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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zuviel Geld auf dem Konto


/dev/NULL
2007-09-19, 15:26:18
Nein Anfragen ala "dann gib es mir" will ich nicht.

Ich hab vor 2 Tagen eine 300 € Überweisung bekommen
Verwendungszweck: BEUNANNT + Name / Postleitzahl

Ich kenn die Person nicht, ich erwarte keine 300€ und bin irritiert.

Ich werde da mal anrufen und ihr raten das via Bank zurückzubuchen. Nur wild 300€ irgendwohin buchgen mache ich nicht.. vielleicht ist das die neuste Phishing Masche.

Ist euch das auch schonmal passiert?

tomtom
2007-09-19, 15:35:55
Kann man da bei der Bank nicht noch mehr Details erfragen?
Andererseits würd ich da auch mal anrufen, is sicher nicht verkehrt. Zumal du so ehrlich sein willst bzw. bist, wird sich der rechtmäßige "Besitzer" umso mehr freuen ;)

Das mit der Phishing-Methode klingt interessant. Immerhin kann man ja Buchungen zurückziehen, was heißen würde, dass du das Geld überweist und der Auftraggeber seine Buchung wieder zurückzieht?!...hmm...

Gruß

peppschmier
2007-09-19, 15:38:27
Sag bei der Bank bescheid, die können sich dann darum kümmern. Sie kann keine Überweisung zurückholen. Lass das die Banken untereinander klären...

/dev/NULL
2007-09-19, 15:40:06
Phishing kam mir eben in den Kopf ala:
Ich bekomme Geld, will es zurückschicken bekomme dafür eine (falsche) Kontonummer und danach zieht der reale gephishte Mensch seine Kohle zurück..

Aber ich bin mal ernsthaft neugierig was da am Telefon rauskommt..
(ja bin ehrlich, erwarte das auch, wenn mir mal sowas passiert)

darph
2007-09-19, 15:42:20
Immerhin kann man ja Buchungen zurückziehen
Seit wann denn das?

DerGute
2007-09-19, 15:43:22
Das mit der Phishing-Methode klingt interessant. Immerhin kann man ja Buchungen zurückziehen,

nein, kann man nicht

Ich bekomme Geld, will es zurückschicken bekomme dafür eine (falsche) Kontonummer und danach zieht der reale gephishte Mensch seine Kohle zurück..

kann er nicht

peppschmier
2007-09-19, 15:43:43
danach zieht der reale gephishte Mensch seine Kohle zurück..


Geht nicht.

/dev/NULL
2007-09-19, 15:45:07
Auch nicht wenn er "Diebstahl" , "Betrug" "Phishingopfer" schreit?

peppschmier
2007-09-19, 15:47:21
Nein. Wenn haftet die Bank bzw der Kunde bei Fahrlässigkeit.

DerGute
2007-09-19, 15:50:33
Auch nicht wenn er "Diebstahl" , "Betrug" "Phishingopfer" schreit?

das muss er erstmal beweisen - und wenns soweit ist, dann dürfte der Inhaber des Kontos, auf das du überwiesen hast, ebenso ermittelt werden. Natürlich konnte dann jmd mit falschen Daten ein Konto eröffnet haben usw., aber warum sollte er das Geld dann zuerst auf dich überweisen und nicht gleich auf sein Fake-Konto? Alles viel zu umständlich und total sinnlos...

peppschmier
2007-09-19, 15:55:25
Also Fake Konto = Haftung der Bank. Du haftest nur, wenn du selber fahrlässig handelst. Das wäre der Fall, wenn Du einfach die Kohle abhebst und ausgibts und nicht zurückzahlen kannst. Dann haftest du für die 300€. Ansonsten melde einfach bei der Bank, dass dort Geld ist, was dir nicht gehört. Laut den AGB hast du bei der Kontrolle deines Kontos eine Mitwirkungspflicht und musst sowas mitteilen. Bei mir wurde mal ein Gewerkschaftsbeitrag in 3stelliger Höhe abgebucht... Kurzer Anruf bei der Bank -> die hams erledigt.

BoneDaddy
2007-09-19, 15:55:36
behalt die kohle. sowas würde ich unter "dumm gelaufen" abstempeln.
Verpflichtet bist du ja sicherlich nicht, das Geld selbst zurück zu überweisen.

Weiterhin glaube ich kaum an ein Irrtum. Denn damit das Geld bei dir ankommt, muss der Name, die KontoNr. und die BLZ korrekt stimmen. Das wären einfach zu viel Zufälle für einen dummen Vertipper finde ich.

/dev/NULL
2007-09-19, 15:58:50
naja 300€ behalten fände ich dreist... Du bist wohl auch ejmand der nen gefundenes Portemonnaie leerräumt und dumm gelaufen sagt.

Ich ruf den Absender mal an (wenn der mal rangeht) und dann die Bank..

peppschmier
2007-09-19, 16:04:48
behalt die kohle. sowas würde ich unter "dumm gelaufen" abstempeln.
Verpflichtet bist du ja sicherlich nicht, das Geld selbst zurück zu überweisen.

Weiterhin glaube ich kaum an ein Irrtum. Denn damit das Geld bei dir ankommt, muss der Name, die KontoNr. und die BLZ korrekt stimmen. Das wären einfach zu viel Zufälle für einen dummen Vertipper finde ich.

Gibt aber auch Fehlbuchungen der Bank... Sind immerhin Kombjuda dahinter ;D

Pompos
2007-09-19, 16:10:12
behalt die kohle. sowas würde ich unter "dumm gelaufen" abstempeln.
Verpflichtet bist du ja sicherlich nicht, das Geld selbst zurück zu überweisen.

Weiterhin glaube ich kaum an ein Irrtum. Denn damit das Geld bei dir ankommt, muss der Name, die KontoNr. und die BLZ korrekt stimmen. Das wären einfach zu viel Zufälle für einen dummen Vertipper finde ich.
Soweit ich weiß muss der Name nicht richtig sein... Kontonummer und BLZ reichen aus.

peppschmier
2007-09-19, 16:30:14
Soweit ich weiß muss der Name nicht richtig sein... Kontonummer und BLZ reichen aus.

Vor allem werden die auch nur durch nen Automaten gezogen... Bei einer handgeschriebenen Überweisung kann es durchaus mal zu Fehlern führen.

tomtom
2007-09-19, 17:22:52
Immerhin kann man ja Buchungen zurückziehen

Seit wann denn das?


Oke...dann hab ich mich da wohl geirrt - kann das denn die Bank? Oder geht das gar nicht?

DerGute
2007-09-19, 17:57:46
Oke...dann hab ich mich da wohl geirrt - kann das denn die Bank? Oder geht das gar nicht?

Lastschriften kann man zurückgeben lassen, wenn man mit der Abbuchung nicht einverstanden ist. Überweisungen können nur solang zurückgezogen werden, solange sie dem anderen Konto nicht gutgeschrieben wurden.

DerböseWolf
2007-09-19, 18:29:14
behalt die kohle. sowas würde ich unter "dumm gelaufen" abstempeln.
Verpflichtet bist du ja sicherlich nicht, das Geld selbst zurück zu überweisen.



Ausgeben darf er es aber auch nicht, ungerechtfertigte Bereicherung, verpflichtet wäre man (zumindenst in der Schweiz) das Geld selber zurück zu überweisen...ob's einem nun passt oder nicht.....

Kann ja ein Fehler der Bank sein.

Vor ein paar Jahren hatte einer in der Schweiz auch mal plötzlich 300000 Fr zu viel auf dem Konto und gab das geld während monaten für partys aus bis der irrtum auffiel und das ganze für ihn soweit ich mich erinnere mit 9 monaten gefängnis endete..

Zumindenst hier in der Schweiz:

Obligation aus Ungerechtfertiger Bereicherung ( Fundsache, falsche Überweisung)

http://www.admin.ch/ch/d/sr/2/220.de.pdf (Art. 62)

/dev/NULL
2007-09-19, 19:12:23
So die Frau erreicht, die wollte an ihre Tochter überweisen und der Mensch in der Bank hat wohl aus einem - eine 0 gemacht.. und schon hatte ich das Geld.

Sie war höchsterfreut das ich mich gemeldet habe (wußte von nichts). Hab dann bei der Bank angerufen die buchen zurück.

Und meine gute Tat für heute ist erledigt.

Monk
2007-09-19, 19:25:22
wo hast du denn die telefonnummer her?

basti333
2007-09-19, 19:45:47
So die Frau erreicht, die wollte an ihre Tochter überweisen und der Mensch in der Bank hat wohl aus einem - eine 0 gemacht.. und schon hatte ich das Geld.

Sie war höchsterfreut das ich mich gemeldet habe (wußte von nichts). Hab dann bei der Bank angerufen die buchen zurück.

Und meine gute Tat für heute ist erledigt.


find ich nen super schachzug von dir :up:


ich weiß nicht ob ich auch so viel ehrlichkeit aufbringen würde

Energizer
2007-09-19, 19:46:01
wo hast du denn die telefonnummer her?

www.telefonbuch.de vielleicht?



@ dev/null

finde ich aber ne gute sache von dir

Alchemist
2007-09-19, 21:50:44
Schön, daß es in dieser Situation Menschen wie Dich gibt. :)

M@tes
2007-09-19, 22:18:11
Naja besser so als anders.
Hatte mal umgerechnet -15'000€ aufm Konto, wegen eines Bankfehlers!
Sie haben das in irgendson Zeugs rübergeschoben, wo ich das Geld erst in 20Jahren wiederbekommen hätte.
Dafür hätte ich eigentlich ein Fetzen unterschreiben müssen. Da aber keines vorhanden war, war die Sache zum Glück schnell geklährt. Vermute maln Tippfehler bei der verarbeitung. Ka.
Bei so Sachen würd ich einfach abwarten und das Geld einfach mal liegenlassen.

tomtom
2007-09-19, 23:03:42
Super Sache - vorbildlich ;) Sowas ist heutzutage selten. Leider. =)

Ringwald
2007-09-20, 00:03:17
Und war es früher mal besser :confused:

tomtom
2007-09-20, 08:43:52
Schwer zu sagen, aber ich glaube ja. Wenn man sieht, wie heutzutage Zivilcourage schwindet oder die Hilfsbereitschaft allgemein aussieht, dann glaube ich schon, dass es früher besser war.

Natürlich sind bei weitem nicht alle Menschen so, wie man glücklicherweise an diesem Beispiel hier sieht. Nur leider fällt halt nie das Positive, sondern immer nur das Negative auf ;)

Eine weitere Ausführung würde wohl nicht zum Thema passen ;)

Gruß

::Cell::
2007-09-20, 09:07:01
Lastschriften kann man zurückgeben lassen, wenn man mit der Abbuchung nicht einverstanden ist. Überweisungen können nur solang zurückgezogen werden, solange sie dem anderen Konto nicht gutgeschrieben wurden.

Jap. Bei Lastschriftverfahren innert 30 Tagen, 1 - 2 Klicks im E-Banking oder direkt bei der Bank vorbei gehn und die Kohle kommt zurück.

Bei normalen Einzahlungen oder direkten Kontoüberweisungen reicht die Zeit meistens eh nich mehr, da normalerweise ja am nächsten Arbeitstag überwiesen wird.

Mr_Snakefinger
2007-09-20, 09:43:04
Super Sache - vorbildlich ;) Sowas ist heutzutage selten. Leider. =)
Japp... Siehe auch anderen Thread im diesem Unterforum (vergessene Rechnung bei einer Computer-Reparatur).

Jap. Bei Lastschriftverfahren innert 30 Tagen
Nope. Diese Frist bei Lastschriften gibt es schon lange nicht mehr (es sei denn, sie ist wieder eingeführt worden).

/dev/NULL
2007-09-20, 10:52:12
wo hast du denn die telefonnummer her?

Aussagekräftiger Verwendungszweck (Name + PLZ/Ort) und dasoertliche.de
Am Telefon zu Lustig: "Schatzi, da ist ein Kerl dran der sagt er hätte Geld von dir und weiß nicht wofür" Man konnte das WTF wirklich spüren...

Ehrlich oder nicht war für mich nicht wirklich ne Frage, mir täten 300€ auch weh - also gehts zurück zum Absender.. wie sich rausstellte für ihre im Ausland studierende Tochter.
Wenn mir sowas mal passieren sollte hoffe ich auch an jemanden ehrliches zu geraten.



Unberechtigte Lastschriften kann man imho innerhalb von 60Tage von der Bank zurückbuchen lassen aber ich hab ja das Geld bekommen und nicht abgebucht gekriegt.

DerGute
2007-09-20, 12:42:04
Unberechtigte Lastschriften kann man imho innerhalb von 60Tage von der Bank zurückbuchen lassen

nein, wie Snakefinger schon sagte - diese Frist existiert seit mittlerweile gut 4 Jahren nicht mehr, hält sich aber nachwievor hartnäckig als Gerücht.

Lastschriften können zeitlich unbegrenzt zurückgegeben werden.

Alchemist
2007-09-20, 17:49:34
Sowas ist heutzutage selten.Das wird früher auch selten gewesen sein.

Lutter
2007-09-20, 18:00:52
nein, wie Snakefinger schon sagte - diese Frist existiert seit mittlerweile gut 4 Jahren nicht mehr, hält sich aber nachwievor hartnäckig als Gerücht.

Lastschriften können zeitlich unbegrenzt zurückgegeben werden.

Lastschriften können innerhalb von 6 Wochen zurückgegeben werden. Schau mal im Online-Banking auf rückbuchungsfähige Lastschriften !

Wenn es so wäre wie du sagst, dann wäre das gesamte Lastschriftverfahren adabsurdum geführt. Stell dir mal vor, ein Mieter bucht sein Mietlastschriften der letzten 3 Jahre zurück, nur weil ihm mal danach ist und er gerade mal Geld braucht !

Mr_Snakefinger
2007-09-20, 18:09:29
Da sitzt Du leider einem weit verbreiteten Irrtum auf.

Zwischen den Banken ist im Lastschrift-Abkommen (Abschnitt III, Nr. 2) eine 6-Wochen-Frist ab Belastung genannt, während derer Lastschriften zurückgegeben werden können. Der Zahlungspflichtige ist diesem Abkommen nicht beigetreten (Abschnitt IV, Nr. 1) und somit nicht an diese Frist gebunden. Theoretisch kann er unbegrenzt der Lastschrift widersprechen, da die Kontobelastung schwebend unwirksam ist


Achtung:

Er muß allerdings trotzdem §242 BGB (Pflicht zur unverzüglichen Aufklärung) und Ziffer 11 (4) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Unverzügliche Prüfung von Mitteilungen) beachten!

Du kannst also nicht unbegrenzt damit warten. Darüber hinaus gilt immer: Eine Lastschrift kann zwar auch nach der ominösen 6-Wochen-Frist zurückgegeben werden, wobei die Rückgabe nur rechtens ist, wenn es sich um eine unberechtigte Forderung handelt. Du kannst also NICHT hergehen und deinem Stromliefereanten die Lastschriften vom letzten Jahr wieder abluchsen. Bzw. technisch gesehen kannst Du schon, dann wird er allerdings ein zivilrechtliches Verfahren gegen Dich einleiten. Gleiches gilt auch für den Mieter (Dein Beispiel).

Lutter
2007-09-21, 09:30:48
Ist alles Korinthenkackerei und Paragraphenreiterei. In der Theorie und in der Pseudo-Juristen-Realität magst du Recht behalten.

Keine Bank in Deutschland wird dir eine Lastschrift zurückbuchen, die länger als 6 Wochen her ist. Ob diese berechtigt war oder nicht. Es sei denn, du legst einen Gerichtsbeschluss vor und nicht einmal dann bucht die Bank zurück, der Lastschriftempfänger ist dann verpflichtet, das Geld zurück zuerstatten!

Mr_Snakefinger
2007-09-21, 09:42:08
Wenn Du meinst...

Ich weiss, dass es anders ist. Ich habs selber schon diverse Male gemacht. Sowohl aus Kunden- als auch aus Bank-Sicht.

medi
2007-09-21, 09:59:01
Sie war höchsterfreut das ich mich gemeldet habe (wußte von nichts). Hab dann bei der Bank angerufen die buchen zurück.

:up: