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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : geblitzt in der Probezeit


Sewing
2007-11-03, 15:22:43
Heute kam nen Bescheid reingeflattert, bin geblitzt worden (habs nicht mal gemerkt) und naja da steht nicht wieviel ich zu schnell gefahren bin, war auf jeden Fall auf der Autobahn.

Mein Vater (Fahrzeughalter) fands nicht so lustig, bin auch leider noch 9 Monate in der Probezeit, was kann jetzt passieren?

Oder was sollte ich tun?

RMC
2007-11-03, 15:27:45
Oder was sollte ich tun?

Einen vernünftigen Titel wählen

aCiD
2007-11-03, 15:50:12
Erstmal sehen wie viel es war. Ab 21 km/h zu viel hast du ein Problem. Und n anständigen Threadtitel wählen.

Greetz
aCiD

Sephiroth
2007-11-03, 16:01:20
Dein Vater könnte notfalls die Schuld als Fahrzeughalter auf sich nehmen.

Deathcrush
2007-11-03, 16:28:37
Warum sollte sein Vater die schuld auf sich nehmen. Selber schuld wenn man zu schnell fährt und dann eventuell auch noch über 20km/h zu schnell. Ich habe da kein mitleid. Wird ihm eine gute lehre sein wenn der Lappen weg ist.

rotkäppchen
2007-11-03, 16:42:53
auf den bescheiden steht eigentlich immer wieviel du gefahren bist, abzüglich der toleranz.

oder ist das von BL zu BL unterschiedlich?
bin ja nun schon paar mal geblitzt worden und bisher stand jedesmal drauf, wieviel ich lt denen gefahren bin.

123456
2007-11-03, 16:45:14
Heute kam nen Bescheid reingeflattert, bin geblitzt worden (habs nicht mal gemerkt) und naja da steht nicht wieviel ich zu schnell gefahren bin, war auf jeden Fall auf der Autobahn.

Mein Vater (Fahrzeughalter) fands nicht so lustig, bin auch leider noch 9 Monate in der Probezeit, was kann jetzt passieren?

Oder was sollte ich tun?

:confused:

Wenn ein Brief reinflattert, muss ja wohl draufstehen, mit welcher Strafe du zu rechnen hast. Und da die Strafe von der Geschwindigkeit abhängt, muss auch das da stehen.

Ansonsten: Bei einer Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um bis zu 20 km/h musst du lediglich ein Verwarnungsgeld bezahlen. Wenn es über 20 km/h waren, gibt's Punkte. Und Punkte in der Probezeit bedeutet Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.

Sewing
2007-11-03, 17:06:31
wie gesagt da stand nicht wieviel, mein Vater hat den jetzt ausgefüllt und zurückgesendet!

Ich nehm da auch die Schuld auf mich, ganz klar! Werd mehr drauf achten

Marodeur
2007-11-03, 17:16:18
Wasn das fürn komischer Bescheid? Seltsam... Wird da nachgefragt ob man freundlicherweise noch die km/h einträgt und zurücksendet oder wie? :confused:

PatkIllA
2007-11-03, 17:25:10
Wenn es nicht der Fahrzeughalter ist werden aus Datenschutzgründen nur wenige Angaben gemacht. Das hatte ich auch schon mal.
Bei mir stand aber dabei wie teuer es war. War aber unter 20km/h.

Annator
2007-11-03, 17:28:37
Nicht das es irgend son ein Verarschungsbrief ist.

Morbid Angel
2007-11-03, 17:34:03
Puh, 21 km/h... Ein Glück das ich in der Probezeit bzw. noch nie geblitzt wurde, man muss eben nur wissen wie. ;)

MooN
2007-11-03, 17:49:19
Heute kam nen Bescheid reingeflattert, bin geblitzt worden (habs nicht mal gemerkt) und naja da steht nicht wieviel ich zu schnell gefahren bin, war auf jeden Fall auf der Autobahn.

Mein Vater (Fahrzeughalter) fands nicht so lustig, bin auch leider noch 9 Monate in der Probezeit, was kann jetzt passieren?

Oder was sollte ich tun?


Uns erstmal sagen, was für ein Bescheid das war. Wenns ein Anhörungsbogen war: Glückwunsch zum Aufbauseminar, du bekommst den Wisch auch noch.

Sollte es nur ein Zahlungsbescheid gewesen sein, bezahlen und gut.

In beiden Fällen hätte aber dabeistehen müssen, um wieviel die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde.

Sollte ersteres der Fall sein: zugeben musst du prinzipiell nichts, aber du darfst keinesfalls jemanden fälschlich beschuldigen. Damit würdest du dich strafbar machen. Allerdings ist es mit Erhalt des Anhörungsbogens für dich dann fast schon gelaufen, denn den schicken die nunmal nicht aus Spaß. Solltest du den Verstoß nicht zugeben, werden die aller Warscheinlichkeit nach bei euch vorbeikommen und dich mit dem Fahrer auf dem Bild vergleichen, also könntest du das auch gleich zugeben.

zur Info: die Verjährungsfrist liegt in solchen Fällen bei nur 3 Monaten. Wenn es innerhalb dieser Zeit nicht zu der Zustellung eines Bußgeldbescheids oder einer Anklage kommt, löst sich die Sache quasi in Luft auf.
Jedoch: mit Versenden eines Anhörungsbogens (an den "Täter") beginnt diese Frist von neuem. Hier zählt das Ausstellungsdatum. Wenn der Bogen nicht oder erst nach der Frist zugeht, spielt das keine Rolle.

Laz-Y
2007-11-03, 17:59:48
Was hat denn dein Vater ausgefüllt. ich hoffe mal nicht, dass er dir die schuld gegeben hat, obwohl noch nicht mal sicher ist, wie hoch die überschreitung war. das wär ja assozial in der probezeit ...

Sewing
2007-11-03, 18:01:32
doch hat er, was soll er denn anderes tun?
`
Sagen dass er das sei? Auf dem Bild ist ganz klar ein junger Mann zu sehen

Laz-Y
2007-11-03, 18:15:08
Das ist denen doch egal, hauptsache das Geld wird gezahlt.

JuNkEE
2007-11-03, 19:29:37
Vielleicht helfen ja folgende Threads, die im Laufe der Zeit hier erstellt wurden, ungeachtet dessen ob und wie oft dieses Thema hier schon behandelt worden ist. :|

Geblitz in der Probezeit - Führerschein weg? (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=309978&highlight=geblitzt+probezeit)
in Probezeit zu schnell gefahren: ab wann Führerscheinentzug? (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=362029&highlight=geblitzt+probezeit)
ich hab Scheiß gebaut ;( (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=278410&highlight=geblitzt+probezeit)
geblitzt worden! was passiert?? (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=256115&highlight=geblitzt+probezeit)
Bin geblitzt worden... (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=246427&highlight=geblitzt+probezeit)

rotkäppchen
2007-11-04, 06:14:02
Wenn es nicht der Fahrzeughalter ist werden aus Datenschutzgründen nur wenige Angaben gemacht. Das hatte ich auch schon mal.
Bei mir stand aber dabei wie teuer es war. War aber unter 20km/h.

ich bin auch nicht der halter des fahrzeuges welches ich fahre.
und jedesmal wurde halt der halter (mein opa) angeschrieben wo alles drin stand: wie viel ich bei so und so viel erlaubten kmh gefahren bin, wann und wo und wer (die polizisten) es "gesehen" hat.
und wieviel geld mit dem beigelegten überweisungsträger zu zahlen ist.

beim letzten mal war sogar ein foto mit bei.
und nein die können anhand des fotos nicht erkennen ob ich verwand bin mit dem halter oder nicht. ;)

Chris1337
2007-11-04, 15:00:45
Passiern wird dir nicht viel.
Da es nicht innerorts war, wirst du nur einen Bußgeldbescheid bekomme, in dem dann genau steht, ob du eine Nachschulung machen musst, wie viel du zu schnell warst, welcher Tatbestand es genau war, ob du Punkte bekommst und die Summe, die du zahlen darfst.

Das wars.
Zu schnell fahren interessiert die Behörde eig. nicht großartig.
Innerorts kriegste richtig auffe Fresse, aber auf der Autobahn ist eher nicht so wild.

fi.suc
2007-11-04, 15:52:34
Marlboro;5996374']Passiern wird dir nicht viel.
Da es nicht innerorts war, wirst du nur einen Bußgeldbescheid bekomme, in dem dann genau steht, ob du eine Nachschulung machen musst, wie viel du zu schnell warst, welcher Tatbestand es genau war, ob du Punkte bekommst und die Summe, die du zahlen darfst.

Das wars.
Zu schnell fahren interessiert die Behörde eig. nicht großartig.
Innerorts kriegste richtig auffe Fresse, aber auf der Autobahn ist eher nicht so wild.
Blöd nur, dass er noch in der Probezeit ist.
Wenn >21km/h --> Probezeitverlängerung + evtl noch mehr...
Wenn's weniger ist, solltest du nich nochmals geblitzt werden.

Also normalerweise (so wird das bei uns und bei Freunden gemacht) nimmt der Halter dann (netterweise) die Schuld auf sich, bezahlt und der Verursacher gibt dann einfach das Geld weiter. Sollte wohl noch möglich sein in der Familie..
Ein Kumpel wurde mittlerweile schon 6x geblitzt (u.A. in Ö), lief immer über den Vater.
Scheint so, dass es denen echt wurscht ist wer bezahlt - hauptsache jemand zahlt :)

Chris1337
2007-11-04, 16:17:11
Stimmt, 21km/h zu schnell in Probezeit = Nachschulung ( ca. 350€ ) und Bußgeld ( könnte ca. 60-80€ sein ) und einmal nicht zur Nachschulung kommen, Geld trotzdem weg und musst neu anmelden und noch mal blechen ).

Was die Bezahlung angeht ist dem Amt das wirklich latte!
Wurde 2x mit Leihwagen geblitzt, von wem gezahlt wird, ist denen egal, Hauptsache das Geld kommt und Verwendungszweck ist richtig.
Könnte auch z.B. Bekannter sein, der dir die Kohle vorstreckt und denen überweist. Interessiert die nicht. Ist der Geldeingang da, ist der Fall für die Behörde erledigt.

fi.suc
2007-11-04, 16:31:07
Gut, ist im Prinzip auch verständlich. Das wäre ja ein abartiger Aufwand, wenn bei jedem Verkehrsdelikt nachgeprüft werden muss, von wem das Geld...etc.