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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 01.11. Allerheiligen – Feiertagsregelung beim Arbeitgeber?


Das gute A
2007-10-17, 14:28:22
Hallo zusammen,

ich habe ehrlich gesagt keine Idee, wie die Regelung da genau aussieht – daher mal die Frage an euch:

Mein Arbeitgeber sitzt in Hessen, ich bin aber als Angestellter in unserem Büro in Nordrhein-Westfalen (dauerhafter Einsatz dort, also keine Dienstreise), wo dieser 01.11.07 ein Feiertag ist - in Hessen hingegen ist das kein Feiertag..

Was gilt jetzt für mich? Der Ort, an dem ich eingesetzt werde oder der Ort, wo mein Arbeitgeber seinen Sitz hat? Habe ich da jetzt frei oder muss ich zur Arbeit?

Grüße und danke im Voraus!

[fu]121Ah
2007-10-17, 14:30:54
der ort an dem du arbeitest, sofern das sauber im arbeitsvertrag erwähnt ist.

Das gute A
2007-10-17, 14:33:54
121Ah;5941170']der ort an dem du arbeitest, sofern das sauber im arbeitsvertrag erwähnt ist.

Selbst wenn es das nicht wäre, müsste das doch gelten, oder? Ist es nicht eher so, dass das anders ist, wenn explizit erwähnt wird, dass der Arbeitnehmer trotz des Feiertags arbeiten muss?

Wie schaut das arbeitsrechtlich genau aus?

Grüße

[fu]121Ah
2007-10-17, 14:38:28
arbeitsrechtlich giltet (zumindest in der schweiz), dass der im vertrag erwähnte arbeitsort gilt. nicht firmensitz o.ä.

Lyka
2007-10-17, 14:41:08
hier in Berlin auch. Arbeitsplatz gilt

basti333
2007-10-17, 15:03:49
ich würd sogar sagen der arbeitsvertrag MUSS im einsatzgebiet gelten, sofern es sich nicht um dienstreisen oder so handelt und du auch nicht in einer branche arbeitest wo feier- und sonntags arbeit üblich/notwendig ist

meines wissen nach darf ein arbeitgeber dich nicht einfach so am feiertag arbeiten lassen, aber zu 100% weiß ich das auch nicht

[dzp]Viper
2007-10-17, 15:12:14
Es gilt immer der Ort wo man Arbeitet.

Arbeite selber in Brandenburg, wohne aber in Sachsen..

Wenn wir z.b. Buß und Bettag haben, dann habe ich auch nicht Frei.
Dafür hab ich dann Frei, wenn in Brandenburg ein freier Tag ist und in Sachsen nicht :D

Das gute A
2007-10-17, 15:20:52
Gut, danke euch für die Antworten :) Werde später mal meinen Chef fragen, der ist nur ganztägig außer Haus. Dann kann ich mich ja aufn Feiertag freuen :D

Viele Grüße,
euer A

P2oldi
2007-10-17, 15:33:36
dann ist das bei Dienstreisen aber anders geregelt @Viper.
Ich war letztes Jahr über den 15.08. (Fronleichnam?) in München auf Dienstreise. Eigentlicher Arbeitsort ist Hamburg. Und ich durfte als einziger am Feiertag im Büro aufkreuzen, bzw. Urlaub / Gleitzeit nehmen ;(

[dzp]Viper
2007-10-17, 15:39:07
dann ist das bei Dienstreisen aber anders geregelt @Viper.
Ich war letztes Jahr über den 15.08. (Fronleichnam?) in München auf Dienstreise. Eigentlicher Arbeitsort ist Hamburg. Und ich durfte als einziger am Feiertag im Büro aufkreuzen, bzw. Urlaub / Gleitzeit nehmen ;(

Hm das is aber Böse! Was bringt das, wenn du eh nicht wirklich arbeiten kannst?!

Stormtrooper
2007-10-17, 17:27:12
Es gilt der eigentliche Ort wo du arbeitest.
Wenn du in Nordrhein-Westfalen angestellt bist, dein dauerthafter Arbeitsort ist zählt der Feiertag für dich. Das geht sogar soweit, daß wenn du in Hessen auf Dienstreise bist (wo dein Arbeitgeber sitzt) sogar Feiertagszuschlag zusteht.

Das gute A
2007-10-18, 08:07:30
Es gilt der eigentliche Ort wo du arbeitest.
Wenn du in Nordrhein-Westfalen angestellt bist, dein dauerthafter Arbeitsort ist zählt der Feiertag für dich. Das geht sogar soweit, daß wenn du in Hessen auf Dienstreise bist (wo dein Arbeitgeber sitzt) sogar Feiertagszuschlag zusteht.

Jou, genau so schauts aus. Habe gestern Abend noch meinen Chef gefragt. Die Kollegen in Hessen müssen schaffen, ich hab nen Feiertag :)

Grüße

Morale
2007-10-18, 10:43:56
Wäre ja auch doof, du sitzt da in NRW ganz alleine und es kommt keiner vorbei...
Lohnt sich ja nicht zu arbeiten :)