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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Xbox 360 - Garantieregelung


Tomi
2007-09-03, 14:57:56
Da es hier einen langen Thread bzgl. Defekte der XBox360 gibt und ich mit dem Kauf einer solchen in Kürze loslege, wollte ich mal noch auf was hinweisen...

Soweit ich das überblicke (man möge mich ggf. korrigieren), gibt MS auf die 360 eine personengebundene, nicht übertragbare (!) Garantie. Steht wohl im Handbuch und wird von der Hotline bestätigt. Allerdings bezieht die sich wohl nicht auf den Erstbesitzer der Konsole, sondern den, der die Konsole als erstes registriert. Das kann bereits mit einem harmlosen Supportanruf und Durchgabe der Seriennummer bei MS geschehen und geschieht definitiv bei Austausch der Konsole bspw. wegen RRoD oder wegen anderer Defekte. Wird die Konsole nach Registrierung bei MS verkauft, hat der Zweitbesitzer dann keine(!) Garantie mehr, was angesichts der RRoD Problematik "Geld verbrennen" gleichkommt ;). Auch die Umschreibung der Daten durch den Verkäufer auf den Zweitkäufer bringt ausser dem Punkt, dass man die defekte Box bei MS dann kulanterweise annimmt, aber trotzdem 150 Euro für die Reparatur des RRoD latzen muss, keine "Vorteile". Aber auch wenn die Box nicht registriert ist und man im Schadensfall den Kaufbeleg mitschicken muss, ist die Garantie futsch, wenn auf dem Kaufbeleg jemand anders steht.

Insofern werden sich wohl viele Ebay Käufer noch wundern, wenn ihnen MS die Garantie verweigert (einige haben das schon). Und bevor der Aufschrei kommt, das verstoße gegen deutsches/int. Recht..."Garantie" ist eine freiwillige Leistung, die Bedingungen kann der Hersteller frei nach Schnauze diktieren.

Die Händergewährleistung ist auch für den Pöppes, da nach 6 Monaten die Beweislastumkehr gilt und man als Kunde auch mit nichts dasteht.

Insofern werd ich mir nun doch Neuware kaufen.

Lurtz
2007-09-03, 16:47:29
Ich habe mir meine bei Ebay geholt, nicht registriert. Auf dem Kaufbeleg ist zudem nicht ersichtlich wer die Konsole gekauft hat, von daher sehe ich eigentlich keine Probleme im Falle eines Defekts.

Tomi
2007-09-03, 17:18:31
Bei Dir gibt es auch keine, weil Du den "Idealfall" hast..keine Registrierung, kein Namen auf der Rechnung. Aber das kommt bei Ebay denk ich eher selten vor.

Oggi
2007-09-03, 17:57:54
Mich würde interessieren, ob die das Produkt (in dem Falle die 360) ohne Zustimmung des Kunden überhaupt registrieren dürfen (siehe harmloser Telefonanruf mit Eingabe der Seriennummer).

MarcWessels
2007-09-03, 18:02:30
Die Händergewährleistung ist auch für den Pöppes, da nach 6 Monaten die Beweislastumkehr gilt und man als Kunde auch mit nichts dasteht.Die Beweiserbringung, dass MS am RoD Schuld hat, dürfte nicht allzu schwer fallen. ;)

Tomi
2007-09-03, 20:23:44
Stimmt auch wieder. MS hat ja hier offziell zugegeben, dass sie Mist gebaut haben. Insofern könnte man durchaus beim Händler argumentieren, dass bspw. ein Designfehler schon beim Kauf den RRoD hat absehen lassen.