn der Preis nur in den AGB steht oder weit unterhalb des Anmeldeformulares, so dass man ihn nur sieht, wenn man nach unten scrollt. In all diesen Fällen kann man die Zahlungsforderung ohne weiteres abwehren.
http://www.jugendnetz.de/direct/www.forum.jugendnetz.de/showthread.php?t=1337
Gelegentlich wird noch empfohlen, schriftlich (gar per teurem Einschreiben) Widerspruch einzulegen: Das kannst Du tun, ist aber eigentlich gar nicht erforderlich. Denn: Man kann auf den Schmidtlein-Seiten - im juristischen Sinn - gar keinen rechtsverbindlichen Vertrag abschließen. Also gibt es auch nichts zu widersprechen. Ein rechtsverbindlicher Vertrag müßte gekoppelt sein an einer ein-eindeutigen Überprüfung, ob der Website-Besucher überhaupt identisch ist mit der evtl. eingegebenen Mail-Adresse. Diese Überprüfung aber findet grundsätzlich bei den Schmidtleins nicht statt. Verständlicherweise: Denn würde man zuerst eine Mail bekommen, die (a) überhaupt erst einmal überprüft, ob man wirklich derjenige ist, der sich da anmelden wollte und (b) nochmal darauf hinweist, daß die ganze Chose heftig was kostet, würden die Schmidtleins kaum je eine Bestellung bekommen. (Der Inhalt ihrer Websites ist weitgehend wertlos: Es gibt dort kaum Inhalte, die man nicht woanders im Web gratis erhalten könnte.)
Außerdem: Viele widersprechen und bekommen danach trotzdem noch Mahnungen eines "Rechts"anwalts, in der sie weiter bedroht und genötigt werden, zu zahlen. (Auch in diesen Fällen: einfach ignorieren.)
Was aber die Staatsanwaltschaften, die sich mit diesem Fall schon seit längerem befassen (es gibt schon Tausende von Strafanzeigen gegen die Schmidtleins), dringend empfehlen: Erstattet mit Hilfe Eurer Eltern Strafanzeige wegen Betrugs und Nötigung. Zuständig ist die
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Darmstadt
Mathildenplatz 15
64283 Darmstadt
Fax 06151-992 1999
Schickt hierhin per Post einen Ausdruck Eurer Mail und der angehängten Rechnung und schildert in einem kurzen Brief mit Euren eigenen Worten den Vorfall.
Außerdem hat die Kriminalpolizei eine Sonderkommission in Sachen Schmidtlein eingerichtet:
Regionale Kriminalinspektion (RKI)
Polizeistation Rüsselsheim
Eisenstraße 60
65428 Rüsselsheim
Telefax 06142/696 598
Nur wenn die Betroffenen massenhaft bei der Staatsanwaltschaft vorstellig werden, wird man den Gaunern ihr Handwerk legen: denn 84 EUR allein sind für einen Staatsanwalt noch kein Handlungsgrund. Wohl aber 10.000mal 84 EUR.
Kurz gesagt: das sind Betrüger! Sollte also von euch jemand Post von denen bekommen: einfach nicht ernst nehmen. ;)