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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung


hadez16
2007-08-15, 17:51:53
Hallo Leute,

heute flatterte bei uns ein Brief ins haus von einer Anwaltskanzlei "Schutt, Waetke".

In dieser wohl 6 seitigen Massenabmahnung wird mir vorgeworfen, Musikstücke über Peer-to-Peer heruntergeladen bzw. zum Upload angeboten zu haben, die ich weder jemals in meinem Leben besessen habe, noch überhaupt kenne.

Eine Antipiracy-Firma LOGISTEP AG ermittelt angeblich mit "einer speziell entwickelten Software" gegen solche Tauchbörsennutzer.

Was soll ich zahlen?

Wenn ich das richtig sehe will die Anwaltskanzlei 250€ für die Bearbeitung des Falls und der Urheber will 50€ Schadensersatz. Ich habe noch nicht jedes Wort gelesen von den 6 Seiten.

Ich weiß, Google kotzt mir 100 Seiten aus wenn ich nach der Kanzlei suchen lasse aber was ist nun drann? Manche meinen "Ernst nehmen und zahlen sonst ärger" andere meinen "in die Tonne kloppen".

Bei Bedarf scanne ich den Wisch auch gerne mal ein.

Wie seht ihr das? Was soll ich tun??

Tatzeitpunkt soll der 30.03.2006 um 14:49:34 Uhr gewesen sein. IP-Adresse ist auch gelistet. Fängt mit 84.166 an.....bin bei T-Online...vergeben die überhaupt Adressen in diesem Bereich?

By the way ist das ziemlich unseriös geschrieben

Zusatz: Sie akzeptieren eine Rücksendung der Erklärung PER E-MAIL...das wäre doch garnicht rechtskräftig oder?

Danke

Norbertsch
2007-08-15, 17:58:15
Also meine IP is von T-online und fängt so an: 87.175.2xx.xxx

EvilOlive
2007-08-15, 17:59:16
http://www.wieistmeineip.de/

peppschmier
2007-08-15, 18:01:00
Es gab letztens ein Bericht in der C´t, dass der IP Adressen "Beweis" anfechtbar ist, weil es anscheinend Provider gibt, die die Schaltung der DSL Anschlüsse nciht auf die Reihe bekommen und so mehrere Anschlüsse im gleichen Netz hängen....

hadez16
2007-08-15, 18:03:35
des weiteren werde ich aufgefordert die erklärung bis zum 20.08 UNTERSCHRIEBEN zurück zu schicken

das ist in 5 Tagen....das ist doch totaler quatsch! was wäre wenn ich in urlaub wär?

StevenB
2007-08-15, 18:07:34
Es gab vor kurzem auch ein Gerichtsurteil, finde leider gerade die URL nicht...

Die Firma kann dir ZWAR 1 Song Download nachweisen, mehr aber nicht. Und das fällt unter Bagatelldelikt...

Also den Brief einfach Ignorieren.... :)

EDIT:

AUF KEINENFALL UNTERSCHREIBEN! Das ist ein Schuldeingeständnis!

Zephyroth
2007-08-15, 18:15:02
Hmmm, hier lesen:

Logistep, Schutt & Waettke (http://www.heise.de/newsticker/meldung/66658)

Scheint echt zu sein :|

Grüße,
Zeph

Siran
2007-08-15, 18:18:39
Also eine IP-Adresse mit 84.166. würde in den Bereich von IP Adressen der deutschen Telekom fallen. Kann also durchaus eine IP-Adresse sein, die du gehabt hast.

Pompos
2007-08-15, 18:19:09
Welchen Song hast du denn angeblich runtergeladen?

EureDudeheit
2007-08-15, 18:19:46
http://board.gulli.com/thread/663847-logistep-und-konsorten/ hier kannste mal lesen, was du machen mußt.

hadez16
2007-08-15, 18:21:12
Welchen Song hast du denn angeblich runtergeladen?

"Dandy Warhols Vs Mousse T - Horny As A Dandy (Loo & Placido).mp3"

das sie den ID3-Tag nicht angegeben haben wundert mich noch lol

EvilOlive
2007-08-15, 18:23:02
http://www.heise.de/newsticker/meldung/93693

Cubitus
2007-08-15, 18:28:45
jaja die tolle Firma Logidreck
Ich habe auch mal so einen Wisch wegen Earth 2160 bekommen.

Das Tolle daran war ja, dass ich dieses Game kurz nach der Veröffentlichung gekauft habe.
Zum Glück hatte ich den Kassenzettel noch, wo meine EC-Kartenzahlung von 45,90 € eindeutig bewiesen werden konnte.

Ruhigen Gewissens ignorierte ich die darauffolgenden 3 Briefe.
Im letzten stand drin das es zu einem Verfahren kommen wird und ich dann 5000 Euro löhnen müsste

Danach hab ich nix mehr von denen gehört.

Also wenn du ein reines Gewissen hast, dann ignoriere diese Briefe einfach.

BlackBirdSR
2007-08-15, 18:32:15
http://www.abmahnwahn.dreipage.de/

sollte deine erste Anlaufstelle sein. Natürlich gibt es in Deu. genug Leute die illegal geschütze Daten zur Verfügung stellen.
Auf der anderen Seite trifft es anscheinend auch unschuldige, zumal Anschlussinhaber für Vergehen innerhalb ihres Anschlusses haften sollen.

Die Forderungen scheinen oftmals extrem überzogen, und das Ganze könnte eine großangelegte Geldmache sein. Ich meine, 250€+ für eine Massenhaft verschickte Anschuldigung?

Crop Circle
2007-08-15, 18:49:59
Du musst doch wissen, ob du es gemacht hast.

hadez16
2007-08-15, 18:52:11
Du musst doch wissen, ob du es gemacht hast.

ich weiß ja auch dass ich es ganz sicher NICHT gemacht habe! Umso mehr finde ich es dreist, dass mir sowas hier ins Haus flattert.

Wie bescheuert sind die, wegen 1 mp3-datei, die ich nie besessen habe, einen gigantischen Verwaltungsapparat anzuwerfen?

Botcruscher
2007-08-15, 18:56:27
Kuck mal bei Gulli, da steht alles.


Wie bescheuert sind die, wegen 1 mp3-datei, die ich nie besessen habe, einen gigantischen Verwaltungsapparat anzuwerfen?

Na Kohle abz.....

PS: http://board.gulli.com/thread/663847-logistep-und-konsorten/81/

dogmeat
2007-08-15, 19:09:01
Nix zahlen, bei Massenabmahnungen darf man iirc sowieso keine Bearbeitungsgebühr verlangen.

hadez16
2007-08-15, 19:19:33
PS: http://board.gulli.com/thread/663847-logistep-und-konsorten/81/

boah da is ja einer, der is wegen der gleichen Datei, 1 Woche "vor meiner Tat", auch in der predouille

mann oh mann
ich denke mein Vater lässt das mal kurz von einem Anwalt (guter bekannter) überfliegen aber Zahlen werde ich/wir (me & my father = anschlussinhaber) ganz sicher nichts dneke ich

HisN
2007-08-15, 20:28:13
Geh zu Deinem Rechtsanwalt,
wenn Du Dir 100% sicher bist, das Du das nicht gemacht hast, dann Widersprichst Du dem Ding und harrst der Dinge die da kommen werden. Wenn Du Dir nicht 100% sicher bist, dann erklärt Dir Dein Rechtsanwalt wie Du die überzogene Forderung der Anwaltskanzlei zusammenstreichst, so das ein vernünftiger Betrag dabei herauskommt und den bezahlste.

Botcruscher
2007-08-15, 20:44:11
Es ist dir überlassen was du machst, Hauptsache du zahlst nicht.

http://board.gulli.com/thread/792853-abmahn-laberthread/

phizz
2007-08-15, 23:15:41
Hallo liebe Gemeide

Ihr kennt sicherlich diese Firmen die Leute mit Autowerbeverträgen locken.
Bezahlt dafür das man in eine Liste eingetragen wird, auf die angeblich andere Firmen zugreifen können um sich Autos auszusuchen auf denen sie ihre Werbung präsentieren möchten.

Das ganze läuft so ab:
Man bezahlt 110€ und kommt auf die Liste der für Werbung verfügbaren Autos
Dann sollen sich angeblich irgendwann irgendwelche Firmen melden und einem 200-500€ zahlen wenn man ihren Firmennamen oder das Firmenlogo auf das Fahrzeug klebt.
DAS passiert natürlich nicht, und das ist die abzocke.

Ein Freund von mir ist darauf leider reingefallen und hat sich auf diese Liste gekauft.
Aber er hat im Internet gelesen das diese Firma betrügen würde und sein Geld zurückgefordert. Zum Glück hat er es auch bekommen.

AMEN
Bitte nicht darauf reinfallen

KinGGoliAth
2007-08-15, 23:32:26
logidreck hm? den laden sollte man gleich sprengen.

geben vor beweisrelevante daten zu sammeln und wollen mit ihren methoden nicht rausrücken, weil es angeblich geheim wäre. jeder anwalt, der aufgrund dieser zwielichtigen daten auch noch ermittelt macht sich genau so schuldig an dieser abzockmasche.

ich kann auch ein paar ips aufschreiben und wirres zeug behaupten. soll ich auch nen laden aufmachen? tze...

unbedingt nicht drauf reinfallen, das ganze prüfen lassen (da du nach eigener aussage nichts damit zu tun hast sollte diese prüfung recht kurz ausfallen) und am besten noch rechtliche schritte gegen den laden veranlassen.

wird zeit, dass dieser wahnsinn endlich mal gestoppt wird.

Schiller
2007-08-15, 23:35:59
Zitat auf Wunsch entfernt.

wuschel12
2007-08-15, 23:40:03
Wenn die die ip loggen, dann müssen die doch die Daten zum Downlaod angeboten haben? Oder verstehe ich da was falsch? Wen ndie es aber angeboten haben, dann müssten die ja auch ne Anzeige bekommen...

KinGGoliAth
2007-08-15, 23:48:46
Wenn die die ip loggen, dann müssen die doch die Daten zum Downlaod angeboten haben? Oder verstehe ich da was falsch? Wen ndie es aber angeboten haben, dann müssten die ja auch ne Anzeige bekommen...

nö. die haben da die erlaubnis des erzeugers dafür. bzw sie saugen sich proben von den uploadern.
halte ich auch für sehr fragwürdig.
ich leg ja auch keine 10 euro auf die strasse und verhafte jeden wegen diebstahls, der versucht sie sich in die tasche zu stecken. :|



aber was soll man sich großartig drüber aufregen?
wenn sich p2p über (mehr oder weniger komplett) anonyme netze erstmal durchgesetzt hat haben sie gar keine andere wahl als vor dem kunden in die knie zu gehen. heute können sie vielleicht die daus erwischen und verklagen aber wenn erstmal der durchschnittsuser die möglichkeit erkannt hat haben die keine chance mehr.
ihr habt mich abmahnen lassen? saugen.
ihr seid zu teuer? saugen.
drm auf überteuerten downloads mit mieser qualität? erstrecht saugen!
eure fresse passt mir nicht? saugen.
da wird sich noch so einiges ändern, wenn es soweit ist.
vorausgesetzt die läden machen das solange mit. keiner überzieht seine (mehr oder weniger treuen) kunden mehrmals im jahr mit abmahnungen und klagen sowie benutzschutzmaßnahmen (oder sogar trojanern gell sony?) und überlebt das wirtschaftlich auf dauer.

Lyka
2007-08-15, 23:50:26
komisch, ich dachte bislang immer, der Upload, also das Angebot der RK sei strafbar...

wuschel12
2007-08-15, 23:58:28
Naja, wenn jeder Angezeigte die 150 € in eine Gruppe auffälliger Straßengangs investiert und die Adresse der RK "freigibt", wäre das Geld doch sinnvoll investiert ^^

Kann man nicht einfach dann vor Gericht aussagen, dass die RK einem die Datei gesendet hat? Da sie ja angeblich die IP haben, muss ja ein Kontakt zustande gekomme nsein.

KinGGoliAth
2007-08-16, 00:01:05
bei den meisten tauschbörsen lädst du ja auch ohnehin gleichzeitig hoch, sobald du anfängst zu saugen. und wenn du unter anderem von mister x teile eines songs bekommst, den du auf deiner liste hast, hast du ihn am arsch.



nochmal wegen dem vorgehen:
es treiben sich im netz auch diverse "mitverschwörer" dieser halsabschneider rum. wenn dir in einem forum also jemand rät "unbedingt schnell bezahlen und unterschreiben und du bist durch damit" ist das mit vorsicht zu genießen.


bei gulli sollte man sich vielleicht auch mal als nicht-tauschbörsianer schlaulesen.

HAL
2007-08-16, 07:51:01
Meines Wissens ist seit einiger Zeit nicht nur der Upload sondern auch der Download urheberrechtlich geschützter Dateien aus "offensichtlich illegalen" Quellen (wozu Tauschbörsen wohl zählen sollen) ebenfalls untersagt.

Com.Chakotey
2007-08-16, 09:44:54
Ignorier das Schreiben einfach...
Hatte den gleichen Wisch bekommen ebenfalls wegen Earth2160...mal ganz davon abgesehen das mich die ganze Earthreihe noch nie interresiert hat geschweige denn daß ich sie runtergeladen habe...
Kamen auch gleich mit ner Riesendrohung und einer Astronomischen Summe :smile:
Einfach wegwerfen und wohlfühlen ;D
Allerdings soweit ich mitbekommen habe bei ca. 1nem von 2000000 solcher Briefe kam es dann wirklich zu einer Klage...die aber dann scheiterte aufgrund dubioser Ermittlungsverfahren ;D;D;D

Crop Circle
2007-08-16, 09:49:35
Wo haben die denn eigentlich Hadez' Adresse her?

Argo Zero
2007-08-16, 10:01:12
Wo haben die denn eigentlich Hadez' Adresse her?

Es gibt so eine Firma, die speichert Adresse, _BILDER_ des Wohnorts und sonstige persönliche Sachen.
Bei dieser Firma kannst du dann für etwas Kleingeld so genannte Listen ordern und für deine Werbezwecke missbrauchen.
Man braucht sich auch nicht zu wundern, wenn man nach einem Umzug rucki zucki Werbung bekommt... ;)

Frag mich aber bitte nicht, wie diese Firma jetzt heißt. Hatte das ganze in einer Dokumentation gesehen und komme erst am Sonntag wieder an meinen Heim-PC.

Haarmann
2007-08-16, 10:07:19
Wer Schweizer wär, der könnte gleich der Kanzlei ne Nötigungsklage aufn Hals hetzen ;).

Ansonsten es einfach mit Belästigung versuchen und ne dicke Bearbeitungsgebühr für ihren Schund einer Antwort beilegen.

Merkor
2007-08-16, 16:13:35
Wo haben die denn eigentlich Hadez' Adresse her?

IP geloggt --> Anzeige bei der Staatsanwaltschaft --> die fragt beim Provider an --> Provider gibt Anschlussdaten heraus.

@Com.Chakotey: Deine Aussage ist nicht wirklich fundiert und entspricht nicht den Tatsachen.

Barney Gumble
2007-08-16, 17:46:33
IP geloggt --> Anzeige bei der Staatsanwaltschaft --> die fragt beim Provider an --> Provider gibt Anschlussdaten heraus.


Wie geht das? Der Vorfall soll im März 2006 gewesen sein ich dachte die Telekom speichert ips nur noch 7 Tage? :confused:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/85609

hadez16
2007-08-17, 07:38:44
ich und mein vater haben uns darauf geeinigt nichts zu unternehmen, knicken lochen abheften

ich bin mir keinerlei schuld bewusst und habe ein reines gewissen...sollen die doch erstmal beweise anbringen

ich werde euch auf dem laufenden halten (falls noch etwas passieren sollte)

Dunkeltier
2007-08-17, 08:30:02
Aussitzen ist exakt der falsche Weg.

b0wle`
2007-08-17, 13:47:58
Aussitzen ist exakt der falsche Weg.
Und du weißt den richtigen Weg?

Annator
2007-08-17, 14:35:17
Würd zum Rechtsanwalt gehen und mit dem alles bereden. Aussitzen ist wirklich der Falsche weg. Ok, wenn der Brief nicht per Einschreiben gekommen ist hätt ich ihn auch weggeheftet.

pippo
2007-08-17, 17:00:47
Mein Cousin hat auch so ein Schreiben bekommen. Er hats dann wieder weggeschmissen und seitdem nie wieder was gehört. Sobald gezahlt wird, gilt das als Schuldeingeständnis.

Ich möcht hier keine Rat erteilen, aber ich würde es ebenfalls wegschmeissen und mich am ... lecken lassen

RattuS
2007-08-17, 20:04:01
Wer private IPs aus dem Internet loggt, um damit Anzeigen wegen Straftat durchzusetzen, widerspricht dem Datenschutz. Der Staatsanwalt müsste bei einer berechtigten Klage erst Daten beim Provider anfordern, die dieser übrigens unbedingt zugänglich machen muss. Der Sachverhalt ist sozusagen vergleichbar mit Wohnungsdurchsuchungen.

Ich persönlich hätte eine präzisere Beweislage angefordert und nachgehackt, warum, woher und auf welcher rechtlichen Grundlage solche Unterstellungen getätigt werden.

KinGGoliAth
2007-08-17, 20:13:12
solange man selber nicht über das nötige finanzielle polster und die zeit & den willen dazu hat, um diesen parasiten mit fug und recht in einem musterprozess die hammelbeine lang zu ziehen wird es bei erträumten gewaltphantasien bleiben.

drmaniac
2007-08-20, 11:45:56
Auch den Vorwurf des Vorsatzes in der Strafanzeige zog das Amtsgericht in Zweifel. Es sei in einer US-amerikanischen Studie von 2006 überzeugend dargelegt, dass Clients zu fünf gängigen P2P-Netzwerken Programmkomponenten aufweisen, "die einen Zwangsupload zur Folge haben, ohne dass der jeweilige Nutzer, der im vorliegenden Fall als Täter anzusprechen wäre, dies erkennen könne". Außer im Falle eines Geständnisses sei folglich "der Nachweis, er sei nicht auf die teils verborgenen und schwer entdeckbaren Redistributionsprogrammteile hereingefallen, kaum zu führen"

Dort waren unter anderem IP-Adressen von angeblichen Tauschbörsennutzern genannt, die von der zu Rasch gehörenden proMedia GmbH ermittelt wurden. Über derartige Massen-Strafanzeigen möchte die Kanzlei an die Namen von Musiktauschern kommen, um sie auf zivilrechtlichem Wege abmahnen zu können.

Zunächst stellte das Gericht in seiner schriftlichen Begründung zum Beschluss klar, dass es sich bei den zu ermittelnden Daten des Anschlussinhabers um so genannte Verkehrsdaten handelt, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Deshalb müsse die Ermittlungsmaßnahme gemäß Paragraf 100g der Strafprozessordnung (StPO) richterlich angeordnet werden. Sodann beschäftigte es sich mit der Frage, ob die Ermittlung des Anschlussinhabers gemessen an der Schwere des Tatvorwurfs sowie dem Grad des Tatverdachts verhältnismäßig ist. Dazu setzte es sich mit den Argumenten in der Strafanzeige auseinander.

Diese laufen dem Gericht zufolge "aus Gründen der Logik" ins Leere. Die Kanzlei Rasch hatte wie in anderen Fällen auch eine Fraunhofer-Studie ins Feld geführt, nach der in den Jahren 2001 und 2002 jeweils über fünf Milliarden Musikdateien verbreitet worden seien. Das Gericht bestritt diese Zahlen nicht, erklärte aber, sie würden keinen "strafrechtlich relevanten Schaden" belegen. Im Gegenteil habe die Kanzlei in ihrer Anzeige lediglich einen Download vom Beschuldigten nachgewiesen, nämlich den von der proMedia zur Beweisführung getätigten.



http://www.heise.de/newsticker/meldung/93376


denke die haben schlechte karten, schreib zurück, dass das unmöglich sein kann und dass du wenn sie wollen gerne vor Gericht gehst..

da kneifen die sicher den schwanz ein ;


.

Gandalf
2007-11-07, 16:15:03
Gibt Neuigkeiten?

Gruß,
G.

Der Sandmann
2007-11-07, 19:43:02
Hallo,

habe von der gleichen Firma auch einen Brief bekommen.

Blabla, Unterlassungsschreiben innerhalb 5 tagen zurück schicken (wobei der eingangsstempel zählt und nicht der Poststempel).

Habe das dann verstreichen lassen und bisher nichts mehr gehört. 6 Wochen ist es her.

Marmicon
2007-11-07, 22:14:48
Hmmm, hier lesen:

Logistep, Schutt & Waettke (http://www.heise.de/newsticker/meldung/66658)

Scheint echt zu sein :|

Grüße,
Zeph

Allein bis Oktober 2005 habe die Kanzlei 3700 Abmahnungen an Tauschbörsennutzer verschickt, die Earth 2160 zum Download angeboten haben sollen. Der Tausch des Spiels sei kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Die deutschen Nutzer kämen ja noch glimpflich davon, sagte Hassinger, und fand drastische Worte: "Wenn Sie in China jemanden anzeigen, kann es sein, dass er gleich an die Wand gestellt wird."

Was für eine Unverschämtheit! Damit ist ganz klar abzusehen, wo er sich positioniert! Wir haben also ganz großes Glück, dass wir nicht sofort von Einsatzkommandos hingerichtet werden oO WTF :eek::rolleyes: