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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Uniwechsel mit Überbrückungszeit >> Anspruch auf Kindergeld?


Good Lord
2007-10-11, 15:23:18
Hallo,

Ich habe bisher 2 Semester an UNI_A studiert und mich Ende letzter Woche exmatrikuliert, weil ich das Studium trotz großer Antrengungen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht geschafft hätte. Ich möchte mich jetzt an Fachhochschule_B zum Sommersemester 2008 bewerben. Das Sommersemester 2008 beginnt an Fachhochschule_B am 01.03.08, sind also noch fast 5 Monate bis dahin. Der Bewerbungszeitraum liegt im Dezember 07, dass heißt, ich kann mich erst im Dezember dafür bewerben.

Bin ich bis zum Studienbeginn im März 08 Kindergeld-berechtigt? Mir haben einige Freunde empfohlen, mich arbeitslos bzw als arbeitsplatz-suchend zu melden, damit der Kindergeld-Anspruch weiterhin besteht, jedoch habe ich die Sorge, dass das Arbeitsamt mich dann irgendwo in Arbeit oder in Bewerbungs-Trainings stecken will. Das Problem besteht nämllich darin, dass ich momentan auf der Suche nach einem Praktikumsplatz bin, denn ich muss für mein zukünftiges Studium möglichst vor dem Studienbeginn ein 12 wöchiges Praktikum ableisten, von daher würde es für mich sehr ungünstig sein, wenn das AA mich zum Arbeiten verdonnert und ich mein Praktikum nicht machen kann(natürlich vorausgesetzt, dass ich möglichst bald einen Praktikumsplatz kriege!! Bin aktuell am Abstottern der Gelben Seiten)

Kann mir jemand helfen? Wie soll ich weiter verfahren? Reicht es aus, der Familienkasse zu melden, dass ich mich bald für ein Studium an Fachhochschule_B bewerbe und außerdem auf der Suche nach einem Pflichtpraktika bin? Oder muss ich den Weg übers Arbeitsamt gehen inkl Meldung als Arbeitsloser bzw Arbeitssuchender!?

mfg

Infinimum Terra

foobi
2007-10-11, 16:02:40
Ich habe bisher 2 Semester an UNI_A studiert und mich Ende letzter Woche exmatrikuliert, weil ich das Studium trotz großer Antrengungen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht geschafft hätte.
Na und? Bleib doch bis Februar immatrikuliert.

Mir haben einige Freunde empfohlen, mich arbeitslos bzw als arbeitsplatz-suchend zu melden, damit der Kindergeld-Anspruch weiterhin besteht, jedoch habe ich die Sorge, dass das Arbeitsamt mich dann irgendwo in Arbeit oder in Bewerbungs-Trainings stecken will.
Ablehnen. Mehr als das Arbeitslosengeld streichen können sie nicht.
Das eigentlich Problem ist, daß die dich und dein Umfeld ausforschen werden.
Du kannst aber auch gleich von Beginn an sagen, daß du keine Leistungen beziehen, sondern nur als arbeitslos geführt werden möchtest.

Wie das mit dem Kindergeld aussieht, muß ein anderer beantworten.

Kann mir jemand helfen? Wie soll ich weiter verfahren? Reicht es aus, der Familienkasse zu melden, dass ich mich bald für ein Studium an Fachhochschule_B bewerbe und außerdem auf der Suche nach einem Pflichtpraktika bin? Oder muss ich den Weg übers Arbeitsamt gehen inkl Meldung als Arbeitsloser bzw Arbeitssuchender!?
Frag nach. Normalerweise gibt es da Übergangsfristen.

Good Lord
2007-10-11, 17:01:19
Na und? Bleib doch bis Februar immatrikuliert.

Würde mich leider 700€ kosten :(
AUßerdem würde ich so meinen potentiellen Anspruch auf Bafög zu nichte machen. Ich brauche momentan zwar keins, weil ich auf 400€ Basis arbeite, aber man weiß ja nie.


Ablehnen. Mehr als das Arbeitslosengeld streichen können sie nicht.
Das eigentlich Problem ist, daß die dich und dein Umfeld ausforschen werden.
Du kannst aber auch gleich von Beginn an sagen, daß du keine Leistungen beziehen, sondern nur als arbeitslos geführt werden möchtest.

Stimmt, ist ein Argument :)

Schon mal Danke für die Info :)

Good Lord
2007-10-11, 18:48:05
Kommt schon Leute :D habt doch sicherlich schon mal ähnliches erlebt *g*