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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überraschende Mahnung! Wie kann das sein?


HyperX
2007-08-23, 14:31:26
Hallo,
Heute habe ich einen Brief von der ASEAG bekommen.

- Eine Mahnung! :eek:

Angeblich bin ich am 4.8.07 Schwarzgefahren und im Bus
zur Zahlung aufgefordert worden welcher ich aber laut ASEAG
nicht nachgekommen bin.

Fazit: 40€ Strafe + 3€ Mahnungsgebür.


ABER!!! Ich bin an dem Tag nichtmal Bus Gefahren! :|
- Geschweige denn wurde ich irgendwo angesprochen noch
bin ich irgendwo ohne Karte erwischt worden.

Wie können die eine Mahnung aussenden
ohne das ich kentniss von dem "Vergehen" habe?


Was soll das? Was kann ich tun?



In der Mahnung steht genau das ich an dem besagen Tag
mit meinem Fun Ticket (ne art Dauerkarte) gefahren bin aber ohne
Lichtbild ausweiß. Und das Ticken ohne Perso nunmal ncht gültig ist.


Problem nur mein Fun Ticket war am 1.8.07 sowieso abgelaufen
also hätte ich damit sowieso garnicht fahren können.



Wie soll ich mich nun verhalten kann doch nicht sein
das die so sowas einfach ausdenken, Und bezahlen sehe ich
garnicht ein! Ich hab schließlich nichts Falsches Getan!



MFG ~~HyperX~~

Fritte
2007-08-23, 14:46:03
Offiziellen Brief mit dem Sachverhalt an die schreiben, als Zusatz eventuell noch einen kleinen Hinweis das dein Anwalt sich drum kümmern wird sofern die Deppen nicht das maul halten und dich weiter nerven

Der.Razor
2007-08-23, 14:48:33
Ich fahre schon JAhre kein Bus/Bahn mehr, hab auch keine Ahnung was die ASEAG ist, aber entweder:
1) bist Du schwarzgefahren und versuchst hiern Tipp zu bekommen wie du das umgehen kannst.
oder
2) Liegt da eine Verwechslung vor
oder
3) Dich hat einer verarscht?
oder
4) hat ein Schwarzfahrer Deinen NAmen/Adresse angegeben, was eigentlich nicht sein kann, da ja die erwischten n PErso vorzeigen müssen.

Für Dich gilt also: Auf keinen Fall zahlen (weil: Zahlung = Schuldeingeständnis) und die Sache mit der Firma klären.

HyperX
2007-08-23, 14:58:43
Ich fahre schon JAhre kein Bus/Bahn mehr, hab auch keine Ahnung was die ASEAG ist, aber entweder:
1) bist Du schwarzgefahren und versuchst hiern Tipp zu bekommen wie du das umgehen kannst.
oder
2) Liegt da eine Verwechslung vor
oder
3) Dich hat einer verarscht?
oder
4) hat ein Schwarzfahrer Deinen NAmen/Adresse angegeben, was eigentlich nicht sein kann, da ja die erwischten n PErso vorzeigen müssen.

Für Dich gilt also: Auf keinen Fall zahlen (weil: Zahlung = Schuldeingeständnis) und die Sache mit der Firma klären.


Na klasse in dem Brief steht ja das angeblich kein Lichtbildausweiß
vorhanden war und eben deswegen die Strafe.
Aber ich ge nchtmal ohne Perso aus dem Haus.

Und ich binn EHRLICH zu 100% nicht Schwarz gefahren an dem Tag!



Nur blöderweise bin ich eben erst von der Arbeit gekommen
und meine Mutter hatte den Brief erhalen und leider ach schon bezahlt
so wie ich gerade erfahren habe.

Kann man das Rückgängig machen?

Oder leiber gleich zum Anwalt?


PS: In dem Brief steht ja das Ich angeblich mit dem Ticket erwischt wurde.
Was aber nicht sein kann da das Ticket ja schon tage vorher abgelauen war.

Wenn ICH alsoerwicht wrden wäre (was ja nicht der fall st da ich nicht
Schwarz gefahren bin) msste da doch nicht nur stehen as der Perso gefehlt
hat sndern das glech das ganze Ticket ungültig war.


PS: Die ASEAG der Verkerhrsbund hier in Aachen.
PPS: Da steht auch das ich mit ener Linie gafahren bin bei der ich gerade eben mal
selber Googeln musste w die berhaut langfährt.

Die Frt in Dorfer von dennen ch nie was Gehört hab O_o Was soll ich also da!

Undertaker
2007-08-23, 15:02:26
wenn sie nichtmal deinen ausweis gesehen haben, können die dir gar nix... da kann ja jeder schwarz fahren und sagen: "ich bin herr lehmann, bitte dorthin die rechnung" :| also verlangen, dass das geld zurückgebucht wird, sonst zum anwalt

Dykstra
2007-08-23, 15:04:59
Entschuldige mal, wieso öffnet deine Mutter deine Post?
Und wieso überweist sie einfach so das Geld ohne mit dir zu sprechen?
Sehr komisch, aber jetzt ist es passiert.

Wie hier im Thread schon angemerkt. Bezahlen ist fast schon ein Schuldeingeständnis. Und bezahltes Geld von so einem Verein zurückzubekommen ist richtig problematisch.
Wie willst du erklären, dass du zunächst bezahlt hast und dir dann erst klar geworden ist, dass das Ganze ungerechtfertigt war?
Die Story mit deiner Mutter ist dann ganz dünn...

teh j0ix :>
2007-08-23, 15:05:54
4) hat ein Schwarzfahrer Deinen NAmen/Adresse angegeben, was eigentlich nicht sein kann, da ja die erwischten n PErso vorzeigen müssen.


Na klasse in dem Brief steht ja das angeblich kein Lichtbildausweiß vorhanden war und eben deswegen die Strafe.
Aber ich ge nchtmal ohne Perso aus dem Haus.


Also irgendwas ist da Faul :|

Stimpy
2007-08-23, 15:07:44
Geld kannst Du dir über die Bank innerhalb (glaube ich) 10 Tagen rückbuchen lassen, aber am besten gleich hinlaufen.

Ansonsten überleg Dir genau wo Du an dem Tag um die Uhrzeit warst: Das ist dann ein sogenanntes Alibi. Sprich: Zeugen besorgen! (..natürlich wäre es am besten, wenn Du in der Schule warst oder so. Also Lehrer oder Mitschüler heranziehen. Muttern oder andere Verwandte überzeugen da weniger). Wenn Du nachweisen kannst, dass Du an dem Tag und zu der Zeit woanders warst, kann Dir keiner mehr was anhängen.

Dann alles dem Verkehrverbund so mitteilen (schriftlich). Am besten mit Abschriften der Zeugenaussagen (inkl. deren Anschrift).

Wenn Du allein in der Pofe gelegen hast, ist das mit dem Alibi natürlich ziemlich Essig. Dann musste Dir was anderes einfallen lassen. Ich gehe mal davon aus, dass Du ungerechtfertigt angeklagt bist. Also auf jeden Fall dagegen wehren. Soll heißen: Einspruch einlegen (am besten auch schriftlich).

Und das deine Mutti deine Post öffnet geht mal gar nich´. Also noch abschließend mit Muttern paar klare (erstmal freundliche) Worte wechseln.

Dykstra
2007-08-23, 15:08:53
Geld kannst Du dir über die Bank innerhalb (glaube ich) 10 Tagen rückbuchen lassen, aber am besten gleich hinlaufen.


Das geht bei Abbuchungen aber nicht bei Überweisungen, die vom Kunden selber in Auftrag gegeben wurden...

Mumins
2007-08-23, 15:13:07
Wenn die deine Personummer nicht haben können die dir gar nichts.

Stimpy
2007-08-23, 15:23:06
Das geht bei Abbuchungen aber nicht bei Überweisungen, die vom Kunden selber in Auftrag gegeben wurden...OK, kann sein. Bin da nicht der Bankexperte. Aber man kann´s ja trotzdem mal versuchen.

Bist Du da ganz sicher? Ich meine, ich hätte da mal was anderes gehört.

EDIT: Also habe mich gerade mal schlau gemacht. Bei Überweisungen die man selbst einmalig tätigt kann man das Geld noch, solange es bei dem Gegenüber noch nicht gutgeschrieben wurde, rückbuchen lassen. Was wohl, im Idealfall, nur für einige Stunden (wenn überhaupt) gilt. Also am besten wäre es, noch am selben Tag der Überweisung zur Bank zu rennen und die Überweisung zu stoppen. Wenn das noch in der Verwaltung hängt, ist ein Verlust des Geldes also noch zu verhindern.

Bei Abbuchungen per Dauerauftrag kann man sich sein Geld noch nach spätestens 6 Wochen zurückholen, z.B. bei einem Zeitungs-Abonnement.

fi.suc
2007-08-23, 15:25:19
OK, kann sein. Bin da nicht der Bankexperte. Aber man kann´s ja trotzdem mal versuchen.

Bist Du da ganz sicher? Ich meine, ich hätte da mal was anderes gehört.
ne, geht wirklich nicht ;)

Stimpy
2007-08-23, 15:38:31
Siehe mein EDIT oben. Habe gerade meine Bank mal angerufen. Also das sollte dann so stimmen.

HyperX
2007-08-23, 15:39:02
Also irgendwas ist da Faul :|
Keine ahnung wieso die aufgemacht wurde. Sonst leigen meine Briefe immer auf meinem isch und da geht dann keiner ran. Wieso diesmal nicht weiß ch nicht.

Ich Schätze mal weil ASEAG drauf stand.


Und wieso überweist sie einfach so das Geld ohne mit dir zu sprechen?
Sehr komisch, aber jetzt ist es passiert.



Die hat da sagar angerufen bei ASEAG (Wovon ich eben erst im Gespräch erfahren hab) .. ch hab meiner mutter auch schon gesagt waum die sich da so einmischt
Obwohl se keine ahnung hat worum es eigentlich geht.

Meine mutter scheint angst gehabt zu haben da da MAHNUNG stand und angeblich sonnst
weitere gebüren anfallen deswegen hat die das schnell "geregelt" das dadurch
alles komplizierter wurde ist ihr nun in letzter kosequnz ah klar geworden.. :mad:

Mr.Postman
2007-08-23, 15:45:23
Wenn deine Mutter bezahlt hat betrifft es dich ja nicht mehr.

Eventuell hat jemand ein schlechtes Gewissen gehabt? ;)

Andre´
2007-08-23, 18:07:16
Wenn deine Mutter bezahlt hat betrifft es dich ja nicht mehr.

Eventuell hat jemand ein schlechtes Gewissen gehabt? ;)


lol


Aber dir is schon klar dass es auf seinen Namen geht und najo wenn 3 mal "schwarzgefahren" wird dann hast du ein dickes problem:wink:


Ich bin mit einen guten freund mit dem zug zu meiner Oma gefahren.

So wir mitn Rad ja sie müssen 4Streifen Abstempeln haha .... von wegen 6 sollten es sein.

Der Typ was uns dann Kontrolliert hat hat auch noch aufgeschrieben dass wir ganz schwarz gefahren sind (ich glaube bei denne hängt es).

Ende de Geschichte nette brife und der Kontrolleur hatte ne fristlose xD;D:biggrin:

Annator
2007-08-23, 18:47:23
Bestimmt irgendwer den du kennst der deinen Namen und Adresse angegeben hat. Die können dir garnichts. Kann ja jeder kommen. :D

raschomon
2007-08-23, 21:00:49
Da wird Dich wohl ein vermeintlicher Kumpel gelinkt haben.

HyperX
2007-08-23, 21:05:55
Bestimmt irgendwer den du kennst der deinen Namen und Adresse angegeben hat. Die können dir garnichts. Kann ja jeder kommen. :D

Denke ich auch. bzw. Hoffe ich auch. Hab meiner Mutter gesagt si soll Stornieren
und die Tage geh ich Mal zur Aseag Zentrale Rüber ist ja alles
hier in Aachen. Anrufen werd ich aber vorher sicher noch 1-2Mal und die ein wenig zur sau machen.

Da wird Dich wohl ein vermeintlicher Kumpel gelinkt haben.

Hmm.. Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen.

Gerade da die Linie die in dem Zettel angegeben ist zu Orten fährt
wo ch niemanden kenne bzw. wo ich nie war X-D

Ich tippe auf nen Zahlendreher oder sowas.

- Den Kontrolli da mach ich aber erstma zur sau das is Klar.

Wenn deine Mutter bezahlt hat betrifft es dich ja nicht mehr.

Eventuell hat jemand ein schlechtes Gewissen gehabt? ;)

Ha... Ha... :cool:

Kurgan
2007-08-23, 21:26:09
EDIT:[/B] Also habe mich gerade mal schlau gemacht. Bei Überweisungen die man selbst einmalig tätigt kann man das Geld noch, solange es bei dem Gegenüber noch nicht gutgeschrieben wurde, rückbuchen lassen. Was wohl, im Idealfall, nur für einige Stunden (wenn überhaupt) gilt.

korreckt, wichtig ist dabei wann die sogenannten buchunngschnitte erfolgen. unter umständen ist 2 minuten nach der überweisung schon alles gelaufen.
prinzipiell ist überweisung stornieren nicht möglich, wenn ds geld im gleichen institut bleibt. dann wird intern gebucht, das geld ist quasi weg bevor du auf ok gedrückt hast.

Also am besten wäre es, noch am selben Tag der Überweisung zur Bank zu rennen und die Überweisung zu stoppen. Wenn das noch in der Verwaltung hängt, ist ein Verlust des Geldes also noch zu verhindern.

nix hinrennen, anrufen.

Bei Abbuchungen per Dauerauftrag kann man sich sein Geld noch nach spätestens 6 Wochen zurückholen, z.B. bei einem Zeitungs-Abonnement.
das ist unsinn ... oder zumindest was durcheinandergewürfelt.
zurückholen bis zu 6 wochen nach buchung lassen sich lastschriften. dauerauftrag ist wie überweisung.

Spasstiger
2007-08-23, 21:37:16
Wenn deine Mutter das aus eigener Tasche gezahlt hat, kannst du es ja eigentlich auch lassen wie es ist. Hat halt deine Mutter die Arschkarte gezogen und wenn ihr was an ihrem Geld liegt, kann sie sich ja auch drum kümmern.

Wenn deine Mutter das von deinem Geld bezahlt, ists natürlich was anderes. Und wenn deine Mutter deine Briefe öffnet und bearbeitet, liegt der Verdacht nahe, dass sie auch auf dein Geld zugreifen kann. ;)

StefanV
2007-08-23, 21:40:25
Was soll das? Was kann ich tun?

ERstmal der Mahnung widersprechen, versteht sich ja von selbst...

Stimpy
2007-08-24, 09:14:33
das ist unsinn ... oder zumindest was durcheinandergewürfelt.
zurückholen bis zu 6 wochen nach buchung lassen sich lastschriften. dauerauftrag ist wie überweisung.
Oder so! Habe das dann wohl durcheinandergebracht. Sagte ja, dass ich da nicht der Experte bin.

@HyperX
Was is´n jetzt mit deinem Alibi? Weißt Du noch wo Du an dem Tag und der Uhrzeit warst?

HyperX
2007-08-24, 14:57:37
Wenn deine Mutter das aus eigener Tasche gezahlt hat, kannst du es ja eigentlich auch lassen wie es ist. Hat halt deine Mutter die Arschkarte gezogen und wenn ihr was an ihrem Geld liegt, kann sie sich ja auch drum kümmern.

Wenn deine Mutter das von deinem Geld bezahlt, ists natürlich was anderes. Und wenn deine Mutter deine Briefe öffnet und bearbeitet, liegt der Verdacht nahe, dass sie auch auf dein Geld zugreifen kann. ;)

Nein ich alleine habe zugriff auf mein Konten.
Das mit dem Öffnen des Briefes durch meine mutter hat sich geklärt.

Ich hatte das Fun Ticket ja und das hat meine Mutter bezahlt
( da ich nie mit dem Bus fahre aber meine mutter der ansicht wa das ich das unbedingt bauche) Und da auf dem Brief groß drauf sand ASEAG dachte meine mutter das da ein zusammenhang besteht und deswegen hat sie ihn auf gemacht.


ERstmal der Mahnung widersprechen, versteht sich ja von selbst...

Wird gemacht. Hab da angerufen und die Tage fahre ich a hin
und ann wrd der rest geklärt.

Oder so! Habe das dann wohl durcheinandergebracht. Sagte ja, dass ich da nicht der Experte bin.

@HyperX
Was is´n jetzt mit deinem Alibi? Weißt Du noch wo Du an dem Tag und der Uhrzeit warst?

Alibi hab ich eigentlich nur mein Fitnessstuio.. wo soll ich am WE auch sonnst sein:cool:


PS: Das Geld haben wir bereitz zurück buchen lassen.

StefanV
2007-08-24, 15:28:34
Nicht anrufen sondern schriftlich, am besten Einschreiben/Rückschein...

Undertaker
2007-08-24, 18:09:03
PS: Das Geld haben wir bereitz zurück buchen lassen.

eine überweisung kann man nicht zurückbuchen :| langsam wirds hier sehr spanisch...

Kurgan
2007-08-24, 18:18:23
eine überweisung kann man nicht zurückbuchen :| langsam wirds hier sehr spanisch...
doch kann man ;)
nur halt ziemlich eng begrenzt

Undertaker
2007-08-24, 18:32:17
also meine bank kann es nicht und alles andere wäre mir auch neu...

Norbertsch
2007-08-24, 19:59:23
lol


Aber dir is schon klar dass es auf seinen Namen geht und najo wenn 3 mal "schwarzgefahren" wird dann hast du ein dickes problem:wink:


Ich bin mit einen guten freund mit dem zug zu meiner Oma gefahren.

So wir mitn Rad ja sie müssen 4Streifen Abstempeln haha .... von wegen 6 sollten es sein.

Der Typ was uns dann Kontrolliert hat hat auch noch aufgeschrieben dass wir ganz schwarz gefahren sind (ich glaube bei denne hängt es).

Ende de Geschichte nette brife und der Kontrolleur hatte ne fristlose xD;D:biggrin:

Einzig und alleine der Fahrgast ist für die richtigkeit seines Fahrausweises verantwortlich! Sprüche wie : Ich hab den Schaffner gefragt und der hat gesagt....
sind im Falle einer Kontrolle wirkungslos! Wenn Du vier Streifen abgestempelt hast, dann ist auf deinem Fahrschein auch die Haltestellennummer vermerkt, an der Du gestempelt hast (Ja, auch im Bus, die Stempelautomaten werden von Haltestelle zu Haltestelle umgeschaltet).
Erfolgt nun die Kontrolle ausserhalb der Tarifzonen, für welche Du gestempelt hast, dann bist Du schlichtweg "Schwarz" gefahren.

Dein Ende der Geschichte? Vergiss es, der Kontrolleur hat noch nicht mal eine Abmahnung oder wenigstens einen Anschiss bekommen ;-)

Grüße

MooN
2007-08-24, 20:16:28
Problem nur mein Fun Ticket war am 1.8.07 sowieso abgelaufen
also hätte ich damit sowieso garnicht fahren können.


Und was hast du mit dem Ticket dann gemacht? Weggeworfen? Das würde alles erklären, denk ich.

Jemand hat das weggeworfene Ticket gefunden und wollte damit fahren. Als er erwischt wurde, hat er behauptet keinen Lichtbildausweis bei sich zu haben und man hat sich deine Personalien halt dann über die Nummer des Fun Tickets besorgt (falls das personalisiert ist).

HyperX
2007-08-26, 18:10:27
So, Die sache schein geklärt zu sein.
Der Frau von der ASEAG hat das gereicht als ich das so ganz nebenbei gemeint habe zum Anwalt zu gehen.
Und sie meinte es müsse sich wohl um ein Missverständnis handeln.

Sie sagte auch sofort das das geld was wir überwiesen haben
umgehend zurück gezahlt wird. (aber das wird ja nicht nötig sein
das geld bzw. die Überweisung Lag noch bei der Bank und wurde
zurückgenommen als meine Mutter as bei der Bank Storniert hat.

Hab anfangs natürlich Stunk gemacht etc. das übliche halt X-D

Aber nun ist das Verfahren eingestellt und laut "ASEAG frau"
habe ich nichts weiteres zu befürchten X-D

Hab natürlich noch so halb Trocken hinterher geworfen: Warum nicht gleich so...


Mal gespannt b noch was kommt...

r00t
2007-08-26, 19:48:44
hm..sagt mal kann man als alibi auch z.b. foreneinträge von hier z.b. geltend machen?(uhrzeit und datum ist ja alles da)!

Annator
2007-08-26, 20:44:51
hm..sagt mal kann man als alibi auch z.b. foreneinträge von hier z.b. geltend machen?(uhrzeit und datum ist ja alles da)!

Ist kein eindeutiger Beweis, dass du es wirklich selber bist. Man könnte dann ja seinen Kollegen die Daten geben er schreibt was rein und in der gleichen Zeit begehst du ein Verbrechen. :)

r00t
2007-08-26, 21:05:36
hm gut ok! man könnte dann noch die IP adresse rausfinden aber ich denke das ist zu aufwendig!

Stimpy
2007-08-27, 08:32:32
Naja, bei "richtigen" Verbrechen würde das wohl nicht gelten, aber ich denke, bei so einem Fall wie "Schwarzfahren" könnte man das als Beweis heranziehen. Ist ja eher unwahrscheinlich, dass man jedesmal wenn man U-Bahn fährt jemanden bittet unter seinem Account hier was zu schreiben.

teh j0ix :>
2007-08-27, 09:14:32
Naja, bei "richtigen" Verbrechen würde das wohl nicht gelten, aber ich denke, bei so einem Fall wie "Schwarzfahren" könnte man das als Beweis heranziehen. Ist ja eher unwahrscheinlich, dass man jedesmal wenn man U-Bahn fährt jemanden bittet unter seinem Account hier was zu schreiben.

Aber erstmal musst du beweisen, dass es dein acc ist :redface:

Stimpy
2007-08-27, 10:05:19
Charlie Brown, du schlauer Hund!