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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum benötigtem Alter in Kneipen.


Guckes
2007-10-01, 19:52:02
Hab da mal ne frage
früher war es ja so
mit 16 dürfte man in ne kneipe und bekam Bier,Wein und Sekt von den Alkoholischen Getränken.
Jetzt meinte ein Kumpel von mir das man nur noch mit 18 in ne Kneipe rein kommt?!
is da was drann?
mich störts direkt nicht weil mich dieses Alter inzwischen nichts mehr an geht, aber wollte nur mal generell wissen ob es da ne Gesetztesänderung gab oder nicht?

r00t
2007-10-01, 20:59:08
kommt drauf an wie der inhaber das möchte..die einen lassen nur personen ab 18 jahren rein , die anderen einfach alle ;)

Econic
2007-10-01, 21:02:09
in Bars darf man so weit ich weiß bis 24 Uhr wenn man 16 Jahre ist und bekommt Bier.:smile:
Wein und Sekt bekommt man doch erst ab 18 oder nicht!?

sei laut
2007-10-01, 21:02:43
Die Sache ist die, dass es seit ca. 2 Monaten kein Alk unter 18 gibt. Rein in eine Kneipe darfste vermutlich auch unter 18, nur mit Alkohol wirds schwierig. (unmöglich sicher nicht)

@Econic: Nein, früher gabs Wein, Bier und Sekt für 16 jährige. Jetzt alles mit Alkohol ab 18.
Edit: So hab ichs jedenfalls verstanden.

Guckes
2007-10-01, 21:16:47
jeglicher Alk ab 18 das wusste ich bisher noch nicht...danke für die infos

aber was haltet ihr denn davon?

skicu
2007-10-01, 21:17:17
Die Sache ist die, dass es seit ca. 2 Monaten kein Alk unter 18 gibt. Rein in eine Kneipe darfste vermutlich auch unter 18, nur mit Alkohol wirds schwierig. (unmöglich sicher nicht)

@Econic: Nein, früher gabs Wein, Bier und Sekt für 16 jährige. Jetzt alles mit Alkohol ab 18.
Edit: So hab ichs jedenfalls verstanden.
Im Moment hat sich nur die Gesetzeslage zu Zigaretten und Tabak geändert. Bei alkoholischen Getränken ist die Lage nach wie vor wie früher. Hier werden von Politikern und einigen Interessensgemeinschaften derzeit laute Überlegungen zu weiteren Restriktionen gemacht.

Die gelbe Eule
2007-10-01, 21:19:20
Bis 16 in Begleitung von einem Vormund, 24:00 Uhr, ohne 22:00 Uhr. Bis 18 kannste bis 24:00 Uhr drin bleiben, danach musste raus.

Zwergi
2007-10-01, 21:51:00
Im Moment hat sich nur die Gesetzeslage zu Zigaretten und Tabak geändert. Bei alkoholischen Getränken ist die Lage nach wie vor wie früher. Hier werden von Politikern und einigen Interessensgemeinschaften derzeit laute Überlegungen zu weiteren Restriktionen gemacht.

Nee,stimmt schon das sich da was geändert hat. Hab mich heute beim Einkaufen auch gewundert wegen der neuen Schilder "Alkohol erst ab 18". Zog irgendwie an mir gänzlich vorbei *schäm*

sei laut
2007-10-01, 21:57:43
Ich bin in der Berufsschule mit unter 18 jährigen. Und deren lautstarkem Gemecker zu Folge müsste es stimmen.

skicu
2007-10-01, 23:32:03
Nee,stimmt schon das sich da was geändert hat. Hab mich heute beim Einkaufen auch gewundert wegen der neuen Schilder "Alkohol erst ab 18". Zog irgendwie an mir gänzlich vorbei *schäm*
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html

Das ist der derzeitige Gesetzesstand. Wenn einzelne Gewerbetreibende an Jugendlich unter 18 Jahren generell nichts ausschenken, ist das deren gutes Recht aber gesetzlich nicht gefordert.

AtTheDriveIn
2007-10-02, 00:05:53
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html

Das ist der derzeitige Gesetzesstand. Wenn einzelne Gewerbetreibende an Jugendlich unter 18 Jahren generell nichts ausschenken, ist das deren gutes Recht aber gesetzlich nicht gefordert.

Also gibts es wie bisher Bier und Wein auch für 16-Jährige, nur Zigaretten sind seit neuestem ab 18.

skicu
2007-10-02, 00:35:46
Also gibts es wie bisher Bier und Wein auch für 16-Jährige, nur Zigaretten sind seit neuestem ab 18.
Ganz genau. Nur sind die meisten Gewerbetreibenden etwas verunsichert seit dem Inkrafttreten des Gesetzes, das Jugendlichen das Rauchen verbietet, da in diesem Rahmen auch ein generelles Alkoholverbot für Jugendliche diskutiert aber nicht durchgesetzt wurde. Ist aber von einigen Politikern geplant, gibt also wohl durchaus reelle Chancen, dass ein entsprechendes Verbot noch kommen kann.

Was betreffend dem Tabakverbot fast niemand weiß: Jugendliche dem Tabakgenuß hingeben zu lassen, ist zB auf eigenem Grund und Boden, bzw. als Gewerbetreibendem in Geschäftsräumen (Kneipe, Festzelt, etc.) auch nicht gestattet.
Da aber ja verständlicherweise kein Veranstalter zB ein ganzes Festzelt darauf überwachen kann, geben sich Behörden meist damit zufrieden, wenn auf das Rauchverbot aufmerksam gemacht wurde und evtl. auch einige Jugendliche mündlich darauf aufmerksam gemacht wurden, wenn man sie beim Rauchen beobachtet.
Ich hatte die Problematik erst bei einem Benefizfest, das wir in einem Verein organisiert hatten. Wir haben uns mit den lokalen Behörden darauf verständigt, dass Schilder und eine Durchsage genügen. Natürlich sollte man aber auch bei offensichtlich jungen Personen, die zB vor dem Ausschank rauchen, tätig werden.