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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Strafverfahren wegen Unfallflucht - und nun?


Plutos
2007-10-21, 23:26:00
...

Fritte
2007-10-21, 23:39:19
Verfahren eingestellt? Wegen was?
Musstest du was zahlen? Kann mir nicht vorstellen das ne Fahrerflucht einfach eingestellt wird

Plutos
2007-10-22, 00:17:57
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sun-man
2007-10-22, 07:00:05
AFAIK bleibt da nix übrig. Es könnte natürllich sein das Du dann wenn Du einen Mord begehst als gewalttätig eingestuft wirst weil Du 15 Jahre vorher ne Stoßstange kaputt gemacht hast - aber who cares. In einem Führungszeugniss etc. sollte davon nichts stehen.

Spasstiger
2007-10-22, 07:51:33
In deinem Vorstrafenregister wird dieses eingestellte Verfahren jedenfalls nicht auftauchen. Aber hier im 3DC stehts jetzt schwarz auf weiß, also falls dein zukünftiger Arbeitgeber sehr fit ist im Recherchieren ... ;)

HAL
2007-10-22, 07:58:47
Die Polizei hat meinen "suboptimalen" Gesundheitszustand bemerkt, ich war nüchtern, ich war ehrlich und hab' von Anfang an alles zugegeben, ich habe die Sache mit dem Geschädigten geregelt = seinen Schaden bezahlt - was hätte es denn da noch zu verhandeln gegeben?

Da hattest Du IMHO Glück - Auch wenn Du den Schaden regelst bleibt der Stratftatbestand der Unfallflucht bestehen.

Monger
2007-10-22, 08:55:40
Da das Verfahren eingestellt wurde. Wäre ja schlimm, wenn jeder einen Eintrag in irgendwelche Akten kriegen würde, nur wenn er bereits angeklagt würde.
Dann könnte man ja jeden per Rufmord reinreiten, indem man ihn ein paar mal haltlos wegen irgendwas anklagt. Für ne Anklage braucht es ja noch keine Beweise.

jorge42
2007-10-22, 09:14:54
ja die Polizei nimmt das sehr genau mit der Unfallflucht. habe letztens auch die Stoßstange einer Nachbarin angekratzt. Habe bei ihr geklingelt, keiner da, hab bei ihrer Freundin nebenan geklingelt und ihr bescheid gegeben, habe einen Brief in den Briefkasten gesteckt. Nebenbei noch mit einer anderen nachbarin gesprochen, also ZWEI Zeugen. Ich wohnte 10 Luftlinie von ihr weg. Am nächsten Tag hatte sich immer noch niemand gemeldet.

Ich habe dann mal so die Polizei angerufen und der Ton am telefon:" Ja das ist dann wohl Fahrerflucht, sie bekommen auf jeden Fall ne Anzeige wenn wir jetzt vorbei kommen. Wird immer so gehandhabt. Klären Sie das mal direkt, denn wenn der Halter zuerst zur Polizei kommt, dann sind sie dran"

Über die Freundin der Nachbarin dann die Mobilfunknummer raus bekommen und mit der Halterin telefoniert, die waren übers WE weg gefahren.

Ist natürlich nichts mehr gekommen.

Stormtrooper
2007-10-22, 09:16:50
Kommt drauf an .. Hast du einen Führerscheinentzug bekommen kann es sehr wohl im erweiterten Führungszeugnis auftauchen ..
Im normalen Führungszeugnis steht aber definitiv nichts drin.

-Andy-
2007-10-22, 09:26:29
Die Polizei hat meinen "suboptimalen" Gesundheitszustand bemerkt, ich war nüchtern, ich war ehrlich und hab' von Anfang an alles zugegeben, ich habe die Sache mit dem Geschädigten geregelt = seinen Schaden bezahlt - was hätte es denn da noch zu verhandeln gegeben?


Vielleicht die Unfallflucht :rolleyes:
In zwei Jahren ist man mir vier mal ins Auto gefahren und jedes mal war es Unfallflucht. Sorry nichts gegen dich, aber ich hoffe da kommt doch noch was. Wenn nicht, finde ich das echt traurig.

sun-man
2007-10-22, 09:31:26
Wobei ich Andy recht geben muß.
Du hast nichtmal nen Zettel hinterlassen? Schon ne Frechheit wenn es am Ende 800€ Schaden sind die Du mal eben "übersehen" hast.

Fritte
2007-10-22, 09:59:30
Die Polizei hat meinen "suboptimalen" Gesundheitszustand bemerkt, ich war nüchtern, ich war ehrlich und hab' von Anfang an alles zugegeben, ich habe die Sache mit dem Geschädigten geregelt = seinen Schaden bezahlt - was hätte es denn da noch zu verhandeln gegeben?

spielt alles überhaupt keine Rolle, die strafbare Handlung ist begangen worden, du hast dich unerlaubt vom Tatort entfernt und hätte man dich nicht beobachtet dann hätte der andere seinen Schaden nicht bezahlt bekommen, ergo ist der Straftatbestand erfüllt, die Polizei kann da noch so viel Mitleid mit dir haben, spielt keine Rolle!

Scheinbar hast du schlichtwegs Schwein gehabt, ich kenne einen der hat bis zur gerichtsverhandlung mal kurz den Lappen abgeben dürfen, weil er ne Anzeige wegen Fahrerflucht hatte, waren mal eben 2 Monate :eek:

PS: wenn du nicht gesund genug zum fahren warst dann ist es im übrigen dein Problem wenn du trotzdem fährst, das ist kein Argument

Dunkeltier
2007-10-22, 12:21:55
Richtig, in solcherlei Fällen ist man dazu verpflichtet, den PKW stehen zu lassen! Nebenbei hat man mir auch mal des Nachts mein Motorrad umgefahren, wieder aufgestellt und Fahrerflucht begangen. Auspuff zerkratzt (Motorradfahrer wissen, wieviel der Spaß kostet), Motorschutzbügel rechts verkratzt und gerissen (!), Blinker rechts vollkommen im Arsch, Scheinwerfergehäuse vom Blinkerstab eingedrückt, Gehäuse des rechten Rückspiegels zerdellt. Und hier und da überall noch ein paar kleine Kratzer.

Habe dann auch Anzeige gegen Unbekannt erstattet, leider konnte der Verursacher (wie üblich) nicht ermittelt werden. Solchen Idioten würde ich am liebsten ihr Gehirn rausficken und ihr geliebtes Auto durch die Schrottpresse schicken. Ganz ehrlich. Wozu sonst ist die Versicherung da?

Plutos
2007-10-22, 19:16:09
...

DerKleineCrisu
2007-10-22, 19:27:53
.....(und wurde derbst über den Tisch gezogen, habe eine Rechnung bezahlt, die den Zeitwert des Wagens definitiv um mindestens 50% überstiegen hat - und dabei habe ich "nur" den Spiegel abgefahren und ein paar Kratzer/Beulen auf der Fahrerseite hinterlassen...)....


ausbeulen und lackieren kostet das meiste. wenn nun fahrertür & die hintere türe nun " nur ä kratzer & ä beule haben " ist das teuer.

im übrigen ist bei einem unfallschaden eh ein gutachten fällig normal ;) .


grüße

OSG

Axe Homeless
2007-10-22, 19:35:23
als mein rechtsbeistand meint, ne nichts, nochmal glück gehabt;)

Urion
2007-10-22, 19:52:05
auch eingestellte Verfahren werden im Register erfasst, im Führungszeugnis sind diese natürlich nicht erkennbar
ich glaube nur die obersten Landesbehörden (Gerichte, Nachrichtendienste) haben Zugriff auf so ein pr0n Register wo wirklich alles drinne steht


Fahrerflucht ist ein Offizialdelikt und wird von Amts wegen verfolgt, da ist nichts mit Anzeige zurückziehen.

foobi
2007-10-22, 21:03:08
In Verfahrenregistern bleibt das eingetragen, in deinem Führungszeugnis steht davon aber nichts. Von Bedeutung ist dabei noch, warum das Verfahren eingestellt wurde. Unschuldig, geringe Schuld, mangelndes öffentliches Interesse?

codingusers_bruder
2007-10-22, 21:07:56
Ganz ehrlich. Wozu sonst ist die Versicherung da?

Ich kann dir das erklären.

1. Versicherung in Anspruch nehmen > man wird evtl. hochgestuft > mehr Beitrag zahlen
2. Generell ist das alles Stress, Ärger, Aufwand usw...

Und da die meisten sich selbst die nächsten sind...., da fragst du noch?

HAL
2007-10-22, 22:57:38
wie läuft denn eine "Anzeige" eigentlich ab? Kann es sein, dass so etwas durch irgend eine Handlung des Geschädigten eingestellt wird ("Anzeige zurückziehen" oder so)?
Das kommt auf das Delikt an - wenn öffentliches Interesse besteht, wird die Straftat auf jeden Fall verfolgt.

MagicMat
2007-10-23, 10:47:06
Ich finds interessant, dass du so offensichtlich wichtige Schriftstücke nicht mehr zur Hand hast um mal hier den genauen Sachverhalt seitens der Staatsanwaltschaft nachzuvollziehen. Zumindest in deinen Kontoauszügen solltest du doch mögliche Strafzahlungen wiederfinden.

Also in Zukunft so was immer schön abheften und aufbewahren!