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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Typisch Dt: Mordkomission ermittelt gegen Polizisten


shoTTdoGG
2007-08-10, 12:39:43
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Neukoelln-Polizei;art126,2354769

Finde ich so typisch Deutschland, dass jetzt gegen die beiden ermittelt wird...
Ich finde, dass keineswegs falsch gehandelt wird. Wer Leute ausraubt, gehört erschossen, dann lernt er die Lektion fürs nächste Mal :ugly:

Schiller
2007-08-10, 12:41:18
Find ich gut so! (y)

Wir müssen ja nicht alles den schußwütigen Amis nachahmen!

Wenn er richtig gehandelt hat, wird er auch ohne Strafe da raus kommen. Aber es sollte erstmal eben nicht einfach so hingenommen werden.

asc
2007-08-10, 12:44:14
Versteh auch nich worüber du dich da aufregst...

Muselbert
2007-08-10, 12:53:47
Es würde auch reichen ihm in den Arm (einer der Polizisten hats ja hinbekommen) oder ins Bein zu schießen dann kann er nämlich nicht mehr gut zielen... ;)

CoconutKing
2007-08-10, 12:57:27
ich reg mich auch auf.
da werden jetzt beamten die ihr leben riskieren wie verbrecher behandelt.
in dieser stresssituation erkennt glaub niemand ob es sich um eine echte waffe handelt oder nicht.
und wenn mich jemand mit einer waffe bedroht schiess ich zuerst bevor er mich trifft.

auch wenn sie freigesporchen werden, störts mich, dass es erst zu einer anklage kommt.

anders gesagt:

dieser junge sponk hats nicht anderst verdient. erst jemanden ausrauben und in todesangst versetzen dann noch gegen beamten die waffe erheben. was soll denn die anklage? auf jedenfall müssen die beamten freigesprochen werden d.h. es wird unnötig geld und zeit für die verhandlung und untersuchungen verprasst.

RTC
2007-08-10, 13:05:21
Wenn sowas aber nicht geprüft würde, Könnte ein Beamter jeden erschießen ohne Angst vor Folgen.
Schießerlass von Göring (?)...

Monger
2007-08-10, 13:12:48
Immerhin hat jemand eine Waffe abgefeuert, und es ist jemand gestorben. Dass es da zur Verhandlung kommt, ist doch ganz normal.

Ich gehe mal davon aus, dass die Polizisten freigesprochen werden. Wenn der Typ wirklich ne Waffe gezogen hat, muss man erwarten dass er sie auch benutzt, und dann gilt das Recht auf Notwehr.
Aber dazu muss halt genau geklärt werden was passiert ist, und dazu ist nunmal ein Gerichtsprozess da.

Lyka
2007-08-10, 13:12:55
Es würde auch reichen ihm in den Arm (einer der Polizisten hats ja hinbekommen) oder ins Bein zu schießen dann kann er nämlich nicht mehr gut zielen... ;)

der Rumpf bietet allerdings eine größere Trefferzone.

RTC
2007-08-10, 13:15:38
der Rumpf bietet allerdings eine größere Trefferzone.

Richtig, so ein schmales, bewegtes Bein ist verdammt schwer zu treffen, trägt er noch weite Hose, weiß man nichmal wo das Bein genau ist. =)
Auch wenn in der Ausbildung gesagt wird auf die Beine zielen, eh ich da vorbei schieß und er mich trifft... Ne, lieber er als ich :D

HeadhunterXP
2007-08-10, 13:18:09
Bei Waffeneinsatz mit tödlichem Ausgang wird immer ermittelt. (Bei den Amis wird genauso verfahren!) Wenn er angemessen war werden sie eh freigesprochen. Der Einsatz der Waffe soll ja nur der letzte Ausweg sein eine Gefahrensituation abzuwenden.

DrumDub
2007-08-10, 13:22:08
Bei Waffeneinsatz mit tödlichem Ausgang wird immer ermittelt. (Bei den Amis wird genauso verfahren!) Wenn er angemessen war werden sie eh freigesprochen. Der Einsatz der Waffe soll ja nur der letzte Ausweg sein eine Gefahrensituation abzuwenden. exakt.

die aufregung in dem fall ist völlig sinnlos und typisch deutsch ist daran shcon garnix, außer das man sich künstlich über etwas aufregt, von dem man keine ahnung hat.

teh j0ix :>
2007-08-10, 13:22:32
Es würde auch reichen ihm in den Arm (einer der Polizisten hats ja hinbekommen) oder ins Bein zu schießen dann kann er nämlich nicht mehr gut zielen... ;)
Hat mit gut zielen wenig zu tun, ich will nicht wissen wie man selbst in einer solchen Situation reagieren würde.

Immerhin hat jemand eine Waffe abgefeuert, und es ist jemand gestorben. Dass es da zur Verhandlung kommt, ist doch ganz normal.

Ich gehe mal davon aus, dass die Polizisten freigesprochen werden. Wenn der Typ wirklich ne Waffe gezogen hat, muss man erwarten dass er sie auch benutzt, und dann gilt das Recht auf Notwehr.
Aber dazu muss halt genau geklärt werden was passiert ist, und dazu ist nunmal ein Gerichtsprozess da.

full ack (y)

EureDudeheit
2007-08-10, 13:27:51
Es würde auch reichen ihm in den Arm (einer der Polizisten hats ja hinbekommen) oder ins Bein zu schießen dann kann er nämlich nicht mehr gut zielen... ;)


Schonmal mit einer Pistole geschossen? Ich möchte sehen, daß du in aller Seelenruhe noch auf das Bein zielst oder Arm und dann auch noch triffst, wenn jemand mit einer Pistole auf dich zielt, der Torso ist nunmal erheblich größer und leichter zu treffen.

Urion
2007-08-10, 13:27:54
Is doch totaler Standard das nach so einer Aktion die Staatsanwaltschaft ermittelt, diese wird dann nach gewonnen Erkentnissen die Ermittlungen einstellen oder Anklage erheben. In diesem Fall wohl einstellen.

Wer so dumm ist und gegen zwei Kripomänner eine Schreckschusswaffe richtet ist ein ganz heißer Anwärter auf den Darwinaward, kein Mensch kann diese von einer echten Waffe (auf Entfernung) unterscheiden.
Wer hier meint in den Arm schießen hätte gereicht hat noch nie mit einer Kurzwaffe geschossen.
In dem Streß auf die Entfernung einen sich bewegendes Ziel in der Größe eines Armes zu treffen ist höchstens Zufall, sowas klappt nur in Hollywood oder bei Counterstrike, mit Reallife hat sowas überhaupt nichts zu tun.

The_Lutzifer
2007-08-10, 13:58:27
[...]auch wenn sie freigesporchen werden, störts mich, dass es erst zu einer anklage kommt [...]
Hab ich was überlesen? Wo steht denn was von einer Anklage?
Es wird lediglich ermittelt und niemand ist bisher angeklagt worden!
Soll deiner Meinung nach jede Tötung eines Menschen durch einen Polizisten ohne Nachfragen und Ermittlungen hingenommen werden?
Ich bin sicher, den Beamten werden straffrei bleiben, aber dass eine Tötung zunächst kritisch betrachtet wird ist absolut richtig.

Es würde auch reichen ihm in den Arm (einer der Polizisten hats ja hinbekommen) oder ins Bein zu schießen dann kann er nämlich nicht mehr gut zielen... ;)
Vielleicht hat er ja auf die Beine gezielt? Nasenbein, Brustbein, Jochbein... :P

Haarmann
2007-08-10, 14:01:49
Was will man da ermitteln?

Entweder hatte der Täter eine Waffe oder nicht. Wenn er die hatte, dann gibts nix zu ermitteln.

codinguser
2007-08-10, 14:10:45
Es würde auch reichen ihm in den Arm (einer der Polizisten hats ja hinbekommen) oder ins Bein zu schießen dann kann er nämlich nicht mehr gut zielen... ;)

Du hast wohl zuviel Clint Eastwood geguckt was?
Jeder Schuss ein Treffer oder was? Und wenns daneben geht?

SeaEagle
2007-08-10, 14:13:57
Richtig, und dieses Überprüfen, ob er eine Waffe hatte, ist eben die Ermittlung....

Siran
2007-08-10, 14:24:23
Er hatte eine Schreckschusspistole, die so aussah, wie eine echte Waffe. Aus der Entfernung für die Polizisten wahrscheinlich nicht unterscheidbar.

Ich finde es eh richtig, wenn es eine Untersuchung gibt. Was auch immer die Person gemacht hat, sie war ein Mensch und Menschen darf man nunmal nicht ohne eine Rechtfertigung erschießen, das gilt für Polizisten genauso wie für andere Menschen. Ich halte nichts von einer Hexenjagd auf die Polizisten, aber ich halte auch nichts davon, davon auszugehen, dass schon alles seinen richtigen Gang gegangen ist.

Schüsse auf Beine oder Arme sind, gerade wenn sich die Person bewegt, alles andere als einfach zu treffen. Wenn die Person dann bewaffnet ist, dann freut man sich bestimmt, wenn man daneben geschossen hat und die Person jetzt eher auf den Körper zielt...

sth
2007-08-10, 14:38:03
Ich sehe nichts außergewöhnliches. Der Ablauf folgt rechtstaatlichen Prinzipien. Das ist eigentlich eine Sache um die wir froh, wenn nicht sogar stolz sein können, denn es ist in vielen Ländern der Welt keine Selbstverständlichkeit.

Es wird ermittelt, ob der Ablauf so war, wie er von den Zeugen beschrieben wurde. Die Polizisten wurden bisher weder angeklagt noch verurteilt und sofern die Zeugenaussagen stimmen wird dies wohl auch nicht passieren.

Würde man, nachdem ein Mensch gestorben ist, nicht ermitteln oder sich blind auf Zeugenaussagen verlassen wäre das ein Freibrief für mögliche Verbrechen.

Wie gesagt: Sofern die Zeugenaussagen stimmen haben die Polizisten nichts zu beführchten und es wird nicht einmal zu einer Anklage kommen, da sie nach Vorschrift gehandelt haben. Und das wissen die beiden Polizisten auch, also macht hier doch nicht so einen Aufstand deswegen.

Mir tut eher leid, dass die Polizisten jetzt seelisch damit fertig werden müssen, einen Menschen getötet zu haben und das nur weil so ein Darwin-Award-Gewinner meinte, eine Waffe auf die richten zu müssen. Auch wenn es eine Spielzeugwaffe war, so wird sie schon echt ausgesehen haben denn immerhin konnte er mit dieser Waffe vorher auch den Raubüberfall begehen.

drexsack
2007-08-10, 14:41:23
Das Prozedere ist vollkommen normal und absolut richtig so.

codinguser
2007-08-10, 15:51:56
Aber warum heisst es gleich "Ermittlungen wegen vors. Tötung"

Warum heisst es nicht "Wir gehen erstmal davon aus das alles seine Richtigkeit hat..natürlich wird es überprüft"

Gilt nicht die Unschuldsvermutung?

mofhou
2007-08-10, 16:00:44
Aber warum heisst es gleich "Ermittlungen wegen vors. Tötung"

Warum heisst es nicht "Wir gehen erstmal davon aus das alles seine Richtigkeit hat..natürlich wird es überprüft"

Gilt nicht die Unschuldsvermutung?
Weil der Straftatbestand so heißt, das ist eine reine Namenssache. Es wird ja ermittelt, ob der Junge vorsätzlich getötet wurde. Das was du meinst, wäre eine Einschätzung der Sachlage.

RainingBlood
2007-08-10, 16:06:51
wieso steht im Titel: "Typisch Deutsch"? Das wird auch in anderen Ländern so oder so ähnlich gehandhabt.

Monger
2007-08-10, 16:11:04
Gilt nicht die Unschuldsvermutung?
Wenn der Staat eine Ermittlung anstößt, dann logischerweise immer wegen einem vermuteten Verbrechen - und nicht etwa weil vermutet wird das gar nichts passiert ist ! :ugly:

Und bei Fällen die ins STGB fallen, wird nunmal der Staat automatisch tätig, da braucht es also nichtmal einen zivilen Kläger.

Wie gesagt: das Verfahren ist völlig korrekt. Alles andere als genau das zu tun, wäre schon arg bizarr.

Urion
2007-08-10, 16:31:09
Und bei Fällen die ins STGB fallen, wird nunmal der Staat automatisch tätig, da braucht es also nichtmal einen zivilen Kläger.


Ne, hier wird zwischen Antragsdelikt und Offizialdelikt unterschieden.
Antragsdelikt wird nur auch Antrag verfolgt (zB Hausfriedensbruch)
Offizialdelikt von Amtswegen (zB Mord, oder Taten gegen die körperliche Unversehrtheit)

Monger
2007-08-10, 16:41:09
Antragsdelikt wird nur auch Antrag verfolgt (zB Hausfriedensbruch)

Ist Hausfriedensbruch Teil des STGB?

Santini
2007-08-10, 17:25:15
Lol
schonwieder so ein Stammtischthread
Typisch dt;D

FluFFy80
2007-08-10, 18:50:12
1) Wie dumm muss ich sein, um mit einer Waffe (auch noch Schreckschuss - *an den Kopf fass*) vor gleich zwei Polizisten herumzumachen, deren volle Aufmerksamkeit ich habe? Immerhin kann der Typ seine Gene nicht weitergeben (hat er hoffentlich noch nicht).

2) Untersuchung muss sein. Sonst bewerbe ich mich noch gestern für den Polizeidienst ;)

Johnny Rico
2007-08-10, 19:59:13
Das Prozedere ist vollkommen normal und absolut richtig so.

Jedem, der so etwas macht, sollte wenigstens ein halber Finger abgeschnitten werden. Viele Versuche hat das Mensch dann nicht mehr, Einsicht zu zeigen.

Ihr findet das zu hart ausgedrückt? Welcher Straftäter hat hier in Deutschland angst vor der Strafe dieses Systems? Keiner! In den Ghettos lacht sich jeder über uns bzw. das System kaputt.
Das hat andere Hintergründe, aber die haben hier nichts verloren :P

Lieber ein Täter weniger, als ein Opfer mehr. Mein Lob geht an die 2 Verfolger, die viel(sehr viel) für ihren Job riskiert haben.

Monger
2007-08-10, 21:27:28
Ihr findet das zu hart ausgedrückt? Welcher Straftäter hat hier in Deutschland angst vor der Strafe dieses Systems? Keiner!

Das wird jetzt arg OT, aber: das Strafmaß hat nachweislich kaum Auswirkungen auf die Abschreckung. Gefängnisstrafen, Folter, Todesstrafe - nichts davon drückt die Kriminalitätsrate spürbar.

Sylver_Paladin
2007-08-10, 22:06:00
Ich denk mal, dass angeblich die Härte der Strafe nix mit Abschreckung zu tun hat, da wird schon schön manipuliert.
Bei ner Todesstrafe oder einer WIRKLICHEN lebenslangen Haft gibts aber wenigstens keinen Rückfall mehr.

Monger
2007-08-10, 22:26:40
Ich denk mal, dass angeblich die Härte der Strafe nix mit Abschreckung zu tun hat, da wird schon schön manipuliert.

Ja natürlich. Alle Studien die dir nicht in den Kram passen, sind grundsätzlich mal gefälscht! :rolleyes:

Fritte
2007-08-10, 22:32:09
der Threadtitel ist einfach herrlich, als ob Polizisten per se mehr rechte hätten als Otto Normalbürger, vor allem wenn es um Tötungsdelikte geht :rolleyes:

Eigentlich ist der Threadtitel für mich typisch deutsch, weniger die Ermittlungen gegen die Polizisten, diese sind IMO abnsolut korrekt und vor allem notwendig!

Sylver_Paladin
2007-08-10, 22:43:28
Ja natürlich. Alle Studien die dir nicht in den Kram passen, sind grundsätzlich mal gefälscht! :rolleyes:
Es gibt Studien, die blegen dass über 80% von Studien verfälscht sind:rolleyes:

Aber es sagt einem schon der Menschenverstand, dass sich das Strafmaß natürlich auf die Anzahl der Taten auswirkt. Wobei dann natürlich bei Schwerstverbrechen oft eine Kurzschlusshandlung o. ä. vorliegt und das durch das Strafmaß schlecht abgefangen werden kann. Zumindest kriegt man mit einer vernünftigen Strafe Wiederholungstaten im Griff.

Monger
2007-08-10, 23:10:15
Aber es sagt einem schon der Menschenverstand, dass sich das Strafmaß natürlich auf die Anzahl der Taten auswirkt.

Mein Menschenverstand sagt mir das eben gerade nicht.
Bevor ich einen Laden überfalle, wälze ich doch nicht die Gesetzesbücher und denk mir so: "Ach, nur fünf Jahre? Wenn es zwanzig wären würde ich es ja nicht machen, aber bei fünf..."

Ein Verbrecher wägt in erster Linie ab, wie hoch das Risiko ist, geschnappt zu werden. Was folgerichtig auch wirklich abschreckt, ist eine hohe Aufklärungsquote. Sieht man sehr gut in Krisensituationen: selbst wenn die Todesstrafe drauf steht - sobald die Polizei überfordert ist, wird hemmungslos geplündert.

Simon Moon
2007-08-10, 23:19:33
Mein Menschenverstand sagt mir das eben gerade nicht.
Bevor ich einen Laden überfalle, wälze ich doch nicht die Gesetzesbücher und denk mir so: "Ach, nur fünf Jahre? Wenn es zwanzig wären würde ich es ja nicht machen, aber bei fünf..."

Ein Verbrecher wägt in erster Linie ab, wie hoch das Risiko ist, geschnappt zu werden. Was folgerichtig auch wirklich abschreckt, ist eine hohe Aufklärungsquote. Sieht man sehr gut in Krisensituationen: selbst wenn die Todesstrafe drauf steht - sobald die Polizei überfordert ist, wird hemmungslos geplündert.

Bedingt. Das Beispiel Autofahren zeigt wiederum, dass viele Leute bereit sind 5 - 10km/h zu schnell zu fahren, da in diesem Bereich die Bussen noch erträglich sind.

Ich denke durchaus, das Beides einen Einfluss hat bzw. sich gegenseitig vorraussetzt.

Urion
2007-08-10, 23:31:20
Ist Hausfriedensbruch Teil des STGB?

§ 123 StGB Hausfriedensbruch


Weisst du auch mal wovon du redest oder schreibst du nur so aus Spaß? :rolleyes:

AtTheDriveIn
2007-08-11, 01:04:20
Finde ich so typisch Deutschland, dass jetzt gegen die beiden ermittelt wird...


Das ist nicht typisch Deutschland, sondern ein typischer Fall von "nicht nachgedacht" deinerseits.

KinGGoliAth
2007-08-11, 01:54:54
wenn jemand vor bewaffneten polizisten mit einer (selbst ungefährlichen aber echt wirkenden) waffe rumfuchtelt muss er einfach damit rechnen, dass von seinem kopf nur noch die ohren übrig bleiben.
bei sowas schlägt darwin eiskalt zu.


ich sehe nicht den geringsten grund dafür den leuten in grün da etwas anhängen zu müssen.

aber sicherlich werden sich genug sesselfurzer finden, die es besser wissen und trotz abwesenheit genau wissen "was wirklich geschehen ist". :rolleyes:

nomadhunter
2007-08-11, 02:22:03
Bedingt. Das Beispiel Autofahren zeigt wiederum, dass viele Leute bereit sind 5 - 10km/h zu schnell zu fahren, da in diesem Bereich die Bussen noch erträglich sind.

Ich denke durchaus, das Beides einen Einfluss hat bzw. sich gegenseitig vorraussetzt.
Sicher gibt es noch einen Einfluss, das kann keiner bestreiten, aber ab einer bestimmten Grenze ist der Einfluss des Strafmaßes sehr gering.

Würde man Mord zukünftig nur noch mit Geldbußen bestrafen, würde selbstverständlich die Anzahl der Morde stark nach oben gehen, würde man dagegen die Todesstrafe auf Mord verhängen, würde das die Anzahl der Morde nur noch vernachlässigbar wenig weiter sinken. Das ist durch Studien belegt.

Auch wenn man das Strafmaß, das heute bis lebenslänglich (Sicherheitsverwahrung!) möglich ist, pauschaul auf 5 Jahre absenken würde, denke ich nicht, dass die Anzahl der Morde wesentlich nach oben gehen würde, denn auch 5 Jahre Gefängnis (statt heute vielleicht 15-20 Jahren (= lebenslänglich + evtl. noch einige Jahre Sicherheitsverwahrung) für einen Auftragsmord) nimmt niemand leichtfertig in Kauf. Erst wenn das Strafmaß unter eine Grenze fällt, die viele Menschen in Kauf nehmen, um die gewünschte Straftat auszuführen, würde die Anzahl der Delikte dramatisch nach oben schnellen.

Deswegen ist das ganze Gerede von wegen "wir brauchen die Todesstrafe", "die heutigen Strafmaße sind nicht ausreichen" u.s.w. auch ziehmlicher Unsinn. Mehr Abschreckung als bereits vorhanden ist, würde (annähernd) nichts mehr nützen.

sth
2007-08-11, 03:46:49
Ich denk mal, dass angeblich die Härte der Strafe nix mit Abschreckung zu tun hat, da wird schon schön manipuliert.
Bei ner Todesstrafe oder einer WIRKLICHEN lebenslangen Haft gibts aber wenigstens keinen Rückfall mehr.
Dann schau' dir mal an, wie viele Todesurteile in den USA sich bisher im Nachhinein als falsch herausgestellt haben (und damit meine ich nur die offiziell bewiesenen Fälle und nicht die "fragwürdigen").

Monger
2007-08-11, 11:23:15
§ 123 StGB Hausfriedensbruch


Weisst du auch mal wovon du redest oder schreibst du nur so aus Spaß? :rolleyes:
Das war ne ernst gemeinte Frage, und nicht zynisch gemeint. Ich hätte natürlich auch selbst nachschauen können, aber ich dachte, so geht es schneller.

Mein Kenntnisstand war, dass das BGB alle Rechte regelt die zwischen Privatpersonen relevant sind, und das STGB alle Rechte, die zwischen Staat und Bürger bestehen. Ersteres verlangt eine Klage der geschädigten Person (weshalb da dann auch immer zwei Rechtsanwälte sitzen), zweiteres verlangt eine Klage des Staates (weshalb es dann dort einen Staatsanwalt gibt).

Offenbar stimmt das nicht, und man muss beim STGB nochmal unterscheiden. Mein Fehler.

Monger
2007-08-11, 11:32:17
Bedingt. Das Beispiel Autofahren zeigt wiederum, dass viele Leute bereit sind 5 - 10km/h zu schnell zu fahren, da in diesem Bereich die Bussen noch erträglich sind.

Ich denke durchaus, das Beides einen Einfluss hat bzw. sich gegenseitig vorraussetzt.
Ich vermute, an der Stelle kommt es darauf an, wie sehr ein Verbrechen durch die Gesellschaft geächtet wird. Knöllchen gelten als Kavaliersdelikt, das ist allgemein anerkannt. Punkte in Flensburg sind dagegen schon härter. Jemand, der seinen Führerschein wegen zu viel Punkten abgeben muss, wird schon regelmäßig schief angeschaut.
Jemand der im Gefängnis war - und sei es nur für ein paar Monate - ist immer stigmatisiert. Wer eine Gefängnisstrafe in Kauf nimmt, hat mit seinem normalen Leben sowieso schon abgeschlossen.
Ob man jetzt wegen Mord oder wegen Raub gesessen hat, macht für Nachbarn o.ä. keinen wirklich dramatischen Unterschied mehr. In deren Augen ist jeder Schwerverbrecher gleich.

Siran
2007-08-11, 12:04:20
Man sollte auch nicht vergessen, dass die Gefahr für die Polizisten steigt, wenn eine Tat mit der Todesstrafe belegt wird. Der Gesuchte hat dann wirklich ncihts mehr zu verlieren. Was ändert es, ob er noch ein paar Polizisten auf der Flucht umbringt? Mehr als einmal umbringen können sie ihn nicht, aber wenn er sie rücksichtslos umbringt, dann kommt er vielleicht noch davon...

sth
2007-08-11, 12:37:31
Ich vermute, an der Stelle kommt es darauf an, wie sehr ein Verbrechen durch die Gesellschaft geächtet wird. Knöllchen gelten als Kavaliersdelikt, das ist allgemein anerkannt. Punkte in Flensburg sind dagegen schon härter. Jemand, der seinen Führerschein wegen zu viel Punkten abgeben muss, wird schon regelmäßig schief angeschaut.
Und würde man nun schon 5km/h zuviel mit Punkten ahnden dann wäre dieser Effekt nicht mehr gegeben. Sieht man auch an Ländern mit härteren (teils sehr harten) Strafen für solche Delikte: Die Leute halten sich trotzdem nicht immer dran und wenn man erwischt wird ist es dann halt "dumm gelaufen" oder "Pech, weil zur falschen Zeit am falschen Ort". Das System mit Punkten und Führerscheinentzug bei den aktuell festgesetzten Grenzen ist denke ich nicht das schlechteste, wobei man wohl die Verwarnungsgelder deutlich anheben wird in Zukunft, da z.B. die 35eur für die meisten Leute nicht mehr als ein kleines Ärgernis sind.

Das beste Beispiel dafür, dass härtere Strafen (auf alle möglichen Delikte bezogen) nicht zwangsläufig einen abschreckenden Effekt haben sind die USA. Das dortige Gefängnissystem platzt aufgrund verschärfter Strafmaße mittlerweile aus allen Nähten (zumindest war es noch vor ein paar Jahren so, gab' mal einen Bericht darüber) aber von einem Abschreckungseffekt keine Spur.

Ich meine: Strafe muss sein, aber um wirklich etwas zu ändern reicht das nicht aus. Wenn man die Kriminalität spürbar senken will muss man die Ursachen der Kriminalität bekämpfen, und die liegen an ganz anderen Stellen begraben.

Tony Gradius
2007-08-11, 23:18:46
Während seiner Flucht vor den Zivilbeamten soll der Täter seine Waffe gezogen haben. Die Beamten feuerten daraufhin jeweils einmal mit ihren Dienstwaffen auf den Mann und trafen ihn tödlich. Eine Mordkommission ermittelt – wie üblich in solchen Fällen – wegen vorsätzlicher Tötung gegen die Beamten.

Eine imo rechtsmißbräuchliche Praxis. Entweder besteht der Anfangsverdacht einer vorsätzlichen Tötung um ein Ermittlunsgverfahren gem. §160 StPO einzuleiten. Oder die "übliche" Praxis erfüllt den Straftatbestand der Verfolgung Unschuldiger. Und um den benannten Anfangsverdacht ohne sich selbst strafbar zu machen begründen zu können, wenn Polizeibeamte in Ausübung ihres Berufes einen augenscheinlich mit gezückter Schusswaffe dastehenden Verbrecher stellen, gehört entweder geduldiges Papier oder eine grüne Landesregierung ins Portfolio....

MooN
2007-08-11, 23:52:58
Ich finde es vollkommen korrekt, dass in dem Fall ermittelt wird. Immerhin wurde ein Mensch erschossen.

Allerdings finde ich die Reaktion der Polizisten völlig in Ordnung, denn der Unterschied einer echten Waffe zu einer Schreckschusspistole ist optisch nicht wirklich offensichtlich. Vor dem Hintergrund, dass einer der beiden Beamten noch 2006 die Grabrede eines im Dienst erschossenen Kollegen gehalten hat, kann ich dessen Reaktion nur doppelt so gut nachvollziehen.

zum Thema Beinschuss:
Auch sowas kann tödlich enden, an einer offenen Hauptschlagader verblutet man relativ schnell. Aber vielleicht sollte man für diverse Sicherheitsfanatiker doch allgemein Gummigeschossen einführen. Die echte Munition muss dann erst aus dem Safe im Kofferraum geholt werden :uup: