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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : rechnerischer Stundenlohn für Selbststreicher?


Premium
2007-10-10, 21:34:56
Hallo,

es geht um dei Wohnungsendrenovierung.
Wenn man beim Ausziehen selbst streicht, wie hoch kann man seinen rechnerischen Lohn realistisch annehmen?

Der konkrette Fall: Die Vormieterin hätte streichen müssen, wollte nicht, nun hat der Nachmieter selbst gestrichen und der Vormieter soll zahlen.
Die Farbe für ein 22m2 Zimmer hat 20Euro gekostet. Gestrichen wurde 2,5h von 2 Personen. Was ist dies wert?

Mahlstedt
2007-10-10, 22:30:08
Persönlich würd ich nicht mher für unter 20 Euro die Stunde anfangen ,macht zusammen für 2 Personen a 2,5h 100 Euro.:cool:
Wobei 5 h ne ziemlich lange zeit is für ein wahrleinlich leeres Zimmer.

twodoublethree
2007-10-10, 22:38:51
20 Euro, lol, dafür kriegst doch bei nem Maler nichtmal 20 Minuten

drexsack
2007-10-10, 22:49:32
22m², einfach nur weiss durchstreichen? Nunja, da gibts aber schon anspruchsvollere Tätigkeiten, ich würde dafür keinem mehr als 10 Euro die Stunde zahlen. Wie habt ihr es eigentlich geschafft, auf 5 Stunden zu kommen?

Omee
2007-10-10, 23:03:51
20 Euro, lol, dafür kriegst doch bei nem Maler nichtmal 20 Minuten

is der nachmieter maler? nein

würde für die arbeit 50-60 euro geben.

Spasstiger
2007-10-10, 23:20:12
20 Euro, lol, dafür kriegst doch bei nem Maler nichtmal 20 Minuten
Ein Maler hätte aber auch keine 5 Stunden gebraucht, sondern vielleicht 2 Stunden.

twodoublethree
2007-10-10, 23:25:07
is der nachmieter maler? nein

würde für die arbeit 50-60 euro geben.


Ich gehe einfach mal ganz stark davon aus, dass man in solchen Fällen die Kosten zu bezahlen hat, die ein ausgebildeter Handwerker verursachen würde.

Omee
2007-10-10, 23:36:55
@two das ist doch realitätsfern.

nehmen wir an: person a und b arbeiten in einem malerbetrieb. person b hat aber keine ausbildung, ist praktisch nur ein helfer, aber die beiden können und machen das gleiche. wer kriegt um einiges mehr gehalt idR? der mit der ausbildung natürlich, auch wenn er beschissener arbeitet.

Simon Moon
2007-10-11, 00:29:02
Ihr vergesst, dass im Stundenlohn eines Handwerkers nicht nur "sein" Lohn ist, sondern auch noch all die Nebenkosten wie Versicherungen, Gebäudemiete (also da wo die Malerbude steht) miteinfliessen.
Trotzdem, 100€ ist denk ich angemessen - bei einem Maler käm das wohl kaum billiger.

mofhou
2007-10-11, 02:27:16
Stell das ganze doch einfach bei My-Hammer.de rein, da siehste ja, was das kosten würde. ;)

knuglifix
2007-10-11, 05:02:59
gab es nicht ein gerichtsurteil zu renovierungsklauseln in mietverträgen? ich weiss jetzt nicht mehr in welchem umfang der renovierung es dort ging, aber die klausel wurde dort glaube ich als unzlässig oder so bezeichnet so das der ver- oder nachmieter auf den kosten sitzenbleibt. es gab da ja dann den aufschrei das jetzt keiner mehr bei auszug renovieren würde und alle vermieter auf den kosten sitzen bleiben würden.

Mumins
2007-10-11, 06:56:55
gab es nicht ein gerichtsurteil zu renovierungsklauseln in mietverträgen? ich weiss jetzt nicht mehr in welchem umfang der renovierung es dort ging, aber die klausel wurde dort glaube ich als unzlässig oder so bezeichnet so das der ver- oder nachmieter auf den kosten sitzenbleibt. es gab da ja dann den aufschrei das jetzt keiner mehr bei auszug renovieren würde und alle vermieter auf den kosten sitzen bleiben würden.

Wieder mal Halbwissen. Eine Klausel, die unabhängig vom Zustand Renovierung vorschreibt ist unwirksam.

BoneDaddy
2007-10-11, 08:59:13
22qm zu zweit in 5h ist wahrlich keine Meisterleistung. Ich denke mit 100€ insgesamt sollte man fein raus sein. Nächstes mal einfach einen Maler beauftragen, da hat man eine Rechnung, die man obendrein wieder absetzen kann.

twodoublethree
2007-10-11, 09:15:09
@two das ist doch realitätsfern.

nehmen wir an: person a und b arbeiten in einem malerbetrieb. person b hat aber keine ausbildung, ist praktisch nur ein helfer, aber die beiden können und machen das gleiche. wer kriegt um einiges mehr gehalt idR? der mit der ausbildung natürlich, auch wenn er beschissener arbeitet.


Klar dass man keine 5 Stunden mit Malergehalt ansetzen kann, sondern nur dass, wieviel ein Maler gekostet hätte.

Premium
2007-10-11, 17:13:27
Ich frage noch mal nach.
Vielleicht war die 2,5h auch allein.
=>Gehe mal von 15Euro aus. Dann wären 60Euro OK.

Es handelt sich im konkreten Fall um eine Individualklausel und die ist weiterhin gültig.