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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Grundsatzfrage zu Rechtssystem USA-Deutschland


Plutos
2007-08-09, 16:58:06
Heyhey,

ganz grundsätzlich: welche Gesetze würden für mich gelten, wenn ich als Deutscher im Sinne des Grundgesetzes legal (als lawful resident) in den USA leben würde? Deutsche? Amerikanische? Beide? Würde ich "ausgeliefert" werden und nach deutschem Recht behandelt werden? Oder was?

Grundsätzlich, gilt die Rechtsprechung des Heimat- oder die des Aufenthaltslandes?

Armaq
2007-08-09, 17:22:54
Aufenthalt. Siehe der fiese Marco in der Türkei.
Auslieferung nur, wenn du in Dtl. noch Strafen zu verbüßen hast o.ä.

mfg

eXodia
2007-08-09, 17:28:12
Grundsätzlich, gilt die Rechtsprechung des Heimat- oder die des Aufenthaltslandes?

Regards

EureDudeheit
2007-08-09, 17:36:32
§ 7
Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen

(1) Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt.

(2) Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter
1. zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist oder
2. zur Zeit der Tat Ausländer war, im Inland betroffen und, obwohl das Auslieferungsgesetz seine Auslieferung nach der Art der Tat zuließe, nicht ausgeliefert wird, weil ein Auslieferungsersuchen innerhalb angemessener Frist nicht gestellt oder abgelehnt wird oder die Auslieferung nicht ausführbar ist.


Aber ansonsten natürlich das Gesetz vom aufenthaltsland.

Ric
2007-08-09, 18:47:18
Heyhey,

ganz grundsätzlich: welche Gesetze würden für mich gelten, wenn ich als Deutscher im Sinne des Grundgesetzes legal (als lawful resident) in den USA leben würde? Deutsche? Amerikanische? Beide? Würde ich "ausgeliefert" werden und nach deutschem Recht behandelt werden? Oder was?

Grundsätzlich, gilt die Rechtsprechung des Heimat- oder die des Aufenthaltslandes?


Grundsätzlich die des heimatortes bzw. des aufenhaltsortes (territorialprinzip). Also in der usa gilt natürlich das us -recht für die personen die sich da aufhalten, egal welche staatsbürgerschaft.

Daneben könnte auch ein deutsches gericht zuständig sein, da du ein deutscher staatsbürger bist.
Aber bist du in den usa verurteilt worden, und ein deutsches gericht meint dass du auch hier verurteilt gehörst, wird die dortige strafe angerechnet.

Die frage nach der auslieferung läuft in beide richtungen verschieden. Baust du mist in den usa, und ein deutsche gericht verurteilt dich (nach deutschem recht, es geht nur um die frage ob deutsches strafrecht zur anwendung kommt, nicht die frage welches. Das gibt es nicht.) gilt immer das nationale, also deutsche recht. Ein deutsches gericht wendet NIE ausländisches strafrecht an. (anders im zivilrecht)
Eine auslieferung eines deutschen in dass ausland ist schon im grundgesetz ausgeschlossen (daher kommt hierher die frage ob deutsche strafrecht zur anwendung kommt).
In der gegenrichtung ist dies möglich, aber es wird eher so laufen: du wirst im ausland verurteilt (nach dem recht des aufenthaltsortes), dann steht die frage, wo die strafe vollstreckt wird. Entweder im aufenthaltsort, oder im heimatland.

Entspricht die Tat einer die in deutschland strafbaren und ist das urteil auf grundsätzlich auf rechtsstatlichem wege zustande gekommen, dann wird im auslieferungsfall die strafe in deutschland vollstreckt werden. Das heisst dass du im ausland verurteilt wirst aber du im heimatland die strafe absitzen darfst.