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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay-Sperrung


Craig
2007-09-10, 09:32:00
Moin Jungs,

bin eigentlich schon seit drei Jahren bei ebay und habe ein astreines Bewertungsprofil dort. Nun habe ich vor kurzem ein Handy verkauft und der Käufer meldete sich !einen Monat nach Erhalt, dass das Handy zu sehr verkratzt sei - zudem drohte er gleich mit Anwalt etc.. Ich blieb natürlich ruhig und versuchte eine Lösung mit ihm zu finden, er drohte weiter, ich ignoriere ihn dann nur noch schließlich - zwei Monate später eine negative Bewertung. Wieder einen Monat später (vier Monate danach) nun die Sperrung meines Ebayaccountes, weil er die Käuferschutzabwicklung angeordert hatte. Nun meine Verwunderung: Zieht das die autom. Sperrung eines Ebayaccountes nachsich? Und was macht man nun am besten? Ebay den ganzen Fall schildern!? :confused:

Die gelbe Eule
2007-09-10, 09:37:27
Jo ebay, nicht uns :)
Wenn das Handy zerkratzt war, hätte Ihm das am ersten Tag auffallen können, nicht nach einem Monat. Er kann auch nichts mit dem Käuferschutz machen, weil er ja noch das Handy hat und Du das Geld. Beste Lösung wäre gewesen, Wandlung, aber da er wohl keinen Bock darauf hatte, wollte er ebay noch abziehen. Also bitte darum herauszufinden was er letztendlich beanstandet hatte. Nimm Dir einfach auch einen Anwalt, der wird seinen Spaß haben.

Craig
2007-09-10, 09:44:02
Ich bin mir sicher, dass er bis heute keinen Anwalt genommen hat. Mir geht es nur darum, wie ebay in so einem Fall handhabt. Sind die da kontaktfreudig?

Die gelbe Eule
2007-09-10, 09:46:12
Ja sind sie. Man hätte Dich ja auch anhören müssen. Es fällt sehr schwer etwas jemanden anzulasten, wenn man sich 4 Wochen Zeit läßt. Kratzer sind Mängel die einem sofort auffallen und in 4 Wochen können einige dazukommen.
Nimm Dir einen Anwalt, weil er wird auf Betrug plädieren und dann sieht es für den Kollegen ganz düster aus.

Craig
2007-09-10, 10:50:39
Naja ein Anwalt kostet mich ein Vermögen....

Craig
2007-09-10, 10:54:31
Wir bedauern Ihnen mitteilen zu muessen, dass wir Ihren eBay-Account sperren mussten.

Der Grund dafuer liegt darin, dass Sie einen bereits bezahlten Artikel nicht bzw. defekt an den jeweiligen Hoechstbieter ausgeliefert haben.

Wir bitten Sie sich mit uns in Verbindung zu setzen, um die Angelegenheit zu klaeren. Die E-mailadresse lautet: eubpp@ebay.com

Beachten Sie bitte folgendes: bei einer abgeschlossenen Auktion tritt ein Kaufvertrag nach deutschem Recht in Kraft, der bindend ist. Wir moechten Sie darauf hinweisen, daß es Ihrem Handelspartner ueberlassen bleibt, bei Nichteinhaltung rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Sie sollten sich deswegen unverzueglich mit Ihren Kaeufern in Verbindung setzen und die Angelegenheiten klaeren. Bitte entnehmen Sie alle dazu notwendigen Daten den Benachrichtigungs-E-Mails, die wir Ihnen nach jeder Auktion zugesandt haben.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass es Ihnen waehrend dieser Sperrung untersagt ist, unser System in irgendeiner Hinsicht zu nutzen.
Das schliesst auch eine Neuanmeldung unter einem anderen Namen ein. Jeglicher Versuch sich erneut anzumelden kann dazu fuehren, dass Ihr Account unwiderruflich gesperrt bleibt.

Diese Sperrung entbindet Sie nicht von der Verpflichtung, noch offene Gebuehren an eBay zu bezahlen.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir bei Nichtzahlung unseren Anwalt mit dem Einzug dieser Forderung beauftragen werden. Dabei werden fuer Sie zusaetzliche Gebuehren anfallen.

Mit freundlichen Gruessen

eBay Trust and Safety
eBay AG.

drexsack
2007-09-10, 10:56:29
Na nun haste die mail-adresse, schilder ihnen einfach den Sachverhalt und das wird schon denke ich ;)

Die gelbe Eule
2007-09-10, 10:56:58
Tja nicht oder defekt. Geliefert hast Du, das ist beiden Seiten klar (hoffe ich), defekt ist das Handy mit Kratzern auch nicht. Er muss beweisen das die Kratzer beim Kauf da waren und Du kannst hoffentlich mit Fotos belegen, daß das Handy kratzerfrei war.

Fritte
2007-09-10, 11:01:34
.. und Du kannst hoffentlich mit Fotos belegen, daß das Handy kratzerfrei war.

muss er nichtmal, die tatsache das der Käufer sich erst 1 Monat nach dem kauf über angebliche kratzer beklagt reicht schon völlig aus

Der Käufer hat also nach Empfang des gerätes dieses ca. 1 Monat lang in betrieb gehabt bis er merkte das da kratzer dran sind, wer mag das bitte glauben?

Craig
2007-09-10, 11:18:43
Hab ihnen mal ne Mail geschrieben. Mal schauen, wann Ebay reagiert.

Tommes
2007-09-10, 13:34:05
Du hast doch bestimmt Fotos von dem Handy gemacht und in die Auktion gestellt? Das sollte doch beweisen, dass das Handy nicht verkratzt war.

KinGGoliAth
2007-09-10, 14:26:15
hehe. typisch ebay. die verkaufsprovision haben sie abgegriffen. dann können sie dich auch sperren ohne sich vorher deine version anzuhören. unmöglich sowas. :rolleyes:

und dass sich der käufer nach einem monat meldet, dass im etwas nicht passt ist auch mehr als fragwürdig. so ein unfug.

Craig
2007-09-10, 19:32:32
Wenn ich durch ebay Geld verdienen würde, wäre es ja noch lachhafter. Dadurch hätte ich einen starken Verdienstausfall.

Craig
2007-09-14, 18:09:13
Krass. Da war ich einmal im Urlaub und hab die Käuferschutz-E-Mail übersehen...Ärgerlich! Nun hat er Handy und die Kohle! :mad::mad::mad:
vielen Dank fuer Ihre Nachricht. Sie haben uns gefragt, warum Ihr
eBay-Mitgliedskonto gesperrt ist.

Wir haben von Ihrem Kaeufer einen Antrag auf Kaeuferschutz
erhalten, da Sie Artikel (Nokia 6230i - neuwertig - Handy -
Zubehör + Rechnung) nicht wie im Angebot beschrieben, geliefert haben.

Bisher haben wir von Ihnen keine Stellungnahme erhalten. Daher wurde von
uns die Kaeuferschutzsumme in Hoehe von Euro 66,00 ausgezahlt und Ihr
Mitgliedskonto vorlaeufig vom Handel auf eBay ausgeschlossen.

Mit der Auszahlung der Kaeuferschutzsumme an Ihren Handelspartner wurden
die Ansprueche des Kaeufers Ihnen gegenueber auf uns uebertragen.

Um wieder zum Handel bei eBay zugelassen zu werden, ueberweisen Sie
bitte die bereits ausgezahlte Kaeuferschutzsumme an eBay auf folgendes
Bankkonto:

Kontoinhaber: eBay International AG,
Kontonummer.: 195199502
Bankleitzahl: 37070060 (Deutsche Bank)

Der zu erstattende Betrag belaeuft sich auf 66,00 Euro

Fuer Ueberweisungen von ausserhalb Deutschlands nutzen Sie bitte die
IBAN und den BIC Code:

Institut: Deutsche Bank
IBAN: DE21370700600195199502
BIC Code: DEUTDEDK

Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt die Bearbeitungsnummer
"Freischaltung" an, da der Zahlungseingang sonst nicht
zugeordnet werden kann und sich die Freischaltung Ihres Mitgliedskontos
verzoegert.

Sobald wir die Zahlung erhalten haben, sollten Sie innerhalb von 72
Stunden wieder zum Handel auf eBay zulassen werden. Eine weitere
Ueberpruefung behalten wir uns vor.

Hinweis:
Da Sie von der Nutzung des eBay-Marktplatzes ausgeschlossen sind, ist es
Ihnen nicht gestattet, sich erneut bei eBay anzumelden, auch nicht unter
anderem Namen. Bitte bedenken Sie, dass jeder Versuch, sich neu bei eBay
anzumelden, rechtliche Schritte nach sich ziehen kann.

Ich wuerde mich freuen, Sie bald wieder als aktives eBay-Mitglied zu
begruessen.

Mit freundlichen Gruessen

Marina Lindner
eBay-Kundenservice

EureDudeheit
2007-09-14, 18:15:50
Würde denen keinen cent bezahlen, dein Vater will doch bestimmt auch bei ebay handeln oder? :-)

n00b
2007-09-14, 18:30:03
Würde denen keinen cent bezahlen, dein Vater will doch bestimmt auch bei ebay handeln oder? :-)

Und eBay drückt ihm dann ne negative in die Schufa rein?

LovesuckZ
2007-09-14, 18:39:46
Was ist mit d(s)einem Handy? Bekommt er das nicht mehr zurück?

Die gelbe Eule
2007-09-14, 18:42:18
Er kann kaum das Geld und das Handy behalten. Du solltest mal ebay anrufen und dort alles abklären.

KinGGoliAth
2007-09-14, 20:22:31
Er kann kaum das Geld und das Handy behalten. Du solltest mal ebay anrufen und dort alles abklären.

das mein ich aber auch. klingt extrem fragwürdig.

lemonsoda
2007-09-14, 21:35:01
er drohte weiter, ich ignoriere ihn dann nur noch schließlich

.... das ist natürlich eine äußerst schlaue Vorgehensweise :tongue:

Ebay handelt im Prinzip völlig richtig. Oder was erwartet ihr, wenn ihr (aus eurer Sicht berechtigterweise) den Käuferschutz beantragt? Dass ebay sagt "tut uns leid, der Verkäufer meldet sich nicht, also gibt es auch keine Kohle"?

Nebenbei ist die Vorgehensweise auch noch wunderbar pragmatisch (da wird mir dieser Sauladen doch fast für einen winzigkleinen Moment direkt sympathisch): sie machen sich erst garnicht die Mühe, sich die Kohle vom Verkäufer zu erstreiten (mit den damit verbundenen Beweis- und Eigentumsproblemen), sondern kicken ihn einfach raus und die Rückzahlung ist die erneute Eintrittskarte. Einfacher geht's nicht.......

Er kann kaum das Geld und das Handy behalten. Du solltest mal ebay anrufen und dort alles abklären.

Das interessiert ebay wiederum (berechtigterweise) einen Dreck. Ebay sagt: du bist raus. Zahl 66 Euro und du kommst wieder rein. Nicht mehr und nicht weniger.

Wenn der Verkäufer der Meinung ist, der Käufer habe sich durch die Aktion ungerechtfertigt bereichert, ist das alleine sein Problem und nicht das von ebay. Und solange er den "Schaden" nicht an ebay erstattet hat, geht es ihn noch nicht einmal etwas an. Zahlt er an ebay, kann er hinterher gerne den Käufer verklagen oder sonstwas. Ist ebay auch wieder egal.

Craig
2007-09-14, 23:11:45
Ich hab 730 Bewertungen. Auf sowas verzichtet man ungerne.

klumy
2007-09-14, 23:21:48
Ich würde es ebay versuchen zu erklären.

StefanV
2007-09-14, 23:30:43
und gleich mal ein Beratungsgespräch beim Anwalt führen, sowie mit dem anderen in Kontakt treten und den mal, durch den Anwalt, über den eigentlichen Sachverhalt aufklären (Betrug, Unterschlagung, sowas könnt dabei rum kommen)...

Crazy_Borg
2007-09-14, 23:41:26
Du warst im Urlaub und hast die Käuferschutz-email von ebay verpasst?
Normalerweise geben die einem 30 Tage um darauf zu reagieren.

Craig
2007-09-15, 12:26:55
Du warst im Urlaub und hast die Käuferschutz-email von ebay verpasst?
Normalerweise geben die einem 30 Tage um darauf zu reagieren.
Dachte ich mir auch.