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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anzeige bekommen wegen laufen in der Bude in "nacktem" zustand ...


sid412
2007-09-03, 21:32:20
So lol ey ..

Sorry aber das ist sowas von lächerlich grad gewesen ^^
Kam von der Arbeit und nachm duschen hab ich mich nackt durch die Bude bewegt und zu dem Zeitpunkt kamen meine Nachbarn heim und sahen mich !!! ;D

3 Minuten später klingelte es an der Tür. Ich machte auf und da stand mein nachbar vor mir und hatte schon nen roten Kopf vor Wut und meinte, dass das Erregung öffentlichen Ärgernis wär und er nun die Polizei rufen würde !
20 Minuten später klingelte es wieder und die Polizei teilte mir mit, dass ich nun eine Anzeige am Arsch hätte (nicht ihr Wortlaut) weil ich nackt in der Bude rumgelaufen sei :D:D:D

Die sagten allerdings sofort auch, dass des Verfahren eh eingestellt wird :D

Zu geil .. ich krieg mich jetzt nich mehr ein vor lachen xD

alkorithmus
2007-09-03, 21:34:19
Und nächste Woche machst du ein Thread auf, weil dein Auto von Jemandem zerkratzt wurde. Ich sehe es schon kommen.

sid412
2007-09-03, 21:35:11
Hab zwar ein neues Auto .. aber was hat denn das nun hiermit zu tun ^^ ?

aCiD
2007-09-03, 21:36:36
Rofl wie geil....Ist aber auch obszön in der eigenen Wohnung nackt rumzulaufen... schäm dich! Gleich mal in den Keller lachen gehen...^^

Greetz
aCiD

Muselbert
2007-09-03, 21:37:10
Die Anzeige kommt nich durch, also muss man sich ja anderweitig rächen ;)

StefanV
2007-09-03, 21:39:29
Da bist nich auf Zack gewesen, hättest den Nachbarn doch anzeigen können, aufgrund der Anzeige hat sich der 'Nachbar' selbst als Zeuge geoutet, denn schließlich ists ja DEINE Wohnung, da gibts z.B. Stalking, Eindringen in die Privatsphäre...

shoTTdoGG
2007-09-03, 21:39:43
Wie geil. Nackt inner Bude rumlaufen is das größte...(jedenfalls wenn man alleine is)

hyperterminal
2007-09-03, 21:41:39
Wieso Erregung öffentlichen Ärgernisses? Deine Bude ist nicht die Öffentlichkeit. Wenn man da nicht nackt rumlaufen kann wo dann?

Deine Nachbarn sollten sich schämen, diese notgeilen Spanner! Mach am besten eine Gegenanzeige wegen Stalking.

sid412
2007-09-03, 21:42:21
Naja dass lässt sich nich vermeiden .. Wenn ich in der Küche stehe dann kann man des von der Straße aus sehen ...^^

Gegenanzeige .. naja des wird wohl eher darauf hinauslaufen, dass seine Frau das nich sehen sollte .. Wohl der 2te pimmel gewesen den sie gesehen hat xD

sid412
2007-09-03, 21:43:49
Naja .. was bringt mir so ne Anzeige ... sowas wie "Schmerzensgeld" ?

shoTTdoGG
2007-09-03, 21:50:02
Gar nichts erstma.... Im Falle einer Verurteilung vielleicht schon... so 20 Euro, kommt auf die Größe deines Dietrichs an :wink:

!_Tomcat_!
2007-09-03, 21:59:34
Hmm, naja.

Was ist wenn ich 42 mal am Tag nackt am Fenster vorbei lauf und man das von der Straße aus sehen kann? Da bin ich in meiner Wohnung aber stell mich zur Show. So einfach ist es dann wohl doch nicht.

Fritte
2007-09-03, 22:18:14
Wie geil. Nackt inner Bude rumlaufen is das größte...(jedenfalls wenn man alleine is)

och, zu zweit kann das noch ne Ecke schärfer sein :wink: zumindest mit der richtigen Frau *g*

Wohl der 2te pimmel gewesen den sie gesehen hat xD

neee, der erste!!!!111elfelf ;D
Was meinst wohl warum der Nachbar sich so aufregt ROFLMAO :biggrin:

Im Ernst, lass es einfach auf dich zukommen und denk halt mal drüber nach Gardinen anzubringen...

sid412
2007-09-03, 22:21:36
Wenn ich mir jetzt richtige Gardinen hol dann ham se gewonnen ^^

Ich renn hier rum wie ich will xD .. hab nix zu verbergen .. Adam und Eva sind schliesslich auch fast nackt rumgelaufen !

Fritte
2007-09-03, 22:23:19
Wenn ich mir jetzt richtige Gardinen hol dann ham se gewonnen ^^

Ich renn hier rum wie ich will xD .. hab nix zu verbergen .. Adam und Eva sind schliesslich auch fast nackt rumgelaufen !

mach halt Folie an die Fenster die nur in eine Richtung durchsichtig ist, nämlich nach innen :D:D:D

Ist doch viel lustiger wenn man nicht weiss wer gerade reinglotzt :devil:

Lyka
2007-09-03, 22:23:22
du hast dich aber nicht ans Fenster gelehnt und komische Bewegungen gemacht o.O ;D

hyperterminal
2007-09-03, 22:32:07
Hmm, naja.

Was ist wenn ich 42 mal am Tag nackt am Fenster vorbei lauf und man das von der Straße aus sehen kann? Da bin ich in meiner Wohnung aber stell mich zur Show. So einfach ist es dann wohl doch nicht.
Geht da nicht die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) vor? Das ist ja was anderes wie ein Flitzer, der dir möglicherweise hinterherläuft und vor dem man auch Angst haben muss, da er dir direkt gegenübersteht und evtl. noch etwas mit dir vorhat. Dagegen wirst du beim Threadstarter nicht gezwungen hinzugucken. Meiner Meinung nach gehört das - sofern es in deinen eigenen vier Wänden stattfindet - noch zum Kernbereich privater Lebensgestaltung.

Ich habe zu diesem Thema gerade einen lustigen Witz gefunden:
Eine alte Frau ruft bei der Polizei an und will einen Exhibitionisten anzeigen, der sich vor ihr entblößt habe. Ein Polizist wird vorbeigeschickt (wegen dem erhöhten Alter der Dame), um den Sachverhalt aufzunehmen und zu klären.

Polizist: "Ja, wo ist er denn nun?"

Alte Dame: "Wenn Sie sich im Bad auf das Höckerchen stellen, und dann an der Brause festhalten und sich ganz weit nach rechts beugen, wenn Sie auf den Zehen stehen, dann können Sie genau in sein Fenster gucken..."


Es ist im Übrigen auch zu differenzieren zwischen einer Erregung öffentlichen Ärgernisses und einer bloßen Erregung. Die Abgrenzung ist nicht immer einfach. Man muss dabei vom Standpunkt eines objektiven Beobachters ausgehen. Beispiel: Wenn eine gut aussehende junge Frau am Fenster strippt, und du als Durchschnittsbürger daraufhin eine Beule in der Hose bekommst, dann wäre das eine straffreie Erregung.

Ein Beispiel bei mir aus der Uni: In unserem Hörsaal sitzt vorne immer eine wirklich dicke (mindestens 100kg) hässliche Studentin, die noch dazu gerne oben herum viel zu weite Hosen trägt. Im Hörsaal sind die Sitzreihen wie im Kino stufenweise angeordnet, so dass sich mir eine Reihe weiter hinten, als ich aufstand, um den Hörsaal zu verlassen und sie noch saß, ein sehr unangenehmer Anblick (ich hätte mich fast übergeben müssen) offenbarte. Erregung öffentlichen Ärgernisses? (Ich habe mir inzwischen einen anderen Sitzplatz besorgt)

Haarmann
2007-09-03, 22:44:16
Schade ist Blödheit ned strafbar... ansonstig würde der Nachbar ohne anhörung wohl schuldig gesprochen...

In der eigenen Wohnung sollen die Leute beim Umziehen oft nackt sein...

Stasi 3.0?

asc
2007-09-03, 22:44:57
Gegenanzeige .. naja des wird wohl eher darauf hinauslaufen, dass seine Frau das nich sehen sollte .. Wohl der 2te pimmel gewesen den sie gesehen hat xD

du hast 2? ;D

Naja vllt hat der Nachbar jetzt einfach Ärger im Haus "Also wenn DAS 20 cm sind, dann hatte der nen Meter!"

:p

Silent3sniper
2007-09-03, 22:46:20
Es ist im Übrigen auch zu differenzieren zwischen einer Erregung öffentlichen Ärgernisses und einer bloßen Erregung.

Naja das kann man ja sehen ;D

raschomon
2007-09-03, 22:51:54
Hmm, naja.

Was ist wenn ich 42 mal am Tag nackt am Fenster vorbei lauf und man das von der Straße aus sehen kann? Da bin ich in meiner Wohnung aber stell mich zur Show. So einfach ist es dann wohl doch nicht.

Eben! Die Einseitigkeit der Betrachtung bei dem Fall nervt mich auch leicht an. Alle folgen hier unbesehen der Lesart des Nackedeis. Vielleicht hat er die Situation auch einfach provoziert. So einfach kann man in eine Wohnung nämlich nicht Einblick nehmen. Wenn ich mich nackt in der Wohnung bewege, was ich allerdings keineswegs exzessiv tue, behalte ich die theoretische Möglichkeit der Sichtbarkeit von außen schon im Hinterkopf und stelle mich zum Beispiel nicht offensiv ans Fenster oder gar vor eine Balkontür.

alcoy
2007-09-04, 10:59:14
was ein netter Nachbar. Aber machen kann er nix dagegen.
Selbst wenn du einen garten haettest dürftest du dich nackt im garten aufhalten - von daher... ;)

jetzt erst recht oder? *gg*

Lyka
2007-09-04, 11:01:47
komisch, wenn eine Frau nackt durch die Wohnung läuft oder im Garten ist, würde sich doch nie ein alter Mann beschweren ;)

St@N
2007-09-04, 11:02:22
Wie geil. Nackt inner Bude rumlaufen is das größte...(jedenfalls wenn man alleine is)

du meinst sicher nackt alleine MIT der freundin oder? ;D

Das gute A
2007-09-04, 11:02:27
In der eigenen Wohnung darf man herumlaufen wie man möchte. Man darf sogar nackt den Leuten die Tür öffnen (zumindest im Mehrfamilienhaus) - sobald man damit natürlich auf die "offene Straße" tritt, ist das was anderes.

Von daher kann Dir weder die Polizei noch der Nachbar irgendwas, da es keine rechtliche Handhabe gibt.

Grüße

EureDudeheit
2007-09-04, 12:39:01
§ 183a
Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.



Rofl, du kannst in deiner Wohnung nackt rumlaufen, das kann dir keiner verbieten. Die Wohnung ist nicht öffentlich. Außer vielleicht du stellst dich nachts bei hellem Licht genau vors Fenster und onanierst, wenn jemand vorbeigeht und deine Wohnung im Ergeschoß liegt.

Annator
2007-09-04, 13:17:18
Natürlich ist die Wohnung öffentlich wenn da Leute von der Straße aus frei durchs Fenster gucken können. :) Wenn er da nackt rumsteht und seinen Schwengel wedeln lässt so das jeder das von draußen sieht ist es öffentlich. Wenn er die Gardienen zu ziehst und es keiner sehen kann nicht.

darph
2007-09-04, 13:56:38
Natürlich ist die Wohnung öffentlich wenn da Leute von der Straße aus frei durchs Fenster gucken können. :) Wenn er da nackt rumsteht und seinen Schwengel wedeln lässt so das jeder das von draußen sieht ist es öffentlich. Wenn er die Gardienen zu ziehst und es keiner sehen kann nicht.
Ja wenn er sich am offenen Fenster den Schwengel wedeln läßt, dann ist das ja auch (siehe oben) eine sexuelle Handlung. Da kann man dann schon erwarten, daß er vielleicht nicht im Fensterrahmen steht, während er den Tatbestand des Wedelns an sich ergehen läßt.

Aber rumlaufen? :|

MarcWessels
2007-09-04, 14:34:54
Hmm, naja.

Was ist wenn ich 42 mal am Tag nackt am Fenster vorbei lauf und man das von der Straße aus sehen kann? Da bin ich in meiner Wohnung aber stell mich zur Show. So einfach ist es dann wohl doch nicht.Och, eine ehemalige Nachbarin hat das gemacht (Badezimmerfesnter hatte keine Vorhänge oder dergleichen), wäre aber nie darauf gekommen, sie anzuzeigen. :naughty:

Stattdessen war ich dann eine Zeit lang mit ihr zusammen. ;)

Luke Undtrook
2007-09-04, 14:40:15
In USA wurde einer angezeigt, weil er in seinem Wohnzimmer gewichst hat. Anzeige ist nicht durchgekommen

Das gute A
2007-09-04, 15:10:59
In USA wurde einer angezeigt, weil er in seinem Wohnzimmer gewichst hat. Anzeige ist nicht durchgekommen

In den USA kannste einen ja auch schon anzeigen wenn er beim Kacken zu laut ist... ;) Von daher ist das natürlich eh wieder was Anderes.

Grüße

Alchemist
2007-09-05, 09:00:16
§ 183a
Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Nackt rumlaufen ist aber keine sexuelle Handlung. Somit ist das nicht der passende Paragraph. Dieser würde erlauben in der Öffentlichkeit nackt herumzulaufen.