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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bildrechte / Copyright


Kinman
2007-08-08, 08:52:27
Guten Morgen!

Aufgrund eines aktuellen Falles erstelle ich mal diesen Thread. Da er eventuell für (Hobby-)Fotografen interessant ist, erstelle ich ihn hier und nicht im PoWi.

Die Ausgangssituation:
Ein Team von mehreren Personen veranstaltet bei uns in Kärnten des öfteren verschiedene Rennen bzw. Rallyes. Einer von dem Team ist Sportfotograf. Jedoch nicht ausschließlich für die Rennen sondern auch von anderen Aktivitäten und er verkauft seine Bilder mitunter an regionale Medien.

Wir (unsere Firma) hat die Homepages für dieses Team (4 Stk.) erstellt und auch die CMS (also Selbstwartungsfunktionen) eingebaut. Besagter Fotograf hat selbst einige seiner Bilder (~300) auf den vier Homepages veröffentlicht. Natürlich mit einem (c) by *Sein Name* Kommentar.

Jetzt ist es so, dass er sich von dem Team trennte (nicht einvernehmlich und ich weiß auch nicht von welcher Seite aus die Trennung statt gefunden hat). Ich habe deshalb die Passwörter der Homepages ändern müssen, damit der Fotograf keinen Zugang mehr hat.

Das Problem:
Heute habe ich ein nettes E-Mail vom Fotografen erhalten, dass ich die Bilder von den Homepages löschen soll (Bilder, die wie gesagt, er selbst hochgeladen hat)


Meine Fragen an Euch:
Was würdert Ihr in dieser Situation machen? (Ich habe als erstes das verbliebene Team kontaktiert)

Wie sieht die Gesetzeslage aus? Man kann wahrscheinlich nicht nachweisen, dass die Fotos vom Fotografen selbst hochgeladen worden sind. Es gibt jedoch an die 5-7 Zeugen.

mfg Kinman

JTHawK
2007-08-08, 11:40:14
Wo der Urheber seine Bilder hochlädt oder nicht hat keine Auswirkung auf sein Urheberrecht.

Solange der Urheber seine Urheberrechte (in diesem Fall Teile der Bildrechte - genauer das "Recht der öffentlichen Zugänglichmachung") nicht an jemanden teilweise oder ganz abtritt kann er jederzeit entscheiden was damit gemacht werden darf und was nicht.

Zu klären wäre hier nun, ob der Urheber in diesem Fall dem Betreiber der Webseite das "Recht der öffentlichen Zugänglichmachung" durch eigenes hochladen bzw. veröffentlichen auf dessen Webseite übertragen hat.

Welche Rechte (z.B. "Recht der öffentlichen Zugänglichmachung") der Fotograf nun den Betreibern der Website gegeben hat sollte aber im Vertrag geregelt worden sein.

Selbstverständlich kann er dieses Recht unter Umständen auch wieder zurückziehen.

St@N
2010-05-23, 19:07:42
Sorry das ich das ausgrabe, aber ich habe genau dazu eine Frage...

Ich war heute aus "Spaß" (bzw. über meine Firma Akkreditiert spontan vor Ort) mit der Cam bei nem Stunt-Event und habe dort eine Presseakkreditierung erhalten und Fotos gemacht. Der VA meinte es gäbe seit 2010 wohl irgendwas neues, sodass ich ihm den Original Fotos geben müsste sonst könne er das einklagen?! Stimmt das? Mal davon abgesehen selbst wenn ich dem die Fotos geben würde kann ich trotzdem sagen: Ohne meiner Zustimmung geht davon KEIN Foto online, wird im Fernsehen gezeigt, in Prints oder sonstwo oder nicht? Ich mein ich hab doch trotzdem das komplette Copyright auf jedes Foto, schließlich gibt es kein Vertrag und es ist bisher kein Geld geflossen...

St@N
2010-05-23, 20:09:34
danke dir darph für deine schnelle antwort

die aktion war wie gesagt sehr spontan. die bilder gebe ich ihm auch so, ohne logo...aber werde ihm dazu schreiben, dass er diese nur privat verwenden darf und sobald er die fotos öffentlich macht entweder fotos mit logo verwendet oder meinen namen angibt (und bei mir anfragen muss ob er das darf), das sollte dann doch so funktionieren, dass er dann auch dazu verpflichtet ist?

nggalai
2010-05-23, 20:21:39
Nun ja, hast Du einen Zettel unterschrieben, um die Erlaubnis zu bekommen? Es ist zwar nicht unüblich, dass man im Rahmen einer privaten Veranstaltung Nutzungsrechte an den Bildern dem Veranstalter zugesteht (quid pro quo style), aber wenn Du Terror machen willst, muss er einen Vertrag vorweisen können. Eine Pauschalregel gibt es nicht, selbst beim „Recht am eigenen Bild“ steht der Photograph in der Regel besser da.

Ob sich das lohnt? Gute Frage. Nur, weil er gegebenenfalls Nutzungsrechte für sich beansprucht heißt das ja noch lange nicht, dass die exklusiv sein müssen. Und nun ja, Du bist der Urheber. Insbesondere bei Photos stehst Du so in DE rechtlich automatisch verdammt gut da. (Siehe auch das lustige Kochbuch, das ich hier ned verlinken mag, oder die zig Fälle, wo jemand sein eigenes Gesicht ned ins Netz hängen durfte, weil er nur für die Abzüge zahlte.) Falls kein Vertrag vorhanden ist, kannst Du auch Namensnennung etc. bei weiterer Veröffentlichung verlangen oder nachträglich abmahnen. Wobei dann die Frage kommen wird, wie der mündliche Vertrag genau aussah etc.

Cheerio,
-Sascha

St@N
2010-05-23, 20:40:44
ich hab keinerlei bildrechte bzw. nutzungsrechte zugesprochen, nur das ich ihm die fotos gebe ohne logo ;-) von öffentlicher verwendung war da keine rede...
das heißt ja das ich das theoretisch alles bestimmen darf danach mit nutzung usw.?!

ich habe nichts unterschrieben, hätte ich auch nicht gemacht (reicht schon das ich das einmal machen musste bei nem großen konzert)

edit: danke übrigens für deine antwort

nggalai
2010-05-24, 07:53:41
Falls Du das semiprofessionell machen solltest, lohnen sich bei Gelegenheit mal AGB. Die könntest Du dem Herrn jetzt zusammen mit einer CD-ROM in die Hand drücken.

Im Kunde <-> Photographenverhältnis ist es normalerweise so, dass der Kunde per Default für Abzüge zahlt, jedoch nicht für weiterreichende Nutzungsrechte wie „Damit mach ich jetzt Zeitungswerbung!“ oder nur schon „Das hänge ich auf meine private Homepage!“ Der genaue Umfang der Nutzungsrechte ist Teil einer Offerte und eines erteilten Auftrags.

(Falls Du dazu Paragraphen brauchst, weil der Typ nervt, solltest Du nach Begriffen wie „Bewerbungsfoto auf Homepage“ suchen.)

Hier stellt sich halt die Frage, was im Gespräch genau gelaufen ist. „Giev Originale!“ impliziert wohl, dass er damit machen können will was er will. Hat er zwar so nicht gesagt, aber manche Leute denken schnell so. ;)

Persönlich würde ich ihm eine CD mit JPEGs in voller Auflösung zukommen lassen (keine RAWs oder TIFFs oder DNG oder was auch immer), im Begleitschreiben dann das einschränken, was Du auf keinen Fall möchtest. Z.B. Magazin-Print oder Plakate. Oder eine Klausel reinsetzen, dass bei Veröffentlichung zwingend Dein Name und/oder URL angegeben werden muss und keine Weiterlizenzierung ohne Deine Rücksprache erlaubt ist.

Bringt auch nicht viel, wenn Du jetzt komplett mauerst. Aber falls Du das möchtest, wirst Du wohl am längeren Hebel sitzen.

St@N
2010-05-24, 11:47:02
danke dir, genau das was du geschrieben hast habe ich auch gestern abend getan und habe dazugeschrieben, dass er aber auch gern die rechte an allen fotos kaufen kann und man sich da noch einmal zusammensetzen könnte oder wenn angabe von namen + firma nicht möglich ist, er sich dann auch die rechte erkaufen müsse um es zu verwenden

des weiteren hab ich reingeschrieben, dass ich vor verwendung zu informieren bin und auch ein exemplar (digital reicht) haben möchte, beispielsweise wenn es nen report über die jungs in nem magazin gibt oder so.

ich war bei der sache eben echt spontan dort und hab sowas auch nicht erwartet, geld machen wollte ich da eigentlich auch nicht ehrlich gesagt aber mich hat die aussage mit den angeblichen neuen rechten von 2010 irgendwie schockiert gehabt und deswegen wollte ich da echt mal nachfragen