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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Falschparken - Abschleppkosten umgehen?


Hamster
2007-09-10, 17:08:29
hi

ich habe durch einen dummen fehler falsch geparkt. dies sehe ich an für sich auch ein, und habe die entsprechende strafe bezahlt.

nun kam aber obendrein eine rechnung von 210euro rein für den abschleppdienst. jetzt frage ich mich, inwieweit das rechtens ist.

folgendes: an einer sonst ordnungsgemäßen parkmöglichkeit waren temporär halteverbotsschilder aufgestellt (parken erlaubt von 19h - 7h), damit die baufahrzeuge einer angrenzenden baustelle genug platz zum rangieren haben.

als ich kurz vor 8h zum auto wollte, wurde ich schon von den plolitessen empfangen, die mir mitteilten sie warten schon auf den abschleppdienst.

1. hatte ich aber einen anwohnerausweis sichtbar liegen, so dass klar war, dass ich im nächsten umkreis wohne. mit einem anruf hätten sie mich ausfindig machen, und mich zumindest vorwarnen können. dies wäre genauso viel aufwand gewesen wie den abschlepper gleich zu rufen.

2. gab es keine konkrete handlungsbegründung, da an diesem morgen kein baufahrzeug diesen platz brauchte.

3. konnte ich nicht erkennen, dass sie den auftrag sofort nach meinem auftauchen stornierten (der abschlepper kam auch nicht an, solange ich noch am auto war).

die frage ist nun, haben die ordnungshüter in diesem fall richtig gehandelt, oder nicht?


danke schonmal.

EcHo
2007-09-10, 17:13:08
Hi, kann deinen Ärger verstehen, jedoch:

1. Nicht ihre Aufgabe.
2. irrelevant
3. (Irgendwas stimmt an dem Satz nicht/ verstehe ich nicht)

Glaube du hast keine Chance.

StefanV
2007-09-10, 17:21:24
Wenn deine Adresse oder Telefonnummer sichtbar war, dann haben DIE ein Problem, denn die haben die Pflicht das 'störende Objekt' so schnell wie möglich zu entfernen, Anruf/melden beim Halter, wenn der in der Nähe ist, ist das erste, was man machen sollte...

Aber wahrscheinlich bist du da an irgendein 'frustriertes Hausweib' geraten...

Also so ganz astrein ist die Handlungsweise der 'Ordnungshüter' in diesem Falle irgendwie nicht so recht...

patrese993
2007-09-10, 17:30:39
hmm, mein Dickerchen wurde auch schon mal FAST abgeschleppt, jedoch war ich noch rechtzeitig am Auto und konnte dies verhindern, der Abschleppdienst war schon an Ort und Stelle.

Es handelte sich um eine Feuerwehrzufahrt, ich hab dann rund € 35 Verwarnungsgeld und dem Abschleppdienst € 65 für die Leerfahrt bezahlt...

Ich persönlich bin deswegen auch der Meinung, daß Du dem Abschleppdienst maximal die Leerfahrt erstatten mußt, die ist zwar auch nicht unbedingt billig, aber es sind zumindest keine 200+ Euro...

cartman5214
2007-09-10, 17:47:59
Hinterhertelefonieren ist wirklich nur ein "Kann", aber keine Pflicht. Stell dir vor die würden alle Falschparker anklingeln, Adressabfragen machen... Da käme mehr Zeit am Telefon als für die Kontrolle zusammen.
Zum Thema Leerfahrt: Warst du denn der einzige Falschparker? Oft ist es so das zu solchen Baustellen/Umzugs/Filmset/...räumungen nur 2-3 Schlepper für alle Parksünder geholt werden. Wenn einer wegfährt und nicht geschleppt werden muss sind dann immer noch genug andere da und es entsteht keine wirkliche Leerfahrt.
Dafür wird dann 2x die Anfahrt abgerechnet...

Hamster
2007-09-10, 18:35:18
ja, ich war der einzige.

die sache ist halt die: hätte ich jetzt mich absichtlich irgendwo hingestellt und eine feuerwehrzufahrt blockiert, würde ich ja gar nicht meckern.


so ist das aber auf grund eines mißverständnisses ohne konkreten handlungsbedarf aufgrund behinderung entstanden.

zumal, soweit meine recherchen ergaben, die politessen zumindest angehalten sind den halter, falls möglich, ausfindig zu machen. und das wäre über den anwohnerausweis mehr als einfach gewesen.

ebenso hätten sie, nachdem ich erschienen bin, sofort den abschlepper absagen müssen. und selbst wenn dieser schon da gewesen wäre, 210euro für eine leerfahrt? gehts noch?

ich werde die tage selbst dort vorbeigehen und versuchen das zu klären. hätte aber gerne, zur untermauerung, mehr hintergrundwissen, z.b. durch gerichtsurteile. denn soweit ich weiß, darf nicht mehr einfach so abgeschleppt werden, wenn nicht eine tatsächliche gefahrenquelle vorhanden ist.

Mumins
2007-09-10, 19:22:01
Hast du die 210 € schon bezahlt? Auf alle Fälle kann das nicht sein. Solltest du nämlich auftauchen hätten die Damen den Schlepper sofort anrufen müssen um Schaden von dir abzuwenden.

Hamster
2007-09-10, 19:25:38
nein habe ich nicht. vielleicht muß ich zahlen, mag sein. aber spätestens die summe kann doch nicht stimmen.

Mumins
2007-09-10, 19:29:54
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/gerichte/oberverwaltungsgericht/aktuelles/aktuelle-entscheidungen/entscheidungsarchiv-2005/3bf25-02-pdf,property=source.pdf

Hier was vom OVG Hamburg. Wenn also nur deine Adresse sichtbar war schaut es schlecht aus.

Hamster
2007-09-10, 19:39:50
das ist richtig, und danke für das raussuchen. allerdings handelte es sich bei mir nicht um einen konkreten notfall bzw. behinderung, so dass das auto schleunigst weg musste.

weiterhin sieht man an dem urteil, auch wenn es schon ein paar jährchen auf dem buckel hat, dass 210euro völlig aus der luft gegriffen ist.

cartman5214
2007-09-10, 22:05:52
Abschleppen ist auch ohne konkrete Behinderung und Gefährdung erlaubt. Gerade in solchen Fällen wo temporäre Zonen eingerichtet wurden.
Dort wird abgeschleppt bevor die Arbeiten beginnen. Soll erst der Trupp von 10 Arbeitern dastehen, dann die Politessen anrufen um 3h nach Plan beginnen zu können?
Sorry, Verbot beginnt, Chef von Baustelle/Umzug/.. schaut vorbei, ruft Ordnungsamt, die schleppen ab, Arbeit beginnt pünktlich.
Auf alle Fälle aber die genaue Aufschlüsselung der Rechnung anfordern. Die Summe ist nämlich zu hoch. Wenn der Fahrer wirklich 210€ für ne Leerfahrt bekommen würde, ärgert der sich womöglich über jede Fahrt wo er wirklich noch schleppen muss.
Ich durfte letztes Jahr 180€ für das schleppen zahlen und dafür wurde die Möhre sogar noch gewaschen :eek:

Tony Gradius
2007-09-11, 01:21:09
hi

ich habe durch einen dummen fehler falsch geparkt. dies sehe ich an für sich auch ein, und habe die entsprechende strafe bezahlt.

nun kam aber obendrein eine rechnung von 210euro rein für den abschleppdienst. jetzt frage ich mich, inwieweit das rechtens ist.

folgendes: an einer sonst ordnungsgemäßen parkmöglichkeit waren temporär halteverbotsschilder aufgestellt (parken erlaubt von 19h - 7h), damit die baufahrzeuge einer angrenzenden baustelle genug platz zum rangieren haben.

als ich kurz vor 8h zum auto wollte, wurde ich schon von den plolitessen empfangen, die mir mitteilten sie warten schon auf den abschleppdienst.

1. hatte ich aber einen anwohnerausweis sichtbar liegen, so dass klar war, dass ich im nächsten umkreis wohne. mit einem anruf hätten sie mich ausfindig machen, und mich zumindest vorwarnen können. dies wäre genauso viel aufwand gewesen wie den abschlepper gleich zu rufen.

2. gab es keine konkrete handlungsbegründung, da an diesem morgen kein baufahrzeug diesen platz brauchte.

3. konnte ich nicht erkennen, dass sie den auftrag sofort nach meinem auftauchen stornierten (der abschlepper kam auch nicht an, solange ich noch am auto war).

die frage ist nun, haben die ordnungshüter in diesem fall richtig gehandelt, oder nicht?


danke schonmal.

1. Nein. Da wären umfangreiche Recherchen notwendig gewesen (und diverse datenschutzrechtliche Eingriffe), bei denen nicht von vorneherein klar war, das sie auch schlußendlich in gebotener Zeit die endgültige Beseitigung des ordnungswidrigen Zustandes zur Folge gehabt hätten (Urlaub? Herumsuchen? Klingel angestellt?).

2. Latte! Ansonsten wäre das Verwarnungsgeld lediglich höher augefallen (Stichwort: ...mit Behinderung)

3. Latte! Die selektive Wahrnehmung des Störers kann nicht die Grundlage behördlicher Entscheidungen sein. Kanst ja versuchen, ´nen Amtsrichter mit der Story zu langweilen. Du verlierst....

PS: Die fragen regelmäßig tatsächlich nach, ob "der Schlepper noch zurückgeht". Und wenn die Firma meint, nun wären sie schon fast da, muss das halt jemand bezahlen. Warum nicht Du?

Horst Schimanski
2007-09-11, 07:39:54
Wenn einer wegfährt und nicht geschleppt werden muss sind dann immer noch genug andere da und es entsteht keine wirkliche Leerfahrt.
Dafür wird dann 2x die Anfahrt abgerechnet...
Das wird sie, und leider auch zu Recht. Ich hatte die Situation mal bei einem Stadtfest in Kassel: Einen eingezeichneten Parkplatz gefunden zwischen zwei LKW, so dass keine Schilder zu sehen waren, auch nicht beim Weggehen.
30 min. später kam ich zum Wagen um vergessene Zigaretten zu holen und der örtliche Polizeibeamte klebte mir gerade ein 20-DM-Ticket unter den Scheibenwischer.
Kurz unterhalten und seine Aussagen waren "den Platz hier mache ich in der nächsten Stunde leer"; und: "reden Sie mit dem Fahrer des Abschleppwagens, den ich bestellt habe"
Ich habe ihm dann einen schlechten Tag gewünscht und der Abschlepptyp (Firmeninhaber) wollte DM 80 (Sonderangebot ohne Verwaltungskosten, Diskussion unmöglich) für die Anfahrt. Ungeachtet dessen, dass er mit der selben Anfahrt meinen parkenden Nachbar aufgenommen hat, dem er selbstverständlich die Anfahrt ebenso in Rechnung gestellt hat.
Unser Anwalt meinte später, dass das so absolut ok ist, und ich mit den Kosten voll zufrieden sein kann. Ist schon eine Weile her, nur die Quittungen hängen hier noch an der Pinnwand...

Bandit_SlySnake
2007-09-11, 07:50:10
Irgentwo habe ich gehört gehabt das selbst beim Anbringen der Handynummer die Politesse nicht mehr verpflichtet ist anzurufen.
Sehe ich auch vollkommen ein, warum sollen Staatsdiener Geld für Telefonate ausgeben damit ein Steuerzahler seiner Strafe entgehen kann? Die Schilder sind weniger zum Spass da, also sollte man sich auch an Verbotsschilder halten und nicht erwarten das man im Strassenverkehr machen darf was man will.
Wenn nun doch die Baustellenfahrzeuge an dem Auto vorbeigefahren wären und hätte mit heruntergefallenen Schutt dein Auto demoliert, wäre auch die Heulerei wieder gross geworden.
Bei den Abschleppkosten hatte ich in der gleichen Reportage gesehen das die erst anfallen wenn das Auto am Haken ist, ansonsten entfällt "nur" eine kleine Pauschale fürs Kommen von ca. 50 Euro, je nach Betrieb.

-Sly

Das gute A
2007-09-11, 08:14:57
Du wusstest, dass Du da nicht parken darfst, hast es trotzdem gemacht und bist erst kurz vor 8 zu deinem Auto gekommen - dein Fehler also, warum willste Dich jetzt um Abschleppkosten drücken? Geile Moral, wir Deutschen sind ein Völkchen, das sogar fürs Kacken gehen bezahlt wird, aber wehe wir müssen mal selber blechen...

Sorry Hamster, aber da wirste nicht drumherum kommen, das zu zahlen. Für Leerfahrten erscheinen mir 210€ allerdings sehr hoch, da würde ich mich mal erkundigen. Oder war der Schlepper schon direkt vor der Tür als Du kamst? Ich habe in Erinnerung, dass ich für sowas in einer mittelgroßen Stadt ca. 70€ gezahlt habe.

@ StefanV: Das Märchen, dass die Politessen ihn hätten anrufen sollen, glaubste doch selbst nicht, oder? Das ist reine Nettigkeit, sonst nichts, dazu verpflichtet sind sie nicht im Geringsten.

Wenn Leute glauben, nur durch das Hinterlegen ihrer Handynummer hinter der Windschutzscheibe Ordnungsgeldern zu entgehen, dann ist denen nicht mehr zu helfen... einige wenige nette Politessen machen das aber sogar.

Haarmann
2007-09-11, 09:53:25
Hamster

Die Rechnung ist zu hoch, aber ich denke das klärst am Einfachsten selber mit genau einem Telefon direkt mit dem Abschleppdienst.

Allerdings frage ich mal anders... was war zuerst da, das Temporäre Halteverbot oder Dein Auto?

Bei gab es das mal, dass ich länger stand, denn ein neues Schild und ich keinen Cent bezahlen musste, als ich Einsprache erhob, da ich nicht verpflichtet bin alle 5 Minuten hinzulatschen und nachzusehen, ob irgendein Beamter irgendwelche Schilder aufgestellt hat.

Hamster
2007-09-11, 14:46:42
danke für die antworten.

@ Das gute A: nein, ich stand da nicht wissentlich falsch. ich hatte mich leider nur am tag orientiert, und den monat übersehen. mein fehler, passiert.

@ haarmann, nun die schilder waren zuerst da. allerdings ging ich (irrtümlicherweise) davon aus, dass ich noch 2 tage da hätte stehen dürfen.

und nein, ich will mich nicht auf teufel komm raus drücken. ich zahle, wenn auch zähneknirschend, wenn die ordnungshüter tatsächlich richtig gehandelt haben. ich hatte eben nur im kopf, dass es richterliche beschlüsse gab, die das abschleppen eben nicht mehr so einfach ermöglichen.

ich scheine falsch zu liegen. dennoch werde ich dies in einem persönlichen gespräch gerne nochmal klären.

denn spätestens die kosten sind in meinen augen viel zu hoch.
allerdings konnte ich heute ein abschlepper erwischen, und kurz befragen. leerfahrten und abschleppen scheinen gleich teuer zu sein. dies kann und will ich aber nicht verstehen.
naja, ich werde versuchen dies zu klären.