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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Samstags arbeiten wegen Feiertag?


Dykstra
2007-10-24, 15:40:11
Meine Freundin hat folgendes Problem:

Nächste Woche Donnerstag (1. November) ist ja bekanntermaßen Allerheiligen und damit ein Feiertag, an dem natürlich auch in dem Betrieb meiner Freundin nicht gearbeitet wird.
Jetzt hat sie heute erfahren, dass ein Teil der Belegschaft (sie inklusive) am darauffolgenden Samstag (3. November) von 8 - 16 Uhr zur Inventur antreten darf. Das ist soweit ja auch in Ordnung.
Allerdings hat der Chef jetzt mitgeteilt, dass für diesen Samstag keine Überstunden geschrieben werden und es dementsprechend auch keinen Ausgleich gibt.
Seine Begründung ist, dass die 40-Stunden-Woche aufgrund des Feiertags noch nicht voll ist und deswegen der Samstag als normaler Arbeitstag gewertet wird.

Irgendwie sträubt sich in mir alles, diese Begründung zu akzeptieren, da erstens die restliche Belegschaft dadurch einen Vorteil erhält und zweitens ein Arbeitnehmer doch nicht verpflichtet werden kann, einen offiziellen Feiertag reinzuarbeiten.

Mir fehlen allerdings die rechtlichen Grundlagen, um dies auch begründen zu können.
Weiß einer von euch, was man in diesem Fall machen kann oder kennt irgendwelche Gesetze, auf die man den Chef mal freundlich hinweisen kann.

Danke & Gruß

Das gute A
2007-10-24, 15:50:28
Meine Freundin hat folgendes Problem:

Nächste Woche Donnerstag (1. November) ist ja bekanntermaßen Allerheiligen und damit ein Feiertag, an dem natürlich auch in dem Betrieb meiner Freundin nicht gearbeitet wird.
Jetzt hat sie heute erfahren, dass ein Teil der Belegschaft (sie inklusive) am darauffolgenden Samstag (3. November) von 8 - 16 Uhr zur Inventur antreten darf. Das ist soweit ja auch in Ordnung.
Allerdings hat der Chef jetzt mitgeteilt, dass für diesen Samstag keine Überstunden geschrieben werden und es dementsprechend auch keinen Ausgleich gibt.
Seine Begründung ist, dass die 40-Stunden-Woche aufgrund des Feiertags noch nicht voll ist und deswegen der Samstag als normaler Arbeitstag gewertet wird.

Irgendwie sträubt sich in mir alles, diese Begründung zu akzeptieren, da erstens die restliche Belegschaft dadurch einen Vorteil erhält und zweitens ein Arbeitnehmer doch nicht verpflichtet werden kann, einen offiziellen Feiertag reinzuarbeiten.

Mir fehlen allerdings die rechtlichen Grundlagen, um dies auch begründen zu können.
Weiß einer von euch, was man in diesem Fall machen kann oder kennt irgendwelche Gesetze, auf die man den Chef mal freundlich hinweisen kann.

Danke & Gruß

Also soweit mir bekannt ist das nicht rechtens. Ein Feiertag ist ein Feiertag - da kann keiner ankommen und einfach "die 40-Stunden-Woche" vollmachen, indem er die Belegschaft dafür Samstags antreten lässt.

Wäre ja noch schöner, wenn jemand das nächste Mal die Feiertage über Ostern (Karfreitag, Ostermontag) dann Samstags und Sonntags nacharbeiten lässt :|

"Hinsichtlich eines gesetzlichen Feiertages gilt für Teilzeitbeschäftigte das Gleiche, wie für Vollzeitbeschäftigte: Sie erhalten eine Lohnfortzahlung.

Fällt ein Feiertag auf einen Wochentag und ist dies gleichzeitig ein Tag an dem der Arbeitnehmer eigentlich zur Arbeit verpflichtet ist, so hat auch er an diesem Tag frei. Er muss den Tag weder vor- noch nacharbeiten. Für die Arbeitszeit, die wegen des Feiertages ausfällt erhält er eine Lohnfortzahlung. Diese berechnet sich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate."

http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Teilzeitarbeit/taa05.htm

YeOldeFerret
2007-10-24, 15:59:56
Da kommt es auf jeden Fall darauf an, ob der Betrieb in einem Bundesland ist, welcher diesen Feiertag auch feiert. Allerheiligen Ist kein bundeseinheitlicher Feiertag. Aber eine Begründung, dass damit die 40-Stunden-Woche wegen des Feiertages nicht voll sei, kann der Chef vergessen. Da muss er sich schon an die normalen Regelungen bei Samstags-Arbeit halten, also Freizeitausgleich oder Zuschlag.

Der Mensch scheint ja ganz schön "kompetent" zu sein... Oder einfach nur dreist

Das gute A
2007-10-24, 16:03:30
Da kommt es auf jeden Fall darauf an, ob der Betrieb in einem Bundesland ist, welcher diesen Feiertag auch feiert. Allerheiligen Ist kein bundeseinheitlicher Feiertag. Aber eine Begründung, dass damit die 40-Stunden-Woche wegen des Feiertages nicht voll sei, kann der Chef vergessen. Da muss er sich schon an die normalen Regelungen bei Samstags-Arbeit halten, also Freizeitausgleich oder Zuschlag.

Der Mensch scheint ja ganz schön "kompetent" zu sein... Oder einfach nur dreist

Jo stimmt, klar... natürlich muss die Arbeitsstätte in nem Bundesland sein, wo auch Feiertag ist. Aber ich denke, so wie der TS das schreibt, ist das ja der Fall.

Die Begründung des Chefs jedenfalls ist an den Haaren herbeigezogen, so wird der damit nicht durchkommen (hoffe ich).

_Gast
2007-10-24, 16:03:52
Sollte sie keinen Tarifvertrag haben, gilt für sie die gesetzliche Regelung. Und in dieser ist tatsächlich der Samstag ein Arbeitstag. Allerdings darf dieser natürlich nicht ersatzweise für einen Feiertag herangezogen werden. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer für die infolge eines Feiertages ausgefallene Arbeitszeit den Arbeitsverdienst zu zahlen. Überstunden muss er aber dann tatsächlich nicht zahlen, denn die gesetzliche Arbeitszeit von 48 Stunden ist ja noch nicht erfüllt. Aber er muss dann selbstverständlich 5 Arbeitstage und einen Feiertag bezahlen.

Annator
2007-10-24, 16:15:51
Meine Freundin hat folgendes Problem:

Nächste Woche Donnerstag (1. November) ist ja bekanntermaßen Allerheiligen und damit ein Feiertag, an dem natürlich auch in dem Betrieb meiner Freundin nicht gearbeitet wird.
Jetzt hat sie heute erfahren, dass ein Teil der Belegschaft (sie inklusive) am darauffolgenden Samstag (3. November) von 8 - 16 Uhr zur Inventur antreten darf. Das ist soweit ja auch in Ordnung.
Allerdings hat der Chef jetzt mitgeteilt, dass für diesen Samstag keine Überstunden geschrieben werden und es dementsprechend auch keinen Ausgleich gibt.
Seine Begründung ist, dass die 40-Stunden-Woche aufgrund des Feiertags noch nicht voll ist und deswegen der Samstag als normaler Arbeitstag gewertet wird.

Irgendwie sträubt sich in mir alles, diese Begründung zu akzeptieren, da erstens die restliche Belegschaft dadurch einen Vorteil erhält und zweitens ein Arbeitnehmer doch nicht verpflichtet werden kann, einen offiziellen Feiertag reinzuarbeiten.

Mir fehlen allerdings die rechtlichen Grundlagen, um dies auch begründen zu können.
Weiß einer von euch, was man in diesem Fall machen kann oder kennt irgendwelche Gesetze, auf die man den Chef mal freundlich hinweisen kann.

Danke & Gruß

Edit:
Ah sry ich dachte es ging über Zuschläge. Habe mich verlesen. :)

Ein Feiertrag gilt als voller Arbeitstag die Überstunden des Samstages müssen voll bezahlt werden oder durch einen extra Freien Tag ausgeglichen werden. Das bedeutet für deine Freundin, dass die Woche 48 Arbeitsstunden dann hat. Es ist egal was ihr Chef da sagt er befindet sich im unrecht.

Geregelt ist dies im EntgFG.
Siehe:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/BJNR106500994.html

§ 2 Absatz 1

§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.


Bei weiteren Fragen kannst mir auch eine PM schreiben. Ich kenne mich langsam recht gut aus in solchen Fragen, weil ich durch die JAV oft bei Betriebsratsitzungen teilnehme.

MfG

Kai

JTHawK
2007-10-25, 12:56:30
Genau so schaut es aus. Feiertage, welche auf vertragliche geregelte Arbeitstage fallen gelten als "hat gearbeitet", sie werden also der vereinbarten Arbeitszeit "angerechnet".

Dykstra
2007-10-25, 13:23:37
So ich hab jetzt eure Antworten mal an meine Freundin weitergeleitet.
Immerhin konnte sie jetzt zusammen mit einigen anderen betroffenen Kollegen ein Gespräch mit dem Chef erreichen, das heute nachmittag stattfindet.

Das Bundesland ist übrigens Bayern, also ist es ein Feiertag (wir haben ja eh die meisten).
Und sie hat auch in ihrem Arbeitsvertrag stehen, dass der Samstag als Arbeitstag herangezogen werden kann. Das ist auch kein Problem, es geht einfach nur darum, dass dieser Tag weder durch Freizeit noch durch Geld abgegolten werden soll, eben mit dieser eingangs erwähnten lächerlichen Begründung.

Jetzt bin ich gespannt, was das Gespräch heute nachmittag ergibt...

Axe Homeless
2007-10-25, 13:47:14
verklagen
einfach verklagen, so wie innen usa, alle verklagen;D

_Gast
2007-10-25, 14:16:55
...es geht einfach nur darum, dass dieser Tag weder durch Freizeit noch durch Geld abgegolten werden soll, eben mit dieser eingangs erwähnten lächerlichen Begründung.Ah, das habe ich dann falsch verstanden. Ich dachte, er wollte für den Samstag den Überstundenzuschlag nicht bezahlen.Allerdings hat der Chef jetzt mitgeteilt, dass für diesen Samstag keine Überstunden geschrieben werden und es dementsprechend auch keinen Ausgleich gibt.Dass er für den Samstag gar nichts zahlen will, geht natürlich überhaupt nicht. Bin gespannt, was bei der Besprechung rauskommt.

Fritte
2007-10-25, 14:30:41
hat der Betrieb keinen Betriebsrat?

JTHawK
2007-10-25, 14:42:47
verklagen
einfach verklagen, so wie innen usa, alle verklagen;D

rofl, danke für diesen Lacher :)

Dykstra
2007-10-25, 15:03:26
hat der Betrieb keinen Betriebsrat?

Nein, es ist kein Betriebsrat vorhanden, sonst hätte ich meine Freundin schon längst dahin geschickt.

Die Besprechung läuft gerade, ich informiere euch dann über die Ergebnisse.

MarcWessels
2007-10-25, 15:08:40
Es ist einfach unglaublich, was sich Arbeitgeber in diesem Lande inzwischen herausnehmen!!! :mad:

P.S.: Gab es nicht vor Kurzem schon mal Schwierigkeiten in demselben Betrieb, oder postete das jemand anderes?

Dykstra
2007-10-25, 15:31:59
Es ist einfach unglaublich, was sich Arbeitgeber in diesem Lande inzwischen herausnehmen!!! :mad:

P.S.: Gab es nicht vor Kurzem schon mal Schwierigkeiten in demselben Betrieb, oder postete das jemand anderes?

Schwierigkeiten gab es in ihrem Betrieb zwar schon öfter, aber es ist das erste Mal, dass ich hier im Forum darüber berichte.

Aber ich finde es auch heftig, dass ein Arbeitgeber überhaupt auf sowas kommen kann. Allein der gesunde Menschenverstand müsste ihm doch sagen, dass seine Begründung so nicht stimmen kann.

Axe Homeless
2007-10-25, 15:40:03
rofl, danke für diesen Lacher :)
no problem^^

GBP
2007-10-25, 15:40:25
Von meiner Freundin kann ich noch viel fiesere Sachen erzählen...
Zahnarzthelferin...

- Wenn sie auf Lehrgänge muss für die Praxis (also nicht für das Privatvergnügen) bekommt sie dafür nichts. Keine Fahrtkosten (ok, ist rechtens, Steuererklärung) und das schlimmste - sie muss diese Zeit nacharbeiten, weil es ihr als Minus angerechnet wird.
Die Bezahlung ist so, dass es einen Grundbetrag gibt. Und dann wird nach Lust und Laune (!), also nicht nachvollziehbar, mal nichts oder ein bisschen mehr gezahlt pro Monat.
- Weihnachtsgeld wird auch unterschiedlich ausgezahlt. Haben die per Zufall rausgefunden im Gespräch.
Und prompt gäbe es eine Abmahnung, wenn man sich nochmal über den Lohn austauscht.
- Kaffeetassen spülen und so darf auch nicht in der Arbeitszeit. Natürlich sind die dann dauer, weil auch die Tassen des Chefs nicht gespült werden, der dann wiederum rebelliert.
- Zwei Stunden Mittagspause sind im Vertrag. So viel hat sie nicht ein einziges Mal gehabt. Eher eine Stunde. Maximal. Dazu kam sie nie pünktlich abends nach Hause. Trotzdem mussten alle darum kämpfen, nicht ins Minus zu rutschen.

Und so weiter und so fort. Mittlerweile hat sie gekündigt und einen neuen Zahnarzt, bei dem sie wirklich glücklich ist, weil nett und überhaupt.
Das Problem bei der Sache ist ja: Wird man aufmüpfig oder nutzt gleich einen Rechtsbeistand, dann wird man halt direkt gekündigt. Wenn nicht sofort, dann halt in drei Monaten. Und davor muss man heutzutage ja leider wirklich Angst haben...

Dykstra
2007-10-25, 15:48:47
Das Problem bei der Sache ist ja: Wird man aufmüpfig oder nutzt gleich einen Rechtsbeistand, dann wird man halt direkt gekündigt. Wenn nicht sofort, dann halt in drei Monaten. Und davor muss man heutzutage ja leider wirklich Angst haben...

Genau das ist das Problem. Ich musste auf meine Freundin einreden wie ein Wanderprediger, damit sie heute überhaupt etwas gegen diese Unverschämtheit unternommen hat.
Sie hat einfach Angst davor, dass der Chef sauer wird und sie dann rausschmeisst. Aber gewisse Grenzen sollten einfach nicht überschritten werden und für umsonst am Samstag arbeiten gehört für mich ganz klar dazu. :mad:

Annator
2007-10-25, 16:36:26
Von meiner Freundin kann ich noch viel fiesere Sachen erzählen...
Zahnarzthelferin...

- Wenn sie auf Lehrgänge muss für die Praxis (also nicht für das Privatvergnügen) bekommt sie dafür nichts. Keine Fahrtkosten (ok, ist rechtens, Steuererklärung) und das schlimmste - sie muss diese Zeit nacharbeiten, weil es ihr als Minus angerechnet wird.
Die Bezahlung ist so, dass es einen Grundbetrag gibt. Und dann wird nach Lust und Laune (!), also nicht nachvollziehbar, mal nichts oder ein bisschen mehr gezahlt pro Monat.
- Weihnachtsgeld wird auch unterschiedlich ausgezahlt. Haben die per Zufall rausgefunden im Gespräch.
Und prompt gäbe es eine Abmahnung, wenn man sich nochmal über den Lohn austauscht.
- Kaffeetassen spülen und so darf auch nicht in der Arbeitszeit. Natürlich sind die dann dauer, weil auch die Tassen des Chefs nicht gespült werden, der dann wiederum rebelliert.
- Zwei Stunden Mittagspause sind im Vertrag. So viel hat sie nicht ein einziges Mal gehabt. Eher eine Stunde. Maximal. Dazu kam sie nie pünktlich abends nach Hause. Trotzdem mussten alle darum kämpfen, nicht ins Minus zu rutschen.

Und so weiter und so fort. Mittlerweile hat sie gekündigt und einen neuen Zahnarzt, bei dem sie wirklich glücklich ist, weil nett und überhaupt.
Das Problem bei der Sache ist ja: Wird man aufmüpfig oder nutzt gleich einen Rechtsbeistand, dann wird man halt direkt gekündigt. Wenn nicht sofort, dann halt in drei Monaten. Und davor muss man heutzutage ja leider wirklich Angst haben...


Tjo da werden grob Verträge und Gesetze ignoriert. Schön wie deine Freundin und ihre Arbeitskollegen/innen sich das gefallen lassen. :) Der Chef sollte sich lieber mal vorsehen, dass nicht einer von seinen Mitarbeitern dies meldet. Das kostet nämlich etwas sehr viel Geld. Nicht für den Betrieb sondern für den Verantwortlichen. Es ist egal welche Rechtsform das Unternehmen hat.

Genau das ist das Problem. Ich musste auf meine Freundin einreden wie ein Wanderprediger, damit sie heute überhaupt etwas gegen diese Unverschämtheit unternommen hat.
Sie hat einfach Angst davor, dass der Chef sauer wird und sie dann rausschmeisst. Aber gewisse Grenzen sollten einfach nicht überschritten werden und für umsonst am Samstag arbeiten gehört für mich ganz klar dazu. :mad:

Wenn er sie rausschmeist gehts vor Gericht kann er erstmal schön blechen. Oft auch noch solange bis deine Freundin ein neues Arbeitsverhältnis hat.

papachrischi
2007-10-25, 16:53:09
Ich weiss ja nicht, ob deine Freundinn stundenweise oder pauschal verdient, davon hängt es nämlich ab, ob sie für den gearbeiteten Sa etwas bekommt.

Bekommt sie nämlich eine stundenweise Bezahlung, so muss auch die Arbeitszeit am Sa genau erfasst (gestempelt) werden.
Bekommt sie dagegen ein Gehalt und in ihrem Vertrag steht etwas von Samstagsarbeit, ist dieses Vorgehen völlig legitim. Sie bekommt den Tag dann ja im Rahmen íhrer Vergütung bezahlt.

Der Feiertag wird in diesem Fall nicht als gearbeitete Zeit verrechnet, wird er eigentlich nie, es sei denn, du arbeitest an diesem Tag.

PHuV
2007-10-25, 17:28:00
Der Feiertag wird in diesem Fall nicht als gearbeitete Zeit verrechnet, wird er eigentlich nie, es sei denn, du arbeitest an diesem Tag.

Und dann muß dies normalerweise wie Arbeit am Wochenende eingereicht bzw. beantragt werden, und die Vergütung beträgt i.d.R. Faktor 1,5 bzw. Faktor 1,5 Ausgleich. Ohne Betriebsrat und entsprechende Tarifverträge kann es noch anders aussehen.

@Threadsteller, der Chef ist aber recht unverschämt, um was für ein Betrieb handelt es sich den?

Dykstra
2007-10-26, 07:04:09
Also hier das Ergebnis des angesprochenen Gesprächs von gestern:

Der Chef hat sich anfangs etwas quergestellt, als er allerdings gebeten wurde, seine Sichtweise mit einer gesetzlichen Grundlage zu begründen wurde recht schnell deutlich, dass er auf diesem Gebiet gewisse "Schwächen" zu haben scheint.

Als er dann noch darauf hingewiesen wurde, dass die Leute, die an diesem Samstag arbeiten müssen (ca. 1/3 der Belegschaft), gegenüber den anderen Kollegen benachteiligt werden, hat er schließlich nachgegeben.

Für den Samstag werden die abgeleisten Stunden als Überstunden verbucht (Faktor 1,25) und mit der nächsten Gehaltsabrechung ausbezahlt.

Das gute A
2007-10-26, 08:02:53
Geht doch :) Im Nachhinein finde ich es gut, dass hier die Belegschaft das nötige Rückgrat bewiesen und auch ihr Ziel erreicht hat.

Klasse!

Grüße vom A

Annator
2007-10-26, 09:08:34
Geht doch :) Im Nachhinein finde ich es gut, dass hier die Belegschaft das nötige Rückgrat bewiesen und auch ihr Ziel erreicht hat.

Klasse!

Grüße vom A

Finde ich auch gut. Oft verläuft sowas leider im Sand.

YeOldeFerret
2007-10-26, 10:14:10
Der Chef hat sich anfangs etwas quergestellt, als er allerdings gebeten wurde, seine Sichtweise mit einer gesetzlichen Grundlage zu begründen wurde recht schnell deutlich, dass er auf diesem Gebiet gewisse "Schwächen" zu haben scheint

Hm dann sollte der Chef sich auf dem Gebiet ein wenig weiterbilden. Am besten Samstags, wenn unter der Woche ein Feiertag war... :)

seahawk
2007-10-26, 10:29:47
Im Grundsatz gibt es eben auch reine Stundenverträge wo keine Arbeitswoche geregelt wird. Da wäre das sogar legitim.

Stormtrooper
2007-10-26, 12:07:18
So einfach wie ihr hier das schreibt ist es leider nicht.
Fällt ein Feiertag auf einen Arbeitstag, gilt der Arbeitstag als geleistet ...
bei einem "normalen" Betrieb mit 5 Arbeitstagen ist das kein Problem, fällt der der Feiertag zB auf Donnerstag gilt an dem Tag die Arbeitszeit als geleistet.
In Geschäften oder Betrieben wo zB 6 Tage gearbeitet siehts problematischer aus.
Die Leute müssten ja trotzdem nur 5 Tage arbeiten und hier gibts ja dann einen Dienstplan ...
Wenn jemand an dem Donnerstag laut Dienstplan frei hätte ist es tatsächlich so das dieser Feiertag nicht zur Arbeitszeit zählt, denn der Arbeiter hätte ja auch ohne den Feiertag am Donnerstag frei.

Dykstra
2007-10-26, 12:21:07
Das mag alles stimmen, aber laut ihrem Arbeitsvertrag hat sie eine 40-Stunden-Woche mit einer täglichen Arbeitszeit von 7.30 Uhr bist 16.00 Uhr.
Dann steht zusätzlich noch drin, dass die Arbeitszeit im Bedarfsfall auf Samstag ausgeweitet werden kann, solange die 40 Stunden nicht überschritten werden.
Sprich der Chef könnte z.B. am Freitag um 12 Uhr alle heimschicken und dafür am Samstag von 8-12 Uhr arbeiten lassen.
Aber dafür den Feiertag vorzuschieben und dafür Ersatzarbeit am Samstag zu verlangen, geht aus dieser Regelung meiner Meinung nach nicht hervor, sondern ist höchstens Arbeitgeberwunschdenken.

Besonders, wenn 2/3 der Belegschaft den Feiertag zugesprochen bekäme und 1/3 müsste diesen nacharbeiten.

MarcWessels
2007-10-28, 14:55:20
Das Problem bei der Sache ist ja: Wird man aufmüpfig oder nutzt gleich einen Rechtsbeistand, dann wird man halt direkt gekündigt. Wenn nicht sofort, dann halt in drei Monaten. Und davor muss man heutzutage ja leider wirklich Angst haben...Nein, das Problem ist eher genau diese duckmäuserische Haltung, die ich jetzt mal von Dir zitiert habe.

Es gibt nicht zum Spaß Arbeitnehmerrechte in Deutschland, jedoch werden diese in der Praxis durch feige Arbeitnehmer, die sich alles gefallen lassen, immer mehr ausgehöhlt! Traurige Entwicklung...

Tjo da werden grob Verträge und Gesetze ignoriert. Schön wie deine Freundin und ihre Arbeitskollegen/innen sich das gefallen lassen. :) Der Chef sollte sich lieber mal vorsehen, dass nicht einer von seinen Mitarbeitern dies meldet. Das kostet nämlich etwas sehr viel Geld. Nicht für den Betrieb sondern für den Verantwortlichen. Es ist egal welche Rechtsform das Unternehmen hat.So sieht's aus! Im Wiederholungsfalle ist auch eine Gefängnisstrafe möglich.

Ich Bekommt sie nämlich eine stundenweise Bezahlung, so muss auch die Arbeitszeit am Sa genau erfasst (gestempelt) werden.
Bekommt sie dagegen ein Gehalt und in ihrem Vertrag steht etwas von Samstagsarbeit, ist dieses Vorgehen völlig legitim. Sie bekommt den Tag dann ja im Rahmen íhrer Vergütung bezahlt.

Der Feiertag wird in diesem Fall nicht als gearbeitete Zeit verrechnet, wird er eigentlich nie, es sei denn, du arbeitest an diesem Tag.Völlig falsch!

Wenn jemand an dem Donnerstag laut Dienstplan frei hätte ist es tatsächlich so das dieser Feiertag nicht zur Arbeitszeit zählt, denn der Arbeiter hätte ja auch ohne den Feiertag am Donnerstag frei.Feiertage sind Sonderfälle, daher darf der Dienstplan selbstverständlich keine freien Tage auf Tage legen, die ohnehin gesetzlich arbeitsfrei sind!

interzone
2007-10-28, 16:54:14
na, man kann es ja mal versuchen!
Kann >durchaus< möglich sein, dass sich der Chef der Illegalität seines "feuchten Traums" bewußt war - das hier etwas (viel) ganz und gar nicht paßt, sagt einem normalerweise ja schon der gesunde Menschenverstand.
Der Fall ist jedenfalls was zum Schmunzeln, wenn es nicht so traurig wäre.
Frechheit siegt zum Glück noch nicht in jedem Fall, aber viele Arbeitnehmer halten eben lieber die Fresse und Erdulden mit stoischer Ruhe, dass ihre Rechte etwas flexibler ausgelegt werden (diplomatisch gesagt; andererseits sind AN auch keine Engel) - aber das ist ein anderes Thema.