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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer haftet bei einem Kleinkind < 6 Jahre ?!


DeViLFiSh
2007-10-08, 22:08:27
Hallo zusammen,

ich frage mich grade, wer eigentlich haftet, wenn mein Sohn (2 Jahre) z.B. bei Bekannten, meinen Eltern oder z.B. im Supermarkt irgend etwas kaputt macht. Ich habe zwar ne Privathaftpflicht, greift die eigentlich bei Verwandten. insbes. 1. Grades ?! Vor allem, da er ja noch so klein ist ?!
Ausserdem, was passiert wenn mein Kleiner im Supermarkt oder einem anderen Laden irgendetwas beschädigt ?! Obwohl ich versuche ihn dazu abzubringen ?!
Ich meine mal gelesen zu haben, daß bei Kindern < 6 Jahren die Haftung nicht bei den Eltern liegt, wenn diese ihr Aufsichtspflicht nicht verletzen, sprich ihn versuchen, davon abzubringen. Weiss jemand dazu näheres oder hat schon jemand praktische Erfahrungen ?!
Danke im voraus.

aCiD
2007-10-08, 22:11:41
Privathaftpflicht gilt doch allgemein für Kinder, die mit im Haushalt leben, oder nicht?

Greetz
aCiD

EureDudeheit
2007-10-08, 22:12:35
§§ 828, 829, 832 BGB

Mr.Fency Pants
2007-10-08, 22:16:11
Kleiner Tip: wenn du schon eine PH hast, dann guck doch einfach mal in die Unterlagen, bzw. frag bei der Versicherung nach. Oftmals gibts Verträge, wo man etwas mehr zahlt, die Kinder aber damit abgesichert sind.

Wie kann man eine Versicherung haben, wenn man gar nicht weiss, was die alles abdeckt?:confused:

DeViLFiSh
2007-10-08, 22:39:45
Kleiner Tip: wenn du schon eine PH hast, dann guck doch einfach mal in die Unterlagen, bzw. frag bei der Versicherung nach. Oftmals gibts Verträge, wo man etwas mehr zahlt, die Kinder aber damit abgesichert sind.

Wie kann man eine Versicherung haben, wenn man gar nicht weiss, was die alles abdeckt?:confused:

Also die PH deckt schon alle Familienmitglieder ab, also auch meinen Sohn. Die Frage ist natürlich, ob eine PH generell bei Schäden an Familienmitglieder 1. Grades mit einspringt.

DeViLFiSh
2007-10-08, 22:45:25
§§ 828, 829, 832 BGB

§ 832 Haftung des Aufsichtspflichtigen

(1) 1Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. 2Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.

Ist das nicht ein wenig schwammig ?! Wie will man das festlegen ?!


§ 828 Minderjährige

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

(2) 1Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. 2Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

Also das heisst, mein Sohn bzw. ich bin aus dem Schneider und auch die PH muss nicht einspringen, egal ob ich meine Aufsichtspflicht verltzte oder nicht. Oder ?!

§ 829 Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen

Wer in einem der in den §§ 823 bis 826 bezeichneten Fälle für einen von ihm verursachten Schaden auf Grund der §§ 827, 828 nicht verantwortlich ist, hat gleichwohl, sofern der Ersatz des Schadens nicht von einem aufsichtspflichtigen Dritten erlangt werden kann, den Schaden insoweit zu ersetzen, als die Billigkeit nach den Umständen, insbesondere nach den Verhältnissen der Beteiligten, eine Schadloshaltung erfordert und ihm nicht die Mittel entzogen werden, deren er zum angemessenen Unterhalt sowie zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten bedarf.

Kann mir das mal jemand übersetzen ?! Speziell für einen unter 6 Jährigen ?!

tatarus
2007-10-08, 23:35:25
Kinder unter 7 Jahren müssen ausdrücklich mitversichert sein, da sie noch nicht deliktfähig sind, weil sie die Konsequenzen ihres Handelns nicht absehen können. Meistens gilt für sie eine stark verminderte Versicherungssumme und eine Selbstbeteiligung.

Ein guter Link dazu:
http://www.krist-versicherungsmakler.de/glossar/kinder---haftpflicht__17.htm

EureDudeheit
2007-10-09, 00:08:37
Ist das nicht ein wenig schwammig ?! Wie will man das festlegen ?!



Also das heisst, mein Sohn bzw. ich bin aus dem Schneider und auch die PH muss nicht einspringen, egal ob ich meine Aufsichtspflicht verltzte oder nicht. Oder ?!

Kann mir das mal jemand übersetzen ?! Speziell für einen unter 6 Jährigen ?!


Nein, wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt, haftest du. Dein Sohn würde trotzdem haften, wenn er vorsätzlich jemanden verletzt, Eigentum zerstört usw und du nicht haftest, wenn es die Situation halt erfordert und es gerecht wäre. Das ungefähr will 829 ausdrücken. Wie immer in solchen Sachen, kommt auf die Situation drauf an, wobei das bei einem 6 Jährigen wohl eher nicht zur Anwendung kommt.

AlfredENeumann
2007-10-11, 13:59:40
Alles Blödsinn.
Wenn dein Sohn einen Schaden verursacht und du deine Aufsichtspflicht nicht verletzt hast, haftet NIEMAND für den Schaden! Der Geschädigte ist in diesem Fall IMMER der Dumme, es sei denn er kann nachweisen das du deine Aufsichtspflicht verletzt hast.

Es gibt Versicherungen die Anbieten kleine Kinder zu versichern. Das dient aber eher dem Fall, um sich Ärger von der Backe zu halten, z.B. wenn das Kind das Auto deines Nachbarn zerkratzt und du natürlich nicht Jahrelangen stunk mit deinem Nachbarn willst.

Ganz gut erklärt hier:
http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=40&sid=c431e7de5e09de178f2550ca0bdc8919

sun-man
2007-10-11, 14:13:45
Telefon....Nummer wählen und fragen. Hallo? Wozu zahlst Du Beiträge wenn Du nicht die fragst bei denen Du versichert bist?

MFG