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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : FAG bei Abholung beim Shop?


yardi
2007-11-04, 22:34:46
Hi!!

Frage mich gerade ob ich das 14-tägige Rückgaberecht auch habe wenn ich etwas bei einem Shop online bestelle, es mir aber nicht zuschicken lasse sondern beim Shop direkt abhole.

Man kann halt bei diesem Shop eine Abholung vereinbaren bzw. man bekommt bei Bestellung einen Vordruck zugemailt mit dem man dann in einer bestimmten Zeit die Ware bei denen im Lager abholen kann. Ein richtiges Ladengeschäft haben die wohl nicht.

Ich denke mal da greift ganz normal das FAG oder?

san.salvador
2007-11-04, 22:36:40
Die Antwort steckt ja schon im Begriff selbst.
Fernabsatzgesetz.
Kein Fernabsatz, kein Fernabsatzgesetz.

Klingt logisch, oder? :)

nobex
2007-11-05, 09:02:47
Wenn die Bestellung verbindlich war, der Deal sozusagen aus der Ferne geschlossen und evtl. schon bezahlt wurde, denke ich, dass das FAG greift. Bei einer unverbindlichen Reservierung ist das m.E. nicht der Fall.

Sephiroth
2007-11-05, 18:49:35
Wenn die Bestellung verbindlich war, der Deal sozusagen aus der Ferne geschlossen und evtl. schon bezahlt wurde, denke ich, dass das FAG greift. Bei einer unverbindlichen Reservierung ist das m.E. nicht der Fall.
Da wäre ich mir nicht so sicher.
Ich meine es gilt nicht, da im Gesetzt steht:
Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren
und hier nichts geliefert wurde.

§ 312b BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html)

p.s.
Ich würde mich also nicht drauf verlassen, dass du eine Rückgaberecht, wie in § 312d angegeben, hast. Aber der Händler sollte/muss dich eh bei Fernabsatzverträgen daraufhinweisen (Artikel 240 EGBGB (http://dejure.org/gesetze/EGBGB/240.html) und § 312c BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/312c.html)), wie es um den Widerruf steht etc.

yardi
2007-11-05, 20:09:02
Also in den AGB's bzw. in den Hinweisen zum Wiederruf steht dazu nichts drin...

Taigatrommel
2007-11-05, 23:14:01
Ich habe mal bei einem Shop online bestellt und im lager abgeholt. Nach zehn Tagen war ein Teil defekt und ich bin wieder hin. Das Teil wurde umgetauscht.

Dabei wurde ich extra nochmal gefragt, ob ich es vor Ort (also im Ladenteil) bestellt habe, oder online und es halt nur persönlich abhole. Die Angestellte sagte mir, dies sei wichtig wegen dem Fernabgabegesetz. Hätte ich es im Laden bestellt und mitgenommen, würde es nicht gelten, dann müsste ich es als Garantiefall einschicken. Da ich es aber per Internet vorbestellt habe, gilt das Gesetz und die Ware wurde dementsprechend umgetauscht.

Der genannte Shop war HoH, wie es sich bei K&M oder ARLT verhält, weiß ich nicht. Gerade ARLT ist ja nicht uninteressant, da es auf die Vorbestellungen 3% Rabatt gibt. Wer sich da einen neuen Rechner zusammenbaut, kann da schon den einen oder anderen Euro sparen im Vergleich zum Direktkauf.

SpielKind
2007-11-05, 23:16:18
Also in den AGB's bzw. in den Hinweisen zum Wiederruf steht dazu nichts drin...
Servus,
Suche mal bei gogle mit fernabsatzgesetz(ja gibt es so net mehr) ich bin dadurch mal auf die seite einer kanzelei gestoßen (glaube Hahn). Ich meine mich zu erinnern das dort im Frage Antwort teil, genau deine problemschilderrung behandelt wurde. Wie ich mich dämmernd erinnere gilt auch hier das FAG da das geschäft (der Vertrag) nicht vor ort zustande kam sondern schon zuvor durch Fernkommunikation..