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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Brauche ich ein Impressum bei einem Platzhalter?


Onlinejunky
2007-10-13, 16:39:32
Hi Leute,

Impressumpflicht ist klar, auch bei privaten Seiten.
Ich will auf unsere Website aber nur einen Platzhalter machen mit Logo und wann es online geht, keine Inhalte, nur eine Grafik. Brauche ich dafür auch ein Impressum?

Gruß

Onlinejunky
2007-10-13, 17:08:10
Also nach den Infos, die ich bis jetzt gesammelt habe brauche ich kein Impressum für einen Platzhalter.

Ich habe keinen Werbebanner, verkaufe nichts und Inhalt habe ich auch keine und biete keine Telemedien an.


Olli

I & me feat. myself
2007-10-13, 19:49:17
du bietest Inhalt an (auch wenn diese äußerst dürftig sind). Logo und wann die Seite online gehen, sind ja bereits Informationen.

daher: Pflicht ja, Sinn nein.

Onlinejunky
2007-10-13, 22:30:29
Aber deswegen brauch ich doch kein Impressum, oder? Nachdem ich das hier gelesen habe, würde ich sagen, ich brauche keins.

Das Teledienstgesetzt besagt, dass jede Webseite ein Impressum aufweisen muss, welche einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt. Ein Werbebanner reicht bereits schon aus um einen wirtschaftlichen Zweck zu erfüllen, wenn dadurch Einnahmen entstehen. Ebenso liegt ein wirtschaftliches Intresse vor, wenn Waren oder Dienstleistungen angeboten werden oder einfach nur das Unternehmen vorgestellt wird.

Beispiel:
Herr Klaus Müller betreibt eine Webseite auf der er private Informationen über sich ins Internet stellt. Herr Müller möchte nur Informationen über sich und derartiges seinen Freunden und Verwandten zugänglich machen. Er verfolgt dabei kein wirtschaftliches Intresse und für Herrn Müller besteht die Impressumspflicht nicht.

2. Beispiel:Herr Schmidt betreibt eine Webseite auf der Werbebanner geschaltet sind und er über einen eShop auf seiner Webseite Dienstleistungen und gebrauchte Computerware anbietet. Für Herrn Schmidt besteht die Impressumspflicht. Die Impressumspflicht ist hierbei schon dadurch gegeben, dass Herr Schmidt Werbebanner geschaltet hat mit der er Geld verdient. Der eShop, auch wenn er nicht professionell betrieben wird, ist mit ein Grund warum Herr Schmidt ein Impressum haben muss.

Quelle: http://www.allsource.de/smartsection+item.itemid+23.htm


Gruß

I & me feat. myself
2007-10-13, 23:16:18
Ein Blick ins Gesetz schafft Klarheit:

§10 Abs. 1 MdStV

Diensteanbieter haben für Mediendienste folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
Daraus leitet sich eine Impressumspflicht ab.
Das Teledienstgesetzt besagt, dass jede Webseite ein Impressum aufweisen muss..
Hier hab ich bereits aufgehört den Artikel zu lesen. Denn diese Aussage ist falsch. Das TDG regelt Informationspflichten bei einer direkten Kommunikation via Telemedien. Eine Homepage stellt eine Kommunikation an die Allgemeinheit da. Man schaue hierfür in §2.1 MdStV bzw. §2.1 TDG.

Onlinejunky
2007-10-13, 23:17:03
Hi,

habe etwas weiter geforscht und bin auf das hier gestoßen:


3. Wann liegt ein geschäftsmäßiger Teledienst vor?

Wann immer ein wirtschaftliches Interesse mit einer Website verfolgt wird, wird man von einem geschäftsmäßigen Teledienst sprechen müssen mit der Folge, dass die Pflichtangaben zu erbringen sind. Das wirtschaftliche Interesse kann darin liegen, dass über die Website Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden. Dasselbe gilt für Websites, auf denen sich ein Unternehmen lediglich präsentiert. Die Werbung für das eigene Unternehmen reicht für eine Geschäftsmäßigkeit des Teledienstes aus.

Der letzte Satz ist ausschlaggebend. Mit einem Platzhalter machen man ja Werbung für sich selber.

Gruß

Onlinejunky
2007-10-13, 23:21:08
Aber dann sind die sich auch nicht alle einig. Überall liest man was anderes. In meinem Fall ist es dann schon nötig aber doch nicht für alle.

2. Gilt die Impressumspflicht für alle Websites?

Nein. Nach dem TMG gilt die Impressumspflicht nur für geschäftsmäßige Telemedien, die in der Regel gegen Entgelt angeboen werden. Der Betreiber einer privaten Homepage ist somit regelmäßig nicht verpflichtet, seine Website mit einem Impressum zu versehen. Das war nach der Fassung des inzwischen außer Kraft gesetzten Teledienstegesetzes noch zweifelhaft.



http://haerting.de/de/3_lawraw/faqs/faq_webimpressum.php?we_objectID=340

Gruß

I & me feat. myself
2007-10-13, 23:31:40
Hallo Onlinejunky,

nicht alles, was im Netz steht, ist wahr bzw. richtig - und manchmal ist es ziemlicher Nonsense auf hohem Niveau.

Das TMG ist nicht für Homepages zuständig (daher kannst du den Link sofort in die Tonne treten). §1.1 besagt
Dieses Gesetz gilt für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht [..] Rundfunk nach § 2 des Rundfunkstaatsvertrages sind (Telemedien).
Eine Homepage ist dem Wesen nach Rundfunk. Daher ist auch das TMG bzw. TDG nicht zuständig. Jede Homepage die mit diesem beiden Gesetzen argumentiert, kann man daher getrost ignorieren.

Einzig der Mediendienstestaatsvertrag (schönes Wort - kurz: MdStV) regelt Telekommunikation im Bereich Rundfunk (wozu auch Homepages gehören) und dort ist §10 recht eindeutig.

Sephiroth
2007-10-14, 01:48:51
Den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) gibt es nicht mehr. Er und das Teledienstegesetz wurden durch das am 1. März 2007 in Kraft getretene Telemediengesetz (TMG) abgelöst und traten außer Kraft.

§5 des TMG (http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html) besagt:
§ 5 Allgemeine Informationspflichten

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

und §55 Rundfunkstaatsvertrag (http://www.lfk.de/gesetzeundrichtlinien/rundfunkstaatsvertrag/main.html) (RStV):
§ 55 Informationspflichten und Informationsrechte

(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.

Also: rein private/familiäre Webseite (ist dem Gesetz nach eine Telemedium [1]) benötigen kein Impressum, sofern nicht geschäftsmäßig. Bei Werbung, für die man Geld bekommt, braucht man aber eines.






[1]: Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes (http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__3.html) sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes (http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__3.html) oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.

rotalever
2007-10-14, 18:24:09
Und wenn man keinen Ärger möchte, dann macht man einfach immer ein Impressum. Das kostet nämlich genau 30sekunden zeit.

Gast
2007-10-14, 18:41:50
Wenn man ein Impressum reinschreibt, weiß der Abmahnanwalt auch gleich wohin er das Einschreiben schicken muss. Also sei kooperativ, - sind ja auch nur Menschen.

gr@fz@hL
2007-10-14, 19:58:00
Und wenn man keinen Ärger möchte, dann macht man einfach immer ein Impressum. Das kostet nämlich genau 30sekunden zeit.

Genau das ist der Punkt. Alles andere ist juristische Haarspalterei, für die du im Notfall einen guten Anwalt und das nötige Kleingeld brauchst.

JTHawK
2007-10-15, 11:58:06
Genau das ist der Punkt. Alles andere ist juristische Haarspalterei, für die du im Notfall einen guten Anwalt und das nötige Kleingeld brauchst.

Wieso sollte man etwas machen, wonach man laut Gesetz nicht verpflichtet ist?

Man braucht weder Geld noch einen Anwalt um festzustellen ob eine Webseite privat oder gewerblich betrieben wird.

rotalever
2007-10-15, 16:41:44
[QUOTE=JTHawK;5933669]Wieso sollte man etwas machen, wonach man laut Gesetz nicht verpflichtet ist?/QUOTE]
Naja manchmal sind die Gesetze eben nicht (für jedermann) sehr eindeutig formuliert, wie man ja auch an der Diskussion sehen konnte. Auch wenn man recht hätte, könnte man trotzdem Ärger bekommen. Und das will man doch nicht.

gr@fz@hL
2007-10-15, 22:08:10
Wieso sollte man etwas machen, wonach man laut Gesetz nicht verpflichtet ist?

Man braucht weder Geld noch einen Anwalt um festzustellen ob eine Webseite privat oder gewerblich betrieben wird.
Den wirst du in dem Moment brauchen, wo ein geldgeiler Advokat der Meinung ist, dass deine Seite gewerblich ist und dich fröhlich abmahnt. Kommt leider sehr häufig vor, da die gesetzlichen Vorgaben nicht sehr eindeutig sind und Interpretationsspielraum lassen. Und in dem Moment, wo du abgemahnt wirst, benötigst du einen Anwalt - oder du ziehst den Schwanz ein und zahlst.
Deshalb würde ich mir gar nicht überlegen, ob ich ein Impressum brauche, sondern einfach eins veröffentlichen.

JTHawK
2007-10-16, 14:07:41
Den wirst du in dem Moment brauchen, wo ein geldgeiler Advokat der Meinung ist, dass deine Seite gewerblich ist und dich fröhlich abmahnt. Kommt leider sehr häufig vor, da die gesetzlichen Vorgaben nicht sehr eindeutig sind und Interpretationsspielraum lassen. Und in dem Moment, wo du abgemahnt wirst, benötigst du einen Anwalt - oder du ziehst den Schwanz ein und zahlst.
Deshalb würde ich mir gar nicht überlegen, ob ich ein Impressum brauche, sondern einfach eins veröffentlichen.

Die "Meinung" eines Advokaten ist irrelevant und das Gesetz ist eindeutig genug.

§ 5 TMG (1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten ...

An diesem Punkt gibt es keinen Raum für Interpretation. Sobald eine Webseite rein privater Natur ist muss man kein Impressum angeben. Wer hingegen Werbebanner auf seiner Webseite platziert "kann" einen gebwerbemäßgen Eindruck vermitteln - in so einem Fall ist ein Impressum angebracht, auch wenn es nicht vollständig sein kann, denn:

eine Privatperson gar kein vollständiges Impressum liefern, da jene weder eine Firma/Verein noch eine sonst wo eingetragene Gesellschaft ist.

Abmahnungen aufgrund fehlender oder unvollständiger Impressen basieren auf Wettbewerbsverletzung.

gr@fz@hL
2007-10-16, 17:05:24
Die "Meinung" eines Advokaten ist irrelevant und das Gesetz ist eindeutig genug.

Wenn dem so wäre, gäbe es nicht derart viele Abmahnungen. Eben ein klassischer Fall von Recht haben und Recht bekommen...