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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Trunkenheit im Straßenverkehr


BodyLove
2007-09-12, 23:35:11
Hi,

ich habe das erste mal alkoholisiert mein Auto gesteuert und dabei prompt bei einer Straßenkontrolle mein führerschein verloren. Pusten zeigte, 0,51g, Blutabnahme zeigte, dass ich 1,04 Promille inne hatte.

Das Problem ist, dass die Polizei zu mir sagte, dass sofern ich unter 1,1Promille bin, keine Strafanzeige gegen mich laufen wird. Jetzt ist es so, dass ein Ermittlungsverfahren gegen mich läuft. Aufgrund von §316 wurde mein Führerschein mir entzogen. Das Problem ist, dass ich hierbei nicht die Grenzwerte erlesen kann.

Hat jemand Erfahrungen damit? Was kommt jetzt? Ich schätze mal Idiotentest sicherlich. Wieviel Monate Führerschein weg? Und vor allem, warum jetzt doch ein Ermittlungsverfahren? Ich bin doch unter 1,1 Promille?!?

EureDudeheit
2007-09-12, 23:45:02
hattest du Ausfallerscheinungen? zwischen 0,3-1.09 ist die relative Fahruntüchtigkeit.

BodyLove
2007-09-12, 23:49:01
nein. Mir wurden alle Tests als Okay eingestuft. Reden, gehen, tasten, sich drehen, alles okay und i.O.. Ich habe auch kein Plan, warum das ganze jetzt auf mich kommt. Im Brief steht auch nichts, das ich "absolut Fahruntüchtig" sei, sondern nicht mehr fahrtüchtig sei.

Aus dem Grund wird angezweifelt, dass ich Verantwortungsbewusstsein und charakterliche Zuverlässigkeit besitze.

Alles im Konjunktiv und total nervig.

EureDudeheit
2007-09-12, 23:55:36
nein. Mir wurden alle Tests als Okay eingestuft. Reden, gehen, tasten, sich drehen, alles okay und i.O.. Ich habe auch kein Plan, warum das ganze jetzt auf mich kommt. Im Brief steht auch nichts, das ich "absolut Fahruntüchtig" sei, sondern nicht mehr fahrtüchtig sei.

Aus dem Grund wird angezweifelt, dass ich Verantwortungsbewusstsein und charakterliche Zuverlässigkeit besitze.

Alles im Konjunktiv und total nervig.


Hmm, also entweder abwarten aufs Verfahren oder dir einen Anwalt nehmen und Akteneinsicht fordern. Normalerweise erwartet dich halt nur etwas wenn du halt Ausfallerscheinungen hast, mit 1,04 bist du natürlich knapp an der Grenze, vielleicht war da wer einfach nur übereifrig, aber wenn im Polizeibericht steht, daß du alle Tests bestanden hast sollte dich eigentlich nichts erwarten.

BodyLove
2007-09-13, 00:07:12
2 Sachen stören mich im Brief. Zum einen der Entzug und §69. Zum anderen mein angebliches Schlangenliniefahren mit dem Auto. Ach, naja. Schlimmste erwarten, bestes hoffen. Besten Fall 250€ und 3Monate Fahrverbot. Schlimmsten Fall?

StefanV
2007-09-13, 00:10:40
MPU...

BodyLove
2007-09-13, 00:11:25
Im schlimmsten Fall also MPU? Und weitere kosten?

StefanV
2007-09-13, 00:12:15
Na, die Kosten sind nichtmal das Problem sondern die MPU an sich, die so ausgelegt ist, das du sie beim ersten mal NICHT schaffst.

BodyLove
2007-09-13, 00:13:32
Ja, aber die MPU kostet doch auch was, oder? Ich habe damit keine Ahnung. Ich will eigentlich am Samstag wegfliegen. Schöne Bescherung ist das. Daher will ich vorab schon einiges in Erfahrung bringen. Morgen muss ich zudem zum Anwalt.

KinGGoliAth
2007-09-13, 01:07:47
hier ist von 350-450 euro die rede:
http://strafzettel.de/index.html?/content/653.htm
-> specials -> mpu -> kosten der mpu


hättest du mal besser nicht gesoffen. :P

EcHo
2007-09-13, 03:17:49
Einen Kollegen hat das ein paar Tausender gekostet....

MPU -> durchgefallen -> nochmal MPU -> aufbauseminare (sehr teuer) -> bestanden.

Das Geld ist ja nicht das schlimmste, die zeit die da drauf geht. das ganze dauerte mehrere jahre.


aber die geschichte war wirklich sehr witzig (keine verletzten):
auf gerader straße das auto aufs dach gelegt. als es feuer gefangen hat, wollte er es mit den klamotten löschen, die sind aber mitabgefackelt. am ende stand er dann in unterhosen zwischen polizei und feuerwehr ;D

Stormtrooper
2007-09-13, 05:38:21
0,51g Alkohohl? herzlichen Glückwunsch... du hast so eben einen neuen Weltrekord aufgestellt.
Aber ich denke mal du meintest 0,51mg. :-)

Zu deinem eigentlichen Problem, unter 1,1 Promille ist es in der tat nur eine Owi und wird mit 4 Wochen Fahrverbot bestraft, da du aber wie du hier schreibst Schlangenlinien gefahren bist/sollst hast du ein dickes Problem, hier liegt dann die relative Fahruntüchtigkeit vor.
Wenn du in den letzten 10 Jahren keine Alkoholfahrt hattest droht dir keine MPU, aber such dir schon mal nen wenn du den Führerschein brauchst, denn den wirst du in den nächsten ca 8-10 Monaten wahrscheinlich nicht mehr sehen, zusätzlich wirst auch eine Geldstrafe von ca 20-40 Tagessätzen bekommen.

Stormtrooper
2007-09-13, 05:41:59
Hmm, also entweder abwarten aufs Verfahren oder dir einen Anwalt nehmen und Akteneinsicht fordern. Normalerweise erwartet dich halt nur etwas wenn du halt Ausfallerscheinungen hast, mit 1,04 bist du natürlich knapp an der Grenze, vielleicht war da wer einfach nur übereifrig, aber wenn im Polizeibericht steht, daß du alle Tests bestanden hast sollte dich eigentlich nichts erwarten.

Knapp an der Grenze? ja, aber knapp an der Obergrenze.
Bei Schlangenlinienfahren reichen dir ja schon 0,3 Promille das der Führerschein weg ist.
Und das er alle Tests bestanden hat ist auch nicht positiv, sondern negativ, denn das deutet auf Alkoholgewöhnung hin.

Hucke
2007-09-13, 07:32:49
Na, die Kosten sind nichtmal das Problem sondern die MPU an sich, die so ausgelegt ist, das du sie beim ersten mal NICHT schaffst.

Eigentlich ist die MPU so ausgelegt, dass man das Fehlverhalten und die Einstellung des Fahrers unter die Lupe nimmt. Mit Drogendelikten gehört dazu wohl auch Entziehung über längeren Zeitraum und ein passendes 'Tagebuch' mit einem behandelnden Arzt. So von wegen Blut- und Leberwerten.

Und wenn man Angst vor der MPU hat, dann kann man auch ein entsprechendes Training besuchen. Da arbeitet dann ein Verkehrspsychologe mit Dir an Deiner Einstellung zu Deinem Verstoß. Inklusive aller möglichen Fragen die in der MPU auf Dich zukommen können. Allerdings ist das kein Fragekatalog wie in der Führerscheinprüfung sondern eine psychologische Evaluierung.

HAL
2007-09-13, 07:55:20
Wie hier schon geschrieben: Straftat liegt bei Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien gehören da dazu) schon ab 0,3 Promille vor, die 1,1 Promille-Grenze ist hier also irrelevant.

Eine MPU ist als Ersttäter meines Wissens erst bei 1,6 Promille vorgeschrieben, vorher unwahrscheinlich.

Die MPU ist übrigens da um festzustellen, ob der Straftäter etwas gelernt und sein Verhaltensmuster/Trinkverhalten geändert hat. Das das schon nach ein paar Monaten ohne Besuche von Selbsthilfegruppen und Aufbauseminaren der Fall ist, glaubt einem (ich denke meisst zurecht) kein Psychologe. Vielen geht es nicht darum ihr Verhalten zu Überdenken, sondern nur den Führerschein wiederzukriegen.
Der Psychologe merkt das natürlich! Der will statt dessen, das man sich intensiv mit seinen Trinkgewohnheiten beschäftigt und sein Verhalten nachhaltig geändert hat. Im Prinzip muss man dem Psychologen beweisen, dass ein solcher Fall nicht mehr vorkommen kann (Vermeidungsstrategien usw).

PS: Erste Adresse für sowas: www.Verkehrsportal.de

BodyLove
2007-09-13, 10:54:27
Zuerst einmal habe ich keine Trinkgewohnheiten. Ich trinke nicht regelmäßig alkohol. Einmal in einem Monat. Auch zwischendurch ein Bier ist bei mir eher unwahrscheinlich.

Ich weiß jetzt, dass ich nicht weiß. Ich habe morgen bei einem Anwalt für Verkehrsrecht einen Termin. Mal sehen, was sie mir zu sagen hat.

Also soweit ich es verstehe, versucht die Staatsanwaltschaft mich zur MPU zu "drängen". Es wäre günstiger für mich einen Anwalt einzuschalten, damit er das Strafmaß herabsenkt. auf z.b. 250€ und 4 Punkte und 1Monat Fahrverbot.

Denn MPU, Strafe und 3Monate Fahrverbot sind imho teurer, als Anwalt + Ordnungswidrigkeit.;(

Das gute A
2007-09-13, 11:21:57
Zuerst einmal habe ich keine Trinkgewohnheiten. Ich trinke nicht regelmäßig alkohol. Einmal in einem Monat. Auch zwischendurch ein Bier ist bei mir eher unwahrscheinlich.

Ich weiß jetzt, dass ich nicht weiß. Ich habe morgen bei einem Anwalt für Verkehrsrecht einen Termin. Mal sehen, was sie mir zu sagen hat.

Also soweit ich es verstehe, versucht die Staatsanwaltschaft mich zur MPU zu "drängen". Es wäre günstiger für mich einen Anwalt einzuschalten, damit er das Strafmaß herabsenkt. auf z.b. 250€ und 4 Punkte und 1Monat Fahrverbot.

Denn MPU, Strafe und 3Monate Fahrverbot sind imho teurer, als Anwalt + Ordnungswidrigkeit.;(

Und das eine Mal Alk musstest Du trinken, als Du mit dem Auto noch danach fahren musstest? Daumen hoch!

Zum Thema: Einen Anwalt hinzuzuziehen wäre u. U. nicht verkehrt, natürlich musst Du dir nicht die MPU aufhalsen lassen. Diese wird normalerweiser erst fällig, wenn Du erstmalig mit 1,6 Promille oder mehr auffällig geworden bist.

Siehe hier, etwa ab der Mitte in der Tabelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/MPU

Dass Dein Verhalten dennoch reichlich dämlich war was das Fahren unter Alkeinfluss betrifft ist Dir ja sicher klar - aber gesagt werden muss es ;)

Grüße

Mumins
2007-09-13, 11:23:02
Wenn du vorher nicht auffällig warst, dann gibt es keine MPU bei dem Blutgehalt.

Shaft
2007-09-13, 11:36:39
Wenn du vorher nicht auffällig warst, dann gibt es keine MPU bei dem Blutgehalt.


Das denk ich auch, man muss schon öfters auffallen und mit Alkohol erwischt wurden sein, um eine MPU aufgebrummt zu bekommen.

@BodyLove

Du trinkst nur einmal in Monat, hättest du nicht auch einmal das Auto stehen lassen können? ;)

n00b
2007-09-13, 11:44:27
Wo steht das genau? Bisher fand ich nur dass eine MPU ab 1.6 Promille "vorgeschrieben" oder "die Regel" ist, was ja nicht heisst dass es auch darunter mal von einem übereifrigen Staatsapparat oder von einem Beschäftigten desselben, der es mal ganz besonders genau nimmt, angeordnet werden kann...

deadkey
2007-09-13, 12:09:11
Bei Alkohol- und Drogendelikten wird gerne mal in der Akte gekramt.
Die Sachbearbeiter der Führerscheinstelle haben dabei einen gewissen Ermessensspielraum.
Sollten noch keine Eintragungen vorliegen, ist eine MPU unwahrscheinlich, aber nicht auszuschließen.
Gibt der Polizeibericht Grund zur Annahme, man sei an Alkohol gewöhnt (mangels Ausfallerscheinungen) oder hat tateinheitlich noch andere OWis (Schlangenlinien) bzw Straftaten begangen, macht das keinen guten Eindruck auf den zuständigen Sachbearbeiter.
Die FS kann also, bei begründetem Verdacht eine MPU veranlassen. Bei Alkoholfahrten ab 1,6 Promille muss sie das tun.

Hier (http://www.verkehrslexikon.de/Module/MPUErmessen.htm) auch noch was zum Nachlesen.

Das gute A
2007-09-13, 12:11:35
Vielleicht ist das hilfreich - dort steht zwar auch nicht explizit, dass es erst ab 1,6 Promille eine MPU gibt, aber es lässt erkennen, dass es bei Deinen 1,1 Promiller sehr wahrscheinlich sowas nicht geben wird:



2. GRÜNDE ZUR ANORDNUNG EINER MPU

2.1 Alkohol

Seit 1.1.99 sind die Promillegrenzen, die zur Anordnung einer MPU führen, von 2,0 Promille auf 1,6 Promille herabgesetzt worden. Dies war unter anderem die Reaktion auf neuere wissenschaftliche Untersuchungen. Diese Untersuchungen belegen, daß der gesellschaftliche "Normaltrinker" in der Regel Promillegrenzen von nicht mehr als 1,1 Promille, höchstens jedoch 1,3 Promille erreicht. Bei höheren Promillewerten ist der "Normaltrinker" nicht mehr in der Lage, überhaupt ein Fahrzeug zu besteigen.
Das heißt, wenn Sie in einer Kontrolle mit einem Promillegehalt von über 1,6 auffällig geworden sind, können Sie nicht nur mit einer hohen Geldstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen, sondern die Behörde ist von Rechts wegen dazu verpflichtet, Sie zur Beibringung einer Begutachtung aufzufordern.

Dasselbe gilt, falls Sie mehrmals mit Alkohol auch unter 1,6 Promille im Straßenverkehr auffällig geworden sind.

Sie müssen ebenfalls mit einer Aufforderung zur Begutachtung rechnen, wenn Sie bereits ein hohes Punktekonto und dann eine Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund eines Alkoholdeliktes auch unter 1,6 Promille hatten.

BodyLove
2007-09-13, 12:22:30
Es war so, dass ich mit meinen Freunden gefeiert habe. Wir sind mit meinem Auto zum Club gefahren und wollten das Auto stehen lassen. Wie eigentlich sonst auch. Nur, dass später meine Freunde gingen und ich, mit einer Bildhübschen Frau übrig blieb. Wir wollten dann zu ihr. Sie hat kein Geld, ich habe kein Geld. Aja, nehmen wir das Auto. Ich weiß, selten dämlich und wird mir nie wieder passieren. Tadeln dürft ihr mich gerne. Man kann diese Dummheit nicht relativieren. Die Meinungen gehen ziemlich auseinander. Leider. Ich bin gespannt, was die Anwältin sagt.

Euch allen, vielen Dank.

deadkey
2007-09-13, 12:40:13
So schlimm ist das ja auch nicht. Es ist ja glücklicherweise niemandem etwas passiert und du wirst aus der Sache sicher lernen.
Ich wurde auch schon mit 0,94 angehalten und werde mich davor hüten, sowas nochmal zu machen (250€+Bearbeitungsgebühr und 1 Monat).
Auch wenns einfach ist zu sagen "Ich fahre nicht unter Alkoholeinfluss, da verantwortungslos", wird man als Vorbelasteter sicher noch viel bewusster mit dem Thema umgehen und auch keine Ausnahmen machen.


MPU sollte es nicht geben. Wenn sie allerdings angeordnet wird, hat man kaum eine Chance, dem mit rechtlichen Mitteln zu entgehen.
Du schreibst die ganze Zeit was von Staatsanwaltschaft...hast doch aber keine Straftat begangen und solltest eigentlich nur Post von der (Stadtverwaltung) Führerscheinstelle bekommen. Unter Umständen kann da auch ne Empfehlung für ne MPU drinstehen, was aber noch lange keine Anordnung ist;)

Christi
2007-09-13, 12:43:59
Ist es net so, dass wenn Du unter 0,5 gehabt hättest, dann weiterfahren hättest können?
Sehr ärgerlich- da ja nur ganz knapp über 0,5:(

Mein Beileid

Merke Dir aber eins, keine Alte dieser Welt ist sowas wert. Aber ich weiß, dass geile Weiber einen kopflos machen können.


MfG

BodyLove
2007-09-13, 12:46:00
Der Brief kommt vom Amtsgericht und drin steht, dass ein Ermittlungsverfahren gegen mich läuft. Unterschrieben ist es von einer Richterin. Ich habe ja gehofft, dass ein Brief von der Bußgeldstelle kommt. Ich wusste ja, dass ich unter 1,1Promille war. Deswegen wundert mich auch der Brief des Richters.;(

BodyLove
2007-09-13, 12:48:22
Ist es net so, dass wenn Du unter 0,5 gehabt hättest, dann weiterfahren hättest können?
Sehr ärgerlich- da ja nur ganz knapp über 0,5:(

Mein Beileid


Das weiß ich nicht. ich bezweifele aber, dass ich hätte weiterfahren dürfen. Zumindest wär mein Führerschein vielleicht nicht eingezogen. Das ist ein Metier, wo ich mich nicht auskenne.

Christi
2007-09-13, 12:56:44
Ein Kumpel von mir haben die Polizisten nämlich mal angehalten mit 0,5.
Er hat aber unmittelbar vorher ein Bier ziemlich schnell getrunken. Ich als Beifahrer konnte das bestätigen. Wir haben abends schnell einen Döner gegessen und hinterher ein Bier. Da mein Kumpel schnell nach Hause wollte, tranken wir das Bier schnell aus. Kaum ins Auto und ausgeparkt kam schon die Polizei:eek:

Mein Kumpel musste blaßen und hatte 0,5. Er schwor nur ein Bier gerade getrunken zu haben. Ich konnte dies bestätigen. Die Polizisten sagten ok- wir warten ca. 10-15Minuten, wenn bis dahin net weniger auf dem Gerät angezeigt wird gehts zum Revier.

Mein Kumpel bekam auf einmal richtig Angst- irgendwie verständlich:)

Nach ca. 10min musste er nochmals blaßen und hatte nur noch 0,2. War der glücklich.

In deinem Fall hätte das nix gebracht, da Du ja mehr getrunken hast.
Bei meinem Kumpel war IMHO nur der kurzfristige Atemalkoholgehalt für den hohen Wert verantwortlich.

MfG

BananaJoe
2007-09-13, 12:56:59
MPU nicht, die gibts erst ab 1.6, wie ich feststellen musste... ;D :(

Das gute A
2007-09-13, 13:04:15
0,5 bis 1,09 Promille = OWI (§24aStVG) relative FU

plus Ausfallserscheinungen = Straftat (§ 316 StGB) absolute FU


Das heißt, dass Du Ausfallerscheinungen aufgewiesen haben musst - und deswegen wird das als Straftat behandelt, daher auch das Ermittlungsverfahren.


Das noch dazu:

Kraftfahrzeug geführt mit Blutalkohol ab 0,3 Promille mit alkoholtypischen Ausfallerscheinungen (relative Fahruntüchtigkeit)


...ohne Gefährdung:

§ 316 StGB

- Geldstrafe oder- Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
- Entzug der Fahrerlaubnis
- 7 Punkte

Nachzulesen hier (http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/artikel/A17-Trunkenheit---Drogen.php?pr=1)

deadkey
2007-09-13, 13:04:46
Beim Pusten wird oft der Wert in mg pro Einheit (weiß nicht mehr genau) gemessen. Den muss man ungefähr verdoppeln, um auf den Promillewert zu kommen.

Normalerweise sollte da gar nichts verhandelt werden und ein konventioneller Bußgeldbescheid über dich ergehen. Was nun das Amtsgericht damit zu tun hat, verschließt sich mir vollends. Die Strafen sind festgelegt und kommen deutschlandweit zum Tragen.
Es kann höchstens sein, dass Befugnisse bzw. Aufgabengebiete bei euch anders verteilt sind. Ich bekomme Bußgeldbescheide immer maschinell erstellt und ohne Unterschrift zB. vom Oberbürgermeister (Rechtsamt), welches aber auch in der Stadtverwaltung ansässig ist.

Ein Verfahren ist es aber wohl immer, solange die Strafe noch nicht abgegolten ist. Das ist wohl ein Unterschied zu einer Verhandlung. Die Terminologie kann dem Unbedarften da ganz schön zu schaffen machen:( So richtig seh ich da auch nicht durch...

Vielleicht schwirren ja hier auch ein paar (angehende) Anwälte rum?:biggrin:

Das gute A
2007-09-13, 13:07:26
Beim Pusten wird oft der Wert in mg pro Einheit (weiß nicht mehr genau) gemessen. Den muss man ungefähr verdoppeln, um auf den Promillewert zu kommen.

Normalerweise sollte da gar nichts verhandelt werden und ein konventioneller Bußgeldbescheid über dich ergehen. Was nun das Amtsgericht damit zu tun hat, verschließt sich mir vollends. Die Strafen sind festgelegt und kommen deutschlandweit zum Tragen.
Es kann höchstens sein, dass Befugnisse bzw. Aufgabengebiete bei euch anders verteilt sind. Ich bekomme Bußgeldbescheide immer maschinell erstellt und ohne Unterschrift zB. vom Oberbürgermeister (Rechtsamt), welches aber auch in der Stadtverwaltung ansässig ist.

Ein Verfahren ist es aber wohl immer, solange die Strafe noch nicht abgegolten ist. Das ist wohl ein Unterschied zu einer Verhandlung. Die Terminologie kann dem Unbedarften da ganz schön zu schaffen machen:( So richtig seh ich da auch nicht durch...

Vielleicht schwirren ja hier auch ein paar (angehende) Anwälte rum?:biggrin:

Siehe mein Posting. Es ist KEIN Bußgeldverfahren sondern ein strafrechtliches Verfahren.

Gruß

deadkey
2007-09-13, 13:15:20
@Das gute A

Jupp hatte deinen Post noch nicht gelesen;)

Könnte sein, aber dann waren es sehr unnette Polizisten. Zumal ja angeblich alle "Tests" bestanden wurden.
Schlangenlinien fährt man auch so mal, wenn man ne hübsche Beifahrerin im Auto sitzen hat;D

Wenn sowas wirklich derart von unseren Ordnungshütern durchgezogen wird, hatte ich damals wahnsinniges Glück, dass ich mich ausgesprochen gut mit den Polizisten verstanden habe. Trotzdem rieche ich hier ein wenig Willkür...

Dann wäre Akteneinsicht wohl tatsächlich angesagt.

Das gute A
2007-09-13, 13:19:06
Intetessant dürften folgende Abschnitte sein:


Im Falle einer Trunkenheitsfahrt erwartet Sie als sonst gesetzestreuer Bürger (Richtwerte) nach § 316 :

Geldstrafe in Tagessätzen * / Freiheitsstrafe: 40-60 je nach Alkoholisierung

Entzug der Fahrerlaubnis 8-12 Monate

Punkte: 7

BananaJoe
2007-09-13, 13:21:18
Geh halt mal zum Anwalt, evtl. lässt sich vor Gericht ja was biegen... ich kam auch von 12 Monaten auf 11 oder so.. ;D
Oder halt dann das ohne Ausfallerscheinungen.

n00b
2007-09-13, 13:21:19
Die Pappe ist wohl auf jeden Fall weg. Und wenn er sie wieder haben will droht die MPU.

Christi
2007-09-13, 13:24:48
Hoffen wir das mal net, die MPU ist wirklich übel. Kenne einen der brauchte einige Anläufe.

MfG

BananaJoe
2007-09-13, 13:25:52
Hoffen wir das mal net, die MPU ist wirklich übel. Kenne einen der brauchte einige Anläufe.

MfG

Keine Panik

1. Mussa nicht

2. Ich habs im 1. Anlauf geschafft

HAL
2007-09-13, 14:58:19
Trinkgewohnheiten hat man auch bei einem Bier im Jahr, das Wort ist wertungsfrei! ;)

Nochmal:
Es geht hier wie schon mehrfach erwähnt nicht um ein paar Punkte und ein Fahrverbot sondern um eine ausgewachsene Straftat(!), das heisst die Fahrerlaubnis wird entzogen und der Führerschein landet im Schredder!
Nach der Sperrfrist kannst Du dann einen neuen(!) beantragen (Vorteil dabei: die Punkte sind weg).

Die 1,1 Promillegrenze ist in dem Fall auch vollkommen unerheblich, da Ausfallerscheinungen vorhanden waren und da gibt's ab 0,3 Promille automatisch ein Strafverfahren (da hat die Behörde keinerlei Spielraum).

MPU ist wie gesagt sehr unwahrscheinlich (aber theoretisch möglich), würde aber eh erst nach einem Neuantrag auf einen Führerschein Deinerseits von der Führerscheinstelle auf Dich zukommen.

Ich vermute übrigens, dass Dir keine MPU sondern ein Seminar nahegelegt wurde, mit dem Du Deine Sperrfirst u.U. verkürzen kannst.

Stormtrooper
2007-09-13, 16:04:44
Achja ... und das ganze wird zu 99% nicht vorm Richter ausgetragen sofern du über 21 bist.
Du wirst wahrscheinlich nur in ein paar Wochen einen Strafbefehl bekommen.

twodoublethree
2007-09-13, 16:05:28
Zwei Freunde von mir, einer mit 0.8 irgendwas und einer mit 0.9 irgendwas mussten beide den Führerschein über ein Jahr lang abgeben, ohne MPU. Der mit 0.8 hatte 13 Monate und nen "Unfall" gebaut, der mit 0.9 kam in ne normale Kontrolle und muss afaik 14 Monate abgeben.

n00b
2007-09-13, 16:13:04
Das Wort "abgeben" finde ich nicht passend, das würde ich bei einem 1-3 Monate langen Fahrverbot verwenden. Da gibt man ihn ab und bekommt ihn nach Ablauf der Frist wieder.

Im vorliegenden Fall wird der Führerschein aber eingezogen und vernichtet, man muss dann, wenn man wieder einen haben will, einen _neuen_ FS machen.

Stormtrooper
2007-09-13, 16:36:06
wenn man wieder einen haben will, einen _neuen_ FS machen.


Das is aber auch unpassend, denn "neu machen" muß er ihn erst wenn 24 Monate vergangen sind, darunter braucht er ihn nur neu beantragen und bekommt anstandslos (abgesehen von einer MPU bei über 1,6 Promille) einen neuen ausgestellt.

n00b
2007-09-13, 16:44:32
Hmmm, das war mir bisher unbekannt, ich dachte man muss ihn nach einem Einzug in jedem Fall tatsächlich neu machen. :uponder:

BananaJoe
2007-09-13, 16:48:54
Nein, erst nach 2 Jahren. Neu beantragen kostet halt auch wieder..

RoNsOn Xs
2007-09-13, 17:28:46
hatte es vergangenes jahr auch. wurde 1x erwischt und der test ergab 0,41 promille. bin keine schlangenlinien gefahren und durfte darauf hin auch weiter fahren. in aller aufregung bin ich dann gleich über die erste rote ampel gedüst (an der ich angehalten wurde), aber das wussten die herren wohl das das ohne absicht und ich nur durch den wind war.

(achja das ganze war zur weihnachtszeit (vom 22ten auf den 23. morgens gegen 2 uhr), vllt hatten die herren ja nur gute laune) :rolleyes:

BodyLove
2007-09-14, 10:34:10
Die Moral von der Geschicht, 6 - 10 Monate und ~500€ sind dicht.

Die Anwältin sagte mir, dass die Fahrerlaubnis zwischen 6 - 10 Monate eingezogen wird. Und ich wohl mit 40Tagessätzen bei jeweils 13€ rechnen darf. Es kann zur Einer Anklage kommen, was aber eher unwahrscheinlich ist. Viel eher wird es zum Strafbefehl kommen, ohne Anklage.

Unter 0,5Promille wäre es eine Owi. Über 0,5 Promille ist es schon eine Straftat. Es kann selbst bei 0,3Promille mit Ausfallerscheinungen zu einer Straftat führen. MPU muss ich nicht machen.

Christi
2007-09-14, 10:48:12
MPU muss ich nicht machen.

Bei allen schlechten News ist das doch eine gute:)

BodyLove
2007-09-14, 11:03:20
Ja, zumindest weiß ich jetzt, was auf mich zukommt. Das ist ja schonmal was. 500€ sind ein happen. Vielleicht werden es 30Tagessätze. Ist aber eher unwahrscheinlich meint die Anwältin.

Christi
2007-09-14, 11:08:08
Kannste aber bestimmt abzahlen- so 80€ im Monat

HAL
2007-09-14, 11:49:17
Mit einem Aufbauseminar könntest Du (sofern der Richter mitspielt) die Sperrfrist noch 1 bis 3 Monate verkürzen, allerdings kosten die AFAIK nochmal jenseits der 500 EUR. :eek:

Und nicht vergessen: Kosten für die Neuerteilung des Führerscheins (AFAIK so um die 200 EUR) werden auch noch auf Dich zukommen (Antrag möglich 3 Monate vor Ende der Sperrfrist). :frown:

BodyLove
2007-09-14, 11:58:35
Müssen wir mal gucken. Ich werde die Anwältin bitten, dass sie versuchen soll, meinen Führerschein zu retten. Einen neuen will ich nicht ausgestellt bekommen. Ich will nicht zusätzlich viel Geld bezahlen. Ob mein Rechtschutz bezahlt ist auch noch nicht klar. Ist, laut Anwältin, an der Grenze. Wie alles in diesem Fall.;(

127.0.0.1
2007-09-14, 12:01:12
Müssen wir mal gucken. Ich werde die Anwältin bitten, dass sie versuchen soll, meinen Führerschein zu retten. Einen neuen will ich nicht ausgestellt bekommen.

Die Chance sehe ich als verschwindend gering an.

HAL
2007-09-14, 12:50:41
Ich werde die Anwältin bitten, dass sie versuchen soll, meinen Führerschein zu retten.
Über 1 Promille mit polizeilich bezeugten Ausfallerscheinungen - keine Chance.

Mach Dir da keine falschen Hoffnungen.

Stormtrooper
2007-09-14, 13:04:35
Tja ...
die von dir genannten Strafen wurden ja von einigen unter anderem mir dir schon genannt.
Und wie auch schon geschrieben wirst du zu 99% keine Chance haben deinen alten Führerschein wieder zu bekommen. Wo wäre denn das Problem sich einen neuen ausstellen zu lassen? Bekommst eh die gleichen Fahrerlaubnisklassen wieder erteilt.
Und 200 € kostet das auch nicht wie da jemand behauptet.
Trotz allem dem muß ich sagen, selbst schuld.

BodyLove
2007-09-14, 13:12:45
Klar, ich weiß doch selbst, dass ich Schuldig bin. Ich nenne das Schadensbegrenzung. 30 - 80€ soll es kosten.

MasterMaxx
2007-09-14, 13:36:51
Hmm wäre es nicht möglich gewesen das du auf einen Bluttest bestehst? dies hätte bestimmt gut 30 - 60 mins gedauert wobei da der Alkpegel warscheinlich schon wieder unter 1 promille gefallen wäre

MasterMaxx
2007-09-14, 13:37:04
Hmm wäre es nicht möglich gewesen das du auf einen Bluttest bestehst? dies hätte bestimmt gut 30 - 60 mins gedauert wobei da der Alkpegel wahrscheinlich schon wieder unter 1 promille gefallen wäre

Christi
2007-09-14, 13:42:14
Was hat eigentlich das Mädchen, welches mit im Auto saß, dazu gesagt.
Hat sie wenigstens Mitleid bekundet?

MfG

HAL
2007-09-14, 14:02:21
Hmm wäre es nicht möglich gewesen das du auf einen Bluttest bestehst? dies hätte bestimmt gut 30 - 60 mins gedauert wobei da der Alkpegel wahrscheinlich schon wieder unter 1 promille gefallen wäre
Es wurde eine Blutabnahme gemacht.

Sonst hätte auch gar kein Strafverfahren eingeleitet werden dürfen - der Atemtest ist sozusagen nur eine Hilfe damit man sich schnell entlasten kann.
Gerichtsverwertbar ist nur die Blutananalyse (und spezielle nicht mobile Atemalkoholmessgeräte).

EDIT: Ach ja, falls die Zeitspanne zwischen Fahrt und Blutabnahme wirklich sehr lange ist, kann darf und wird u.U auf den Zeitpunkt der Trunkenheitsfahrt zureckgerechnet.
Außerdem steigt der Alk-Spiegel noch einige Zeit nach dem Konsum bevor er wieder fällt.
Und da es Ausfallerscheinungen gegeben hat, hätte das auch keinen Unterschied gemacht. Wie schon X-Mal geschrieben: Strafverfahren bei Ausfallerscheinungen schon bei 0,3 Promille!

PS: Hmm, habe die 200 EUR mal irgendwo gelesen. Habe ich mich wohl geirrt.

Filp
2007-09-14, 15:53:16
Was hat eigentlich das Mädchen, welches mit im Auto saß, dazu gesagt.
Hat sie wenigstens Mitleid bekundet?

MfG
Dafuer da er sie bewusst einer unberechenbaren Gefahr ausgesetzt hat? Naja sie muss schon schoen bloed gewesen sein das sie ueberhaupt mit eingestiegen ist...
Verdient hat er es auf jeden Fall und hoffentlich was draus gelernt. Werden viel zu wenige dabei erwischt...

Dykstra
2007-09-14, 16:17:57
Dafuer da er sie bewusst einer unberechenbaren Gefahr ausgesetzt hat? Naja sie muss schon schoen bloed gewesen sein das sie ueberhaupt mit eingestiegen ist...
Verdient hat er es auf jeden Fall und hoffentlich was draus gelernt. Werden viel zu wenige dabei erwischt...

Na so unschuldig ist das "kleine arme" Mädchen nun auch wieder nicht! Immerhin war sie die Ursache für die Trunkenheitsfahrt und hätte ihn durchaus auch davon abhalten können.

Christi
2007-09-14, 21:05:57
Das sehe ich genauso, am Ende hat die schöne Augen gemacht um net laufen zu müssen.

Lawmachine79
2007-09-14, 21:49:45
Na so unschuldig ist das "kleine arme" Mädchen nun auch wieder nicht! Immerhin war sie die Ursache für die Trunkenheitsfahrt und hätte ihn durchaus auch davon abhalten können.
Naja, die Entscheidung hat der TS getroffen und sonst niemand. @TS, damit ist nicht das typische "Tja hättest Du Dir vorher überlegen sollen" gemeint.

BodyLove
2007-09-14, 22:37:40
Nein. Bin mit der Dame jetzt zusammen. Mitleid hatte sie aber keine gehabt. Und ja, das Risiko des erwischtwerdens bin ich vor der Fahrt eben eingangen. Dieses Risiko gehe ich nie wieder ein. Egal, für welche Frau. Da zahle ich lieber ein Taxi.

Lawmachine79
2007-09-14, 23:56:08
Nein. Bin mit der Dame jetzt zusammen. Mitleid hatte sie aber keine gehabt. Und ja, das Risiko des erwischtwerdens bin ich vor der Fahrt eben eingangen. Dieses Risiko gehe ich nie wieder ein. Egal, für welche Frau. Da zahle ich lieber ein Taxi.
Hehe, dann hatte der Abend wenigstens etwas Gutes - und wenn sie kein Mitleid hat, scheint das mal eine vernünftige Frau zu sein (das soll auch kein erhobener Zeigefinger sein...Shit just happens...)

thomasius
2007-09-15, 10:59:50
nein. Mir wurden alle Tests als Okay eingestuft. Reden, gehen, tasten, sich drehen, alles okay und i.O..
.
und genau das ist das problem, hatten kumpels von mir auch. wenn man mit 1 promille keine ausfallerscheinung hat, wird man als regelmäßiger trinker dargestellt, der sowas öfter macht und daraus wird dir ein strick gedreht werden.

BodyLove
2007-10-19, 17:23:38
So jungs, Ergebnis der Geschichte ist ein Strafbefehl mit 600€ Geldbuße und insgesamt 5Monate Fahrverbot. Von Punkten habe ich bisjetzt nichts gesehen. Mein lieber Scholli, was ich alles gemacht haben soll. :eek: Gelallt, getorkelt, schlangenlinie gefahren. Naja, egal.

Was ich nciht verstehe ist, dass die Sekräterin meint die Anwältin würde Einspruch erheben. Ich frage mich warum. Ist doch genauso gekommen, wie erwartet.

Stormtrooper
2007-10-19, 17:52:58
Du hast zwar Punkte für die Trunkenheitsfahrt bekommen...
Durch den Entzug der Fahrerlaubnis wurden aber wieder alle Punkte gelöscht.

Undertaker
2007-10-19, 18:14:50
0,51g Alkohohl? herzlichen Glückwunsch... du hast so eben einen neuen Weltrekord aufgestellt.
Aber ich denke mal du meintest 0,51mg. :-)

0,5g alk auf 5l blut sind doch etwa 1%o?

warum wäre das ein weltrekord?

HAL
2007-10-21, 11:47:04
So jungs, Ergebnis der Geschichte ist ein Strafbefehl mit 600€ Geldbuße und insgesamt 5Monate Fahrverbot. Von Punkten habe ich bisjetzt nichts gesehen.
Fahrverbot oder Führerscheinentzug? Falls letzteres (gehe ich aber mal von aus) sind wie schon erwähnt die Punkte gleich wieder weg, da Du ja keinen Führerschein mehr hast.

--
Allgemein: Bitte verwechselt nicht immer Fahrverbot mit Führerscheinentzug - das sind zwei vollkommen unterschiedliche Paar Stiefel!
--

Nach der Neuerteilung kriegst Du dann einen "frischen" Schein ohne Punkte. Die Trunkenheitsfahrt bleibt jetzt aber 10 Jahre in Deiner Akte (oder waren's 15?).

Übrigens: Leistest Du Dir in dieser Zeit nochmals so einen Ausrutscher ist eine MPU fällig. Also ab jetzt schön brav bleiben! ;)


Was ich nciht verstehe ist, dass die Sekräterin meint die Anwältin würde Einspruch erheben. Ich frage mich warum. Ist doch genauso gekommen, wie erwartet.
Ohne was unterstellen zu wollen - vielleicht weil die Anwältin dann noch ein wenig länger in Brot und Arbeit steht?
Ansonsten kann sie höchstens noch versuchen das Strafmaß zu reduzieren; sehe da aber relativ wenig Chancen.

BodyLove
2007-10-21, 13:25:56
Ja, es ist Führerscheinentzug. Erst nach 5Monaten darf ich wieder einen Führerschein besitzen.

Stormtrooper
2007-10-21, 15:00:02
0,5g alk auf 5l blut sind doch etwa 1%o?

warum wäre das ein weltrekord?

Ganz einfach weil das so ist.
Der Atemalkoholwert wird in mg/l gemessen ... 1Promille entspricht etwa 0,5 mg/l.