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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urheberrechtsverletzung mit eigenem Foto


mofa84
2007-09-12, 14:39:05
So was bescheuertes und überflüssiges mal wieder:

Bewerbungsfotos auf Homepage können Urheberrecht verletzen

Wer sein von einem Profi-Fotografen gemachtes Bewerbungsfoto ohne dessen Einverständnis auf seiner Homepage im Internet veröffentlicht, verletzt das Urheberrecht des Fotografen. Das hat das Landgericht Köln in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden.

Demnach muss ein Kunde jetzt eine Veröffentlichung der Bilder rückgängig machen, eine weitere Veröffentlichung wurde ihm untersagt. Auf Unterlassung geklagt hatte die Betreiberin eines Fotostudios.Da kann man sich doch mal wieder nur aufregen!

Ringwald
2007-09-12, 14:39:52
War das nicht schon immer so?

mofa84
2007-09-12, 14:42:39
War das nicht schon immer so?Ne, auf dem Foto bist ja du selbst drauf und hast es ja extra für dich machen lassen.
Oder was willst du mit einem Pass/Bewerbungsfoto das du nicht verwenden darfst?


Hoffe mal der Laden von der alten wird in Zukunft boykottiert und kann dicht machen.

Klingone mit Klampfe
2007-09-12, 14:46:12
ohne dessen Einverständnis auf seiner Homepage im Internet veröffentlicht

Für die Bewerbung und den privaten Gebrauch (aufhängen, der Freundin schenken ...) darfst du es natürlich verwenden, nur eben nicht auf die genannte Weise.

LovesuckZ
2007-09-12, 14:57:47
Für die Bewerbung und den privaten Gebrauch (aufhängen, der Freundin schenken ...) darfst du es natürlich verwenden, nur eben nicht auf die genannte Weise.

Warum? Ich bezahle den Fotografen dafür, dass er ein Bild von mir anfertigt. Er hat doch an diesem Bild überhaupt keine Rechte mehr, da ich Eigentümer bin. Mit dieser Begründung könnte er dir ganz klar verbieten, dass Bild zu Bewerbungszwecken zu verwenden.

mofa84
2007-09-12, 15:00:49
Für die Bewerbung und den privaten Gebrauch (aufhängen, der Freundin schenken ...) darfst du es natürlich verwenden, nur eben nicht auf die genannte Weise.Für was bezahle ich denn dann?

Das ist wie wenn ich mir ein Kochbuch kaufe, der Herausgeber mir das Lesen erlaubt, aber nicht das Nachkochen.

darph
2007-09-12, 15:03:43
Warum? Ich bezahle den Fotografen dafür, dass er ein Bild von mir anfertigt. Er hat doch an diesem Bild überhaupt keine Rechte mehr, da ich Eigentümer bin. Mit dieser Begründung könnte er dir ganz klar verbieten, dass Bild zu Bewerbungszwecken zu verwenden.
Ehrm... nein. Da du zwar drauf bist, besitzt du die Persönlichkeitsrechte.

Der Photograph ist aber der ausführende Künstler und damit hat er Urheberrecht am Bild. Und damit kann er vertraglich festlegen, wofür du die Bilder, die du von ihm kaufst, verwenden kannst. Daß steht gewiß auch irgendwo in den AGB.

Wenn ich einer Zeitung meine Bilder zum Druck in der Tageszeitung verkaufe, haben die auch nicht das Recht, das auf ihrer Website zu veröffentlichen.

Jede, von dem ursprünglich vereinbarten Verwendungszweck abweichende Veröffenlichung bedarph der Einverständniserklärung des Urhebers - und das ist der Photograph.

Du bist zwar die Person auf dem Bild: Damit gehören dir aber nicht automatisch alle Rechte am Bild.


Andersrum darph der Photograph natürlich wegen des Rechts am Bild das Bild nicht anders, als vereinbart, veröffentlichen, zum Beispiel darph er es nicht in seinem Studio aufhängen oder sonstwie damit Werbung machen, wenn das nicht vorher (AGB?) so vereinbart wurde.

darph
2007-09-12, 15:04:57
Für was bezahle ich denn dann?

Das ist wie wenn ich mir ein Kochbuch kaufe, der Herausgeber mir das Lesen erlaubt, aber nicht das Nachkochen.
Nein. Das ist, wie wenn du einem Koch seine Rezepte zum Zwecke des Schreibens und Veröffentlichens in einem Kochbuch abkaufst - und sie dann in's Internet stellst.

Hucke
2007-09-12, 15:20:33
Sowas verstößt völlig gegen mein Gerechtigkeitsempfinden. Warum sollte ein Fotograph Rechte an einer Auftragsarbeit für mich haben? Dafür bekommt der Kerl doch Kohle von mir. Mal angenommen ein Maler streicht meine Wohnung neu. Und jetzt darf ich mit dem Anstrich nicht machen was ich will, da der Maler die Rechte an seinem Pinselwerk hält?
Genau das gleiche mit Software die ich für meinen Arbeitgeber schreibe. Die gehört doch auch ihm und nicht mir.

LovesuckZ
2007-09-12, 15:21:55
Der Photograph ist aber der ausführende Künstler und damit hat er Urheberrecht am Bild. Und damit kann er vertraglich festlegen, wofür du die Bilder, die du von ihm kaufst, verwenden kannst. Daß steht gewiß auch irgendwo in den AGB.

Ich kaufe keine Bilder von ihm, ich lasse sie für mich anfertigen. Das ist ein vollkommen anderer Sachverhalt, da jede Anfertigung einmalig ist.


Wenn ich einer Zeitung meine Bilder zum Druck in der Tageszeitung verkaufe, haben die auch nicht das Recht, das auf ihrer Website zu veröffentlichen.

Falscher Vergleich. Wenn die Zeitung dir den Auftrag gibt, dass du Bilder für sie anfertigen sollst, dann geschieht das meisten immer in dem Zusammenhang, dass alle Rechte an dem Bild zum Auftraggeber übergehen.
Und diese komischen Spitzfindigkeiten sind nur zum Kotzen.


Du bist zwar die Person auf dem Bild: Damit gehören dir aber nicht automatisch alle Rechte am Bild.

Mir sollten mehr Rechte an dem Bild gehören als dem Dienstleister, der das Bild in meinem Auftrag anfertigt.
Mein Bäcker darf mir auch nicht vorschreiben, wo ich meine von ihm angefertigte Torte essen darf. Und für die Photografin sind auch keine finanziellen Nachteile durch eine Veröfflichung auf der Internetseite entstanden.

Klingone mit Klampfe
2007-09-12, 15:22:48
Die verbreitete Meinung, man könne jedes Bild einfach so in's Netz stellen, ist schlicht Unsinn. Man muss sich klar machen, dass eine Veröffentlichung im Internet weitreichende Folgen haben kann:

- jeder kann es abspeichern, auch Bots und Profil-Sammler (lesenswert (http://www.welt.de/welt_print/article1119165/Auf_der_Jagd_nach_dem_glaesernen_Menschen.html))
- jeder kann es theoretisch weiterverkaufen
- Ein böser Konkurrent könnte es als sein eigenen Werk bezeichnen
[…]

Das Internet ist praktisch ein rechtsfreier Raum, dort herrscht - was Urheber- und Persönlichkeitsrechte angeht - größtenteils Anarchie. Ich binde auch gelegentlich Bilder mit dem "IMG"-Tag hier ein, obwohl das in 95% der Fälle illegal ist.

Ich kaufe keine Bilder von ihm, ich lasse sie für mich anfertigen. Das ist ein vollkommen anderer Sachverhalt, da jede Anfertigung einmalig ist.

Sobald sie im Netz steht, ist sie eben nicht mehr einmalig, sondern von jedem beliebig (∞) kopierbar. Wenn ein Passwortschutz davor geschaltet ist, sieht die Sache anders aus, aber in der allgemeinen Internet-Naivität macht das fast niemand.

LovesuckZ
2007-09-12, 15:25:31
Sobald sie im Netz steht, ist sie eben nicht mehr einmalig, sondern beliebig (∞) kopierbar.

Und das ist bei Sendung an dritte nicht gegeben? :rolleyes:

JohnDoe
2007-09-12, 15:26:20
Mein Photostudio hat ebenfalls einen Passus in den AGB, dass die Rechte an den Bildern bei ihnen bleiben.

littlejam
2007-09-12, 15:26:35
Nein. Das ist, wie wenn du einem Koch seine Rezepte zum Zwecke des Schreibens und Veröffentlichens in einem Kochbuch abkaufst - und sie dann in's Internet stellst.
Ist es nicht eher so, dass ich den Koch beauftrage mir ein leckeres Suppenrezept zu basteln?
Eben eine Auftragsarbeit und weniger eine künstlerische Eigenleistung.

Um mal ein vielleicht verständlicheres Beispiel zu nennen:
Wenn ich von Firma XY beauftragt werde die Software Z zu programmieren, bin ich vielleicht der Urheber, aber sämtliche Rechte besitzt die Firma.
Ich als Programmierer darf das erstellte Programm nicht weitervermarkten oder der Firma die Benutzung untersagen.

Gruß

Klingone mit Klampfe
2007-09-12, 15:27:14
Und das ist bei Sendung an dritte nicht gegeben? :rolleyes:

Nicht mit zwei Mausklicks in 5 Sekunden ohne Kostenaufwand, theoretisch von Millionen Menschen parallel und weltweit.

Omee
2007-09-12, 15:58:06
bei hochzeitsfotos, aktfotos etc wäre es ja vollkommen ok, das sehe ich auch ein, aber bei bewerbungsfotos? ein bewerbungsfoto is doch kein kunstwerk, sondern nur ein normales bild vom kopf mit nem leichten lächeln.

wenn ich bewerbungsfotos/paßfotos in einem automaten machen lasse, gehören die rechte der fotos dann den besitzern/baufirma des automaten?

nein? warum nicht? die richtung ist absolut gleiche, nur dass beim automaten der abzugshebel eben länger ist im übertragenen sinne.

oder gilt es dann in dem fall so wie der fotoapparat? der automat ist son zwischending wohl, ist mir grad beim schreiben aufgefallen ;)

Klingone mit Klampfe
2007-09-12, 16:01:13
Kein vernünftiger Mensch macht Bewerbungsfotos an einem Automaten, außer er bewirbt sich bei einer Fastfood-Kette ...

Omee
2007-09-12, 16:10:20
ich weiß, aber jetzt mal angenommen. außerdem gibt es viele unvernünftige menschen ;)

mofa84
2007-09-12, 17:15:50
Kein vernünftiger Mensch macht Bewerbungsfotos an einem Automaten, außer er bewirbt sich bei einer Fastfood-Kette ......und kein vernünftiger Mensch pocht auf die Rechte an Fotos, die er für Geld gemacht hat und die ihn eigentlich nichts angehen.

grandmasterw
2007-09-12, 18:03:04
Mein Photostudio hat ebenfalls einen Passus in den AGB, dass die Rechte an den Bildern bei ihnen bleiben.

Und werden die den Kunden vorgelegt, und von ihnen unterschrieben?

MarcWessels
2007-09-12, 18:08:05
Kein vernünftiger Mensch macht Bewerbungsfotos an einem Automaten, außer er bewirbt sich bei einer Fastfood-Kette ...Wobei das theoretisch aufgrund des Antidiskriminierungsgesetzes egal sein müsste. ;)

skicu
2007-09-12, 18:16:48
Und werden die den Kunden vorgelegt, und von ihnen unterschrieben?
Schon mal einen PC bei Media Markt gekauft, bei dem im Kaufvertrag (der idR mündlich oder durch eindeutige Handlung geschlossen wurde) die AGB nicht auch Bestandteil waren?
Nein. Also sind sie auch beim Fotografen Bestandteil des Vertrags, da die AGB öffentlich in den Geschäftsräumen aushängen und dies gewohntes Geschäftsgebaren ist.

edit: Wenn ihr alle Rechte an den Bildern wollt, dann sagt das dem Fotografen vor Vertragsabschluss. Zwar werden dann die Bilder ein wenig teurer, aber das müssen euch dann die Rechte wert sein.
Ich kann mir übrigens durchaus vorstellen, dass auch normale Vervielfältigung verboten ist, nicht nur das Veröffentlichen.

Annator
2007-09-12, 18:21:50
Einfach das nächstemal beim Foto machen sagen, dass man alle Rechte für das Foto will. Wenn die nicht zustimmen gehst zum nächsten.

mofa84
2007-09-12, 18:23:31
Ich kann mir übrigens durchaus vorstellen, dass auch normale Vervielfältigung verboten ist, nicht nur das Veröffentlichen.ja, genau, noch besser.

Ich kann nich verstehen wie ihr euch freiwillig auf die Seite der dreisten Abzocker stellen könnt. Ich glaube ihr würdet euch in den USA am besten aufgehoben fühlen.

Wenn ich "ein Bewerbungsfoto" machen lasse, dann brauche ich das in der Regel nicht nur 1x, sondern 50x oder sonst wie oft. Muss ich also dann für jede einzelne Bewerbung zu diesem H****sohn (in diesem Fall sogar eine Tochter) in den Drecksladen rennen und fragen, ob ich noch einen Abzug von meinem Foto haben kann und diesen an Firma XYZ schicken darf?

StefanV
2007-09-12, 18:48:11
Ahjo, heißt also auf Deutsch, das ich dem Fotografen, der mich knippst, 'nen Zettel geben muss, in dem er zustimmt, auf jegliche Urheberrechte an MEINEM BILD zu verzichten...

Dümmer gehts nimmer....

Ringwald
2007-09-12, 18:52:48
Hatten wir hier im Forum nicht schon mal sowas?
Da hatte doch ein Typ ein lustiges Video gemacht und im einen Videoportal reingestellt. Eine Sendung die Heimvideos zeigte hatte sich einfach an sein Video bedient und im TV gezeigt.
Darauf war der Macher des Videos ziemlich stolz und hat dann ein Video veröffentlicht mit einer Szene der Sendung wo sein Video gezeigt wird, dass fand dann wiederum der Sender nicht so lustig und hat den Kerl angezeigt weil die Rechte ja am Fernsehsender liegen obwohl das ja eigentlich sein eigenes Video ist!

LovesuckZ
2007-09-12, 18:55:44
Schon mal einen PC bei Media Markt gekauft, bei dem im Kaufvertrag (der idR mündlich oder durch eindeutige Handlung geschlossen wurde) die AGB nicht auch Bestandteil waren?
Nein. Also sind sie auch beim Fotografen Bestandteil des Vertrags, da die AGB öffentlich in den Geschäftsräumen aushängen und dies gewohntes Geschäftsgebaren ist.

Wer sagt, dass dieses Passus gültig wäre? Nach diesem Urteil könnte mir auch mein Bäcker vorschreiben, wie,wo und wann ich meine Torte zu essen habe.
Oder ein Bauunternehmen könnte nach diesem Urteil einfach mein Haus weitervermieten, da er der Eigentümer wäre.

mofa84
2007-09-12, 19:02:11
Hatten wir hier im Forum nicht schon mal sowas?
Da hatte doch ein Typ ein lustiges Video gemacht und im einen Videoportal reingestellt. Eine Sendung die Heimvideos zeigte hatte sich einfach an sein Video bedient und im TV gezeigt.
Darauf war der Macher des Videos ziemlich stolz und hat dann ein Video veröffentlicht mit einer Szene der Sendung wo sein Video gezeigt wird, dass fand dann wiederum der Sender nicht so lustig und hat den Kerl angezeigt weil die Rechte ja am Fernsehsender liegen obwohl das ja eigentlich sein eigenes Video ist!also ich hab ja auch schon Videos runtergeladen und mir dabei die AGBs angeschaut, die waren eigentlich ganz harmlos - ich glaub bei myvideo hieß es halt, dass man der Firma (also letzlich sat1/pro7) erlaubt, das Video auszustrahlen.

die rechte bleiben aber immer noch bei mir.

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KinGGoliAth
2007-09-12, 19:30:50
tjaja. das urheberrecht ist schon eine schöne sache. da haben sich die leute viel gedanken gemacht, nachdem sie viel geld dafür bekommen haben.

das recht an meinem eigenen foto habe noch immer ich. wenn geschmierte politiker etwas anderes behauptet kriegen sie die beine mit ner eisenstange gebrochen.



und dass sich so ein fotograph gänzlich unbeliebt macht, wenn er seine kunden fertig machen will dürfte auch auf der hand liegen. der laden wäre morgen zu.

JFZ
2007-09-12, 22:41:39
Wenn ich "ein Bewerbungsfoto" machen lasse, dann brauche ich das in der Regel nicht nur 1x, sondern 50x oder sonst wie oft. Muss ich also dann für jede einzelne Bewerbung zu diesem H****sohn (in diesem Fall sogar eine Tochter) in den Drecksladen rennen und fragen, ob ich noch einen Abzug von meinem Foto haben kann und diesen an Firma XYZ schicken darf?

Bei Bewerbungsfotos ist es ja noch harmlos. Richtig teuer wird es bei Hochzeitsfotos, wo das Verfahren gang und gäbe ist.
Da kriegt man i.d.R. noch nicht mal die Negative, wenn noch analog geknipst wurde, damit du die Abzüge für 5€ bis 10€bei ihm machst und nicht für 8ct bei Schlecker. Und auch ein veröffentlichen im Internet ist verboten. Nur wenige Fotographen geben dann (gegen genügend Geld) noch eine CD mit Copyrightübertragung raus...

Casetest
2007-09-12, 23:47:42
tjaja. das urheberrecht ist schon eine schöne sache. da haben sich die leute viel gedanken gemacht, nachdem sie viel geld dafür bekommen haben.

das recht an meinem eigenen foto habe noch immer ich. wenn geschmierte politiker etwas anderes behauptet kriegen sie die beine mit ner eisenstange gebrochen.



und dass sich so ein fotograph gänzlich unbeliebt macht, wenn er seine kunden fertig machen will dürfte auch auf der hand liegen. der laden wäre morgen zu.

es ist nicht dein foto, du bist nur drauf!

Casetest
2007-09-12, 23:52:09
also ich hab ja auch schon Videos runtergeladen und mir dabei die AGBs angeschaut, die waren eigentlich ganz harmlos - ich glaub bei myvideo hieß es halt, dass man der Firma (also letzlich sat1/pro7) erlaubt, das Video auszustrahlen.

die rechte bleiben aber immer noch bei mir.

genau! die rechte am bild bleiben beim fotostudio. du machst doch selber videos? ( ich glaube es zumindest ) dann solltest du die materie doch kennen!

LovesuckZ
2007-09-12, 23:56:20
es ist nicht dein foto, du bist nur drauf!

Also gehört ein in auftraggegebenes Haus auch dem Bauunternehmen? :rolleyes:
Sry, es ist mein Foto, da ich es in Auftrag gebe. Warum die Rechte beim Dienstleister liegen sollten, soll mal jemand erklären.

ShadowXX
2007-09-13, 00:03:06
es ist nicht dein foto, du bist nur drauf!
So ein Schwachsinn.
Das mag zwar gesetzlich tatsächlich so unsinnig geregelt sein (aber scheinbar auch nur im Medienbereich, denn sonst nirgends gibts es so eine unsinnige Rechtsauffassung), aber es ist zumindest bei einem Bewerbungsfoto völliger Nonsens.

Ein Bewerbungsfoto zu schießen ist keine Kunst, sondern Massenabfertigung.....wenn der Fotograf wenigstens irgendein Starfotograf wäre, könnte ich es zumindest noch im Ansatz nachvollziehen, aber sonst.....

Ist mal wieder ein beispiel dafür wie korrupt auch die Richter inzwischen sind.

Meine Meinung schliesst übrigens auch Hochzeiten, Geburten & Co. mit ein.....

Also gehört ein in auftraggegebenes Haus auch dem Bauunternehmen? :rolleyes:
Sry, es ist mein Foto, da ich es in Auftrag gebe. Warum die Rechte beim Dienstleister liegen sollten, soll mal jemand erklären.
Jo...und die Rechte an der SW die ich für Firma XYZ programmiert habe (in deren Auftrag) liegen auch weiter bei mir und ich kann denen verbieten das Programm zu benutzen, wenn Sie es nicht auf HW, die nur ich ihnen verkaufen darf (natürlich völlig überteuert), läuft.


Jungs, seht es endlich ein, der Fotograf bekommt doch schon dafür Geld, das er das/die Foto(s) macht, das ist eine Dienstleistung, nicht mehr.....damit ist alles abgeklärt. Sowas müsste wirklich mal vors Bundesgericht.

Kenny1702
2007-09-13, 00:15:35
Also gehört ein in auftraggegebenes Haus auch dem Bauunternehmen? :rolleyes:
Sry, es ist mein Foto, da ich es in Auftrag gebe. Warum die Rechte beim Dienstleister liegen sollten, soll mal jemand erklären.
Die Rechte an den Planungsunterlagen gehören dem Bauunternehmen/ dem Architekten. Das Haus, so wie es dasteht, gehört dir.

GBL
2007-09-13, 00:25:43
Es ist vollkommen üblich, dass die Urheberrechte an einem Foto beim Fotografen, respektive dem Fotostudio liegen und auch dort verbleiben. Man bezahlt den Fotografen für die erhaltenen Abzüge und die erledigte Arbeit, die er auftragsgemäß ausführte.

Wenn ich eine Software programmiere und diese verkaufe, übertrage ich in der Regel jegliche Rechte daran dem Käufer. Tue ich das nicht, räume ich nur ein Nutzungsrecht ein. Da muss man sich vorher einigen.

Dasselbe beim Foto, wenn man unbedingt alle Rechte daran haben möchte ist das sicher möglich, ggf. gegen Aufpreis. Trotzdem bleibt es übliche Praxis, dass die Urheberrechte beim Fotografen bleiben, da könnt ihr euch auf den Kopf stellen.

ShadowXX
2007-09-13, 00:33:38
Es ist vollkommen üblich, dass die Urheberrechte an einem Foto beim Fotografen, respektive dem Fotostudio liegen und auch dort verbleiben. Man bezahlt den Fotografen für die erhaltenen Abzüge und die erledigte Arbeit, die er auftragsgemäß ausführte.

Und was genau ist jetzt der Unterschied zum Bäcker und seinem Kuchen?

Wenn ich eine Software programmiere und diese verkaufe, übertrage ich in der Regel jegliche Rechte daran dem Käufer. Tue ich das nicht, räume ich nur ein
Nutzungsrecht ein. Da muss man sich vorher einigen.

Wenn ich etwas im Auftrag programmiere, dann trete ich immer die Rechte daran ab.

Es ist genau andersherum. Wenn ich sehe, das das Programm vielleicht Marktpotential hat, dann kann ich versuchen gegen Nachlässe im Preis es so hinzubekommen, das ich das Programm auch an weiter verkaufen kann.
Das ist allerdings extrem ungewöhnlich, da bei Auftragsarbeiten das ganze meist so speziell ist, das kein andere was damit anfangen kann. Wie mit meinem Foto übrigens.

Der Fotograf macht nichts anderes....er Fotografiert in meinem Auftrag Bilder von genau den Sachen die ich ihm vorher gesagt habe.

Dasselbe beim Foto, wenn man unbedingt alle Rechte daran haben möchte ist das sicher möglich, ggf. gegen Aufpreis. Trotzdem bleibt es übliche Praxis, dass die Urheberrechte beim Fotografen bleiben, da könnt ihr euch auf den Kopf stellen.
Es ist trotzdem quatsch. Da kannst auch du dich auf den Kopf stellen.

Und es zeigt einmal mehr, wie verquer unsere Gesetzeslage inzwischen ist.

GBL
2007-09-13, 00:43:40
Falls du auf das Beispiel der Torte von letzter Seite anspielst: Niemand schreibt dir vor, was du mit dem Foto machen darfst, im Sinne von: du darfst es an eine Firma schicken, du darfst es deinen Freunden zeigen, du darfst es abheften, du darfst es wegwerfen, du darfst dir damit den Hintern abwischen.

Ein PC-Spiel / Audio-CD darf man wohl auch zum eigenen Gebrauch kopieren und sonstiges damit anstellen, aber auch wenn man sie physikalisch erworben hat erhält man kein Recht zur Vervielfältigung oder dem Anbieten übers Internet.

Tut mir ja leid dass ihr die Rechtsprechung nicht versteht / nachvollziehen könnt. Aber es bleiben nunmal Tatsachen und vor Gericht würde auch jeder Fotograf Recht bekommen.

Im Prinzip ist es nichts anderes als wenn eine Zeitung einen Fotografen anstellt / beauftragt für sie Fotos zu schießen. Es ist vollkommen unerheblich ob das Motiv von öffentlichem Interesse ist oder das eigene Pickelgesicht darauf prangt. Es ist auch egal ob es mehr oder weniger Massenabfertigung ist (ist es bei Bewerbungsfotos ohnehin nicht, es sei denn ihr geht zu einem schlechten Fotografen, ein guter stellt das Licht optimal ein, rückt euch in Pose, wählt zusammen mit euch das beste Ergebnis aus, bearbeitet es ggf. nach etc. das ist höchst individuell).

ShadowXX
2007-09-13, 00:59:52
Falls du auf das Beispiel der Torte von letzter Seite anspielst: Niemand schreibt dir vor, was du mit dem Foto machen darfst, im Sinne von: du darfst es an eine Firma schicken, du darfst es deinen Freunden zeigen, du darfst es abheften, du darfst es wegwerfen, du darfst dir damit den Hintern abwischen.

Ein PC-Spiel / Audio-CD darf man wohl auch zum eigenen Gebrauch kopieren und sonstiges damit anstellen, aber auch wenn man sie physikalisch erworben hat erhält man kein Recht zur Vervielfältigung oder dem Anbieten übers Internet.

Tut mir ja leid dass ihr die Rechtsprechung nicht versteht / nachvollziehen könnt. Aber es bleiben nunmal Tatsachen und vor Gericht würde auch jeder Fotograf Recht bekommen.

Im Prinzip ist es nichts anderes als wenn eine Zeitung einen Fotografen anstellt / beauftragt für sie Fotos zu schießen. Es ist vollkommen unerheblich ob das Motiv von öffentlichem Interesse ist oder das eigene Pickelgesicht darauf prangt. Es ist auch egal ob es mehr oder weniger Massenabfertigung ist (ist es bei Bewerbungsfotos ohnehin nicht, es sei denn ihr geht zu einem schlechten Fotografen, ein guter stellt das Licht optimal ein, rückt euch in Pose, wählt zusammen mit euch das beste Ergebnis aus, bearbeitet es ggf. nach etc. das ist höchst individuell).
Halt Halt.

Wir reden hier im Prinzip von 2 verschiedenen Sachen. Wenn ein Fotograf aus eigenen willen ein Foto schiesst (z.B. ein tollen Foto einer Landschaft), gehören Ihm natürlich die Rechte, selbst wenn jemand das Bild kauft (ausser diese Jemand kauft die Rechte gleich mit).

Aber in unserem Fall schiesst der Fotograf die Bilder nur aus einem einzigen Grund: Ich habe Ihn dazu Beauftragt. Er handelt auf meinen willen und nichts anderes. Das es das Licht gut einstellt und sagt das ich so und so sitzen soll ist sein Job. Nicht mehr und nicht weniger. Er ist nicht besseres als der Versicherungskaufmann der gerade eine Police im Computer eingibt.
Ich kann ihn sogar ignorieren und sagen: Ich sitze trotzdem lieber so und so.
Im Prinzip ist aber auch völlig egal, wie individuell das Foto ist.....die SW die ich schreibe ist auch höchst individuell. Das ist kein ausschlaggebendes Argument.

Davon abgesehen gehen bei Fotografen die fest bei einem Verlag eingestellt sind, die Rechte immer sofort über an den Verlag (seinen Auftraggeber). Nur bei Freiberuflern sieht das anders aus (obwohl auch dort meistens das Bild gleich mit Recht zusammen gekauft wird).

Ich würde sogar bezweifeln, das diese AGB-Klausel vor einem ordentlichen Gericht überhaupt bestand hätte, da ich dieser durchaus als "überraschend" bezeichnen würde.....wäre mal was für den Verbraucherschutz.....

GBL
2007-09-13, 01:07:45
Das Urheberrecht liegt beim Urheber, das ist und bleibt der Ersteller der Fotografie, der Fotograf. Du erwirbst Abzüge an denen du beschränkte Verwertungsrechte besitzt. Das ist Fakt, auch wenn es dir nicht gefällt. Kannst ja dagegen klagen.

Daredevil
2007-09-13, 01:11:34
Das ist doch echt lächerlich.
Das ist eine Dienstleistung.
Ich gebe ihm Geld damit er von mir Fotos macht und diese auch mir gibt, kann ihn doch ein scheißdreck angehen ob die dann auf irgendeiner Homepage liegen weil es diese Fotos ohne mich, dem Käufer eh nie gegeben hätten.

Soll das also heißen das der Fotograf die Nacktpics, die deine Freundin dir zum einjährigen schenkt auch im Internet verticken kann?
Also bitte... zu SO einem Laden würde ich nicht hingehen...

GBL
2007-09-13, 01:13:10
Auch du hast das Urheberrecht nicht verstanden.

RMC
2007-09-13, 01:15:00
Wenn ich etwas im Auftrag programmiere, dann trete ich immer die Rechte daran ab.


Nein tust du nicht. Nur wenn du Dienstnehmer bist (Dienstnehmerregelung) trittst du die Rechte der Software, die du erstellst, an den Arbeitgeber ab.


Wenn du also als freier Programmierer auf Honorarbasis etwas für eine Firma programmierst, hast du selbst immernoch die Rechte. Die Firma kann dann somit eine Lizenz für die Nutzung des Programms erwerben. Meistens sind dann Kopien etc. verboten. Je nach dem wie du den Vertrag auslegst, kannst du das natürlich ändern.



Die Regelung für Fotos ist hier scheinbar gleich, aber ich find sie in dem Fall einfach idiotisch. Weil wenn man selbst Gegenstand des Inhalts ist...wieso soll es dann überhaupt möglich sein dass dich der Fotograph klagt? Imho logisch eine totaler Schwachsinn.

GBL
2007-09-13, 01:20:14
Ob ihr das für Schwachsinn haltet ist irrelevant. Es ist freilich ziemlich egal was auf einem Foto zu sehen ist.

http://www.irights.info/index.php?id=350
Wann und wie sind eigene Fotos geschützt?

Es ist oft schwierig zu beurteilen, wann ein Foto vom Urheberrecht geschützt ist, denn dazu muss die so genannte Schöpfungshöhe beurteilt werden – ein durchaus schwer einzuschätzendes Kriterium.

Zusätzlich zum Urheberrecht gibt es aber das Lichtbildschutzrecht (§ 72 UrhG), das garantiert, dass auch Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, die die Schöpfungshöhe nicht erreichen, unter ein Schutzrecht fallen. Damit ist beinahe jede Fotografie geschützt, ob sie „künstlerisch wertvoll“ ist oder nicht: das Familienfoto ebenso wie die Porträtaufnahme Helmut Newtons.

Urheber des Fotos ist sein Schöpfer, also der Fotograf. Das hört sich selbstverständlich an, muss aber geregelt sein. Denn dadurch ist klar, dass zum Beispiel nicht der Auftraggeber der Urheber sein kann. Dem Auftraggeber steht daher nicht das Urheberrecht zu, sondern – im Normalfall – nur die Nutzungsrechte an einem Foto. Denn die kann der Fotograf abtreten, das Urheberrecht selbst nicht.

Für angestellte Fotografen gilt ähnliches. Auch sie sind Urheber ihrer Fotos. Allerdings stehen die Nutzungsrechte in der Regel exklusiv dem Arbeitgeber zu. Dies gilt jedenfalls, wenn die Bilder vom Fotografen im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Pflichten hergestellt werden.


Was regelt das Urheberpersönlichkeitsrecht?

Was hat der Fotograf in diesem Fall davon, dass er der Urheber ist? Immerhin verfügt der Urheber immer noch über das so genannte Urheberpersönlichkeitsrecht, das ihm einerseits das Recht garantiert, namentlich als Fotograf genannt zu werden. Das gleiche gilt für freie Fotografen, die die Nutzungsrechte für ihre Bilder an den Auftraggeber abgetreten haben.

Wenn der Name des Fotografen auf oder unter Bildern nicht genannt wird, kann es dafür also zwei Gründe geben: Erstens könnte der Fotograf darauf verzichtet haben. In der Werbung etwa ist das oft der Fall. Das kann entweder vereinbart werden oder als branchenüblich angesehen werden. Oder zweitens: es ist ein Verstoß gegen das Urheberpersönlichkeitsrecht.

Weiterhin gibt das Urheberpersönlichkeitsrecht dem Urheber das Recht, zu verbieten, dass sein Foto entstellt oder anders beeinträchtigt wird, wenn dadurch seine „berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen“ gefährdet würden. Das kann unter anderem dadurch passieren, dass ein Bild in einem Zusammenhang auftaucht, den der Fotograf nicht gewollt und nicht genehmigt hat.

In der Zeitschrift Photographie.de berichtet ein Rechtsanwalt beispielhaft aus seiner Praxis von einem Fall, bei dem eine anspruchsvolle Aktfotografie als Plakat für eine Diskothek verwendet wurde, die mit Freibier warb und sich ausgerechnet „inside“ nannte. Der Fotograf habe darin seine Interessen als bekannter und seriöser Aktfotograf gefährdet gesehen.

RMC
2007-09-13, 01:40:07
Na wie schön dass du gleich den Extremfall rauskramst und so schön auf das Beispiel "Bewerbungsfoto auf der eigenen HP" eingehst. :rolleyes:

ShadowXX
2007-09-13, 02:00:46
Nein tust du nicht. Nur wenn du Dienstnehmer bist (Dienstnehmerregelung) trittst du die Rechte der Software, die du erstellst, an den Arbeitgeber ab.

Hab ich irgendwo was anderes gesagt?

Wenn du also als freier Programmierer auf Honorarbasis etwas für eine Firma programmierst, hast du selbst immernoch die Rechte. Die Firma kann dann somit eine Lizenz für die Nutzung des Programms erwerben. Meistens sind dann Kopien etc. verboten. Je nach dem wie du den Vertrag auslegst, kannst du das natürlich ändern.

Nicht wenn du es in Ihrem Auftrag individuell programmierst. Ich habe dahingehend noch keine Abweichung gesehen und der Gesetzgeber übrigens auch nicht. Das ist der Standard (alles andere wäre auch Harakiri für Firmen)

Natürlich kannst du versuchen andere Verträge auszuhandeln.

Die Regelung für Fotos ist hier scheinbar gleich, aber ich find sie in dem Fall einfach idiotisch. Weil wenn man selbst Gegenstand des Inhalts ist...wieso soll es dann überhaupt möglich sein dass dich der Fotograph klagt? Imho logisch eine totaler Schwachsinn.
dito



Urheber des Fotos ist sein Schöpfer, also der Fotograf. Das hört sich selbstverständlich an, muss aber geregelt sein. Denn dadurch ist klar, dass zum Beispiel nicht der Auftraggeber der Urheber sein kann. Dem Auftraggeber steht daher nicht das Urheberrecht zu, sondern – im Normalfall – nur die Nutzungsrechte an einem Foto. Denn die kann der Fotograf abtreten, das Urheberrecht selbst nicht.

Das ist im Prinzip vom Gesetz viel zu kurz Gedacht. Natürlich bin ich der Urheber, den ich, und nicht der Fotograf, bin der Urheber das überhaupt das Foto von mir gemacht wird. Meine Entscheidung steht doch dem völlig normalen Arbeitsgang des Fotografen vor....ich bin der Urheber, der Fotograf nur ausführender Assistent.

Für angestellte Fotografen gilt ähnliches. Auch sie sind Urheber ihrer Fotos. Allerdings stehen die Nutzungsrechte in der Regel exklusiv dem Arbeitgeber zu. Dies gilt jedenfalls, wenn die Bilder vom Fotografen im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Pflichten hergestellt werden.

Im Prinzip ist der Fotograf in diesem Moment mein Angestellter....ich bezahle ihn schließlich.


Davon ab gesehen, meine ich das das Recht am eigenen Bild in diesem Fall schwerer wiegt als das "vom Gesetz gegebene" Urheberrecht des Fotografen.

GBL
2007-09-13, 08:23:02
Nein, du bist nicht der Urheber, auch wenn du dich so fühlen magst. Es ist gesetzlich klar definiert wer dies ist.

Der Fotograf ist auch nicht dein Angestellter, sondern der des Fotostudios oder eben selbstständig. Du gibst ihm nur den Auftrag und er führt eine Leistung aus. Wenn ich bei McDonalds esse gehört mir auch nicht der Laden für 5 Minuten nur weil 5 Mitarbeiter für mich beschäftigt sind, Pommes zu frittieren, Coke zu zapfen, Burger zu belegen und mich zu bedienen.

Das Recht am eigenen Bild spielt bei dem vorliegenden Fall überhaupt keine Rolle, denn es handelt sich nach Ansicht des Gerichts um eine Urheberrechtsverletzung. Auf dem Bild könnte alles mögliche sein. Natürlich ist das sehr eng ausgelegt und merkwürdig, da das Bild ja zum Zwecke der Bewerbung heraufgeladen wurde, aber das haben Gerichte zu entscheiden.

RMC
2007-09-13, 13:26:56
Nicht wenn du es in Ihrem Auftrag individuell programmierst. Ich habe dahingehend noch keine Abweichung gesehen und der Gesetzgeber übrigens auch nicht. Das ist der Standard (alles andere wäre auch Harakiri für Firmen)

Natürlich kannst du versuchen andere Verträge auszuhandeln.


Naja, kommt drauf an _wie_ individuell. Programme können ja im Kern sehr allgemein sein und mit wenigen Handgriffen auch für andere Firmen nutzbar gemacht werden. Da möchte ich als Urheber das nicht abtreten müssen, ist doch klar.


Edit:

Und bei Fotos: Wenn ich ein Landschaftsbild mache oder sonstiges...ist das auch allgemein und kann es ja öfter verkaufen wenn es besonders gut ist. Aber bei Portraits? Das ist ja auch sehr "individuell" und was kann er da noch verändern? Einmal geschossen nutzt es ihm eh nichts mehr, außer vielleicht für sein Portfolio als Fotograf. Aber da sollte er lieber MICH fragen ob ich möchte dass er mich dann rumzeigt um seine qualitiative Arbeit zu demonstrieren. Auch wenn er Urheber ist, es geht ja hierbei um den Inhalt.

darph
2007-09-13, 13:29:35
Ein Bewerbungsfoto zu schießen ist keine Kunst, sondern Massenabfertigung.....wenn der Fotograf wenigstens irgendein Starfotograf wäre, könnte ich es zumindest noch im Ansatz nachvollziehen, aber sonst.....
Ja und?

Es ist ein Lichtbildwerk und bei sowas greift nichtmal mangelnde Schöpfungshöhe, welche bei gut gemachter Lichtführung sowieso nicht angebracht wäre.

Pinoccio
2007-09-13, 13:34:39
Alt ... (http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/07/17/passbilder-im-netz-die-nachste-abmahnwelle/) ;-)
Ahjo, heißt also auf Deutsch, das ich dem Fotografen, der mich knippst, 'nen Zettel geben muss, in dem er zustimmt, auf jegliche Urheberrechte an MEINEM BILD zu verzichten...In Deutschlöand kann man seine Urheberrechte nicht abtreten.Davon ab gesehen, meine ich das das Recht am eigenen Bild in diesem Fall schwerer wiegt als das "vom Gesetz gegebene" Urheberrecht des Fotografen.Das Recht am eigenen Bild schützt dich gegen ungewollte Veröffentlichung, aber es berechtigt nicht zur Veröffentlichung.

mfg

darph
2007-09-13, 13:43:31
Das Einstellen des Fotos in eine Internetseite stellt - was keiner Begründung bedarf – eine den §§ 16 Abs.1 und 17 Abs.1 UrhG unterfallende Vervielfältigung und Verbreitung des gem. § 72 UrhG urheberrechtlich geschützten Lichtbildes des Klägers dar. Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte gegen den dem Grunde nach hieraus resultierenden Schadensersatzanspruch auf die Ausnahmevorschrift des § 60 UrhG. Dabei lässt der Senat die Frage offen, ob die AGB, die einen Ausschluss des § 60 UrhG vorsehen, entgegen der Auffassung des Landgerichts wirksam Vertragsbestandteil geworden sind. Die Voraussetzungen des § 60 UrhG liegen nämlich nicht vor. Die Vorschrift räumt dem Besteller eines Bildnisses oder dem Abgebildeten das Recht der Vervielfältigung und unentgeltlichen Verbreitung ein. Dabei ist unter einem Bildnis eine bildliche Personendarstellung zu verstehen (vgl. Schricker-Vogel, UrhG, 2.Aufl., § 60 Rz 13; Dreier/Schulze, UrhG § 60 Rz 4; Möhring/Nicolini/Gass, UrhG, 2. Aufl., § 60 Rz 16). Die Bestimmung dient dem aus der persönlichen Verbundenheit herrührenden Interesse des Bestellers und - soweit er mit diesem nicht identisch ist – auch des Abgebildeten, die bildliche Darstellung einer oder mehrerer Personen, die auf seine Bestellung entstanden ist und/oder ihn selbst zeigt, auch selbst vervielfältigen und unentgeltlich an einzelne Dritte weitergeben zu können. Demgegenüber erfasst sie die öffentliche Wiedergabe des Bildes, an der ein derartiges schützenswertes und gegenüber den Nutzungsrechten des Urhebers vorrangiges Erinnerungsinteresse nicht besteht, nicht (vgl. Schricker-Vogel, a.a.O., Rz 9). Zu der beanstandeten Verbreitung des Bildes durch öffentliche Wiedergabe im Internet war die Beklagte daher nicht berechtigt.
http://www.netlaw.de/urteile/olgk_13.htm


Ja, alt. ;(

up¦²
2007-09-13, 14:01:36
Es kommt noch soweit, daß ein Friseur verlangt, den von ihm gemachten Haarschnitt nicht zu ändern oder sich anders zu kämmen... :biggrin:
... oder Bäcker sich beschweren, wenn man gekauftes Brot mit anderen teilt usw. usf.
Irgendwie stimmt da doch das Gesetz nicht mehr!

darph
2007-09-13, 14:03:14
Es kommt noch soweit, daß ein Friseur verlangt, den von ihm gemachten Haarschnitt nicht zu ändern oder sich anders zu kämmen... :biggrin:
... oder Bäcker sich beschweren, wenn man gekauftes Brot mit anderen teilt usw. usf.
Irgendwie stimmt da doch das Gesetz nicht mehr!
Das Gesetz stimmt schon. Nur sind die Vergleiche, die hier herangezogen werden, Welten von dem eigentlichen Thema entfernt.

nggalai
2007-09-13, 14:22:12
Ahjo, heißt also auf Deutsch, das ich dem Fotografen, der mich knippst, 'nen Zettel geben muss, in dem er zustimmt, auf jegliche Urheberrechte an MEINEM BILD zu verzichten...

Dümmer gehts nimmer....
Nein. Er muß dir lediglich die benötigten Nutzungsrechte geben. Und in den meisten Fällen beinhaltet das eben nicht die Veröffentlichung im Internet.

Ist auch nicht anders als z. B. im Logo-Design beim Grafiker: Der Photograph ist und bleibt der Urheber, und gibt den Auftraggeber lediglich ein mehr oder weniger eingeschränktes Nutzungsrecht. Im Falle des Logos z. B. „keine internationale Verwertung“ oder eine Liste der erlaubten Verwertungsmöglichkeiten (Internet, Druck etc.).

Das muß man halt mit dem Urheber klären, bevor man sein Werk ins Internet hängt. Nur, weil man selbst auf dem Photo ist, hat man noch lange nicht uneingeschränktes Nutzungsrecht an der Arbeit des Photographen. Das muß (vertraglich) geklärt sein.

Cheers,
-Sascha

LovesuckZ
2007-09-13, 14:40:50
Das Gesetz stimmt schon. Nur sind die Vergleiche, die hier herangezogen werden, Welten von dem eigentlichen Thema entfernt.

Wieso?
Wieso sollte ein Bauunternehmer nicht der Eigentümer an dem im Auftrag des Kunden gebautem Haus sein?`
Wieso sollte mir ein Bäcker nicht vorschreiben dürfen, wie, wann und wo ich den Kuchen essen darf?
Wieso sollte ein Photograf der Eigentümer an einem von mir in auftraggegebenden Bildes sein?

Mr.Fency Pants
2007-09-13, 14:43:54
Also einige kommen hier mit abstrusen Beispielen wie z.B. das mit Bäcker, der mir vorschreibt, wo ich seine Torte zu essen habe. *kopfschüttel*

Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, ich habe das Gefühl einige sind nicht in der Lage den Sachverhalt überhaupt zu verstehen, um den es hier geht. Bitte mal das Urheberrecht genauer angucken.

Ich persönlich finde die Reaktion des Fotografen auch reichlich übertrieben, was aber nix an der rechtlichen Lage ändert. Da kann man drüber diskutieren, aber doch bitte nicht, wenn man offensichtlich gar nicht verstanden hat worum es geht *nochmalkopfschüttel*.

GBL
2007-09-13, 14:45:11
Full Ack.

nggalai
2007-09-13, 14:46:32
Wieso?
1) Wieso sollte ein Bauunternehmer nicht der Eigentümer an dem im Auftrag des Kunden gebautem Haus sein?`
2) Wieso sollte mir ein Bäcker nicht vorschreiben dürfen, wie, wann und wo ich den Kuchen essen darf?
3) Wieso sollte ein Photograf der Eigentümer an einem von mir in auftraggegebenden Bildes sein?
1) Der Bauunternehmer ist kein Urheber. Aber: Die Pläne, Modelle, Zeichnungen etc. zum Haus gehören weiterhin dem Architekten. Für diese Dinge ist er Urheber.

2) Auch der Bäcker ist kein Urheber. Er ist Bäcker. ;) Du kaufst eine Ware, nicht ein urheberrechtlich geschütztes Bild vom Bäcker.

3) Urheberrecht. DU bist Eigentümer der Abzüge, gegebenenfalls der CD-ROM oder der Negative. Aber die Nutzung des urheberrechtlich geschützten Bildes kann nur vom Urheber eingeschränkt / gewährt werden.

Cheers,
-Sascha

LovesuckZ
2007-09-13, 14:50:00
Also einige kommen hier mit abstrusen Beispielen wie z.B. das mit Bäcker, der mir vorschreibt, wo ich seine Torte zu essen habe.
*kopfschüttel*
Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, ich habe das Gefühl einige sind nicht in der Lage den Sachverhalt überhaupt zu verstehenen, um den es hier geht. Bitte mal das Urheberrecht genauer angucken.

Dir steht natürlich das Recht zu diese Beispiele argumentiv zu kritisieren.

Da kann man drüber diskutieren, aber doch bitte nicht, wenn man offensichtlich gar nicht verstanden hat worum es geht *nochmalkopfschüttel*.

Es handelt sich um die Veröffentlichung von in auftraggegebenden Bewerbungsfotos, die vom Auftraggeber auf seine eigene Seite veröffentlicht wurde. Das Gleichwohl bedeute, dass ich meine Bewerbungsfotos auch nicht verkaufen dürfte. Schlussendlich wäre ich nur noch besitzer und nicht mehr Eigentümer der Fotos. Ist das nicht pervers?

LovesuckZ
2007-09-13, 14:56:48
1) Der Bauunternehmer ist kein Urheber. Aber: Die Pläne, Modelle, Zeichnungen etc. zum Haus gehören weiterhin dem Architekten. Für diese Dinge ist er Urheber.

Genauso wie beim Fotografen das Foto-Equiment, der Stuhl und die weiße Wand. Aber ein Bauunternehmer kann mir jedoch nicht verbieten, meine Wohnung zu vermieten, zu verkaufen oder kostenlos Menschen wohnen zulassen.
Wieso darf mir also ein Fotograf verbieten, mein Foto nicht auf meine Seite stellen zu dürfen?


2) Auch der Bäcker ist kein Urheber. Er ist Bäcker. ;) Du kaufst eine Ware, nicht ein urheberrechtlich geschütztes Bild vom Bäcker.

Ich kaufe seine selbstgefertigte Torte (Foto). Wieso unterscheidet sich ein Bäcker von einem Fotografen?


3) Urheberrecht. DU bist Eigentümer der Abzüge, gegebenenfalls der CD-ROM oder der Negative. Aber die Nutzung des urheberrechtlich geschützten Bildes kann nur vom Urheber eingeschränkt / gewährt werden.


Wenn ich Eigentümer der Abzüge bin, dann kann ich die Abzüge auch in dem Maßen veröffentlichen.

Mr.Fency Pants
2007-09-13, 15:00:00
Dir steht natürlich das Recht zu diese Beispiele argumentiv zu kritisieren.

Es handelt sich um die Veröffentlichung von in auftraggegebenden Bewerbungsfotos, die vom Auftraggeber auf seine eigene Seite veröffentlicht wurde. Das Gleichwohl bedeute, dass ich meine Bewerbungsfotos auch nicht verkaufen dürfte. Schlussendlich wäre ich nur noch besitzer und nicht mehr Eigentümer der Fotos. Ist das nicht pervers?

Das Argument mit der Torte haut deswegen nicht hin, weil sich von der Torte nicht so einfach eine Kopie herstellen lässt. Um diese "nachzubauen" reicht nicht wie bei einem Foto ein einfacher Klick. Eine Torte könnte man außerdem zwar auch als eine künstlersiche Schöpfung betrachten, trotzdem ist dort die Klärung nicht so einfach wie bei einem Foto.

Das Internet ist noch ein relativ junges Medium, dewegen lassen sich auch hier nicht einfach Vergleiche aus dem RL anbringen, wie du es tust. Da werden sich viele Dinge erst noch im Laufe der Zeit klären und da bringen solche Vergleiche nunmal keinen weiter.

GBL
2007-09-13, 15:06:42
@ Lovesucks: Du bist entweder simpel gestrickt oder willst es nicht verstehen.

Klingone mit Klampfe
2007-09-13, 15:07:46
Erschreckend, wie weit die Raubkopierer-Mentalität einigen schon zu Kopf gestiegen ist - da werden die wildesten Vergleiche gezogen, um sich sein eigenes kaputtes Rechtsempfinden schönzureden. Kein Wunder, dass die Fotografen da langsam in die Gegenoffensive gehen …

Mr.Fency Pants
2007-09-13, 15:27:35
@ Lovesucks: Du bist entweder simpel gestrickt oder willst es nicht verstehen.

Ich tippe eher auf entweder simpel gestrickt oder hat es verstanden, will aber nicht zugeben, dass er falsch liegt.

doublehead
2007-09-13, 15:33:14
Und wenn ich jetzt ein Foto von einer von mir in Auftrag gegebenen Torte ins Netz stelle, kann mich der Bäcker dann verklagen ?

EvilOlive
2007-09-13, 15:43:30
In dem Zusammenhang:

http://www.heise.de/ct/07/14/080/

nggalai
2007-09-13, 15:46:08
Ich glaube, ich halte mich hier aus der Diskussion raus, und verweise einfach auf die vielen, vielen, vielen, vielen Seiten, die z. B. google zum Thema „Urheberrecht“ und „Nutzungsrecht“*ausspuckt.

Oder, fast noch besser, lege Euch nahe, Euch mal mit einem Photographen, Grafiker, Künstler zusammenzusetzen und ihn auszufragen. ;)

Cheers,
-Sascha

dogmeat
2007-09-13, 15:46:49
Und wenn ich jetzt ein Foto von einer von mir in Auftrag gegebenen Torte ins Netz stelle, kann mich der Bäcker dann verklagen ?
Nicht der Bäcker, aber warscheinlich der Fotograf, der das Foto gemacht für den Bäcker.

Stormtrooper
2007-09-13, 15:58:20
Aber da sollte er lieber MICH fragen ob ich möchte dass er mich dann rumzeigt um seine qualitiative Arbeit zu demonstrieren. Auch wenn er Urheber ist, es geht ja hierbei um den Inhalt.


Tja ... dann schau mal in die AGBs .. gibt einige Fotostudios dort gibst du automatisch das Einverständnis das die genau das mit deinen Bildern machen dürfen.

doublehead
2007-09-13, 16:23:19
Nicht der Bäcker, aber warscheinlich der Fotograf, der das Foto gemacht für den Bäcker.
Nein, es geht um ein von mir gemachtes Foto. Ich wollte auf den Vergeich der Auftragsarbeit "Passfoto" zur Auftragsarbeit "Torte" hinaus. Ich sehe da keinen qualitativen Unterschied. Das verzieren einer Torte hat imho sogar noch mehr künstlerisches als ein simples Passfoto. Das ist in meinen Augen nur simples Handwerk, aber nichts was einen Urherberrechtsschutz rechtfertigen würde.
Bei Portraitfotos sehe ich das ja noch eher ein, aber doch nicht bei einem Passfoto. Wegen der neuen biometrischen Pässe sind einem da in der Gestaltung sowieso extrem enge Grenzen gesetzt, da man nicht einmal mehr lächeln darf. Passfotos sind Massenware, nichts schützenswertes.

LovesuckZ
2007-09-13, 16:58:31
Das Argument mit der Torte haut deswegen nicht hin, weil sich von der Torte nicht so einfach eine Kopie herstellen lässt. Um diese "nachzubauen" reicht nicht wie bei einem Foto ein einfacher Klick. Eine Torte könnte man außerdem zwar auch als eine künstlersiche Schöpfung betrachten, trotzdem ist dort die Klärung nicht so einfach wie bei einem Foto.

Verstehe ich nicht. Wieso ist eine Torte nicht eine gleiche "künstlerische Schöpfung" wie ein Bewerbungsfoto?
Und wenn ich ein Foto des Bewerbungsfotos mache und dieses Onlinestelle, bei wem liegen dann die Rechte? Nach der gesetzlichen Meinung wohl bei mir. Dann müssten auch eingescannte Bilder mein Eigentum sein, da ich sie ja "abfotografiere".


Das Internet ist noch ein relativ junges Medium, dewegen lassen sich auch hier nicht einfach Vergleiche aus dem RL anbringen, wie du es tust. Da werden sich viele Dinge erst noch im Laufe der Zeit klären und da bringen solche Vergleiche nunmal keinen weiter.

Es geht doch nicht um das Internet. Mit der Gesetzgebung könntest du keine in auftraggegebenden Fotos von dir mehr veröffentlichen. Ein Passfoto in der Dorfzeitschrift? Klage. Ein T-Shirt mit dem Foto? Klage. Nein, das kann und darf nicht richtig sein.


Erschreckend, wie weit die Raubkopierer-Mentalität einigen schon zu Kopf gestiegen ist - da werden die wildesten Vergleiche gezogen, um sich sein eigenes kaputtes Rechtsempfinden schönzureden. Kein Wunder, dass die Fotografen da langsam in die Gegenoffensive gehen …

Äh, seit wann ist es eine Raubkopie, wenn man ein in auftraggegebenes Produkt als sein Eigentum ansieht?

Mr.Fency Pants
2007-09-13, 17:10:17
Verstehe ich nicht. Wieso ist eine Torte nicht eine gleiche "künstlerische Schöpfung" wie ein Bewerbungsfoto?
Und wenn ich ein Foto des Bewerbungsfotos mache und dieses Onlinestelle, bei wem liegen dann die Rechte? Nach der gesetzlichen Meinung wohl bei mir. Dann müssten auch eingescannte Bilder mein Eigentum sein, da ich sie ja "abfotografiere".

Es geht doch nicht um das Internet. Mit der Gesetzgebung könntest du keine in auftraggegebenden Fotos von dir mehr veröffentlichen. Ein Passfoto in der Dorfzeitschrift? Klage. Ein T-Shirt mit dem Foto? Klage. Nein, das kann und darf nicht richtig sein.

Äh, seit wann ist es eine Raubkopie, wenn man ein in auftraggegebenes Produkt als sein Eigentum ansieht?

Manchmal bekomme ich den Eindruck, dass du dich mit Absicht dumm stellst.
Es geht zum großen Teil darum, dass du das Foto einfach so kopieren kannst und das erstellte Produkt ohne Qualitätsverlust hast. Versuch das mal bei der Torte, da ist noch mehr dran als bei dem Foto.

Also im Eingangsfoto lese ich nur etwas von Internetfotos:

"http://www.wdr.de/themen/kurzmeldungen/2007/09/11/urheberrecht_von_fotografen_gestaerkt.jhtml?ofs=5
Bewerbungsfotos auf Homepage können Urheberrecht verletzen

Wer sein von einem Profi-Fotografen gemachtes Bewerbungsfoto ohne dessen Einverständnis auf seiner Homepage im Internet veröffentlicht, verletzt das Urheberrecht des Fotografen. Das hat das Landgericht Köln in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden.

Demnach muss ein Kunde jetzt eine Veröffentlichung der Bilder rückgängig machen, eine weitere Veröffentlichung wurde ihm untersagt. Auf Unterlassung geklagt hatte die Betreiberin eines Fotostudios."

Lies dir mal bitte die letzten paar Posts aufmerksam durch, da wirst du schon merken, um was es hier geht.

Stormtrooper
2007-09-13, 17:28:48
Gott sei dank hat dieses bescheuerte Urteil hier in Bayern keinerlei Bedeutung!!!
Zusätzlich hoffe ich das diese Person das in der Stadt/Dorf rumerzählt und dieser möchtegern Fotograf pleite geht.

RMC
2007-09-13, 18:06:30
Tja ... dann schau mal in die AGBs .. gibt einige Fotostudios dort gibst du automatisch das Einverständnis das die genau das mit deinen Bildern machen dürfen.

Ja schon. Der Urheber hat ja auch das Vewertungs- und Verbreitungsrecht seiner Werke. Prinzipiell könnte er also die auch einfach so verbreiten. Aber dann gibts ja den Bildnisschutz (§78 UrhG) der besagt, dass Bildnisse von Personen weder öffentlich ausgestellt noch öffentlich zugänglich gemacht/verbreitet werden dürfen, wenn dadurch die Interessen verletzt würden.

So gesehen gilt das auch, wenn er einfach das Foto ausstellt oder etwa nicht? Dein Einverständnis ist vielleicht anfangs implizit dabei, muss man sich ev. selbst melden.

DaveL
2007-09-13, 19:19:05
Soll das heissen, dass es bei Lichtbildern keinerei Mögichkeit für den zahlenden Auftraggeber gibt, alle möglichen Nutzungs- und Verwertungsmöglichkeiten zu erhalten? Und das, weil eine andere Person, im Extremfall, nur einen Knopf betätigt hat?

Meiner Meinung nach geht das im privaten bzw. nicht-kommerziellen Bereich viel zu weit. Geschäftlich mag das ja noch angehen, da dort ohne Verträge und Anwälte eh wenig läuft, aber sonst geht das Gerichturtei voll gegen mein Rechtsempfinden...

GBL
2007-09-13, 19:41:34
Natürlich geht das, muss nur vertraglich festgehalten werden.