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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Domain unter den Nagel reißen?


Plutos
2007-10-31, 02:31:37
Hey,

folgendes Problem: es existiert eine Firma names "Firma XY" (sagen wir, eine GmbH, falls das relevant sein sollte). Ebenso existiert die Domain www.firma-xy.de. Diese Domain wurde von einer Person registriert, bevor "Firma XY" gegründet wurde, und diese Domain/Person selbst hat(te) an sich nichts mit "Firma XY" zu tun.

Gab es da nicht mal ein Urteil dazu, dass "Firma XY" dennoch die Herausgabe der Domain www.firma-xy.de verlangen kann? Auch wenn "Firma XY" erst geraume Zeit nach der Registrierung der Domain gegründet wurde?

KinGGoliAth
2007-10-31, 03:47:18
gibt es das?

das würde mich ja stark wundern. man kann sich domains schnappen und dann hoffen, dass der betreffende verein die domain dir lieber abkauft anstatt sich ne umständliche andere und vielleicht nicht ganz so gute / simple einfallen zu lassen aber auf rausgabe der domain verklagt werden?

kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen. verkaufen ja aber anders? das würde ja einer enteignung gleichkommen.

knuglifix
2007-10-31, 04:43:56
gesetzlich geregelt ist das ja glaube ich nicht, von daher entscheidet der richter wie er will.

der großkonzern der in aller munde ist hat wohl gute karten die domain auf gerichtlichen weg zu bekommen wenn er es schon auf friedlichen weg versucht hat, während der hinterhof betrieb wohl schlechte karten hat. auch kann dort berücksichtigt werden, was dort gerade für ein angebot unter der domain zu finden ist und ob es zur domain bezeichnung passt im sinne von es soll das vorgefunden werden was der domain-name verspricht.

vielleicht sollte diese "firma" die möglichkeit in betracht ziehen eine andere domain zu nehmen. zb. www. name-<branche/kategorie/bereich> .de

sei laut
2007-10-31, 06:42:53
@KinGGoliAth: War eine zeitlang gänige Praxis, funktioniert aber inzwischen nicht mehr so einfach/u.U. überhaupt nicht mehr. (ging damals legal über Gerichtswege)

FireFrog
2007-10-31, 09:09:18
Hatte sowas letzens in ner Doku gesehen in Amieland, so ein großer spiele versender www.toys.com oder sowas, wollte die die domaine haben, die gehörte aber ein paar schweden die ihre gruppe so nannten, jedenfalls, bot der konzern ihnen geld an, was sie ablehnten.

Am schluss ging der Konzern vor gericht, die domaine wurde geschlossen und dann auf den spielekonzern übertragen.

Die gruppe verbreitete das im Internet und so organizierte sich ein protest gegen den laden, dann schrieb wer ein prog. was im inlineshop des laden einkaufte und kurz vorm bezahlen den vorgang abbruch und wieder von vorne anfing, da machten hunderte oder tausende mit, die das dann bei sich laufen gelassen haben, am ende konnte keiner mehr etwas in dem laden bestellen und er ging pleite.

darph
2007-10-31, 09:15:49
Hatte sowas letzens in ner Doku gesehen in Amieland, so ein großer spiele versender www.toys.com oder sowas, wollte die die domaine haben, die gehörte aber ein paar schweden die ihre gruppe so nannten, jedenfalls, bot der konzern ihnen geld an, was sie ablehnten.
Eh. Amerikanisches Recht != Deutsches Recht!


Wenn die deutsche Firma ein Recht an dem Namen besitzt und deutlich machen kann, daß hier ein potentieller Kunde die Adresse mit der Firma assoziiert und damit der Name in der Domainadresse quasi "zweckentfremdet" verwendet wird, kann die Firma sich eine Herausgabe der Domain erstreiten.

_Gast
2007-10-31, 09:38:12
...damit der Name in der Domainadresse quasi "zweckentfremdet" verwendet wird, kann die Firma sich eine Herausgabe der Domain erstreiten.Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, wenn, wie in dem hier beschriebenen Fall, die Firma erst gegründet wurde, als die Domain schon Jahre im Besitz des anderen war.

Wenn ich mir heute eine Domain sichere mit dem Namen www.schlagmichtot.de und in 2 Jahren wird eine Firma gegründet mit dem selben Namen, mit welchem Recht will mir die Firma die Domain wegnehmen? Ganz im Gegenteil würde ich die Firma verklagen, weil sie mein Namensrecht verletzt.

/dev/NULL
2007-10-31, 09:46:38
Ein Markenanwalt/Onlinerecht spezialisierter Anwalt hilft!

Soweit ich weiß gilt: Wer zu erst kommt malt zuerst, anders sieht es aus, wenn der Domain name Markenrecht verletzt oder die Firma einen hohen Bekanntheitsgrad hat. Wenn die Domain aber bisher nur brachliegt also nicht genutzt wird kann ein Richter vielleicht dennoch für die Firma entscheiden.. aber wie gesagt: Anwalt oder gütlich einigen.

CrazyHorse
2007-10-31, 09:51:31
Es gibt da so eine Geschichte in Deutschland von einer Kanzelei mit dem Namen Shell, an die ich mich schwach erinnere. Neben dieser Kanzelei gibt es dann noch den gleichnahmigen Mineralölkonzern, der auf die Herausgabe der Domain (afaik shell.de) klagte und vor dem BGH damit durchkam. Argumentation war: herausragende Bekanntheit des Öl-Konzerns schlägt wer zuerst kommt mahlt zuerst und schlägt Anrecht auf Domain mit eigenem Familiennamen.

_Gast
2007-10-31, 10:09:21
...herausragende Bekanntheit des Öl-Konzerns schlägt wer zuerst kommt mahlt zuerst und schlägt Anrecht auf Domain mit eigenem Familiennamen.Quatsch!

Die Deutsche Shell Aktiengesellschaft wurde 1917 gegründet. Der Herr Shell aber hat die Domain erst 1996 registrieren lassen. Die weitaus älteren Namensrechte liegen also klar bei der Deutsche Shell Aktiengesellschaft.

darph
2007-10-31, 10:59:03
mein Namensrecht verletzt.
Welches Namensrecht? Hast du das dann irgendwo eintragen lassen?

Wem im Sinne des Markenrechts ein geschäftliches Kennzeichen, ein Titel oder eine Marke zusteht, der kann auch gegen Domains vorgehen, die diese Rechte verletzen. Denn ein markenrechtlicher Schutz hat umfassende Wirkung. Es kommt deshalb auch nicht darauf an, ob der Markeninhaber überhaupt eine Domain benutzt oder benutzen möchte, solange er nur sein eigenes Zeichen in ausreichender Weise benutzt.

Daher kann ein Dritter, der ein identisches Zeichen als geschäftliches Kennzeichen nutzt oder sogar als Marke hat eintragen lassen, gegen den Inhaber eines (älteren) geschäftlichen Kennzeichens vorgehen, wenn dieser es über die Firmenkennzeichnung hinaus auch als Kennzeichen für seine Waren oder Dienstleistungen einsetzt (und ihm damit eine vermeintliche Herkunftsfunktion verleiht; s. dazu unter "Eingetragene Marken").

Ebenso besteht ein Löschungsanspruch, wenn die Top-Level Domain des Verletzers prägnanter Teil des geschäftlichen Kennzeichens des Verletzten ist (z. B. "libro.net" - LibroNet).

Mr.Fency Pants
2007-10-31, 11:08:59
Quatsch!

Die Deutsche Shell Aktiengesellschaft wurde 1917 gegründet. Der Herr Shell aber hat die Domain erst 1996 registrieren lassen. Die weitaus älteren Namensrechte liegen also klar bei der Deutsche Shell Aktiengesellschaft.

Crazy Horse hat Recht. Dass es Shell schon seit 1917 gibt, ist für die Domain uninteresant, sondern das Urteil hat der Argumentation gefolgt, dass der Bekanntheitsgrad auschlaggebend ist und man unter www.shell.de erwartet beim Ölkonzern zu landen. Dazu werden dann Umfragen durchgeführt, wie bekannt eine Marke/Konzern ist und danach dann entschieden.

Die Namensrechte der Domain haben nix damit zu tun, dass es Shell schon so lange gibt, sondern aufgrund des Bekanntheitsgrades, es gilt generell: "First come, first served." Nach deiner Logik könnte ja jemand meine Domain fordern, der vor mir geboren ist, aber erst nach mir die Domain haben will.

Im Übrigen ist es nicht angebracht, dass du hier direkt "Quatsch!" schreibst, wenn du selbst nicht 100%tig im Thema bist, das kommt arrogant rüber. (womit ich jetzt nicht sagen will, dass ich die Wahrheit gepachtet habe, aber so habe ich es im IT Recht gelernt)

_Gast
2007-10-31, 11:09:00
...Gibts für die Zitate auch irgendwo eine Quelle?

_Gast
2007-10-31, 11:21:18
Crazy Horse hat Recht.Nö.Nach deiner Logik könnte ja jemand meine Domain fordern, der vor mir geboren ist, aber erst nach mir die Domain haben will.Quatsch!Theoretisch ja, aber hier geht es nicht um Geburtsrecht, sondern um Markenrecht:Der Inhaber der älteren Domain kann gegenüber einem prioritätsjüngeren Markeninhaber aufgrund seiner Rechte aus der Domain sogar Löschungsansprüche gem. § 12 MarkenG (bei Ansprüchen aus geschäftlicher Bezeichung) oder gem. § 13 MarkenG (bei Ansprüchen aus Namensrecht) geltend machen.Quelle: http://www.markenservice.net/recht/marke_vs_domain.php

Exxtreme
2007-10-31, 11:28:50
Eh. Amerikanisches Recht != Deutsches Recht!

Welche Nation hat nochmal die Hochheit über die DNS-Root-Server? ^^

darph
2007-10-31, 12:14:17
Gibts für die Zitate auch irgendwo eine Quelle?
Ja. Im Posting.

darph
2007-10-31, 12:15:31
Welche Nation hat nochmal die Hochheit über die DNS-Root-Server? ^^Völlig irrelevant. Die entscheiden das ja nicht und die werden nicht bestraft, wenn sich ein deutscher Domaininhaber sich mit einer deutschen Firma streitet und das vor einem deutschen Gericht entschieden wird.

Mr.Fency Pants
2007-10-31, 12:53:42
Nö.Quatsch!Theoretisch ja, aber hier geht es nicht um Geburtsrecht, sondern um Markenrecht:Quelle: http://www.markenservice.net/recht/marke_vs_domain.php

Bei Shell war es definitiv aufgrund des Bekanntheitsgrades, so wie ich es beschrieben habe und nicht aufgrund der Tatsache, dass Shell schon seit Neunzehnhundertblumenkohl existiert. Inwiefern hat also dein Zitat etwas mit dem Shell Fall zu tun?:confused:

_Gast
2007-10-31, 14:33:54
Inwiefern hat also dein Zitat etwas mit dem Shell Fall zu tun?:confused:Vielleicht habe ich mich undeutlich ausgedrückt.

Es geht hier in diesem Thread ausschließlich darum, dass eine Domain bereits existierte, als eine neu gegründete Firma diese beanspruchte. Deshalb hinkt das Shellbeispiel gewaltig, denn diese Firma existierte Jahrzehnte bevor die Domain eingetragen wurde. Und genau das habe ich geschrieben: Die älteren Namensrechte liegen bei Shell.

Dass in einem Gerichtsverfahren eine Firma eine Domain wegen ihres Bekanntheitsgrades zugesprochen bekam, ist für diese Diskussion praktisch irrelevant. Das wäre nur dann zu berücksichtigen, wenn die Firma Shell nach Eintrag der Domain gegründet worden wäre.

Quatsch bezieht sich also nicht auf den Inhalt deiner Aussage, sondern darauf, dass sie für das Thema unerheblich ist.

Wie die Rechtslage ist, habe ich oben ja schon geschrieben und verlinkt.

Mr.Fency Pants
2007-10-31, 16:05:13
Du hast Crazy Horse´s Aussage als Quatsch bezeichnet und er hatte gesagt, dass Shells´ Bekanntheitsgrad Vorrang hat, was auch korrekt ist.

Du brauchst dich jetzt gar nicht herausreden, da du gesagt hast, dass es nicht am Bekanntheitsgrad liegt, sondern am Alter der Firma und das ist definitiv nicht korrekt.

_Gast
2007-10-31, 17:04:41
Du brauchst dich jetzt gar nicht herausreden, da du gesagt hast, dass es nicht am Bekanntheitsgrad liegt, sondern am Alter der Firma und das ist definitiv nicht korrekt.Wenn du ein Problem mit mir hast, dann schicke mir bitte eine PM und müll den Thread nicht mit Haarspaltereien zu.

CrazyHorse
2007-10-31, 17:20:13
Danke, Mr.Fency Pants.

Der BGH hat sich in der Urteilsbegründung auch nicht lange mit dem Alter irgendwelcher Shells aufgehalten. Im Prinzip dürfte es dem BGH wurscht gewesen sein wie lange irgendein Shell bereits existiert, sei es als Name oder Marke. In diesem speziellen Fall war es nur Zufall, dass es Shell schon so lange gibt.
Hauptentscheidungssache war die Abwägung welcher Partei mehr Schaden entstünde und welcher Partei eine Domain mit Zusatz (shell-oil oder shell-translations) eher zuzumuten wäre.

Um auf den Treadstarter zurückzukommen: Angenommen Shell wäre ein vor kurzem erst gegründetes Internet-Startup und hätte binnen kürzester Zeit eine Bekanntheit wie Google oder Miscrosoft erreicht, hätte der BGH ähnlich entschieden (sofern es eine eingetragene Marke wäre). Unabhängig davon ob Herr Shell Jahrgang 1948 ist und das Startup Shell 2000 gegründet worden wäre. So habe ich jedenfalls das Urteil verstanden.

_Gast
2007-10-31, 17:40:35
Unabhängig davon ob Herr Shell Jahrgang 1948 ist und das Startup Shell 2000 gegründet worden wäre. So habe ich jedenfalls das Urteil verstanden.Warum musste sich dann z. B. Google einem winzigen deutschen Unternehmen beugen? Warum heißt der Dienst weltweit GMail, nur in Deutschland (und ein paar wenigen Ländern mit ähnlichen Markenrechten) nicht? Richtig! Das deutsche Unternehmen hatte die älteren Rechte und durfte sie auch behalten, obwohl der Bekanntheitsgrad dieser Firma praktisch null war. Es war also völlig egal, dass Google ein milliardenschweres Unternehmen und die weltbekannteste Internetmarke ist. Es galten ausschließlich die älteren Rechte an der Marke. Und so wird das heutzutage in der Regel auch gehandhabt. (Das war früher übrigens auch nicht anders, als es noch kein Internet gab.)

CrazyHorse
2007-10-31, 17:49:24
Weil Google Gmail nicht als Marke in Europa eingetragen war. Im Gegensatz zum anderen Gmail. Der Fall Shell lag anders. Da hatten prinzipiell beide ein Anrecht auf die Domain, allerdings wurde abgewogen, wem der geringere Schaden durch Verzicht auf shell.de entstünde.

govou
2007-10-31, 18:02:07
Hey,

folgendes Problem: es existiert eine Firma names "Firma XY" (sagen wir, eine GmbH, falls das relevant sein sollte). Ebenso existiert die Domain www.firma-xy.de. Diese Domain wurde von einer Person registriert, bevor "Firma XY" gegründet wurde, und diese Domain/Person selbst hat(te) an sich nichts mit "Firma XY" zu tun.

Gab es da nicht mal ein Urteil dazu, dass "Firma XY" dennoch die Herausgabe der Domain www.firma-xy.de verlangen kann? Auch wenn "Firma XY" erst geraume Zeit nach der Registrierung der Domain gegründet wurde?
Nein, die FirmaXY kann ZUM GLÜCK nicht auf die Herausgabe der Domain bestehen. Nicht mal, wenn sie ihren Namen als Marke eintragen lässt. Da die Domain vor der Gründung der Firma registriert wurde, ist das auch in Ordnung so ;).

http://de.wikipedia.org/wiki/Reverse_Domain_Hijacking
Tritt mit dem Besitzer in Verhandlung oder registriere FirmaXY-gmbh.de o.Ä.

CrazyHorse
2007-10-31, 18:12:16
So wie ich das Shell-Urteil des BGH verstanden habe kann Firma-XY das sher wohl, wenn der Inhaber der Domain Firma-XY.de nichts mit dem Domainnamen zu tun hat, also keine Firma gleichen Namens betreibt oder mit eigenem Namen so heißt.

Mr.Fency Pants
2007-11-01, 22:04:23
Wenn du ein Problem mit mir hast, dann schicke mir bitte eine PM und müll den Thread nicht mit Haarspaltereien zu.

Ich habe kein Problem mit dir, sondern nur dargelegt, wie es dazu kam, weshalb Shell die Domain bekommen hat und habe darauf hingewiesen, dass die Gründe, die du dafür angegeben hast, in diesem Fall nicht dafür zutreffen.

Armaq
2007-11-01, 22:15:37
Der Jurist der ist recht munter. Erst legt er aus, dann legt er unter.