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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantieabwicklung nach einen Tag Nutzung


Gast
2007-08-30, 13:56:03
Hallo,

Hatte mir einen neuen Pc zusammengestellt (altesAgp-System stillgelegt) .

Hat soweit alles geklappt, aber Graka (XFXExtreme) läuft nur auf gtx-Niveau in Spielen fehlerfrei.

Die Karte hatte ich am Dienstag bekommen und aufgrund diesen Fehlers am Donnerstag derselben Woche an den Händler zurückgeschickt. Der bestätigte mir den Fehler und teilte mir mit , dass die Karte an den Hersteller zwecks Reparatur eingesendet wird und ich mit 3-4 Wochen rechnen kann (AGBbzw. gewährleistungs-faq)
Kann ich auf sofortigen Umtausch bestehen?

Hab ein komplett neues System , welches ich nun anscheinend 4 Wochen nicht nutzen kann, noch nichtmal für Officeanwendungen(kein Grafikonboard).

Oder kann man sich mit den Händler auf ne kostenlose Ersatzkarte einigen?

dankeschön

Bubba2k3
2007-08-30, 17:48:11
Also mein Wissensstand zu diesem Thema ist, dass der Händler bei einem eindeutigen Defekt für ein sofortigen Ersatz sorgen muß. Als Käufer muß man sich nicht mit dieser ...an den Hersteller zurückschicken und abwarten... Geschichte abfinden, denn den Kaufvertrag hat man mit dem Händler gemacht und nicht mit dem Hersteller. Was der Händler dann mit dem defekten Teil mit dem Hersteller abmacht, das ist dann seine Sache und nicht meine als Käufer. Von daher könntest du nach meiner Meinung auf den sofortigen Ersatz der defekten Hardware bestehen oder aber du bekommst das Geld zurück, wenn der Händler z. B. keine gleichwertige Ersatzhardware hat o. ä.

blackbox
2007-08-30, 18:08:31
Also mein Wissensstand zu diesem Thema ist, dass der Händler bei einem eindeutigen Defekt für ein sofortigen Ersatz sorgen muß. Als Käufer muß man sich nicht mit dieser ...an den Hersteller zurückschicken und abwarten... Geschichte abfinden, denn den Kaufvertrag hat man mit dem Händler gemacht und nicht mit dem Hersteller. Was der Händler dann mit dem defekten Teil mit dem Hersteller abmacht, das ist dann seine Sache und nicht meine als Käufer. Von daher könntest du nach meiner Meinung auf den sofortigen Ersatz der defekten Hardware bestehen oder aber du bekommst das Geld zurück, wenn der Händler z. B. keine gleichwertige Ersatzhardware hat o. ä.

Nein, das ist so nicht richtig.
Dem Händler muss man die Möglichkeit einräumen, den Mangel zu beseitigen. Wie er das macht, ist seine Sache. Er muss nicht sofortigen Ersatz leisten.

Bubba2k3
2007-08-30, 18:21:07
Nein, das ist so nicht richtig.
Dem Händler muss man die Möglichkeit einräumen, den Mangel zu beseitigen. Wie er das macht, ist seine Sache. Er muss nicht sofortigen Ersatz leisten.


Nun, das der Händler die Möglichkeit bekommen muß, den Mangel zu beseitigen, ist mir schon klar. Nur kann das ja nicht zu meinem Nachteil passieren, oder? Ich habe für ein Gerät Geld bezahlt und nachweisbar ist dieses nun schon defekt gewesen. Dann kann es doch nicht richtig sein, dass ich dann wochenlang oder sogar monatelang auf ein repariertes Gerät warten muß, wofür ich schon längst bezahlt habe? Es geht ja hier nicht um ein Gerät, dass in der Garantiezeit defekt geworden ist, sondern um ein Gerät, dass schon von an Anfang war defekt war.

Gast
2007-08-30, 20:09:19
Hatte nochmal den Händler kontaktiert,das Problem geschildert und bekam daraufhin folgende Mail:

" Sehr geehrter xxxx,

hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass eine Austauschsendung
für das eingesendete Produkt veranlasst wurde.
Der Versand wird in den kommenden Tagen erfolgen, so dass Sie mit der
Anlieferung in Kürze rechnen können "

Der Gast

Gast
2007-08-30, 20:16:19
Hab vorhin in den Reklamationsbearbeitungsstatus geschaut und was sehe ich: Paket wurde versendet incl. Paketnr.
Also, das Wochendenkann kommen...

centurio81
2007-08-30, 21:03:03
Der Händler muss als allererstes mal gar kein Ersatz tauschen oder so.
Er muss die Garantei erfüllen und das heißt er kann es durchaus einsenden und reparieren lassen..
WENN er es austauscht, ist das KULANZ..
Das umtausch"recht" hat sich nur so eingebürgert aber der händler MUSS gar nix.
Ich bin im Handel.
Aus Kulanz wird er Händler meißt einfach austauschen weil es ja auch besser ist und der Kunde zufrieden, aber dann hat der händler meißt da schon Vereinbarungen dass der Händler dem hersteller die defekte Ware einfach zusendet und ne Gutschrift bekommt.
Das macht aber leider nicht jeder hersteller und dann wird die Ware eingesendet..
Was soll der Händler auch machen. Die defekte karte ist ja auch nicht seine schuld.. Also wird er die natürlich zur Reparatur einschicken, is doch logisch..!

So sieht es aus, nich anders.

:nono:

nordic_pegasus
2007-08-30, 21:13:53
Er muss die Garantei erfüllen

Garantie ungleich Gewährleistung ;)

Gewährleistung = gesetzliche Pflicht des Händlers, in den ersten 6 Monaten ist der Händler in der Beweispflicht, die folgenden 18 Monate der Käufer

Garantie = freiwilliger Service des Herstellers, Zeitraum und Bedingungen nach Ermessen des Herstellers

dabei ist noch interessant (alles nach meinem Wissen, bin kein Jurist):
- eigentlich deckt die Gewährleistung nur Defekte ab, die seit Kauf bestanden
- jegliche Defekte, die durch sachgemässen Gebrauch trotzdem enstehen, deckt nur die Garantie ab
- dem Händler stehen 2 Reperaturversuche zu, erst danach hat man das Recht auf Auflösung des Kaufvertrags

Gast
2007-08-30, 21:55:21
Hab das hier gefunden, interessant der 2.Satz:

" Nein, erst darf der Händler die Nachbesserung versuchen. Sie können zwischen Umtausch und Reparatur entscheiden. Die gewählte Alternative muss dem Händler aber zumutbar sein. Bei teurer Ware wird der Händler darauf bestehen, sie zu reparieren. Mehr als zwei Versuche hat er für die Reparatur aber üblicherweise nicht. Wenn klar ist, dass Sie dringend auf die Ware angewiesen sind, sollten Sie schon nach einem gescheiterten Versuch einen Schlussstrich ziehen: Sie können vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Holen Sie dann besser zuvor bei einer Verbraucherzentrale Rat ein. "

Quelle:

http://www.stiftung-warentest.de/online/steuern_recht/meldung/1333057/1333057/1333677.html