PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Übernachten beim arbeitslosen Freund?


Infosucher
2007-09-03, 14:39:54
Hi, eine Freundin von mir hat einen arbeitslosen Freund (Hartz IV Empfänger). Nun fährt sie fast jeden Abend zu ihm und übernachtet auch dort. Morgends geht sie dann wieder aus dem Haus. Wie stehts da mit der rechtlichen Seite? Ist das erlaubt? Sie hat keine Klamotten oder sonstiges dort liegen.

MfG
Infosucher

blackbox
2007-09-03, 14:42:01
Hi, eine Freundin von mir hat einen arbeitslosen Freund (Hartz IV Empfänger). Nun fährt sie fast jeden Abend zu ihm und übernachtet auch dort. Morgends geht sie dann wieder aus dem Haus. Wie stehts da mit der rechtlichen Seite? Ist das erlaubt? Sie hat keine Klamotten oder sonstiges dort liegen.

MfG
Infosucher

Wo soll das Problem sein?

Fatality
2007-09-03, 14:42:57
also wenn er arbeit hätte wäre das ok, aber wenn er hartz4 empfänger ist.. oh gott die unterschicht darf nicht wachsen..

ne mal im ernst, sollte kein problem sein solange sie dort nur übernachtet.

Bucko
2007-09-03, 14:44:13
Hä?

Was hat'n das mit "rechtlicher Seite" zu tun??

Super Grobi
2007-09-03, 14:47:10
Wo soll das Problem sein?

Lebensgemeinschaft = Weniger Kohle

Topic: Ich seh da kein Problem. Sie leben ja nicht eindeutig zusammen und hat auch keien Sachen bei ihm.

SG

blackbox
2007-09-03, 14:51:26
Wenn sie dort "nur" übernachtet, dann muss sie ja woanders irgendwo ihre Bude haben.
Also, nochmal meine Frage: Wo ist das Problem?

Infosucher
2007-09-03, 14:52:33
Genau das war die Befürchtung. Das man ihm die Kohle streicht. Man weiß ja nie wie die Leute vom Amt so ticken. Kann ja sein, dass die das sofort so auslegen von wegen sie schläft hier ständig also muss sie auch löhnen. Kürzung der Stütze :D

MfG
Infosucher

BoneDaddy
2007-09-03, 19:26:26
wenn sie jeden tag dort schläft, sollte sie ruhig mal was dazu geben. ;)

NameLessLameNess
2007-09-03, 19:27:47
Rechtlich muss der "Besucher" nur 1 Tag im Monat woanders schlafen. Fertig.

Super Grobi
2007-09-03, 19:46:36
Wenn sie dort "nur" übernachtet, dann muss sie ja woanders irgendwo ihre Bude haben.
Also, nochmal meine Frage: Wo ist das Problem?

Es geht darum, wo der Lebensmittelpunkt ist. Da kannste du noch 5 andere Wohnungen habe, das interessiert nicht. Wenn die ARGE der Meinung ist, daß die Dame ihren Lebensmittelpunkt bei ihm hat, ist das eine lebensgemeinschaft und schon geht der Stress los!

Wenn Sie JEDEN Tag bei ihm hockt und pennt, ist das sogar eine Lebensgemeinschaft. Aber da Sie ja keine Klamoten da hat, sollte man es schaffen die Leutz ggf. vom Gegenteil zu überzeugen. Nach dem neusten Gesetzgebenung dürfen diese ARGE Heinis gar unangemeldet kontrolieren kommen. Da wird es dann komisch, wenn im Bad zwei Zahnbürsten im Zahnputzbecher stehen (etc.)

SG

cartman5214
2007-09-04, 01:45:07
Auch laut aktuellem Gesetzstand darf ich meine Zahnbürste parken wo ich will und wann ich will. Und die Lebensgemeinschaft wird nicht durch regelmäßiges Übernachten definiert. Erst recht nicht wenn ich noch ne eigene Wohnung habe.
Im Endeffekt ist es so wie mit der GEZ und dem Peilwagen: erzählen können die Kontrolleties viel, stimmen tut nur wenig.
Faustregel, auch schon mehrfach bestätigt ist die 3 Jahres Grenze, ab da ist das gemeinsame für einander Einstehen anzunehmen, vorher ist es halt nur simples pimpern... Daran ändern auch Details wie gemeinsame Kinder, Konten und Zahnputzbecher nichts.
Im Zweifelsfall: Partner auf Unterhalt verklagen, abblitzen vor Gericht und dann mit der Ablehnung zum Amt

nemesiz
2007-09-04, 02:10:45
Es geht darum, wo der Lebensmittelpunkt ist. Da kannste du noch 5 andere Wohnungen habe, das interessiert nicht. Wenn die ARGE der Meinung ist, daß die Dame ihren Lebensmittelpunkt bei ihm hat, ist das eine lebensgemeinschaft und schon geht der Stress los!

Wenn Sie JEDEN Tag bei ihm hockt und pennt, ist das sogar eine Lebensgemeinschaft. Aber da Sie ja keine Klamoten da hat, sollte man es schaffen die Leutz ggf. vom Gegenteil zu überzeugen. Nach dem neusten Gesetzgebenung dürfen diese ARGE Heinis gar unangemeldet kontrolieren kommen. Da wird es dann komisch, wenn im Bad zwei Zahnbürsten im Zahnputzbecher stehen (etc.)

SG

muhaaaa. wo hast du denn das her?

A. die ARGE Heinis dürfen nicht einfach Kontrollieren. Wenn die Klingeln, glei Anzeige machen

B. Du musst sie auch nicht in die Wohnung lassen

C. Das worüber ihr redet stimmt so nicht. LEbensgemeinschaft besteht hauptsächlich erst dann ein Partner für den Anderen aufkommt. Da reicht es schon wenn man getrennte Konten hat (ohne Zugriff für den anderen) um das nicht mehr als Lebensgemeinschaft durchzubringen.

Diese TV Gruselgeschichten von wegen ..Freund pennt abends immer da = weniger Geld = Schwachsinn.

Eheähnlich ist grob gesagt...
- gemeinsames Kind
- Kinder oder Angehörige eines Partners werden gemeinsam im Haushalt betreut oder versorgt
- gemeinsames Konto oder Kontovollmacht
- gegenseitige finanzielle Unterstützung

Lebt man nur zusammen aber obige Punkte treffen nicht zu dann isses nicht wirklich Eheähnlich.

Aber lassed euch gesagt sein... Gesetze, Bestimmungen usw usw.. lassen sich un unserem Lande hin und wieder so biegen wie man es braucht. Das weiss und versucht auch die ARGE ;-)

Die gelbe Eule
2007-09-04, 02:36:55
Bevor hier wieder viele was erfinden:

Solange Sie nicht Ihren Wohnsitz dorthin verlegt hat, ist alles andere Lachs. Wer Geld übrig hat, muss es nicht publik machen, damit es jeder mitbekommt.
Und das meine ich nicht im Sinne von Schwarzarbeit. Übrigens muss man auch niemanden erzählen das man eine Beziehung hat, das interessiert keinen.

nemesiz
2007-09-04, 02:54:51
Bevor hier wieder viele was erfinden:

Solange Sie nicht Ihren Wohnsitz dorthin verlegt hat, ist alles andere Lachs. Wer Geld übrig hat, muss es nicht publik machen, damit es jeder mitbekommt.
Und das meine ich nicht im Sinne von Schwarzarbeit. Übrigens muss man auch niemanden erzählen das man eine Beziehung hat, das interessiert keinen.

Naja so einfach ist es aber nicht.

Selbst wenn der Wohnsitz nicht gemeinsam ist kann einem das Amt eine Eheähnlichkeit anhängen. Wenn man dann noch gemeinsame Konten hat usw wirds wieder richtig prickelnd.

Infosucher
2007-09-04, 11:43:10
Da liegt schon das Problem. Wie soll das denn laufen, wenn sie mal zusammenziehen. Er Arbeitslos, bezieht als Stütze und sie arbeitet. Dann muss sie doch für ihn aufkommen da ihr Einkommen für beide reicht oder nicht? Da zahlt das Amt doch dann nicht weiter die Miete usw.

MfG
Infosucher

MarcWessels
2007-09-04, 11:49:13
Vor einigen Monaten hat aber eine Ehefrau vor Gericht darlegen können, dass sie (trotz Ehe!) nicht bereit ist, für ihren Mann (ALG2-Empfänger) aufzukommen.

Ergebnis: Der ALG2-Empfänger bekommt seither sein volles ALG2!

Stirling
2007-09-04, 11:52:21
muhaaaa. wo hast du denn das her?

A. die ARGE Heinis dürfen nicht einfach Kontrollieren. Wenn die Klingeln, glei Anzeige machen

B. Du musst sie auch nicht in die Wohnung lassen

C. Das worüber ihr redet stimmt so nicht. LEbensgemeinschaft besteht hauptsächlich erst dann ein Partner für den Anderen aufkommt. Da reicht es schon wenn man getrennte Konten hat (ohne Zugriff für den anderen) um das nicht mehr als Lebensgemeinschaft durchzubringen.

Diese TV Gruselgeschichten von wegen ..Freund pennt abends immer da = weniger Geld = Schwachsinn.

Eheähnlich ist grob gesagt...
- gemeinsames Kind
- Kinder oder Angehörige eines Partners werden gemeinsam im Haushalt betreut oder versorgt
- gemeinsames Konto oder Kontovollmacht
- gegenseitige finanzielle Unterstützung

Lebt man nur zusammen aber obige Punkte treffen nicht zu dann isses nicht wirklich Eheähnlich.

Aber lassed euch gesagt sein... Gesetze, Bestimmungen usw usw.. lassen sich un unserem Lande hin und wieder so biegen wie man es braucht. Das weiss und versucht auch die ARGE ;-)

Nochjemand an dem die letzten SGBII "Optimierungen" im August 06 und Januar 07 unbemerkt vorrübergegangen sind... Informier dich mal über was du da redest, das ist nämlich leider fast komplett Grütze was du hier erzählst.

Infosucher
2007-09-04, 12:03:34
Das denke ich auch, denn wenn dem so wäre was nemesiz da schreibt, dann könnten ja 10 Leute in einer Wohnung wohnen und das Amt bezahlt es. Ich bin der Meinung das wenn die Wohnung nicht als WG gemeldet ist, es eine Lebensgemeinschaft ist und deshalb der eine für den anderen aufkommen muss.

MfG
Infosucher

Stirling
2007-09-04, 13:53:21
Den Begriff "Ehe-ähnliche Gemeinschaft" gibt es seit August 06 nicht mehr. Er wurde ersetzt durch die sogenannte "Bedarfsgemeinschaft" und den grossen Unterschied der Beweislastumkehr. Bisher musste das Amt beweisen das man doch mit dem Lebenspartner in der gleichen Wohnung zusammenlebt und füreinander einsteht, seit der Optimierung im Aug06 muss der Arbeitslose beweisen das es nicht so ist. Ist in etwa so wie damals mit Saddam und den WMDs, beweise mal jemand die Nichtexistenz von etwas...

Ich kann selbst von einer Erfahrung von vor knapp 6 Monaten berichten, eine Freundin ist von weiter weg (ländliche Gegend) in die Stadt gezogen, da sie hier keine Wohnung hatte und in städtischem Gebiet bessere Job-Chancen bestehen.
Mangels eigener Unterkunft habe ich sie für ein paar Wochen bei mir wohnen lassen.Zu damaliger Zeit war ich selbst noch H4-Empfänger. Die Diskussion mit der Sachbearbeiterin die uns unbedingt als Bedarfsgemeinschaft einstufen wollte, war ziemlich hässlich, lang und laut.
Erst auf mehrmaliges Hinweisen auf die Bereitschaft zur Abgabe einer notariell beglaubigten eidesstattlichen Versicherung und auf die definitiv nicht existierende gemeinsame Kontoführung, brachte dann letztendlich den Durchbruch. Aber das eine Sachbearbeiterin natürlich voll drauf abfährt wenn man sie darauf hinweist das sie sich widerrechtlich verhält und man das nicht hinnimmt, versteht sich von selbst... aber es hat funktioniert. Sonst zieht man halt vors Sozialgericht, nicht ohne Grund werden über 90% der Verfahren im Sinne des Klägers entschieden. Ist ja auch logisch, wenn in den ARGEn eindeutig widerrechtliche Dienstanweisungen herausgegeben werden in der Hoffnung das der jeweilige Antragsteller nicht aufmuckt und das mit sich machen lässt. Viele wagen es aufgrund des medialen Dauerfeuers eben nicht dagegen vorzugehen, und schon hat die ARGE weiteres Geld gespart.
Das macht sich natürlich blendend bei der nächsten Jahresabrechnung, da wird dann auch auf einmal klar weshalb dieser Moloch plötzlich mehrere Milliarden € Gewinn erwirtschaftet.
Bevor jetzt wieder Unwissende ungläubig losbölken, sollte man sich über die offiziell bekannten und hier im Forum mehrmals belegten Fälle mit den 3-5 pro Woche zu erreichenden Meldeversäumnissen informieren.
(In Kurzfassung: Die ARGE-Mitarbeiter sind angewiesen pro Woche 3-5 sog. "Meldeversäumnisse" zu produzieren, in dem man Antragstellern unzumutbare Termine und sonstige Auflagen aufs Auge drückt und so erreicht das diese einen Termin nicht wahrnehmen und somit eine Sperrzeit kassieren. In dieser Sperrzeit gibt es noch nichtmal die Kosten für die Miete vom Amt (ein Grund weshalb Vermieter seit Januar07 am liebsten keine H4 Empfänger mehr haben wollen), der Anspruch aufs Arbeitslosengeld reduziert sich für die Dauer der Sperrzeit. Klar illegal, wie man an den eindeutigen Zahlen der Sozialgerichte sehen kann. Diese Praxis wurde mir persönlich von mittlerweile 3 Sachbearbeitern bestätigt und lässt sich anhand von zahlreichen Quellen im Netz zweifelsfrei belegen.)

MarcWessels
2007-09-04, 14:13:37
Nochjemand an dem die letzten SGBII "Optimierungen" im August 06 und Januar 07 unbemerkt vorrübergegangen sind... Informier dich mal über was du da redest, das ist nämlich leider fast komplett Grütze was du hier erzählst.Wurd ein der Praxis nur schon zum größten Teil zerpflückt. :tongue:

Du musst niemanden vom Amt unangekündigt hreinlassen und die ARGE darf Dich auch nicht einfach aus Jux und Dollerei auf ihre Besuchsliste setzen- nur bei begründetem Missbrauchsverdacht!

Das denke ich auch, denn wenn dem so wäre was nemesiz da schreibt, dann könnten ja 10 Leute in einer Wohnung wohnen und das Amt bezahlt es. Ich bin der Meinung das wenn die Wohnung nicht als WG gemeldet ist, es eine Lebensgemeinschaft ist und deshalb der eine für den anderen aufkommen muss.

MfG
InfosucherWenn die 10 Leute in 45qm2 passen - warum nicht? ;)

Stirling
2007-09-04, 14:17:03
Wurd ein der Praxis nur schon zum größten Teil zerpflückt. :tongue:

Du musst niemanden vom Amt unangekündigt hreinlassen und die ARGE darf Dich auch nicht einfach aus Jux und Dollerei auf ihre Besuchsliste setzen- nur bei begründetem Missbrauchsverdacht!

Bloss halte ich dich für einen der letzten hier im Forum dem ich ernsthaft erklären muss, das es reihenweise ARGEn gibt die sich erstmal einen Dreck um die Gesetzestexte scheren (ARGE Rheine anyone? ;) ) und demensprechend auch in diesem Zusammenhang in Deutschland endloser Missbrauch seitens der Ämter betrieben wird... ;)

MarcWessels
2007-09-04, 14:21:54
Da hast Du natürlich Recht! :D

P.S.:Trotzdem würde ich die Pfeifen hier nicht hineinlassen. ;)

nemesiz
2007-09-04, 15:22:15
Wurd ein der Praxis nur schon zum größten Teil zerpflückt. :tongue:

Du musst niemanden vom Amt unangekündigt hreinlassen und die ARGE darf Dich auch nicht einfach aus Jux und Dollerei auf ihre Besuchsliste setzen- nur bei begründetem Missbrauchsverdacht!

Wenn die 10 Leute in 45qm2 passen - warum nicht? ;)


Genau das hab ich doch gesagt. Ausserdem ist es nicht so einfach jemanden als Bedarfsgemeinschaft hinzustellen nur weil man in einer wohnung lebt bzw ein und aus geht.

Vllt. sollte Stirling mal die Texte genauer lesen.

Mal davon abgesehen dass es sich bei meiner Aussage um Auszüge eines der Wohl bekanntesten Foren die sich damit beschäftigt handelt.

Kannst du glaubhaft versichern dass dein partner nicht für dich aufkommt, bist du keine bedarfsgemeinschaft.


fertig aus, ob sich die arge damit zufrieden gibt ist wieder ne andere sache

Stirling
2007-09-04, 15:28:58
Genau das hab ich doch gesagt. Ausserdem ist es nicht so einfach jemanden als Bedarfsgemeinschaft hinzustellen nur weil man in einer wohnung lebt bzw ein und aus geht.

Vllt. sollte Stirling mal die Texte genauer lesen.

Mal davon abgesehen dass es sich bei meiner Aussage um Auszüge eines der Wohl bekanntesten Foren die sich damit beschäftigt handelt.

Kannst du glaubhaft versichern dass dein partner nicht für dich aufkommt, bist du keine bedarfsgemeinschaft.


fertig aus, ob sich die arge damit zufrieden gibt ist wieder ne andere sache

Ich habe die Texte sehr genau gelesen. Und dein letzter Satz enthält leider den entscheidenden Punkt mit dem deine gesamte Argumentation wie ein Kartenhaus in sich zusammenfällt: "ob sich die Arge damit zufrieden gibt" ist keinesfalls eine andere Sache sondern der in diesem Fall wichtigste Punkt.
Da man als Arbeitsloser eh finanziell am absoluten Limit fährt, kann eine Verzögerung der Zahlungen massive Probleme mit sich bringen. Seit Januar07 kann sogar die Miete einbehalten werden, das verschärft das Problem zusätzlich. Und da das ALG2 schneller gesperrt wird als man dagegen vorgehen kann, ist die Katastrophe vorprogrammiert.

MarcWessels
2007-09-04, 17:43:33
Wenn die so weiter machen, gehen irgendwann die Obdachlosenzahlen durch die Decke...

Die gelbe Eule
2007-09-04, 18:48:42
Naja so einfach ist es aber nicht.

Selbst wenn der Wohnsitz nicht gemeinsam ist kann einem das Amt eine Eheähnlichkeit anhängen. Wenn man dann noch gemeinsame Konten hat usw wirds wieder richtig prickelnd.

Kommst Du zu mir in Amt, mach isch Dir einfach ;)
Gebe ich meiner Freundin die Vollmacht über mein Konto, heißt das erstmal gar nix, außer das Sie da ran darf. Angehängt wird niemanden was, nur die Hardcore Verfechter setzen solche Verschwörungen in die Welt. Komisch nur das bei denen nie was angehängt worden ist, aber Sie von überall "hörten" das es so praktiziert wird.

Und wie gesagt, es besteht keine Auskunftspflicht ob man eine Beziehung hat oder nicht, nur ob man sich die Wohnung mit jemanden teilt, was aber dann auch im Mietvertrag festgehalten ist, welcher nunmal für Alg2 vorgezeigt werden muss. Verschweigt man einen Einzug, so hat man was zu verbergen, nur darum geht es hier ja nicht.

Eigentlich kann der Thread dicht, weil wieder nur gebasht wird. Fakt ist, Sie kann dort pennen wie Sie möchte, nur dauerhaft wohnen (einige sollten sich den Begriff mal zu Gemüte führen, sie auch Mietvertrag) sollte Sie dort nicht und man muss es auch nicht jemaden unter die Nase binden.

nemesiz
2007-09-04, 21:33:28
Ich habe die Texte sehr genau gelesen. Und dein letzter Satz enthält leider den entscheidenden Punkt mit dem deine gesamte Argumentation wie ein Kartenhaus in sich zusammenfällt: "ob sich die Arge damit zufrieden gibt" ist keinesfalls eine andere Sache sondern der in diesem Fall wichtigste Punkt.
Da man als Arbeitsloser eh finanziell am absoluten Limit fährt, kann eine Verzögerung der Zahlungen massive Probleme mit sich bringen. Seit Januar07 kann sogar die Miete einbehalten werden, das verschärft das Problem zusätzlich. Und da das ALG2 schneller gesperrt wird als man dagegen vorgehen kann, ist die Katastrophe vorprogrammiert.

damit war gemeint was vorgeschrieben ist und was die arge tut, sind 2 paar schuhe.

mehr wollt eich mit dem satz ned sagen.

nemesiz
2007-09-04, 21:41:35
Kommst Du zu mir in Amt, mach isch Dir einfach ;)
Gebe ich meiner Freundin die Vollmacht über mein Konto, heißt das erstmal gar nix, außer das Sie da ran darf. Angehängt wird niemanden was, nur die Hardcore Verfechter setzen solche Verschwörungen in die Welt. Komisch nur das bei denen nie was angehängt worden ist, aber Sie von überall "hörten" das es so praktiziert wird.

Und wie gesagt, es besteht keine Auskunftspflicht ob man eine Beziehung hat oder nicht, nur ob man sich die Wohnung mit jemanden teilt, was aber dann auch im Mietvertrag festgehalten ist, welcher nunmal für Alg2 vorgezeigt werden muss. Verschweigt man einen Einzug, so hat man was zu verbergen, nur darum geht es hier ja nicht.

Eigentlich kann der Thread dicht, weil wieder nur gebasht wird. Fakt ist, Sie kann dort pennen wie Sie möchte, nur dauerhaft wohnen (einige sollten sich den Begriff mal zu Gemüte führen, sie auch Mietvertrag) sollte Sie dort nicht und man muss es auch nicht jemaden unter die Nase binden.


nur toll dass die arge auch schonmal einfach die leistungen kürzt aufgrund der annahme dass man mit jemandem eine bedarfsgemeinschaft bildet.

dann darfst erstmal das gegenteil beweisen, was nciht gerade leicht ist.


und das mit den pflichten usw ist so ne sache.


es gibt auch KEINE PFLICHT eine EV zu unterzeichnen....

Aber wie hies es wörtlich... ja ne unterschreiben müssen sie nicht, sind sie nicht verpflichtet. allerdings kürze ich ihnen dann die bezüge.


soviel zu MAN MUSS NICHTS. Mit ALG2 hockst halt am kürzeren Hebel.

Sieht man ja daran, jeder weiss die Berechnungen stimmen hinten und vorne nicht, viele leben damit in Armut, vielen reicht es nicht, viele werden gemobbt und gedisst ... aber .. machen tut halt keiner was.

Erstens fehlen die mittel und zweitens die kraft.
(ausgenommen eben vereinzelte klagen).

Oder noch ein Beispiel.


Nehmen wir den getrennt lebenden Vater eines Kindes. Dieser kommt seinem Umgangsrecht mit dem Kind nach. Er bezieht aber ALG2 (wieso auch immer ist jetzt egal).
Dieser Umgang kostet, nicht gerade wenig. Die 120,- für Lebensmittel reichen ja so gerade mal.
Es wurde vom Sozialgericht festgestellt dass die ARGE dafür mit Aufkommen muss/sollte/wie auch immer.

Nun schriebt man der ARGE einen netten Antrag auf.. Zeitweise Bedarfsgemeinschaft.

Man bittet um Übernahme der Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes...

so, die pfeifen dir erstmal was. Urteil hin, urteil her. Erstmal ablehnung und dann warten die wieeee weit du gehst. Widerspruch ? Gericht ..usw..

Die gelbe Eule
2007-09-05, 03:01:30
Nanana, auf Annahem hin kann man gar nichts machen, nicht gerne und auch nicht ungerne. Gesetze und RVO bestehen auf Fakten und im SGB ist fast kaum noch Ermessensspielraum, um da etwas hineinzudeuten. Sonst wäre es auch nicht so massiv überarbeitet worden.

Die EV ist pillepalle, Du verpflichtest Dich nur um Dich um Arbeits zu kümmern. Das kannst bestimmt nicht, wenn 4 Tage nicht am Wohnort bist oder einfach keine Bewerbungen schreibst. Wenn Dir der Vermittler sagt das er selbst sieht das in Deinem Sektor nichts zu holen ist, wie bitte soll man dann als Arbeitsloser dann in der Richtung Arbeit finden?
Der Wille zu arbeiten muss da sein, ohne dem hat man schlechte Karten. Wer dann noch rumheult Er hat zu wenig Geld, der hat Sie dann nicht mehr alle.
Ausruhen gut und schön, aber so bestimmt nicht.

Und Dein Beispiel ist Quatsch, weil wenn schon das Sozialgericht entschieden hat, kann die ARGE nichts mehr machen, es würde nur unnötig Kosten verursachen.

MarcWessels
2007-09-06, 17:34:27
Die EV ist pillepalle, Du verpflichtest Dich nur um Dich um Arbeits zu kümmern. Das kannst bestimmt nicht, wenn 4 Tage nicht am Wohnort bist.Jo, in genau jenen 4 Tagen könnte ja der Traumjob schlechthin an die Türe klopfen! ;D