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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anspruch auf Urlaubsgeld!?


Craig
2007-09-10, 09:21:14
Moin,

habe seit zwei Jahren einen Job als Online-Redakteur auf 400 Euro-Basis und werde pauschal bezahlt. Nun war ich vier Wochen in Urlaub und habe für den Monat August keine Bezahlung bekommen. Ist es nicht so, dass ich auch bei einem 400 Euro Job ein Recht auf Urlaubsbezahlung habe? Wie ist das denn genau geregelt?

Das gute A
2007-09-10, 10:42:43
Moin,

habe seit zwei Jahren einen Job als Online-Redakteur auf 400 Euro-Basis und werde pauschal bezahlt. Nun war ich vier Wochen in Urlaub und habe für den Monat August keine Bezahlung bekommen. Ist es nicht so, dass ich auch bei einem 400 Euro Job ein Recht auf Urlaubsbezahlung habe? Wie ist das denn genau geregelt?

Aus dem Juraforum:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Urlaub-und-Lohnfortzahlung-im-Krankheitsfall-im-Minijob__f17346.html


Sie haben daher grundsätzlich ein Recht auf bezahlten Urlaub. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass Sie nicht in dem Umfang beschäftigt sind wie Vollzeitarbeitnehmer. Der Urlaubsanspruch verringert sich daher anteilig entsprechend der Anzahl der Wochentage, an denen Sie arbeiten.

Grundsätzlich steht Ihnen hierbei nur der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen jährlich anteilig zu. Wenn Ihr Arbeitgeber allerdings seinen übrigen Arbeitnehmern einen darüber hinaus gehenden Urlaub zubilligt, so partizipieren Sie aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch davon. Mit anderen Worten: Sie haben dann einen Anspruch auf bezahlten Urlaub anteilig an dem Mehrurlaub, der auch den anderen Arbeitnehmern gewährt wird.

Sie haben ebenfalls einen Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung für den Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Allerdings korrespondiert dies natürlich grundsätzlich auch mit der Verpflichtung, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beizubringen.

Sie sollten daher nach alledem Ihren Arbeitgeber auf Ihre Ansprüche und die oben geschilderte Gesetzeslage hinweisen und ihn dazu auffordern, Ihnen bezahlten Urlaub und Entgeltzahlung zukünftig zu gewähren. Zuvor sollten Sie sich informieren, wie viel Urlaub den Vollzeitkräften zusteht, damit Ihre Ansprüche auch genau benannt werden können.

Für die Vergangenheit können Sie dies grundsätzlich auch noch nachträglich einfordern. Sie sollten diesbezügliche Ansprüche prüfen (lassen) und gegebenenfalls gegen Ihren Arbeitgeber geltend machen.

Craig
2007-09-10, 10:49:58
D.h. im einfachen Deutsch: Ich habe prinzipiell Recht auf eine Weiterbezahlung, nur nicht ganz so wie ein Vollarbeitsnehmer!?

Das gute A
2007-09-10, 11:08:54
D.h. im einfachen Deutsch: Ich habe prinzipiell Recht auf eine Weiterbezahlung, nur nicht ganz so wie ein Vollarbeitsnehmer!?

Exakt. Den Anspruch hast Du definitiv.

Grüße