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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Student - steuerlicher Freibetrag - Tipps und Tricks um unter die Grenze zu kommen?!?


xL|Sonic
2007-10-22, 18:04:41
Hallo,

als Student mit einem festen Nebenjob auf 80h Teilzeitbasis habe ich gleich mehrere Probleme auf die ich stoße. Vielleicht ging es dem einen oder anderen ja mal ähnlich oder aber kennt jemanden, bei dem es so war.

So wie es aussieht werde ich wohl locker über den steuerlichen Freibterag von 7662€ kommen (sind ja glaube ich netto). Jetzt stellt sich die große Frage, wie und mit welchen Mitteln ich da wieder drunter kommen kann. Was kann ich alles absetzen von der Steuer. Bücher sind soweit klar, aber geht das ganze auch mit den Studiengebühren? Gibt es vielleicht noch andere Pauschalen oder Tricks an die man sich halten kann?

Da ich mir wohl in der nächsten Zeit ein Notebook kaufen werde, was eigentlich fast ausschließlich fürs Studium genutzt wird, wäre es natürlich auch interessant zu wissen, ab wann ich das NB von der Steuer absetzen kann. geht das nur, wenn ich über den Freibetrag komme?

Möglicherweise kann mir ja jemand helfen :)

Liebe Grüße

Sonic

Miles Teg
2007-10-22, 18:56:37
Die ~7000€ gelten nur für den Anspruch auf's Kindergeld.
Der steuerliche Freibetrag ist etwas über 10000 Euro im Jahr.
Sobald Du aber etwas über (kenn den Betrag auch hier nicht genau) ~1000 Euro (SK I) im Monat verdienst, mußt Du Lohnsteuer zahlen. Das Geld kannst Du Dir aber durch den Lohnsteuerrückausgleich wiederholen (sofern Jahresverdienst unter ~10000€).

HTH

Micha80
2007-10-22, 18:58:53
Ich bin immer knapp unter den 7xxx€ geblieben.

Hardwaretoaster
2007-10-22, 18:59:27
Für's Kindergeld bringt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nochmal 920€.
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,2079365,00.html

xL|Sonic
2007-10-22, 19:08:38
Also die 7664€ gelten nicht nur fürs Kindergeld. Solange du unter diesem Betrag bleibst musst du keine Steuern zahlen. Da aber das Kindergeld zumindest für 1 Jahr bi mir noch möglich ist, wäre das natürlich ein weiterer Grund um das irgendwie so zu drehen, dass ich unter dem Betrag bleibe.

Wie schaut das aus mit Semestergebühren und Sozialabgaben? Kann ich die auch irgendwie abrechnen lassen? Lebensversicherung o.ä. habe ich bisher jedoch nicht.

Mumins
2007-10-22, 19:13:04
Die Sozialabgaben kannste anrechnen.

Miles Teg
2007-10-22, 19:14:10
Also die 7664€ gelten nicht nur fürs Kindergeld. Solange du unter diesem Betrag bleibst musst du keine Steuern zahlen.

Lohnsteuer zahlst Du monatlich, sobald Du über einen bestimmten Betrag kommst.

xL|Sonic
2007-10-22, 19:24:54
Geht es da eigentlich bei diesem Betrag um brutto oder netto?

Miles Teg
2007-10-22, 19:53:17
Geht es da eigentlich bei diesem Betrag um brutto oder netto?

Brutto natürlich.
Netto -> Steuer schon abgezogen.

Crop Circle
2007-10-22, 20:30:31
Für's Kindergeld bringt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nochmal 920€.
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,2079365,00.html
Am Ende steht irgendetwas von "Computer kaufen".

Stax
2007-10-22, 20:38:11
die 76xx gelten nur fürs Kindergeld, nicht für die Lohnsteuer!

Lohnsteuer zahlst du automatisch, sobald du im Monat über einen gewissen Betrag kommst, nämlich 800€. (Ende der Gleitzone)

Die Lohnsteuer kannst du dir aber, sofern die Jahressumme unter ca 11000€ liegt, beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder zurückholen.

Also:
400€/m Abgabenfrei
400-800€/m Sozialabgaben Gleitzone von 5% bis 9%
>800€/m Lohnsteuer beginnt, volle Sozialabgaben

Marc-
2007-10-22, 22:56:38
die 76xx gelten nur fürs Kindergeld, nicht für die Lohnsteuer!

Lohnsteuer zahlst du automatisch, sobald du im Monat über einen gewissen Betrag kommst, nämlich 800€. (Ende der Gleitzone)

Die Lohnsteuer kannst du dir aber, sofern die Jahressumme unter ca 11000€ liegt, beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder zurückholen.

Also:
400€/m Abgabenfrei
400-800€/m Sozialabgaben Gleitzone von 5% bis 9%
>800€/m Lohnsteuer beginnt, volle Sozialabgaben


sehr wohl gelten die 7664 fuer die lohnsteuer. dies ist naemlich der sogenannte "grundfreibetrag" fuer die steuerklasse 1.
Dazu kommen allerdings noch der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920EUR und der sonderausgabenpauschbetrag von 36EUR so das du erstmal bei 8620 euro steuerfrei bist.
Steuern abgezogen bekommst du laut aktueller lohnsteuertabelle ab 894 eur monatlichem bruttoeinkommen, was also de fakto einem betrag von 10728 eur entsprechen wuerde. Dem liegt zugrunde, das von bestimmten abzuegen wie beispielsweise den vorsorge aufwendungen (sozialabgaben) ausgegangen wird. Solltest du diese allerdings nicht haben, (was sehr selten vorkommt) muesstest du am jahresende steuern fuer den betrag der ueber 8620 eur laege nachzahlen. Wie gesagt... waere aber eher unwahrscheinlich. Solange du also unter einem jahreseinkommen von knapp 11000 eur bleibst, wirst du in aller regel keine lohnsteuer zahlen muessen. Solltest du aufgrund hoeherer monatlicher zahlungen trotzdem bereits steuern vom lohn einbehalten bekommen haben, wirst du diese im zuge des lohnsteuerjahresausgleichs zurueckerstattet bekommen.

foobi
2007-10-23, 01:10:48
Solange du nicht deutlich (dh um mehrere tausend Euro) die 7680 EUR übersteigst, solltest du darüber nachdenken ob sich das ganze überhaupt finanziell lohnt.
Wenn du (abzüglich des Pauschalbetrags von 920 EUR, Sozialversicherungsabgaben, evtl noch höhere Werbungskosten) den Grundbedarf auch nur um einen Cent übertriffst, verlierst du sofort den gesamten Anspruch auf das Kindergeld und zwar auch nachträglich, dh du bzw deine Eltern bekommen nicht nur kein Kindergeld mehr, sondern müssen das Kindergeld für das ganze Jahr zurückzahlen.

Sinnvoller kann es daher uU sein, einfach weniger Stunden pro Woche zu arbeiten (oder eine Gehaltskürzung zu vereinbaren).

Uzundiz
2007-10-23, 01:47:47
hallo,

ich habe ein job in diesem monat angefangen, da ich kein studienplatz bekam.
brutto ~700€. also bis zum jahresende 2007 habe ich insgesamt 2100 brutto verdient.

also dürfen meine eltern dieses jahr noch kindergeld bekommen oder? und muss ich ich es trotzdem der familienkasse melden?

2. ich habe vor, nächstes jahr bis mitte februar noch zu arbeiten, dass würde für jahr 2008 ~1750€ brutto. anschließend will ich ein studium zum sommersemester als maschinenbauer anfangen.

das muss ich auch nicht der familienkasse melden oder?

Stax
2007-10-24, 15:37:47
sehr wohl gelten die 7664 fuer die lohnsteuer. dies ist naemlich der sogenannte "grundfreibetrag" fuer die steuerklasse 1.
Dazu kommen allerdings noch der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920EUR und der sonderausgabenpauschbetrag von 36EUR so das du erstmal bei 8620 euro steuerfrei bist.
Steuern abgezogen bekommst du laut aktueller lohnsteuertabelle ab 894 eur monatlichem bruttoeinkommen, was also de fakto einem betrag von 10728 eur entsprechen wuerde. Dem liegt zugrunde, das von bestimmten abzuegen wie beispielsweise den vorsorge aufwendungen (sozialabgaben) ausgegangen wird. Solltest du diese allerdings nicht haben, (was sehr selten vorkommt) muesstest du am jahresende steuern fuer den betrag der ueber 8620 eur laege nachzahlen. Wie gesagt... waere aber eher unwahrscheinlich. Solange du also unter einem jahreseinkommen von knapp 11000 eur bleibst, wirst du in aller regel keine lohnsteuer zahlen muessen. Solltest du aufgrund hoeherer monatlicher zahlungen trotzdem bereits steuern vom lohn einbehalten bekommen haben, wirst du diese im zuge des lohnsteuerjahresausgleichs zurueckerstattet bekommen.

Viel Text, doch in der Summe kommt am Ende nix anderes raus als ich gesagt hab.

FireFrog
2007-10-24, 23:17:14
Hi,
also habe ma ne frage, hab jetzt irgendwie schon 7750€ verdient, darf ja aber nur 7664€ ich kann ja noch die Werbungskostenpauschaule abschreiben sind ja 920€.
Also kann ich 8584€ verdienen ohne Problem, habe das jahr also noch etwa

834€ frei, werde aber noch 100% 480€ verdienen, also habe ich nur noch etwa 350€ frei, welche ich aber wohl durch überstunden den monat vergeigt habe.

ALSO was kann ich denn noch abschreiben, bücher etc. geht das? (naja aber für 500-600€ könnt schwer werden)
Oder muss nen Laptop für 500-600€ her?
Die Rechnung muss ja dann auf meinen Namen sein, muss ich dann auch ne lohnsteuer erklärung oder sowas machen, oder nur wenn die wegen dem Kindergeld nachfragen sagen, hier die Werbungpauschaule habe ich dazu gerechnet und habe nen Laptop gekauft.
Den Laptop muss ich ja dann auch dieses Jahr kaufen und blöde frage muss ich den behalten, also prüfen die das, dass ich das nutze?
Mhm Sozialversicherung kann man ja auch absetzten, ich habe bisher in diesem Jahr 770€ Rentenversicherung , 23€ Krankenversicherung und 150€ Lohnsteuer bezahlt, kann ich das dann da drauf rechnen?

PS: Vielen dank für Antworten:)
[edit]
verflixt nochma, gibt ja auch noch Weihnachtsgeld dieses jahr, wie jedes Jahr :D also nochma 150-200€ zuviel

FireFrog
2007-10-28, 22:06:02
Mhm keiner ne Ahnung?

Also nochma auf den Punkt gebracht

Man darf etwa 8580€ verdienen (Gehalt + Werbungspauschale), kann man die gezahlte Rentenversicherung noch zu 100% dazurechnen, denn einen Laptop kann ich ja anscheinend nur über drei Jahre immer nur zu 33% absetzen.

Brauch ich dann auch eine Rechnung auf meinen Namen oder reicht ein normaler beleg aus?

xL|Sonic
2007-10-28, 22:10:49
Was du alles geltend machen kannst ist der Abeitnehmerpauschbetrag von 920€ oder Werbungskosten die darüber hinaus gehen, die musst du aber dann auch alle anführen.
Dann kannst du als unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben z.B. deine Studiengebühren, Bücher etc. absetzen.
Hinzu kommt afaik noch die Kosten für private Krankenversicherungen und die Sozialabgaben die du evt. beim Lohn mit drauf hast, je nachdem wieviel du im Monat verdienst.

Bzgl. dem Laptop:

Anschaffungen, die nicht teuerer als 475 Euro (410 Euro ohne Mehrwertsteuer) sind, können Sie in diesem Jahr voll absetzen. Sie werden als "geringwertige Wirtschaftsgüter" bezeichnet. Dazu gehören zum Beispiel Monitor oder Drucker eines Computers. Die meisten Finanzämter bestehen allerdings darauf, den Computer mit den Zusatzgeräten als Einheit zu sehen und verlangen, den Gesamtpreis entsprechend dreijährig abzuschreiben.
Wichtig ist, dass der Computer oder andere Arbeitsmittel noch dieses Jahr gekauft werden und dass sie für die Ausbildung verwendet werden. Kosten im nächsten Jahr retten Ihr Kindergeld für 2005 nicht mehr. Deswegen sollten Sie geplante Anschaffungen vorziehen. Das kann vieles sein:

Computer
Computer-Zubehör, wie Drucker oder Monitor
Software
Schreibtisch, Stuhl, Regal
Lehrbücher
Studiengebühren
Aktentasche
Kosten für ein Auslandsstudium
Fortbildungskosten
Arbeitskleidung
Werkzeuge
Beiträge an Gewerkschaften und Berufsverbände
Ausgaben für Bewerbungen

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/13/0,1872,2079629,00.html

Marc-
2007-10-28, 22:11:14
Mhm keiner ne Ahnung?

Also nochma auf den Punkt gebracht

Man darf etwa 8580€ verdienen (Gehalt + Werbungspauschale), kann man die gezahlte Rentenversicherung noch zu 100% dazurechnen, denn einen Laptop kann ich ja anscheinend nur über drei Jahre immer nur zu 33% absetzen.

Brauch ich dann auch eine Rechnung auf meinen Namen oder reicht ein normaler beleg aus?
mit der absetzbarkeit des laptops wird es recht schwer, weil du die absolute notwendigkeit (beruflich) nachweisen muesstest
du kannst dir als faustregel wie oben schon gesagt merken, solang du um die 11.000 eur verdienst (brutto), solltest du mit vorsorgeaufwendungen etc keine steuern zahlen muessen.

FireFrog
2007-10-28, 22:25:14
achso hatte vergessen zu erwähnen mir geht es jetzt ums Kindergeld und ich bin BWL Student:)

Wie gesagt hab rechnerich bis jetzt mit WEbungskostenpauschaule noch etwa 350€ frei, aber werde den monat bestimmt noch mehr bekommen, daher wenn ich die rentenversicehrung absetzten kann, sollte das passen.

Wenn nicht lass ich mir ein paar stunden als freizeit geben, auch wenn die mich dann umbringt beid er Arbeit, da ich nur 16 Stunden im monat fest arbeite. d.h. bei 60 Überstunden hätte ich fast 4 Monate extra Urlaub;D

cartman5214
2007-10-28, 22:36:37
Laut BFH-Urteil vom 17.4.1996 (VI R 94/94) BStBl. 1996 II S. 450 gilt:
Kosten eines Erststudiums sind stets als Berufsausbildungskosten i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu qualifizieren (Fortführung bisheriger ständiger Rechtsprechung).

Also Nase in den Text: Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung bis zu 4.000 Euro im Kalenderjahr.2Bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 Satz 1 erfüllen, gilt Satz 1 für jeden Ehegatten.3Zu den Aufwendungen im Sinne des Satzes 1 gehören auch Aufwendungen für eine auswärtige Unterbringung.4§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 und 6b, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 und Abs. 2 sind bei der Ermittlung der Aufwendungen anzuwenden.

Alle Belege über Bücherkauf, Toner/Tinte, Papier, Semestergebühren,... aufbewahren und nicht in die Werbekosten sondern in die Sonderaufwendungen einfließen lassen.
500-1000€ lassen sich unter Garantie machen. Dieses Jahr versuch ichs auch mit nem Laptop, kann aber sein das der wie gesagt aufgeteilt werden soll. Wichtig: immer erstmal versuchen, ablehnen können die immer noch.
Ich hab mein Semesterbeitrag auch komplett eingereicht, inklusive Kosten für das Semesterticket und es läuft.

xL|Sonic
2007-11-02, 22:54:22
die 76xx gelten nur fürs Kindergeld, nicht für die Lohnsteuer!

Lohnsteuer zahlst du automatisch, sobald du im Monat über einen gewissen Betrag kommst, nämlich 800€. (Ende der Gleitzone)

Die Lohnsteuer kannst du dir aber, sofern die Jahressumme unter ca 11000€ liegt, beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder zurückholen.

Also:
400€/m Abgabenfrei
400-800€/m Sozialabgaben Gleitzone von 5% bis 9%
>800€/m Lohnsteuer beginnt, volle Sozialabgaben

Bekommt man dann die komplette Lohnsteuer zurück oder nur einen kleinen Anteil?

Und wenn ich über 800€ komme muss ich dann als Student genau das gleiche bezahlen wie alle anderen? Also Rentenversicherung, Solizuschlag, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung etc?

cartman5214
2007-11-03, 00:37:30
Lohnsteuer gibt es alles zurück was du zuviel gezahlt hast. Wenn du also komplett unter dem Freibetrag liegst dann gibt es auch alles wieder.
Bei der Gehaltsstufe solltest du als Werkstudent mit Studentenstatus angemeldet werden. Soll heißen du versicherst dich selbst bei der Krankenversicherung (ca 56€) und zahlst keine Arbeitslosenvers. Rentenversicherung wird fällig, ca 11% vom Brutto.
Dafür aber bitte auch auf die 20h/Woche achten!
Soli gehört zur Lohnsteuer.

Crop Circle
2007-11-03, 11:46:08
RV 9,95% vom Brutto.

FireFrog
2007-11-03, 12:37:52
Dafür aber bitte auch auf die 20h/Woche achten!

Die beziehen sich ja aber nur auf Mo-Fr wenn ich nicht falsch liege

cartman5214
2007-11-04, 10:40:29
Ich kenn es von meinem letzten Job so das die 20h-Regel für die ganze Woche galt und Ausnahmen die durch Wochenend/Nachtarbeit entstehen separat bei dem SV-Träger begründet werden mussten.
Mein aktueller Arbeitgeber ist da so pingelig das es noch nie zu er Überschreitung kam :mad:

xL|Sonic
2007-11-04, 11:02:43
Lohnsteuer gibt es alles zurück was du zuviel gezahlt hast. Wenn du also komplett unter dem Freibetrag liegst dann gibt es auch alles wieder.
Bei der Gehaltsstufe solltest du als Werkstudent mit Studentenstatus angemeldet werden. Soll heißen du versicherst dich selbst bei der Krankenversicherung (ca 56€) und zahlst keine Arbeitslosenvers. Rentenversicherung wird fällig, ca 11% vom Brutto.
Dafür aber bitte auch auf die 20h/Woche achten!
Soli gehört zur Lohnsteuer.

Muss ich das mit meinem Arbeitgeber abklären bzgl. Werksstudent?

FireFrog
2007-11-04, 13:16:21
Ich kenn es von meinem letzten Job so das die 20h-Regel für die ganze Woche galt und Ausnahmen die durch Wochenend/Nachtarbeit entstehen separat bei dem SV-Träger begründet werden mussten.
Mein aktueller Arbeitgeber ist da so pingelig das es noch nie zu er Überschreitung kam :mad:
achso aber ich bin ja an sich nur für samstags eingestellt was ja auch im Vertrag steht, als kam das nie so bei mir auf

xL|Sonic
2009-12-14, 23:19:21
Ich buddel mal den Thread wieder aus.

Ich habe noch mal eine Frage, da ich nicht weiß ob ich für letztes Jahr doch eine Steuererklärung machen soll.
Ich habe 2007 ja fast 10600 Euro verdient und da mein MacBook zu 50% angefangen abzusetzen. Jetzt bin ich im Jahr 2008 allerdings nicht über den steuerlichen Freibetrag von 8580 Euro gekommen.

Lohnt sich es da überhaupt noch eine SE zu machen? Ich meine das NB kann man ja nur auf 3 Jahre abschreiben. Zählt das auch wenn ich unter der Grenze bleibe, also krieg ich dann den gleichen Satz trotzdem zurück oder gilt das nur für den Fall, wenn ich über den Freibetrag komme?

Viele Grüße,

Sonic

FluFFy80
2009-12-14, 23:56:41
Ne - das kannst Du getrost lassen.
Denn wenn Du keine Steuern bezahlt hast, kannst Du auch nicht zu viel Steuern bezahlt haben. Eine Steuererklärung lohnt also hier nicht.

Außerdem dürften deine Werbungskosten davon ab wohl kaum über dem Pauschbetrag liegen.

-Duke-
2009-12-15, 00:11:55
Hi!
Einfach mal einen kurzen Blick auf Deine Lohnsteuerbescheinigung werfen. Sollte da in Zeile 4 "einbehaltene Lohnsteuer" eine "0,00" stehen, hast unterjährig keine Lohnsteuer entrichtet und kannst somit auch mit keiner Erstattung rechnen: Kannst Dir dann die Mühe sparen....

... sofern keine anderen Gründe/Einkünfte vorliegen, die zur Steuerpflicht führen ^^

-Duke-

xL|Sonic
2009-12-15, 00:14:39
Verdient habe ich so um die 7600 Euro und Lohnsteuer hab ich so 130 Euro gezahlt :o

FluFFy80
2009-12-15, 00:22:44
Hattest du denn Werbungskosten, die dich in der Summe über den Pauschbetrag von 920EUR bringen?
Wenn nein, kannst Du dir die Sache mit der Einkommensteuererklärung dennoch sparen.

xL|Sonic
2009-12-15, 00:25:34
Ne hatte ich nicht, einzig besondere Ausbildungskosten, die ja separat betrachtet werden (ca. 500 - 700 Euro).

-Duke-
2009-12-15, 11:50:57
hm 7600,00 brutto und 130,00 gezahlte Lohnsteuer riecht für mich nach Erstattung...
schnapp dir mal das Elsterprogramm und gib das mal dort in, das rechnet auch. Die 130,00 sollten eigentlich wieder bei dir ankommen... ( https://www.elster.de/elfo_down1.php )

Good luck .
-Duke- :D

/dev/NULL
2009-12-15, 14:11:27
Die 130 € solltest Du wieder bekommen.. für nen Verlustvortrag aufs nächste Jahr hast Du noch zuviel Plus..

dbaj
2009-12-20, 10:34:14
Mhm keiner ne Ahnung?

Also nochma auf den Punkt gebracht

Man darf etwa 8580€ verdienen (Gehalt + Werbungspauschale), kann man die gezahlte Rentenversicherung noch zu 100% dazurechnen, denn einen Laptop kann ich ja anscheinend nur über drei Jahre immer nur zu 33% absetzen.

Brauch ich dann auch eine Rechnung auf meinen Namen oder reicht ein normaler beleg aus?
Verstehe ich das richtig, dass du die gesetztliche Rentenversicherung von der Lohnsteuer absetzen möchtest?

... no comment ;)