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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : nochmal Fernabsatzgesetz


Fritte
2007-10-25, 20:43:09
Hallo,

habe letztens bei Ebay nen Speicherriegel gekauft, für den PC eines Freundes.
Den Riegel erhielt ich vom Verkäufer und schickte ihn ungeöffnet wieder zurück, da ich mittlerweile festgestellt hatte das ich ihn nicht brauchen kann.

Der Verkäufer schreibt in seiner Auktion das man 30 Tage Rückgaberecht hat, unabhängig von Gründen. Zumal er ein Händler ist....

Nun bekomme ich vom Verkäufer eine Gutschrift über den Kaufbetrag, toll aber was soll ich damit? Ich will die Kohle zurück!

1. Muss der das Geld wegen dem Fernabsatzgesetz auszahlen?
2. muss er auch die Versandkosten zurückzahlen?

Kennt sich da einer aus? Hatte so einen ähnlichen Fall schonmal und da lief alles einwandfrei und schnelll, hier leider nicht :(

Blaze
2007-10-25, 21:03:35
1. bin mir nicht sicher, ich denke aber du kannst dein Geld zurückfordern
2. Wenn der Warenwert unter 40 € liegt nicht.

darph
2007-10-25, 21:04:54
1. Muss der das Geld wegen dem Fernabsatzgesetz auszahlen?
2. muss er auch die Versandkosten zurückzahlen?
Das kommt erstens auf den Preis und zweitens auf die Belehrung an. Der Händler kann (Achtung, halbwissen) eine Übernahme der Versandkosten verweigern (nach einer Novelle des Gesetzes kam das meines Wissens). Steht in der Belehrung nichts drin, wird relevant, ob das Teil mehr als 40 Euro gekostet hat oder nicht.

Fritte
2007-10-25, 21:09:21
hat knapp 35 Euronen gekostet :(

darph
2007-10-25, 21:11:58
Zu erstens: http://www.abc-recht.de/ratgeber/kauf/falle/gutschrift_rueckueberweisung.php

Die Gutschrift des Kaufpreises auf ein Kundenkonto statt der Rück-Überweisung des von Kunden gezahlten Geldes verstößt gegen das Transparenzgebot.

Eine in den AGB’s festgeschriebene Regelung, nach dem der zu erstattende Kaufpreis bei Rückgabe einer im Internet gekauften Ware auf einem Kundenkonto zunächst geparkt wird, verstößt gegen das Transparenzgebot und ist darum unwirksam.

Fritte
2007-10-25, 21:13:23
oh feinen Dank fürs raussuchen, dann werde ich die mal bitten die Kohle auch zu überweisen...

blackbox
2007-10-25, 23:02:14
Nur mal zur Info, damit es zukünftig nicht mehr geschrieben wird:
Das Fernabsatzgesetz gibt es schon seit 2002 nicht mehr.;)