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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantiefall wo Informationen


Swp2000
2007-09-23, 18:36:51
Hallo zusammen,

ich hät da mal ne Frage bezüglich eines Garantiefalles. Und zwar habe ich mir vor ca. 2 Monaten ein Motorrad gekauft.Jetzt nach ca. 1000km, also der Einfahrzeit, musste ich einen Ölverlust feststellen. Seitdem bin ich 4 mal beim Händler gewesen wegen der Schadensursache. Erst jetzt vergangenen Freitag konnten sie die Ursache feststellen und zwar ein Riss im Motorgehäuse.

Nun die frage an euch wo kann ich mich da schlau machen welche Garantieansprüche ich habe. Habe ich das Recht auf ein komplett neues Motorrad?

Kann man sich da an die Verbraucherzentrale wenden oder ist da jemand anders dafür zuständig?

Besten Dank für eure Hilfe.

Mumins
2007-09-23, 18:38:34
Ein neues Motorrad? Wieso das bitte, lasse die das reparieren und zwar einfach einen neuen Motor einsetzen.

::Cell::
2007-09-23, 19:26:23
Genau @ Mumins.

Ist das Motorrad denn neu oder Occassion? Wenn neu hats ganz sicher garantie und musst es Reparieren lassen können. Is imho kein kleiner Schaden den du da beschreibst. Falls die sich aber Querstellen einfach ma hier klicken
http://www.verbraucherzentrale.de/


Weiss ja nich wie du versichert bist, aber bin zufällig hier drauf gestossen.
http://www.garantie-direkt.de/motorrad/motorrad-garantie/motorrad-garantie.html
wie gesagt durch Zufall. Kenn die also nich. Vieleicht hat ja sonst jemand Erfahrungen damit gemacht dier hier schildern kann?

huha
2007-09-23, 19:36:33
Das ist keine Sache für die Garantie, sondern für die Gewährleistung. Bei einem so gravierenden Schaden nach zwei Monaten (es ist ja schließlich kein Vebrauchsteil) ist davon auszugehen, daß der Schade schon von Beginn an existierte--also ab zum Händler damit und auf Nachbesserung bestehen.
Ich wüßte nicht, für was man da Verbraucherzentralen einschalten sollte, wenn sich der Händler nicht gerade querstellt.

-huha

Swp2000
2007-09-23, 20:18:19
Das ist keine Sache für die Garantie, sondern für die Gewährleistung. Bei einem so gravierenden Schaden nach zwei Monaten (es ist ja schließlich kein Vebrauchsteil) ist davon auszugehen, daß der Schade schon von Beginn an existierte--also ab zum Händler damit und auf Nachbesserung bestehen.
Ich wüßte nicht, für was man da Verbraucherzentralen einschalten sollte, wenn sich der Händler nicht gerade querstellt.

-huha

Ja ich bin damit schon zum Händler das sie ja NEU ist. Jedoch wollte ich einfach wissen ob ich auf ein komplett neues Motorrad bestehen kann. Den wenn der Motor getauscht wurde sitzen ja die restlichen Komponenten nicht mehr so richtig und an der selben Stelle wie wenn es eben NEU wäre ( Lack ab usw.) deshalb die Frage neu ist es dann nicht mehr.

::Cell::
2007-09-23, 20:20:23
N Arbeitskollege von mir hatte n neues Auto gekauft welches auch nen Werkfehler vorwies.... War halt n Montagsauto. Deswegen konnte er aber nich aufn neues Fahrzeug bestehen.

Swp2000
2007-09-23, 20:21:28
N Arbeitskollege von mir hatte n neues Auto gekauft welches auch nen Werkfehler vorwies.... War halt n Montagsauto. Deswegen konnte er aber nich aufn neues Fahrzeug bestehen.
Eben da will ich mich ja erkundigen, deshalb auch die Frage wo ich das am Besten mache!

::Cell::
2007-09-23, 20:29:27
Am besten direkt mitem Hersteller Kontakt aufnehmen. Nich mitem Garagisten. Versicherung schonm ma gar nich erst anpeilen, die schalten eh auf "wasn los" wenns ums zahlen geht.

Marc-
2007-09-23, 20:37:01
Ja ich bin damit schon zum Händler das sie ja NEU ist. Jedoch wollte ich einfach wissen ob ich auf ein komplett neues Motorrad bestehen kann. Den wenn der Motor getauscht wurde sitzen ja die restlichen Komponenten nicht mehr so richtig und an der selben Stelle wie wenn es eben NEU wäre ( Lack ab usw.) deshalb die Frage neu ist es dann nicht mehr.
bestehen kannst du erstmal auf garnix, bis auf nachbesserung. wie die vom haendler vorgenommen wird ist seine sache. durch den austausch eines motors beispielsweise wäre die sache erledigt und es laege auch keine wertminderung vor, zumal deine befuerchtung: irgendetwas saesse nicht an der richtigen stelle danach etc unbegruendet ist im falle einer fachgerechten reparatur.
Wenns allerdings tatsächlich ein neufahrzeug ist, stehen die chancen nicht schlecht das du ein neufahrzeug bekommst, weil der haendler ja die gewöhrleistung ebenfalls gegenueber dem hersteller hat und fuer den oft die stellung eines neufahrzeugs guenstiger ist als die reparatur, das "alte" fahrzeug wird dann oft zusaetzlich instandgesetzt und beispielsweise als vorführer verwendet.

Marc-
2007-09-23, 20:38:06
Am besten direkt mitem Hersteller Kontakt aufnehmen. Nich mitem Garagisten. Versicherung schonm ma gar nich erst anpeilen, die schalten eh auf "wasn los" wenns ums zahlen geht.
kann er zwar machen und auf "kulanz" hoffen... rechtlicher vertragspartner ist allerdings der haendler und nicht der hersteller.

::Cell::
2007-09-23, 20:48:47
kann er zwar machen und auf "kulanz" hoffen... rechtlicher vertragspartner ist allerdings der haendler und nicht der hersteller.

Jop is mir schon bekannt. Aber das is sicherlich kein Problem welches allgemein bei diesem Modelltypen besteht. Ansonsten wäre der Garagist darüber informiert und die ganze Serie wäre wieder zurück an den Hersteller.

Wenn man dem Hersteller sein Problem schildert, wird der unter Umständen mit dem Händler Kontakt aufnehmen um das Motorrad austauschen zu lassen. Denn da es wie ich ja Mal annehme kein Serienfehler ist, tuts dem Hertseller eigentlich nich weh n neues auszuspucken. Und sie wollen ja keine Kunden verlieren.

Aber wie ich oben gesagt habe. drauf bestehen kann man erstma nich.

Swp2000
2007-09-23, 20:57:19
Nochmal zur Verdeutlichung:

Es ist ein NEUFAHRZEUG!!!!

Da einige hier immer schreiben im Falle es ist ein Neufahrzeug. Ja es ist eins.

Ric
2007-09-23, 23:01:13
Nochmal zur Verdeutlichung:

Es ist ein NEUFAHRZEUG!!!!

Da einige hier immer schreiben im Falle es ist ein Neufahrzeug. Ja es ist eins.

Wie die kollegen schon gesagt haben: gehe zu deinem händler, verlange eine nachbesserung/nachlieferung.
Das geht natürlich auf seine kosten.

Nun nochmal die frage, ob du ein neues bekommst: Das hängt vom händler ab. Er hat dass recht zu entscheiden, ob er nachliefert/nachbessert. Das ist sein recht.

Erst wenn die reparatur 2 mal fehlgeschlagen ist, kannst du vom kaufvertrag zurücktreten.

/EDIT: ja, das ist ein gewährleistungsfall. Das über garantie abzuwickeln, ist mehr als nur eine schlechte idee.

sun-man
2007-09-24, 08:37:21
was soll den da "nicht richtig sitzen" ? Hast Du die bei Aldi gekauft und Lidl repariert die, oder warum meinst Du die Werkstatt bekommt das nicht hin? Vielleicht hast Du die ja doch mal zu hoch gedreht und schon wars vorbei ;).

::Cell::
2007-09-24, 08:47:53
Auch wens durch selbstverschulden kaputt ging. Wer das dann einfach zugibt is ja im Grunde selber schuld! Man muss mit denen reden und zeigen, dass man es ernst meint. Und sich nicht einfach abschieben lässt.

urbi
2007-09-24, 09:00:49
Generell kannst du entscheiden, ob du Nachbesserung oder Nachlieferung haben willst.
Allerdings: Ich habe keine Ahnung von Motorrädern, gehe aber davon aus, dass der Austausch des Motors den Händler erheblich weniger kostet als eine neue Maschine. Der Händler könnte sich darauf berufen und aus diesem Grund die Nachlieferung verweigern.

An deiner Stelle würde ich erstmal zum Händler gehen und Nachlieferung verlagen, wenn er das dann aus o.g. Grund ablehnt kannst du das entweder akzeptieren oder deutlich machen, dass dir aus der Nachbesserung im Vergleich zur Nachlieferung erhebliche Nachteile erwachsen (erheblicher Wertverlust, erhöhter Verschleis oder gar eine erhöhte Gefahr beim Betreiben der Maschine). In meinen Augen wird der Händler jedoch nur nachliefern müssen.

Noch was: Ich bin kein Jurist und nehme dementsprechend auch keine Gewähr für das oben nach bestem Wissen geschriebene. Falls es dir wirklich wichtig ist ein neues Motorad zu bekommen geh zu deinem Anwalt und lass dich da umfassend beraten.