AtTheDriveIn
2007-09-03, 13:23:03
Also folgendes:
In der WG in der ich wohne (Studentenwohnheim) ist vor kurzem eine neue Studentin eingezogen. Sie hat einen Freund der recht häufig länger bei ihr zu gast ist.
Dieses recht kleine Studentenwohnheim (nur 48 Studenten wohnen hier) hat natürlich auch einen Hausmeister. Dieser Hausmeister ist eigentlich auch einen Thread wert, aber das erspare ich mir jetzt mal. Auf jeden Fall meinte er letztens das junge Paar in den Boden stampfen zu müßen, weil ihm wohl aufgefallen sei, das der Freund recht häufig da ist, seiner Meinung quasi auch in der WG wohnt.
Mich interessiert jetzt mal wie die sowas eigentlich im Mietrecht geklärt ist. Gibt es eine Regelung die dem Vermieter erlaubt "einzuschreiten" wie der Hausmeister, stellvertretend für das Studentenwerk, gesagt hat? Fänd ich schon ein starkes Stück.
Ich muß dazu sagen das keinem der WG-bewohner der Dauergast stört und niemand sich darüber beim Vermieter beschwert hat.
In der WG in der ich wohne (Studentenwohnheim) ist vor kurzem eine neue Studentin eingezogen. Sie hat einen Freund der recht häufig länger bei ihr zu gast ist.
Dieses recht kleine Studentenwohnheim (nur 48 Studenten wohnen hier) hat natürlich auch einen Hausmeister. Dieser Hausmeister ist eigentlich auch einen Thread wert, aber das erspare ich mir jetzt mal. Auf jeden Fall meinte er letztens das junge Paar in den Boden stampfen zu müßen, weil ihm wohl aufgefallen sei, das der Freund recht häufig da ist, seiner Meinung quasi auch in der WG wohnt.
Mich interessiert jetzt mal wie die sowas eigentlich im Mietrecht geklärt ist. Gibt es eine Regelung die dem Vermieter erlaubt "einzuschreiten" wie der Hausmeister, stellvertretend für das Studentenwerk, gesagt hat? Fänd ich schon ein starkes Stück.
Ich muß dazu sagen das keinem der WG-bewohner der Dauergast stört und niemand sich darüber beim Vermieter beschwert hat.