Fritte
2007-10-25, 20:43:09
Hallo,
habe letztens bei Ebay nen Speicherriegel gekauft, für den PC eines Freundes.
Den Riegel erhielt ich vom Verkäufer und schickte ihn ungeöffnet wieder zurück, da ich mittlerweile festgestellt hatte das ich ihn nicht brauchen kann.
Der Verkäufer schreibt in seiner Auktion das man 30 Tage Rückgaberecht hat, unabhängig von Gründen. Zumal er ein Händler ist....
Nun bekomme ich vom Verkäufer eine Gutschrift über den Kaufbetrag, toll aber was soll ich damit? Ich will die Kohle zurück!
1. Muss der das Geld wegen dem Fernabsatzgesetz auszahlen?
2. muss er auch die Versandkosten zurückzahlen?
Kennt sich da einer aus? Hatte so einen ähnlichen Fall schonmal und da lief alles einwandfrei und schnelll, hier leider nicht :(
habe letztens bei Ebay nen Speicherriegel gekauft, für den PC eines Freundes.
Den Riegel erhielt ich vom Verkäufer und schickte ihn ungeöffnet wieder zurück, da ich mittlerweile festgestellt hatte das ich ihn nicht brauchen kann.
Der Verkäufer schreibt in seiner Auktion das man 30 Tage Rückgaberecht hat, unabhängig von Gründen. Zumal er ein Händler ist....
Nun bekomme ich vom Verkäufer eine Gutschrift über den Kaufbetrag, toll aber was soll ich damit? Ich will die Kohle zurück!
1. Muss der das Geld wegen dem Fernabsatzgesetz auszahlen?
2. muss er auch die Versandkosten zurückzahlen?
Kennt sich da einer aus? Hatte so einen ähnlichen Fall schonmal und da lief alles einwandfrei und schnelll, hier leider nicht :(