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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : vergessen Rechnung zu bezahlen, gleich Inkasso?


Schrotti
2007-10-06, 12:22:14
Ich habe vergessen eine Rechnung zu bezahlen (e-bug). Ist es rechtens, gleich ein Inkassounternehmen einzuschalten (ohne mir eine Mahnung zu schicken).

Ich mein die Kosten haben sich dadurch verdoppelt.

Meta
2007-10-06, 12:27:05
Das ist sehr unüblich. Normalierweise gibt es 3 Mahnungen. Wobei die letzte ein Inkasso/Anwalt androhen kann.

Welche Firma ist das?
Wie lange liegt die Rechnung zurück?

Meta

noid
2007-10-06, 12:28:43
Das ist sehr unüblich. Normalierweise gibt es 3 Mahnungen. Wobei die letzte ein Inkasso/Anwalt androhen kann.

Welche Firma ist das?
Wie lange liegt die Rechnung zurück?

Meta

e-Bug ist der neuen Regelung, dass man gleich ohne Mahnung an Inkasso weiterleiten darf offenbar sehr zugetan.
Sollte man denen mal sagen, dass Kunden sicherlich sich nicht lange mit so einem "Service" abtun.

Senfgnu
2007-10-06, 12:32:24
Ist zwar nicht erforderlich §286 Abs.2 Nr.1 BGB), aber einfach schlechter Stil von e-bug.

Schrotti
2007-10-06, 12:35:38
Na ja aus 61€ gleich mal 132€ zu machen (wegen der Inkassokosten) finde ich nicht witzig.

Ware hatte ich am 26.09.07 erhalten + 7 Tage die man ja zeit haben soll zum bezahlen.

noid
2007-10-06, 12:36:06
Na ja aus 61€ gleich mal 132€ zu machen (wegen der Inkassokosten) finde ich nicht witzig.

Ware hatte ich am 26.09.07 erhalten + 7 Tage die man ja zeit haben soll zum bezahlen.

Deswegen lieber CC ;)

exxtreme1
2007-10-06, 12:52:37
falsch, deswegen lieber nichts bei einem laden wie ebug kaufen.

die waren doch schon immer total daneben....

EureDudeheit
2007-10-06, 13:09:19
Würde denen nur die ebug Rechnung zahlen, die kommen vor Gericht eh nicht mit derart hohen Kosten durch. Würde die Kohle auch direkt an Ebug zahlen. Achso 174, 410 BGB!!! Ist eine Vollmacht dabei?

Morbid Angel
2007-10-06, 15:32:36
Meide e-bug und Norsk-IT ;)

Cubitus
2007-10-06, 15:34:07
würde mich nicht wundern wenn das Inkasso unternehmen irgendwie selbst zu E-bug gehört :wink:

Mumins
2007-10-06, 15:38:07
Eine Mahnung braucht es nicht, du kommst binnen 30 Tagen automatisch in Verzug nach § 286 III BGB.

Wie immer lag keine Vollmacht im original bei. Deshalb machst du folgendes. Du überweist sofort den ursprünglichen Rechnungsbetrag an E-Bug. Dann weist du die Forderung nach § 174 BGB zurück. Einschreiben mit Rückschein. Dann können sie dich mal gerne haben. Sollte ein Mahnbescheid kommen Widerspruch einlegen.

Schrotti
2007-10-06, 22:07:56
Danke Jungs.

@Mumins

So werde ich es machen und anschließend verlangen, das mein Kundenkonto gelöscht wird.

AHF
2007-10-06, 23:37:48
Eine Mahnung braucht es nicht, du kommst binnen 30 Tagen automatisch in Verzug nach § 286 III BGB.
als privatperson nur, wenn du vorher explizit drauf hingewiesen wurdest!

Mumins
2007-10-08, 10:33:37
als privatperson nur, wenn du vorher explizit drauf hingewiesen wurdest!

Steht auf den meisten Rechnungen drauf, bzw. ist es bei e-bug sicher irgendwo drin.

Beeblebrox
2007-10-08, 11:25:20
Na ja aus 61€ gleich mal 132€ zu machen (wegen der Inkassokosten) finde ich nicht witzig.

Ware hatte ich am 26.09.07 erhalten + 7 Tage die man ja zeit haben soll zum bezahlen.

Du hast am 26.09.07 die Ware erhalten mit 7 Tagen Zahlungsziel und am 6.10.07 eine Mahnung mit 71 EUR Kosten?! :eek:
Nicht schlecht, beeindruckende Leistung von e-bug und dem Inkassounternehmen. Die Abwicklung flutscht!

noid
2007-10-08, 11:37:59
Du hast am 26.09.07 die Ware erhalten mit 7 Tagen Zahlungsziel und am 6.10.07 eine Mahnung mit 71 EUR Kosten?! :eek:
Nicht schlecht, beeindruckende Leistung von e-bug und dem Inkassounternehmen. Die Abwicklung flutscht!

Ist kein Einzelfall, eigentlich müsste man hier über geizhals etc abstrafen.
(weiss nicht welche Note die bekommen, aber das wird sich hoffentlich auf deren Umsatz gehörig auswirken)

anderson-79
2007-10-08, 12:15:02
Ich meine in BWL mal gelernt zu haben, dass es erst ein oder zwei Mahnungen davor benoetigt, oder ist mein Wissen schon wieder derart veraltet? (was sehr gut sein kann :uconf:)

_Gast
2007-10-08, 13:51:19
Ich meine in BWL mal gelernt zu haben, dass es erst ein oder zwei Mahnungen davor benoetigt, oder ist mein Wissen schon wieder derart veraltet? (was sehr gut sein kann :uconf:)Früher wurde man erst mit einer Mahnung in Verzug gesetzt, heute ist das nicht mehr notwendig. Man ist automatisch 30 Tage nach Zugang der Rechnung (oder einem eventuellen Zahlungsziel) in Verzug.

Die Geschichte, die der Threadstarter erzählt, ist entweder geschönt, weil er nicht zugeben will, dass er das Zahlungsziel bereits deutlich überschritten hat, oder die Inkassoforderung ist rechtlich nicht haltbar. Wenn er die Rechnung am 26.09.2007 erhalten hat mit dem Hinweis, diese sofort zu bezahlen, ist er gesetzlich am 26.10.2007 in Verzug. Dies allerdings automatisch. Ab diesem Zeitpunkt kann die Zahlungsforderung eingetrieben werden.

Da er die Ware aber nach seinen Angaben erst am 26.09.2007 erhalten hat, hat er ja sogar noch bis Mittwoch (10.10.2007) Zeit, von seinem 14-tägigen Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Die Inkassoforderung ist also völliger Blödsinn. Ich würde die Ware zurückschicken, eventuell sogar einen Anwalt beauftragen.

Ich vermute mal, dass er sich verschrieben hat und nicht die Ware am 26.09. erhalten hat, sondern die Mahnung.