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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Grundbucheintrag zählt nicht - Gewohnheitsrecht (Der böse Nachbar Teil3...)


Mark
2007-08-25, 22:08:52
gelöscht

nn23
2007-08-25, 22:56:28
rein prinzipiell würde ich sagen:

weiter dort parken.

die tonnen, usw. bei seite schieben. wenn es zu ner verhandlung kommen *sollte* behaupten: "da stand schon immer das auto"
also steht dein wort gegen seins, also unentschieden. im zweifel für den angeklagten.

*alles just imo, ohne anspruch auf richtigkeit*

btw. wird es zeit dem nachbar mal ne lektion zu erteilen... schläger vorbei schicken, oder sonst was zu überlegen damit der endlich ruhe gibt!

edit: geh mit deiner perle auf ne party, damit ihr nen festes alibi habt, und schick nen kollegen mit ski-maske für nen fuffi vorbei, damit er erstmal die kameras "aus versehen mit dem baseballschläger" trifft!

hw
2007-08-25, 23:21:54
Da sollte sich die Familie mal kundig machen. Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, wenn das Gewohnheitsrecht greift, dann muss sich der Sachverhalt über mehrere Jahre erstrecken.
So z. B. bei jahrelang geduldeten Wegenutzung über ein fremdes Grundstück. (Aber auch im Zusammenhang mit der Zahlung von Urlaubs und Weihnachtsgeld, das ist uns mal bei einer Schulung über Personalrecht erzählt worden, gehört aber nicht hierher).
Bei einer Eintragung ins Grundbuch sollten aber die Verhältnisse klar sein. Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass es Zeitgenossen gibt, die einfach "auf den Pudding hauen" und so versuchen, ihre Ziel durchzusetzen.

Mark
2007-08-25, 23:25:28
gelöscht

Undertaker
2007-08-25, 23:27:02
edit: geh mit deiner perle auf ne party, damit ihr nen festes alibi habt, und schick nen kollegen mit ski-maske für nen fuffi vorbei, damit er erstmal die kameras "aus versehen mit dem baseballschläger" trifft!

das war meine idee :D

wenn man ein alibi hat... ist nur ne sachbeschädigung, ergo nur ein vergehen... also wenn du da jemand kennst... :D

127.0.0.1
2007-08-25, 23:28:18
Wie, der wohnt erst 6 Monate dort? Da was von Gewohnheitsrecht zu faseln ist schon frech, lol ;D

Senfgnu
2007-08-25, 23:31:58
dass die familie meiner fruendin kein recht mehr auf den parkplatz habe, da sie ihn nie benutzt haben. er begründete das mit dem Gewohnheitsrecht.

Das ist Müll. Absolut und ohne Zweifel. Jeder, der was anderes behauptet, lügt, ist dumm oder bestochen.

außerdem meinte er, der nachbar dürfe seine roller, fahrräder, oder was auch immer im durchgang abstellen, ebenfalls gewohnheitsrecht.


Das ist nicht ganz auszuschließen. Allerdings ist das Grundstück durch Gewohnheitsrecht (das der Nachbar hier wohl etwas überschätzt) nicht in seinen Besitz übergegangen, d.h. er hat seine Fortbewegungsmittel wenn überhaupt so abzustellen, dass eure noch dazupassen

Also sag dem Anwalt, er soll sich ein neues BGB kaufen, seins ist nicht mehr ganz aktuell scheint mir....

Senfgnu
2007-08-25, 23:34:17
also es sind schon einige jahre die die dort wohnen und das auto dort nicht parken, jedoch wohnt der nachbar erst seit ~6 monaten dort

Seit 6 Monaten. Dem ist wohl langweilig und er macht das aus Spaß an der Freude. Erfolgsaussichten gehen da eher gegen null...

Fritte
2007-08-26, 00:29:34
um ein Gewohnheistrecht einzuklagen, bedürfte es schon des Beweises das die Dinge seit langer Zeit so gehandhabt werden, pure Aussagen helfen da nicht und dann nur 6 Monate? Lächerlich! Der Richter wird den Typen auslachen...

Cubitus
2007-08-26, 00:42:08
stellt ihm doch einen "Honigtopf" hin.
Praktisch das Auto deiner Freundin, versteckt eine Kamera
und wenn er wirklich so krank ist tappt er in die Falle und verkratzt es oder so .

dann habt ihr ihn :biggrin:

Fritte
2007-08-26, 00:49:55
mit dem Typen werdet ihr noch mächtig Spass kriegen, aber das hab ich dir ja schon im anderen Thread prophezeit.... ein Quadratarschloch wie es im Buche steht.. :rolleyes:

Cubitus
2007-08-26, 01:11:48
Reden bringt anscheinend bei dem leider nichts

zum Glück ist der Arsch nicht mein Nachbar, wohl möglich hätte ich ihm mal meine russichen Freunde auf den Hals gehetzt und wenn er dann im Krankenhaus liegt,
kriegt er noch einen schonen Blumenstrauß ans Krankenbett geliefert (ich bin ja nur um ein gutes Nachbarschaftsverhältnis bemüht)

Da weiß er dann wie der Hase läuft :biggrin:

foesi
2007-08-26, 01:57:50
Also imho würd ich mal gepflegt auf den Rechtschutz der Eltern langsam mal
zugreifen und auf solche toll gemeinten "Ratschläge", wie ne paar halbzurechnungsfähige "Schläger" vorbeischicken gepflegt ignorieren..
wo samm ma denn ?
Bei dieser sehr zugespitzten Situation, bringt es auch nichts noch 10-20 weitere Threads in diesem Forum zu veröffentlichen.
Wenn man sich die Situation mal aus einiger Entfernung anguckt sind alle
"gutgemeinten Ratschläge" hier nichts anderes als Selbstjustiz und das sollte man mal ehrlich aufs Schärfste kritisieren.

Und da der Nachbar ja nun selber mit Anwalt droht, bzw schon eine Begehung der Örtlichkeiten begangen hat, hilft nun nichts mehr, außer nem guten Anwalt.

Es ist dann in Deutschland dann leider doch so, daß der Recht kriegt, der den besseren Anwalt hat ( dies ist eine rein persönliche Meinung )

Viel Erfolg

Simon Moon
2007-08-26, 03:56:28
Es ist dann in Deutschland dann leider doch so, daß der Recht kriegt, der den besseren Anwalt hat ( dies ist eine rein persönliche Meinung )


Für eine so klare Sache, tuts wohl auch ein Schlechter ;)

Was hat der Nachbar eigentlich für eine Intention? Ich würde den so mit Klagen und Verfügungen zu pflastern, dass im hören und sehen vergeht. Da liesse sich einiges machen. Als Beispiel würd ich ihm mal einen Brief schreiben, er soll es unterlassen, die Grundstücksgrenze zu übertreten, die Kameras auf euer Grundstück zu richten, zu drohen (am besten wohl die konkreten Drohungen erwähnen), die Einfahrt zu versperren (selbst wenn "Gewohnheitsrecht greifen sollte, ihr dürft unter Garantie noch anliefern) usw. Dazu noch eine saftige Bearbeitungsgebühr und deine Anwaltskosten drunter setzen.

Ansonsten würd ich mir jede Kleinigkeit die er begeht notieren. Also bspw. Hundegebell und anderen Lärm nach 22°°, Müll zu früh rausgestellt. Kurz, schlag ihn mit seinen eigenen Mitteln. Vielleicht könnt ihr ihn soweit provozieren, dass er eine richtige Dummheit begeht (eben in etwa sowas, wie dir hier ständig angeraten wird) und dann habt ihr ihn.

Btw. ist er Mieter oder Eigentümer?

Die gelbe Eule
2007-08-26, 05:02:54
Das Gewohnheitsrecht wird normalerweise erst ab 20 Jahren angewendet, also wenn zum Beispiel auf Deinem Grundstück schon immer einen Pfad hattest, der es ermöglichte, kürzer von A nach B zu kommen und dieser von der Öffentlichkeit genutzt wurde. Dein Nachbar müsste erstmal anchweisen, daß vor Ihm alle genauso handeln durften, weil geduldet.

Hier ist das Ordnungsamt zuständig, also wende Dich bitte an die. Zusammen mit dem Bauamt wird man schon herausfinden was Sache ist und wer sich an was gewöhnen darf.

Mark
2007-08-26, 09:56:52
gelöscht

Pompos
2007-08-26, 10:28:12
Also ich glaube dass mit dem Gewohnheitsrecht greift überhaupt nicht. Für mich sind ein Pfad um von A noch B zukommen etwas total anderes als einen Pfad/Durchweg zu versprechen bzw. für den vorgesehenen Gebrauch unbrauchbar zu machen.


Mal ne Frage zum Gewohnheitsrecht: greift das auch wenn ich ein Haus auf meinem Grundstück auf dem Pfad bauen möchte? Also somit die Öffentlichkeit den Pfad nicht mehr nutzen kann, obwohl sie diesen Weg schon seit hundert Jahren genutzt haben, weil da halt jetzt mein Haus steht.

Mark
2007-08-26, 10:37:34
gelöscht

SeaEagle
2007-08-26, 10:47:34
Mal ne Frage zum Gewohnheitsrecht: greift das auch wenn ich ein Haus auf meinem Grundstück auf dem Pfad bauen möchte? Also somit die Öffentlichkeit den Pfad nicht mehr nutzen kann, obwohl sie diesen Weg schon seit hundert Jahren genutzt haben, weil da halt jetzt mein Haus steht.

Gewohnheitsrecht geht nur soweit, wie es dem Eigentümer zumutbar ist.
Zum Beispiel wäre es nicht rechtens, wenn du Eigentümer einer Wiese bist, durch die seit Jahren Kirchgänger laufen, plötzlich einzuzäunen, nur weil dir danach ist.
Da wägt das Gericht dann einfach ab.

@ Topic:
Verklag dieses Arschloch endlich, und mach dir keine Sorgen um die Katze. Abgesehen davon, dass Katzen extrem zäh sind, wird er es nach einer Verurteilung (die bei dem geschilderten Sachverhalt eigentlich zu 100% ansteht) nicht wagen, das Vieh anzurühren, nicht wenn das Gericht von der Drohung wusste!

darph
2007-08-26, 10:59:49
jedoch verstellt der nachbar mit 2 fahrrädern, seinen mülltonnen und einem roller den durchgang.
Wie lange wird das denn schon verstellt? Hat der die erst neuestens so positioniert oder stehen die schon immer im Durchgang?

Wo ist das Problem, den Kram die paar Meter in den Hof zu schieben? Das wird auch der Richter fragen. ;(

Binaermensch
2007-08-26, 11:07:05
Mein Tipp: Führe Aufzeichnungen.

Wann er was gesagt, was er gedroht hat, wie er sich verhalten hat.

Alles fein säuberlich und genau dokumentieren.

Das kann man vor Gericht verwenden. (Auch ohne Unterschrift eines Notars oder eines Zeugen oder so.)

Piffan
2007-08-26, 11:14:08
Die Aussage, dass Gewohnheitsrecht den Grundbucheintrag nichtig machen soll, halte ich für kompletten Schwachsinn.
Wie wäre es, mal ne Rechtberatung aufzusuchen? Imho bluffen die Spinner nur....:cool:

Der Rat mit den Schlägern ist mal wieder so gut, dass ich dazu besser nix sage. :|

Fritte
2007-08-26, 11:17:01
ich fürchte leider das dieser Berufsquerulant wieder mal viel zu billig wegkommt!

In Deutschland ist es dummerweise Usus solches Pack mit Samthandschuhen anzufassen, damit meine ich nicht die Gerichte sondern die Nachbarn selbst, diesen Typen muss man ganz klar zu verstehen geben wer das Sagen hat, leider traut sich kaum einer das auch durchzusetzen...

StefanV
2007-08-26, 11:18:21
Und wenn ihr ihn verklagt, verklagt seine Freundin auch mit, damit sie weiß, was für ein netter Typ er ist.

Ihm gehört das Haus anscheinend nicht, d.H. es besteht die Möglichkeit ihn da weg zu bekommen, möglicherweise sogar ihn einkerkern zu lassen, aber da Frau meist schiss hat, wirds soo schnell wohl nix werden...

Hansea7
2007-08-26, 13:50:36
Das ist also ein gemeinsamer Hof? Überwachungskameras darf man doch nur auf das eigene Grundstück ausrichten und nicht so direkt auf das Nachbarsgrundstück, oder? Das sieht ja schon fast so aus als würde die Kamera auch euren Eingang filmen. Mich würde sowas gewaltig stören. Wie sieht da die Rechtslage aus?

Klingt für mich alles ziemlich lächerlich, ist vor 6 Monaten eingezogen und pocht auf das Gewohnheitsrecht. Dem würde ich aber was erzählen, nutzt das Grundstück für seine Zwecke und will euch mit einer Klage kommen. Damit wird der wohl nicht mit durchkommen.

StefanV
2007-08-26, 14:12:32
Das dürfte als Belästigung bis Stalking gewertet werden, ev. auch schlimmeres.
Ist auf jeden Fall alles andere als 'nett'...

mofhou
2007-08-26, 14:20:44
also anscheinend hat die familie sogar ein sondernutzungsrecht für den gemeinsamen hof als parkplatz, was ja im endeffekt bedeutet das der hof der familie gehört und nicht mehr dne nachbarn. zwar steht dort kein auto, aber auf einem parkplatz muss ja nicht immer ein auto stehen
Sorry, aber wieso bist du bzw die Familie deiner Freundin nicht schon lange zum Anwalt gegangen mit der Sache?
Dort wäre die Sache, guten Anwalt vorrausgesetzt, in schnellster Zeit behoben.
Dann könnte man immernoch später die ganze Sache hier im Forum diskutieren.
Also daher mein Tip:
Geht zu einem Anwalt!
mfg
mofhou

Mark
2007-08-26, 14:45:35
gelöscht

Andreas Tidl
2007-08-26, 14:56:49
Die Frage ist doch hier erst mal: In welchem Eigentum befindet sich die Hofeinfahrt?

Der Parkplatz steht ja in Eurem Besitz. Die Nutzung desselbigen ist aus diesem Grund vollkommen unstrittig. Wichtig ist daher vielmehr, ob der Zugang einwandfrei möglich ist.

Nahaz
2007-08-26, 15:28:51
Ist die Einfahrt mit dem Tor der einzige Zugang zur Haustür deiner Freundin?
Wenn ja kann sich die Familie deiner Freundin auf das Notwegerecht berufen.
Aber eigentlich sollte sie relativ sicher sein wenn das Durchfahrtsrecht im Grundbuch eingetragen ist :wink: