PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wann Verweigern?


dav133
2007-08-16, 23:40:17
ntag,

bin morgen beim kreiswehrersatzamt vorgeladen und möchte meine Ausmusterungschancen so hoch wie möglich halten. Wenn ich direkt am Anfang sage, dass ich eh den Kriegsdienst verweigere, werd ich Kumpels zufolge eher tauglich gemustert. Wie siehts denn mit dem genauen Ablauf der Prozedur aus, also soll ich mich bis zur Verkündung des Musterungsergebnisses noch nicht festlegen und dann verweigern (würde ich mir wohl die EUF sparen)?

lg


/edit: Wenn ich direkt im Anschluss den Einberufungsbescheid bekomme, kann ich ja binnen 14 Tagen Widerspruch einlegen und mir noch n paar zusätzliche Atteste holen. Also eventuell doch nicht gleich verweigern?

skicu
2007-08-17, 00:12:05
Ich fand diese Seite extrem informativ:
http://www.wehrpflicht-nein-danke.de/

Auch interessant:
http://www.nulldienst.de/

Essenz meiner bisherigen Recherchen:
Wehrdienstverweigerungsantrag so spät wie nur möglich stellen (nach Einberufungsbescheid binnen 24 Stunden, siehe aber verlinkte Webseite). Zur Musterung so krank wie nur möglich sein (nicht die Anzahl der Atteste zählt, ein richtig gutes Attest reicht). Nicht kooperativ erscheinen, etc. :-)

edit: Gegen einen Einberufungsbescheid lässt sich, soweit ich weiß, kein Einspruch einlegen. Höchstens gegen einen Musterungsbescheid.

Spasstiger
2007-08-17, 00:20:20
Ich kenne einen, der erst nach zwei Wochen beim Bund verweigert hat ... ursprünglich wollte er sich sogar verpflichten lassen. Dann hat er aber die restliche Zeit als Zivi verbracht. Geht alles.

dav133
2007-08-17, 00:22:49
edit: Gegen einen Einberufungsbescheid lässt sich, soweit ich weiß, kein Einspruch einlegen. Höchstens gegen einen Musterungsbescheid.

Den meinte ich eigentlich auch. Will mich nur ganz gern um die EUF drücken, weil ich morgen (mittlerweile heute) noch was vorhab. Wenn ich dann direkt nach der Musterung sage, dass ich verweigere, sollte ich ja gehen dürfen und danach noch Zeit haben, um meine Verweigerung zu begründen. Will mir nämlich noch Freiraum lassen, um eventuell Widerspruch gegen den Musterungsbescheid einzulegen. Sollte ich nun aber direkt sagen, dass ich verweigere, wird das mit dem Widerspruch gegen die Musterung nix, weil ich ja sowieso Zivi machen muss.

Stellen sich für mich noch 2 Fragen:

1) Muss ich direkt, wenn mir das Ergebnis der Musterung mitgeteilt wird und ich verweigere, Gründe angeben oder reicht das, wenn ich das später schriftlich mache?

2) Sollte ich die EUF durchstehen, um mir alle Möglichkeiten offen zu lassen und eventuell noch Widerspruch gegen die Einberufung einzulegen? Wenn ich wie gesagt direkt verweigere, wird das mit dem Widerspruch wohl nix mehr.

lg

Thanatos
2007-08-17, 00:26:21
Also mich haben sie gleich bei der Personalienaufnahme gefragt, was ich machen möchte, jedoch fragte dass die Sekretärin wohl nur rein aus interesse, da sie mich noch fragte, was ich vorhabe, was ich momentan mache, und mir noch haufenweise Komplimente für meinen Kleidungsstil reingedrückt hat. ;D

Sie hat dann schon gemeint, dass sie mir schonmal ein Schreiben für den Zivildienst aufsetzt, und ich die Erklärung, dass ich aus Gewissensgründen verweigere, nachschicken soll.

Später erfuhr ich dann von einem anderen Beamten, dass die das vorher noch garnicht darf, und er etwas mürrisch meinte, dass sie meistens ein bisschen zu viel macht, da ich ihm sagte, dass das jetzt schon scheinbar die Kollegin macht, als er mir das mit der Verweigerung erklärte.


Nachdem man nun gemustert, und als tauglich befunden wurde, soll man dann innerhalb von 14 Tagen seine Erklärung ans Kreiswehrersatzamt schicken.

KinGGoliAth
2007-08-17, 01:24:38
in meinem fall wurde ich gleich nach meiner "ankunft und anmeldung" gefragt. noch bevor ich ins wartezimmer des musterungsonkel gesetzt wurde.

maximAL
2007-08-17, 06:58:59
was ich machen möchte, jedoch fragte dass die Sekretärin wohl nur rein aus interesse
eher nicht. ich wurde auch gleich am anfang gefragt und musste dann den großteil der tests nicht mehr machen.

CrazyHorse
2007-08-17, 09:19:23
Soweit ich weiß macht man heute erstmal so lange gar nichts, bis man Bescheid bekommt ob man überhaupt gezogen wird. Die "Wehrgerechtigkeit" ist seit einigen Jahren zu einer Wehrungerechtigkeit geworden und wer zu früh zuckt macht dann auf jeden Fall Zivildienst trotz der Möglichkeit mit allem verschont zu bleiben.

Scream
2007-08-17, 09:22:51
jop genau

ich bin zurückgestellt da ich eine ausbildung mache
wenn ich danach noch einberufen werde, werde ich erst dann verweigern, sonst hab ich glück und mach gar nichts ;)

Thanatos
2007-08-17, 10:43:09
eher nicht. ich wurde auch gleich am anfang gefragt und musste dann den großteil der tests nicht mehr machen.

Also ich weiß nicht, denn der andere beamte, zu dem ich dann am schluss kam, hat sich darüber nämlich leicht aufgeregt. Denn er hat mich dann nochmals offiziell gefragt, was ich machen möchte.