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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hartz 4 und eBay. Was den nun? Einkommen oder nicht?


Super Grobi
2007-10-19, 14:05:01
Hallo Leute,
ich finde im Netz leider nichts richtiges, bzw. Zeug aus dem Jahr 2005.

Eine Freudin von mir (Kumpel-Freundin ;)) soll der ARGE die letzten Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorzeigen. Auf diese sind Geldeingänge (einmal 110 Euro und 225 Euro) von eBay Verkäufen zu finden.

Ist das nun Einkommen oder nicht? Im Netz finde ich was von Vermögensumwandlung und somit nicht abziehbar, sowie auch Berichte, daß dieses Einkommen ist, das abgezogen werden darf.

Hat jemand was konkretes zu dem Thema zur Hand?

Gruß
SG

Die gelbe Eule
2007-10-19, 15:01:29
http://www.fledisoft.de/forum_bshg_hartz/forum/druckversion.php?36/176

Das könnte helfen.

Nur sollte er das Geld nicht vorher irgendwo erwirtschaftet haben, damit die Ware gekauft und dann weiterveräußert haben.

Super Grobi
2007-10-19, 15:22:28
Danke für den Link!

Schwer zu lesen, aber als Fazit hab ich rausgezogen:

Übersteigt die Einnahme aus dem Verkauf den Verkehrswert, könnte die Differenz zum Ertragswert (also der Überschuß) durchaus als anrechenbares Einkommen gewertet werden.

Also ist ein Verkauf von z.B. einem Fotoapparat kein Einkommen, solange man damit kein Gewinn macht (also durch An- und Verkauf; Stichwort: Vermögensumschichtung).

Ich bin mal gespannt, ob die ARGE sich nach der Einsicht der Auszüge meldet. Den Inhalt des Links gebe ich mal in ausgedruckter Form so weiter.

Gruß
SG

Bandit666
2007-10-19, 17:18:40
Hi!

Scheinso als wenn es besser ist wernn du es vorlegst. Wenn se Fragen haben. Ehrlich sein.

http://www.hartz4folgen.de/pdf-470.pdf

mfg

Super Grobi
2007-10-19, 18:17:03
Hi!

Scheinso als wenn es besser ist wernn du es vorlegst. Wenn se Fragen haben. Ehrlich sein.

http://www.hartz4folgen.de/pdf-470.pdf

mfg

Klaro,
die Kontoauszüge wird Sie so oder so vorlegen. Ist ja auch pflicht (denke ich). Es ging ja einfach nur darum, ob wegen ein paar Verkäufe bei ebay was zu befürchten ist. Dem ist ja nicht so.

Ehrlich sein sollte man sowieso.

SG

p.s.
das Konto, soviel ich weiss, weisst auch kein Guthaben auf.

Bandit666
2007-10-19, 18:34:07
Wenn sie Fragen haben, soll se sagen das sie Dinge verkauft hat um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und Essen zu kaufen. Nun ist das Geld alle.

mfg

Die gelbe Eule
2007-10-19, 19:28:54
Ich würde einfach erstmal nur die Kontoauszüge abgeben und dann abwarten. Danach kann man immernoch bei Fragen etwas nachreichen. Du bist dort noch nicht gezwungen Auskunft zu geben, was bei ebay passiert ist.
Das mit dem Lebensunterhalt bestreiten und ähnliches würde ich gar nicht erst anfangen, weil dann könnte man rückwirkend das Geld für gezahlte Leistungen ansetzen.

Wichtig wäre ja auch ob Er nun das erste mal H4 bekommen soll, weil dann ist es völlig Lachs, da Er pro Lebensjahr 150€ Erspartes haben darf, womit Er machen kann was Er möchte.

Nie zuviel angeben, immer nur das was verlangt wird, somit spart man sich Erklärungsnöte.

Super Grobi
2007-10-19, 19:33:21
Wichtig wäre ja auch ob Er nun das erste mal H4 bekommen soll, weil dann ist es völlig Lachs, da Er pro Lebensjahr 150€ Erspartes haben darf, womit Er machen kann was Er möchte.

Sie! Aber das spielt ja auch keine Rolle, den es gibt ja dabei kein Männchen und Weibchen *ggg*.

Es geht nicht um einen Erstantrag, sondern um ein "Weiterzahlungsantrag" (oder so ähnlich). Der Bewilligungsbescheit kam ja, nur war dort ein Anhang dran, das Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorgelegt werden sollen.

SG

nemesiz
2007-10-19, 23:33:34
www.elo-forum.de ... wenns da genauere fragen gibt

MarcWessels
2007-10-20, 00:22:32
Klaro,
die Kontoauszüge wird Sie so oder so vorlegen. Ist ja auch pflicht (denke ich).Nein, die ARGE darf die Kontoauszüge nicht verlangen! Sie stellt es aber sehr gerne immer wieder - trotz gegenteiliger Gerichtsbeschlüsse - so dar.

P.S.: Natürlich erspart man sich Ärger, wenn man sich nicht weigert...