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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zollamt Ermittlungsverfahren


Ph03n!X
2007-11-10, 19:56:36
Hi ,

habe heute einen Brief aus Augsburg vom Hauptzollamt bekommen.

Und zwar geht es darum das ich vor 3 Jahre und 2 Monate mit meinem Ebay Account , der Account Name ist falsch , einen AMD XP 3200 + 400 FSB usw. ersteigert über Sofort Kauf , von einem Händler. Gegen diesen wird anscheinend nun ermittelt vom Zollamt. Und nun soll ich in der Sache angehört werden weil laut Zollamt der Händler gesagt haben soll das ich wusste das es um unverzollte Ware geht und dementsprechend ich die CPU beim Zollamt hätte verzollen müssen.
Dann halt Standardfragen wie

Haben Sie den Artikel ersteigert wenn nein wer dann

Haben Sie die o.g Person den obengenannten Artikel betzahlt und erhalten?

Wie hoch war das Porto ? ( wie soll ich das nach 3 Jahren wissen ? )


Wurde der o.g. Artikel verzollt ? ( Woher soll ich das wissen ) ?

Hatten Sie Email Kontakt mit dem Verkäufer ? Wenn ja welcher Art

( keine Ahnung nach 3 Jahren )

Wurde die Rechnung von einer Rechnung bzw. Garantie nachweis begleitet ?
Oder diese extra zugesandt ? , Wenn ja welcher Warenwert war ausgewiesen , Wie war das Paket deklariert ? Als Geschenk ? Muster ? Sendung mit geringem Wert ?

(weiss ich nach drei Jahren doch nicht )

Hatten Sie mit dem Verkäufer über die Einfuhrabgaben Zoll absprachen?

( weiss nicht denke nein , schwierig zu sagen nach 3 Jahren )


Wie soll ich mich jetzt verhalten ? Welche Rechtsanwälte sind für sowas zuständig ?

Da wird man ja behandelt wie ein Verbrecher

Ich weiss das ich mal vor ca. 2 oder 3 Jahren genau so eine CPU über EBAY bestellt habe auch von dm genannten Händler.

Udragor
2007-11-10, 19:59:15
Ist auf dem Schreiben eine Telefonnummer angegeben? Wenn ja, einfach mal anrufen und mit denen Reden.

Super Grobi
2007-11-10, 20:00:21
Oh Mann,
wo behandelt dich jemand wie ein Verbrecher? Übertreib mal nicht!

Einen Anwalt brauchst du wohl auch nicht, um die paar Fragen zu beantworten.

Wo ist also dein Prob? Beantworte die Fragen und fertig.

SG

p.s.
und wenn du einige Fragen nicht mehr beantworten kannst, weil es schon so lange her ist, schreibste auch das mit rein. Keiner kann verlangen, das du noch exakt alle details von vor über 3 Jahren im Kopf hast.

Edit: Und ob die Ware verzollt wurde, solltest du schon wissen. Wirst doch wissen, ob du dafür Zollgebühren bezahlt hast oder dir die Ware einfach so hast zuschicken lassen.

Aber am ende passiert DIR eh nichts. Vieleicht, wenn du pech hast, muss du die Zollgebühren + Strafgebühr nachträchlich bezahlen, aber das wirst du schon überleben und ob überhaupt, weiss ich garnicht.

Ph03n!X
2007-11-10, 20:25:40
Anwalt wäre kein Ding da -> rechtschutzversichert !

Woher soll ich nach 3 Jahren wissen ob die Ware verzollt war ?

Meine da hätte auch nix in der Auktion von gestanden mit verzollen !

Müssen die sowas nicht mit angeben ?

StefanV
2007-11-10, 20:32:19
Naja, schaut eher so aus, als ob man dich als Zeugen vernimmt, allerdings musst aufpassen dich nicht selbst zu belasten.

mofhou
2007-11-10, 20:40:01
Naja, schaut eher so aus, als ob man dich als Zeugen vernimmt, allerdings musst aufpassen dich nicht selbst zu belasten.
Der letzte Satz ist der wichtigste. aber, wenn du Rechtsschutzversichert bist, dann kannst du das ganze ja mit dem Anwalt abklären.

Stormtrooper
2007-11-10, 20:42:29
Entweder du stimmst deine Aussage mit nem Anwalt ab oder besser, schmeiß das Schreiben weg.

Ph03n!X
2007-11-10, 20:47:57
und dann auf die Eier bekommen ? Nee fahre Montag zum Anwalt und kläre das da !

Rofl als ob ich das nach drei Jahren noch wüsste.

Aquaschaf
2007-11-10, 21:00:24
Es verlangt ja auch niemand von dir dass du noch irgendwas weißt ;)

Stormtrooper
2007-11-10, 21:05:32
und dann auf die Eier bekommen ? Nee fahre Montag zum Anwalt und kläre das da !

Rofl als ob ich das nach drei Jahren noch wüsste.

Wieso?
du bist nicht verpflichtet bei Ermittlungsbehörden (außer Staatsanwalt) zu erscheinen, Aussagen zu machen oder sonst irgendwas.
Denk dran ... hier gehts eventuell um Steuerhinterziehung und die hast du hinterzogen.

lemonsoda
2007-11-10, 21:25:03
Falls du als Zeuge vernommen werden sollst, brauchst du keinen Anwalt (und die RS-Versicherung zahlt dir auch keinen).

Falls du als Beschuldigter vernommen wirst, brauchst du keine Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen. Den Anwalt wird in diesem Fall auch keine Rechtschutzversicherung zahlen (vorsätzliche Straftat).

ShadowXX
2007-11-10, 21:32:52
Wieso?
du bist nicht verpflichtet bei Ermittlungsbehörden (außer Staatsanwalt) zu erscheinen, Aussagen zu machen oder sonst irgendwas.
Denk dran ... hier gehts eventuell um Steuerhinterziehung und die hast du hinterzogen.
Ich frage mmich gerade, von wo er diese CPU bezogen haben soll, damit es Steuerhinterziehung ist....es muss auch jedenfall ein nicht EU-Land sein.

Und da ich nicht glaube das die deutsche Steuerfahndung jemanden aus China/Japan/USA behelligt, ist das schon etwas komisch. Zölle auf CPUs gibts nämlicht nicht und MWSt. ist innerhalb der EU egal.

Ich würd da echt mal anrufen udn abklären was das eigentlich sein soll....

Lithium
2007-11-10, 21:34:20
Wo ist das Problem? Brief in den Müll und ruhe ist.
Bei den Bullen immer klappe halten sonst belastest du dich nachher noch selbst.

Mumins
2007-11-10, 21:54:52
Eine Aussage muß nur auf richterliche Anordnung getätigt werden. Wenn du dich selbst belasten würdest kannste dazu schweigen.

Stormtrooper
2007-11-10, 21:57:05
Eine Aussage muß nur auf richterliche Anordnung getätigt werden.

Und den lieben Staatsanwalt nicht vergessen.

foobi
2007-11-10, 23:11:04
Auch bei der Staatsanwaltschaft und vor Gericht kann man als Zeuge die Beantwortung einzelner Fragen verweigern, wenn man sich ansonsten der Gefahr der Strafverfolgung aussetzt. Oder andersrum: Das Aussageverweigerungsrecht kann nicht dadurch ausgehebelt werden, indem man statt als Beschuldigter als Zeuge vernommen wird.

Unabhängig davon gilt natürlich: Gegenüber der Polizei niemals eine mündliche Aussage machen (außer man ist Kläger). Dabei kann man nur verlieren. Oder etwas ausführlicher:
http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=716
Man ist jedoch nicht verpflichtet, auf eine solche Ladung hin tatsächlich bei der Polizei zu erscheinen und sollte dies auch auf keinen Fall tun. Gerade rechtlich unerfahrene Beschuldigte neigen dazu, bei ihrer Vernehmung durch die Polizei umfangreich auszusagen, um den Vorwurf "ein für alle Male aus der Welt zu schaffen" (wenn sie sich keiner Schuld bewusst sind) oder "weil da eh nichts mehr zu machen ist" (wenn die Vorwürfe vielleicht nicht ganz so haltlos sind).

Tatsächlich ist aber eine solche Aussage gegenüber der Polizei ein grober Fehler. Man kennt die genaue rechtliche Bedeutung der Vorwürfe noch nicht und weiß vor allem nicht, was die Staatsanwaltschaft an Beweismitteln bereits in der Hand hat und von welchem Sachverhalt sie ausgeht. Schon deshalb ist der Beschuldigte gegenüber den Vernehmungsbeamten im Nachteil. Er kann nicht absehen, welche Folgerungen aus seiner Aussage gezogen werden könnten, wenn man sie im Zusammenhang mit den weiteren Ermittlungsergebnissen sieht. Dazu kommt, dass trotz der Verpflichtung der Ermittlungsbehörden, auch entlastendes Material zu sammeln, die Vernehmung häufig nicht allzu objektiv ist. Die Beamten gehen oft – zumindest unterbewusst - davon aus, den Täter vor sich zu haben. Aufgrund ihrer Ausbildung und langen Erfahrung beherrschen sie Vernehmungstechniken, die der Aussage bisweilen eine Wendung geben, mit der der Betroffene gar nicht gerechnet hatte. Durch seinen Versuch, alles klarzustellen, verstrickt er sich dann erst recht in die Vorwürfe.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, Ladungen zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung niemals Folge zu leisten und gegenüber der Polizei keine Aussage zu machen.

Ph03n!X
2007-11-11, 12:13:31
nunja wie gesagt soweit ich weiss hab ich die damals aus der USA bezogen. Es stand nirgendswo was davon das ich die CPU verzollen muss oder ähnliches , hätte es in der Auktion gestanden hätte ich diese CPU nie zum SK ersteigert. Ich weiss sogut wie gar nix mehr zu der Sache.
Bin mir auch keiner Schuld bewusst. Ich rufe die Tage da mal an und frage mal ob ich als Zeuge oder als Täter vernommen werden soll.

Ich denke eher ersteres.

Stormtrooper
2007-11-11, 12:42:07
nunja wie gesagt soweit ich weiss hab ich die damals aus der USA bezogen. Es stand nirgendswo was davon das ich die CPU verzollen muss oder ähnliches , hätte es in der Auktion gestanden hätte ich diese CPU nie zum SK ersteigert. Ich weiss sogut wie gar nix mehr zu der Sache.
Bin mir auch keiner Schuld bewusst. Ich rufe die Tage da mal an und frage mal ob ich als Zeuge oder als Täter vernommen werden soll.

Ich denke eher ersteres.



Dann würde ich sagen du wirst zu 99,9 % als Täter vernommen mit dem Verdacht auf Steuerhinterziehung.
Denn wenn der Wert der Sendung 22 € überschreitet und aus einem Drittland außerhalb der EU kommt bist DU verpflichtet es dem Zoll anzuzeigen und Steuern nachzuzahlen.

Backet
2007-11-11, 12:46:48
Witzig

ich habe das gleiche Schreiben bekommen wiel ich den gleichen Prozessor damals gekauft habe! Also ein " Leidensgenosse". Heisst natürlich nicht das wir jetzt händchenhaltend durch die Innenstadt ziehen können :)

Zum Thema.

bei dem Schreiben steh bei das du eine Aussage verweigern kannst! nur den Teil mit deinen persönlichen Daten musst du zurückschicken. Den Rest geht die nix an! Es geht ja um ein Ermittlungsverfahren gegen den Herrn..... und nicht gegen dich! Trotzdem ist immer das Beste die Aussage zu verweigern, sonst kommen die womöglich noch an un du sollst für einen Prozessor nachträglich Steuern bezahlen der in meinem Fall schon seit Jahren nimmer im Rechner ist!

Ich hatte auch erst Schiss, weil ich die letzten Monate viele Sachen aus Hong Kong und Amerika eingeführt habe. Aber die sind immer so durch den Zoll als Geschenk gegangen! Hatte aber ja dann gar nix mit dem Thema zu tun!

Ph03n!X
2007-11-11, 13:01:50
bei mir ist er ebenfalls seit Jahren nicht mehr im Rechner !

Stormtrooper
2007-11-11, 13:05:00
bei mir ist er ebenfalls seit Jahren nicht mehr im Rechner !

Das ändert nichts daran das du Steuern hinterzogen hast ...

Ph03n!X
2007-11-11, 13:11:06
willst du mir Schuld einreden ?

Ich weiss doch nicht mehr zu 100 % was damals vor 3 Jahren und 2 Monate war.

Also rede nicht so nen Schwachsinn !

Wie gesagt wenn man mir gesagt hätte das ich den verzollen muss dann hätte ich das Ding niemals geholt !!!

Ist es nicht genaugenommen so das der Verkäufer mir das mitteilen muss ?

Du stellst mich hierhin als ob ich nen böser Verbrecher wäre.

Dabei bin ich mir wie gesagt keiner Schuld bewusst.

Backet
2007-11-11, 13:17:35
Lass dich nicht provzieren ! Du musst dich hier nicht vor jeder Pfeife rechtfertigen!



Du brauchst dich nicht selbst zu belasten! Also einfach nur deine Angaben zur Peron ( Teil1) angeben und den Rest unbeantwortet zurückschicken!

Rock fertig aus!

aCiD
2007-11-11, 14:01:13
willst du mir Schuld einreden ?

Ich weiss doch nicht mehr zu 100 % was damals vor 3 Jahren und 2 Monate war.

Also rede nicht so nen Schwachsinn !

Wie gesagt wenn man mir gesagt hätte das ich den verzollen muss dann hätte ich das Ding niemals geholt !!!

Ist es nicht genaugenommen so das der Verkäufer mir das mitteilen muss ?

Du stellst mich hierhin als ob ich nen böser Verbrecher wäre.

Dabei bin ich mir wie gesagt keiner Schuld bewusst.

Eigentlich sollte man sich mit den Einfuhrbedingungen des Landes in dem man lebt auskennen, wenn man etwas aus dem Ausland einführen will.
Ab 22€ bist du verpflichtet Sachen verzollen zu lassen und zwar alles. Da gibt es keine Ausnahme. Ist aber normalerweise nicht so viel, sind 19% MWST und noch ein paar Prozent Zoll.

Das sollte auch verzollt werden, bevor du es bekommst, weil der Versender eigentlich für den Zoll einen Zettel ausfüllen muss, um quasi den Zollwert zu bestimmen (Wobei das ja eh der Zoll macht, mit Listen, die die selbst haben).

Greetz
aCiD

Ph03n!X
2007-11-11, 14:15:08
hmm wie gesagt kann da nix mehr zu sagen schaue mal eben im Internet ob ich für unseren Ort einen Anwalt für Strafrecht finde.

Das sollte auch verzollt werden, bevor du es bekommst, weil der Versender eigentlich für den Zoll einen Zettel ausfüllen muss, um quasi den Zollwert zu bestimmen (Wobei das ja eh der Zoll macht, mit Listen, die die selbst haben).

das der Händler sagt das ich wusste das es unverzollt ist ist ja logisch der will ja nicht verknackt werden , also hat der Kerl wohl Dreck am Stecken. Sprich er selber hat es wohl nicht verzollt laut deiner Aussage

flatbrain
2007-11-11, 14:18:41
Eigentlich sollte man sich mit den Einfuhrbedingungen des Landes in dem man lebt auskennen, wenn man etwas aus dem Ausland einführen will.
Ab 22€ bist du verpflichtet Sachen verzollen zu lassen und zwar alles. Da gibt es keine Ausnahme. Ist aber normalerweise nicht so viel, sind 19% MWST und noch ein paar Prozent Zoll.

Das sollte auch verzollt werden, bevor du es bekommst, weil der Versender eigentlich für den Zoll einen Zettel ausfüllen muss, um quasi den Zollwert zu bestimmen (Wobei das ja eh der Zoll macht, mit Listen, die die selbst haben).

Greetz
aCiD

Ich kann mich irren, aber imo liegt die Grenze bei 45€... davon abgesehen ist man als Käufer schon irgend wie verpflichtet, sich über Einfuhrbestimmungen zu informieren.

PS: Warum sollte bei der Einfuhr einer CPU keine Umsatzsteuer anfallen?

Phobos
2007-11-11, 14:19:35
Seit wann ist überhaupt auf Hardware Zoll? Nach meiner Erfahrung wird einem nur die Einfuhrumsatzsteuer berechnet, was in meinem Fall (hab vor über 2 Jahren ne Graka bei eBay.us ersteigert) vom Zusteller (glaub es war GLS) vorgestreckt wurde und mir dann im Nachhinein in Rechnung gestellt wurde.

Weils mir gerade einfällt:

Im Nachhinein (nach ca 1 Jahr) hab ich noch ein Schreiben bekommen, wo nachgefragt wurde - ähnlich wie bei dir - ob ich noch irgendwelche Information zum genauen Wert/Hergang hätte. Von irgendwelchen Ermittlungen war zwar keine Rede, aber etwas merkwürd fand ich das Ganze trotzdem. Jedenfalls hab ich die entsprechenden Unterlagen aufgehoben, z.B. Ausdruck der eBay Seite mit Kaufpreis, sowie ein Beleg vom Zoll, so dass ich belegen konnte, dass die vom Verkäufer ausgefüllten Angeben korrekt waren. Seitdem hab ich auch nichts mehr von denen gehört.

Würde ich aber auch jedem weiterempfehlen solche Rechnungen oder auch den Wisch vom Zoll aufzuheben. Die haben da anscheinend soviel zu tun, dass man oft nach Monaten oder sogar Jahren Post bekommen kann.

Stormtrooper
2007-11-11, 14:21:41
Ich kann mich irren, aber imo liegt die Grenze bei 45€...

Ne .. 22 €.

Sendungen mit geringem Wert

Postsendungen mit Waren, deren Wert nicht höher ist als 22 EUR, sind einfuhrabgabenfrei.

Unabhängig von der Person des Versenders und des Empfängers sind alle Postsendungen (auch kommerzielle Sendungen) mit Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 EUR, einfuhrabgabenfrei.

Quelle: www.zoll.de

Gunaldo
2007-11-11, 16:16:03
Ich weiss doch nicht mehr zu 100 % was damals vor 3 Jahren und 2 Monate war.



Wie gesagt wenn man mir gesagt hätte das ich den verzollen muss dann hätte ich das Ding niemals geholt !!!


Dabei bin ich mir wie gesagt keiner Schuld bewusst.

nur mal allgemein: unwissenheit schützt vor strafe nicht.

ansonsten würde ich mal behaupten, dass du nichts zu befürchten hast.
für die werte lohnt sich sicherlich kein verfahren. der verkäufer dürfte mehr zu befürchten haben.
ich würde mich mit dem pflichtteil äußern und zum rest angaben machen, wenn diese sinnvoll und hilfreich sind.

Ph03n!X
2007-11-11, 16:30:45
findest du Angaben wie weiss ich nach 3 Jahren und 2 MOnaten nicht mehr sinnvoll ?

Ich nicht , schreibe den Pflichtteil und gut ist

~Urmensch~
2007-11-11, 16:40:56
Ph03n!X obwohl die dich nicht als Verbrecher ausfragen solltest du (und eigentlich jeder andere hier) als Verbrecher antworten! Dafür gibts einen Standard: weiss nicht, hab vergessen, hab verloren. So dann hast du am wenigsten Probleme, das ist Gesetz den muss man soweit es geht verarschen (obwohl du villeicht noch was weisst), denn ansonsten packen sie Dich an den Eiern, das ist denen dann auch egal.

Ph03n!X
2007-11-11, 16:55:59
sagt jemand der einen Post hat ! Und ich weiss wirklich nichts mehr

Super Grobi
2007-11-11, 16:58:43
Ph03n!X obwohl die dich nicht als Verbrecher ausfragen solltest du (und eigentlich jeder andere hier) als Verbrecher antworten! Dafür gibts einen Standard: weiss nicht, hab vergessen, hab verloren. So dann hast du am wenigsten Probleme, das ist Gesetz den muss man soweit es geht verarschen (obwohl du villeicht noch was weisst), denn ansonsten packen sie Dich an den Eiern, das ist denen dann auch egal.

Ich hoffe das du mal ein Problem hast und Zeugen dann auch so reagieren!

SG

aCiD
2007-11-11, 17:19:12
Bei der Gelegenheit, nimm mal deine Emailadresse aus dem 1. Post...Würd ich jedenfalls mal empfehlen.

Greetz
aCiD

Ph03n!X
2007-11-11, 17:48:27
ich danke dir Acid , habe mitttlerweile 4 weitere Personen ausmachen können die das selbe Problem haben ! Selbe CPU , selber Verkäufer siehe Ebay Forum !

Kenny1702
2007-11-11, 19:15:39
Normalerweise soll man Rechnungen 2 Jahre aufheben, wenn der Zoll jetzt nach über 3 Jahren kommt, hat er eben Pech.

Für Geschenksendungen gibt es einen maximalen Freibetrag in Höhe von 45€, die 22€ gelten für "gewöhnliche Sendungen".

(del)
2007-11-11, 20:09:40
nur mal allgemein: unwissenheit schützt vor strafe nicht.

Hmm das ist ja im Prinzip schon richtig bei so Sachen wie Diebstahl,Körperverletzung etc denn da "weiß" man doch auch das man etwas strafbares tut. Man kann einfach nicht allwissend sein. Bei so einem speizellen Fall sollte man den Verkäufer richtig rannehmen da dieser ja offenbar genau wusste das er was strafbares macht.
Die Leute die bei ihm gekauft haben würde ich pauschal als unschuldig betrachten solange er nicht ausdrücklich auf die Versteuerung aufmerksam gemacht hat.

Ph03n!X
2007-11-12, 12:27:28
danke Lemon Wolf so sehe ich das auch !

flatbrain
2007-11-12, 12:36:37
Hmm das ist ja im Prinzip schon richtig bei so Sachen wie Diebstahl,Körperverletzung etc denn da "weiß" man doch auch das man etwas strafbares tut. Man kann einfach nicht allwissend sein. Bei so einem speizellen Fall sollte man den Verkäufer richtig rannehmen da dieser ja offenbar genau wusste das er was strafbares macht.
Die Leute die bei ihm gekauft haben würde ich pauschal als unschuldig betrachten solange er nicht ausdrücklich auf die Versteuerung aufmerksam gemacht hat.

Das ändert aber nichts daran, dass der Käufer sich zu informieren hat, wie die Einfuhrbestimmungen aussehen. Wenn du in Polen 100 Stangen Zigaretten kaufst und dich der Zoll überprüft, nützt dir deine Unwissenheit auch nichts...
Btw. was genau soll denn der Verkäufer Strafbares gemacht haben? Er hat legal Ware von den USA nach Europa verkauft... Die Einhaltung der Zoll- und Einfuhrbestimmungen ist Sache des Käufers.

Ash-Zayr
2007-11-12, 15:27:05
Das ändert aber nichts daran, dass der Käufer sich zu informieren hat, wie die Einfuhrbestimmungen aussehen. Wenn du in Polen 100 Stangen Zigaretten kaufst und dich der Zoll überprüft, nützt dir deine Unwissenheit auch nichts...
Btw. was genau soll denn der Verkäufer Strafbares gemacht haben? Er hat legal Ware von den USA nach Europa verkauft... Die Einhaltung der Zoll- und Einfuhrbestimmungen ist Sache des Käufers.

Das stimmt. Viele Leute taumeln im Moment im Rausch des Ramsch-Dollars und denken, bei Ebay.com oder direkt US-Shops können sie aber so richtig absahnen, sofern sie generell kein Problem mit Kredikartenzahlung haben. Die Preise für sich gesehen, von Dollar auf Euro gerchnet, sind ja auch traumhaft.....was dann aber wenige bedenken:

Frachtkosten kommen hinzu, und die sind auch Einfuhrabgabenpflichtig!
19% Einfuhrumsatzsteuer kommen immer + fix hinzu!
XY % Einfuhrzoll; berechnet das Zollamt vom Wert, den der Versender in Form eine Proforma-Rechnung für Zollwecke mitgibt, bzw. aufgrund der Handelsrechnung. Jedes Wirtschaftsgut dieser Welt, vom Schiff bis zur Schraube, hat eine Zoll-Tarif-Nummer, nach der der Zoll die Abgabe festlegt.

Ich habe mir kürzlich Schokoalde aus Neuseeland (Rolo-Chocolate als Tafel ---Yamm!!! Gibt es nur in NZ)), und E-Gitarren Hardware in den USA bestellt....in beiden Fällen hat mir die Post das fertig abgewickelte Paket zugestellt, wobei ich dem Postboten das auszuzahlen hatte.
Wenn nicht hervorgeht, dass das zugestellte Pakekt zollamtlich behandelt wurde, dann muss man selbst hingehen, oder es 50:50 drauf ankommen lassen. Den Verkäufer im Ausland trifft keine Schuld - selbstverständlich ist Drittlandsware immer "unverzollt", bis sie offiziell in den EU-Raum importiert wird; und das geschieht mit der Verzollung....geht das Paket so durch den Warenweg zum Endverbraucher, hat die Ware immer noch den Status "zollfrei", und das ist nicht zulässig....einige Firmen dürfen genehmigte "Zoll-Lager" unterhalten, in der sie Ware zollfrei halten und auch wieder zollfrei verkaufen dürfen; wodurch die Preise natürlich günstiger bleiben....jeder Versand ist dann aber mit einigen Dokumenten aller Art zu versehen, und der Endempfänger muss dann endgültig verzollen.

Als Privatperson ist man aber genauso in der Pflicht, und behält man unverzollte Ware, ist das streng gesehen "Zollbetrug" und wird direkt persönlich verfolgt.

Ash-Zayr

aCiD
2007-11-12, 15:31:36
Das stimmt. Viele Leute taumeln im Moment im Rausch des Ramsch-Dollars und denken, bei Ebay.com oder direkt US-Shops können sie aber so richtig absahnen, sofern sie generell kein Problem mit Kredikartenzahlung haben. Die Preise für sich gesehen, von Dollar auf Euro gerchnet, sind ja auch traumhaft.....was dann aber wenige bedenken:

Frachtkosten kommen hinzu, und die sind auch Einfuhrabgabenpflichtig!
19% Einfuhrumsatzsteuer kommen immer + fix hinzu!
XY % Einfuhrzoll; berechnet das Zollamt vom Wert, den der Versender in Form eine Proforma-Rechnung für Zollwecke mitgibt, bzw. aufgrund der Handelsrechnung. Jedes Wirtschaftsgut dieser Welt, vom Schiff bis zur Schraube, hat eine Zoll-Tarif-Nummer, nach der der Zoll die Abgabe festlegt.

Ich habe mir kürzlich Schokoalde aus Neuseeland (Rolo-Chocolate als Tafel ---Yamm!!! Gibt es nur in NZ)), und E-Gitarren Hardware in den USA bestellt....in beiden Fällen hat mir die Post das fertig abgewickelte Paket zugestellt, wobei ich dem Postboten das auszuzahlen hatte.
Wenn nicht hervorgeht, dass das zugestellte Pakekt zollamtlich behandelt wurde, dann muss man selbst hingehen, oder es 50:50 drauf ankommen lassen. Den Verkäufer im Ausland trifft keine Schuld - selbstverständlich ist Drittlandsware immer "unverzollt", bis sie offiziell in den EU-Raum importiert wird; und das geschieht mit der Verzollung....geht das Paket so durch den Warenweg zum Endverbraucher, hat die Ware immer noch den Status "zollfrei", und das ist nicht zulässig....einige Firmen dürfen genehmigte "Zoll-Lager" unterhalten, in der sie Ware zollfrei halten und auch wieder zollfrei verkaufen dürfen; wodurch die Preise natürlich günstiger bleiben....jeder Versand ist dann aber mit einigen Dokumenten aller Art zu versehen, und der Endempfänger muss dann endgültig verzollen.

Als Privatperson ist man aber genauso in der Pflicht, und behält man unverzollte Ware, ist das streng gesehen "Zollbetrug" und wird direkt persönlich verfolgt.

Ash-Zayr

Hmm ok...interessant...und woran sieht denn nun der Zoll dass ich ein Paket erhalten habe? Hab mir grade mal wieder ein paar Spiele aus dem Ausland bestellt, aber alle einzeln...Und normal kommt da ein Spiel bei 35€ inkl Versand raus, (ok, Medal of Honor Airborne hat inkl Versand nur 15€ gekostet)...

Aber ich dachte eigentlich dass quasi jedes Paket beim Zoll durchläuft....

Greetz
aCiD

Ash-Zayr
2007-11-12, 15:39:57
Ware aus Drittländern kommt nun mal entweder am Flughfagen an oder im nächsten EU-Hafen. Dort spielt sich auch jeweils alles rund um Zollbehandlung ab...nicht erst in Deiner Heimatstadt...
Wenn Du etwas aus einem Drittland bekommst, sollte ein kleiner eigenständiger Aufkleber vom zuständigen Zollamt draufsein; oder aber der Paketschein der Post des Absenders enthält schon eine Zoll-Sektion...so wie die Paket/Päkchenaufkleber für DHL-Sendungen, die Du international verschickst....

ES ist im Grunde aber alles ein Thema, mit dem man nicht oft in Berührung kommt und sich auch nicht auskennt....erst wenn der Ernstfall da ist, schreckt man auf.

ASh-Zayr

aCiD
2007-11-12, 17:01:51
Ware aus Drittländern kommt nun mal entweder am Flughfagen an oder im nächsten EU-Hafen. Dort spielt sich auch jeweils alles rund um Zollbehandlung ab...nicht erst in Deiner Heimatstadt...
Wenn Du etwas aus einem Drittland bekommst, sollte ein kleiner eigenständiger Aufkleber vom zuständigen Zollamt draufsein; oder aber der Paketschein der Post des Absenders enthält schon eine Zoll-Sektion...so wie die Paket/Päkchenaufkleber für DHL-Sendungen, die Du international verschickst....

ES ist im Grunde aber alles ein Thema, mit dem man nicht oft in Berührung kommt und sich auch nicht auskennt....erst wenn der Ernstfall da ist, schreckt man auf.

ASh-Zayr


Aaaah, hab gerade mal auf die Versandtaschen geguckt und auf beiden war ein grüner Stempel aus Frankfurt, "Von zollamtlicher Handlung befreit, Postverzollungsstelle IPZ Frankfurt Flughafen"

Muss ich mir also keine Gedanken mehr machen.

Greetz
aCiD

Geröllhaufen
2007-11-12, 19:15:42
Habe jetzt am Wochenende ebenfalls einen Brief vom Zollamt bekommen. Hatte damals (4 Jahre und 5 Monate) auch eine CPU (XP2400+ für 70€) gekauft, habe zwar dummerweise keine Unterlagen mehr, aber ich kann mich nicht daran erinnern, dass der Verkäufer (Deutscher, hat aus USA verschickt) mir erklärt hat, dass es sich um unverzollte Ware handelt. Was er jetzt aber natürlich behauptet. Naja, ich habe jetzt erstmal den Pflichteil verschickt, mal gucken, was da weiter passiert.

Edit: War das bei dir auch ein gewisser Herr Z. aus El Paso?

Ph03n!X
2007-11-12, 20:03:21
habe nachdem ich mit jemanden gesprochen habe der wegen der Sache mit nem RA gesprochen habe. Alles wahrheitsgemäß ausgefüllt soweit ich es weiss. Das es ein Deutscher war der aus USA verschickt habe wusste ich auch noch und das es aus EL PASO Texas kam. Und was mir noch einfiel war die Tatsache das ich auf ein deutsches Konto überwiesen habe. War das bei dir auch so Geröllhaufen ?

Habe ein paar Recherchen gemacht und rausgefunden das der Verkäufer sich die Tage bei Ebay umgenannt hat und mal in seine Bewertungen geschaut habe , dort findet man oft "musste Zoll bezahlen stand nix in der AGB drin etc. und wenn dann nur sehr sehr klein "!

" Versucht mit deutschem Konto Vertrauen zu erwecken "

Schickt gefakte CPUS "

oder " Ware musste verzollt werden davon war keine Rede "

Antwort des Verkäufers : Zoll fällt selten an !

Oder 17 € Versandkosten und an kommt ein Brief für 1,70 Dollar !

Und das ungefähr 80 - 90mal

Für die anderen die es ebenfalls betrifft kann ich gerne meine Antworten in einer PN schicken. Nehme aber dafür keine Verantwortung oder Haftung an !

Hab lediglich die Aussagen eines Anwaltes genommen und diese in den Brief geschrieben !

Geröllhaufen
2007-11-12, 20:11:25
Ich weiß nur, dass er aus El Paso kam und Herbert Z. heißt. Den aktuellen Mitgliedsnamen habe ich jetzt allerdings rausgefunden. Das mit den Bewertungen ist mir auch aufgefallen: z.B. "Musste Zoll nachzahlen..., nicht erwähnt"

Ich meine auch, dass ich auf ein deutsches Konto überwiesen habe, muss am WE nochmal die Belege checken, habe die jetzt nicht hier.

Ich habe das jetzt nicht ausgefüllt, weil ich wie gesagt keine Unterlagen darüber habe und somit auch keine genauen Aussagen machen kann.

Kann auch daran erinnern, dass für das Format die Versandkosten unverschämt hoch waren. Darauf habe ich ihm auch geschrieben, allerdings keine Antwort bekommen...

Stormtrooper
2007-11-12, 20:18:36
Und warum soll das irgendwo stehen das man ZOLL zahlen muß?
Sowas ist Allgemeinbildung wenn man schon meint im Ausland bestellen zu können.
Kannst ja auch mal schauen bei wieviel Deutschen was von Zoll steht wenn die auch ins Ausland verschicken. *kopfschüttel*

Ph03n!X
2007-11-12, 20:24:43
weil der Verkäufer sowie ich verstanden habe laut Gesetzeslage dazu verpflichtet ist darüber zu informieren

hmm also haste nur den Privaten Teil ausgefüllt ?

Geröllhaufen
2007-11-12, 20:26:09
Und warum soll das irgendwo stehen das man ZOLL zahlen muß?
Sowas ist Allgemeinbildung wenn man schon meint im Ausland bestellen zu können.
Kannst ja auch mal schauen bei wieviel Deutschen was von Zoll steht wenn die auch ins Ausland verschicken. *kopfschüttel*

Du lügst doch!

flatbrain
2007-11-12, 21:42:29
Du lügst doch!

Mit solchen Aussagen sollte man sich in öffentlichen Foren besser zurückhalten, sonst könnte man sich u. U. zivil- und strafrechtlichen Ansprüchen gegenüber sehen...

Zum eigentlichen Thema - wenn der Verkäufer amerikanischer Staatsbürger ist, sollten ihn evtl. deutsche Gesetze nicht wirklich berühren...

Actionhank
2007-11-12, 21:56:56
Mit solchen Aussagen sollte man sich in öffentlichen Foren besser zurückhalten, sonst könnte man sich u. U. zivil- und strafrechtlichen Ansprüchen gegenüber sehen...

Zum eigentlichen Thema - wenn der Verkäufer amerikanischer Staatsbürger ist, sollten ihn evtl. deutsche Gesetze nicht wirklich berühren...
alles klar. das gericht möchte ich sehen, dass das verhandelt.

flatbrain
2007-11-12, 22:00:02
alles klar. das gericht möchte ich sehen, dass das verhandelt.

Was wolltest du gleich zum Thema beitragen? Nichts? Verstehe, schönen Abend noch...

Btw. reicht für das Tätigwerden der Staatsanwaltschaft ein einfacher Strafantrag, was diese dann entscheidet, steht auf einem anderen Blatt - nicht umsonst schrieb ich "könnte" kursiv...

Stormtrooper
2007-11-13, 05:31:31
alles klar. das gericht möchte ich sehen, dass das verhandelt.

Stimmt, sowas wird zu 99% nie vor Gericht verhandelt, in solchen Fällen schickt der Staatsanwalt einen Strafbefehl, wird dieser abgelehnt kommts erst dann zur Verhandlung. ;)

Ph03n!X
2007-11-13, 08:15:22
der Verkäufer ist Deutscher !

Sowie ich mitbekommen habe hatte er wohl jemand in Amerika der ihm die Sachen dann geschickt hat.

Deswegen auch Artikel Standort El Paso Texas Amerika. Überwiesen habe ich meiner Meinung nach aber auf ein deutsches Konto !

mf_2
2007-11-13, 08:18:01
Du lügst doch!


Wieso sollte er denn lügen? Was für eine Motivation hat er?
Ihr wollt das offensichtliche nicht sehen: Man muß eben Zoll zahlen wenn man so Zeug einführt.
Und niemand will euch hier als Verbrecher hinstellen, aber seht doch mal ein, dass der Deal eben (gerne auch unwissend) nicht ganz 'sauber' war.
Ich finde eure Haltung hier etwas merkwürdig. Fragt hier um Rat, aber es passt euch auch wieder nicht, wenn jemand sagt was Sache ist: Dass ihr gegen ein geltendes Gesetz verstoßen habt.

Das ist wie mit dem Raubkopieren: Jeder tut es und die meisten kommen davon, sollte man aber doch mal erwischt werden, kann man doch auch nicht behaupten man wüsste nicht, dass es illegal ist.

Und ja, ich habe auch schon Sachen aus den USA bestellt, aber immer nur gebrauchte Sammlerobjekte (alte Software von MS). Bisher musste ich noch nie verzollen.
Als ich in den USA gelebt habe als Austauschschüler, hatte ich am Jahresende etwa 3 Pakete via Seefracht (die es, so habe ich gehört, neuerdings nicht mehr gibt?) verschickt und musste wegen jedem Paket einzeln beim Zoll antanzen, der in etwa einmal die Woche von 14 bis 16 Uhr offen hat. Als die aber dann meine Wäsche und ein paar Bücher in den Paketen gesehen haben und ich ihnen meine Situation (Austauschschüler) erzählt habe, wollten die keinen Zoll. Wenn da natürlich die neueste CPU in OVP drinliegt, sehen die das evtl. anders. ;)

Nochmal zusammenfassend: Ich will euch keineswegs als Verbrecher abstempeln, ich finde nur eure Art etwas doof, die Statements, die sich nicht soo toll für euch lesen, pauschal als falsch abzutun oder zu behaupten die Leute (Poster) wollten euch nur als Verbrecher hinstellen. Was haben die den davon?? Und was nützt es euch, wenn euch alle erzählen, was für arme Schweine ihr doch seid und wie sie euch verstehen etc pp wenn ihr dann doch zahlen müsst? Dann heißts womöglich alle hier sind doof, weil euch hier niemand gesagt hat, dass ihr nicht ganz gesetzeskonform gehandelt habt.

Ph03n!X
2007-11-13, 09:03:21
okay dann nehme ich es hin unwissend einen nicht ganz sauberen Deal gehabt zu haben !

Stell dir mal vor du wärest in der Situation in der ich jetzt bin. Da würdest du auch nicht wollen das man dir ans Bein pinkelt oder ?

Ich hab jetzt alles so gut es geht und wahrheitsgemäß beantwortet. Hab den sogar nen Tipp gegeben sich mal auf Ebay umzuschauen da der Verkäufer sich umbenannt hat und mal seine Bewertungen zu checken da steht oft drin Verkäufer sagte nix von Zoll !

Antwort Verkäufer : Zoll fällt selten an !

Da weiss man doch schon was Sache ist

Habe auch reingeschrieben das ich bereit bin falls ich was falsch gemacht habe ( unwissend ) den Zoll nachzubezahlen.

Und das ich die Tage Recherchen angestellt habe was ich denn hinterzogen haben soll damit die sehen das ich mich auch mit dem Thema beschäftigt habe !

mf_2
2007-11-13, 09:12:16
Stell dir mal vor du wärest in der Situation in der ich jetzt bin. Da würdest du auch nicht wollen das man dir ans Bein pinkelt oder ?

Natürlich würde ich das nicht wollen, aber: Ich würde nicht andere 3DCler beschuldigen, mich als Verbrecher hinstellen zu wollen, oder so wie der andere Geschädigte, sie gar der Lüge bezichtigen. Schließlich habe ich den Thread aufgemacht und um Beratung/Hilfe gebeten. Wenn Leute mir dann Beratung im Sinne von "die (für mich) eher unbequeme Wahrheit" zukommen lassen, würde ich das nicht gleich kritisieren, bestreiten oder was auch immer.
Deine Situation ist blöd, keine Frage, aber mir ist das eben etwas sauer aufgestoßen, dass ihr irgendwie allergisch auf die Gesetzeslage/Informationspflicht der Käufer reagiert.

Peace! :)

Ph03n!X
2007-11-13, 09:36:03
ja tur mir Leid wenn es so rüberkommt. Ich bin ja froh das mir hier einige helfen konnten. Dafür danke schön :D

Klar ist das zum Anfang blöd zu sehen das man gegen ein Gesetz verstossen hat. Aber dieser Verstoß war unwissend. Ich weiss Nicht-Wissen schützt vor Strafe nicht. Das habe ich mittlerweile erkannt und bin auch bereit die Steuer nachzuzahlen habe ich in dem Brief auch geschrieben.
Ich glaube den Brief nicht auszufüllen wäre jetzt die schlechteste Möglichkeit da ich eh weiss das die mehr Unterlagen haben als sie sagen wollen. Daher kooperiere ich lieber mit den Behörden als mich auf Schätzangaben von Behörden zu verlassen.

PHuV
2007-11-13, 14:35:21
Ich hab jetzt alles so gut es geht und wahrheitsgemäß beantwortet. Hab den sogar nen Tipp gegeben sich mal auf Ebay umzuschauen da der Verkäufer sich umbenannt hat und mal seine Bewertungen zu checken da steht oft drin Verkäufer sagte nix von Zoll !
!

Der Verkäufer muß doch dazu nichts sagen! :rolleyes: Zoll fällt doch nur im Land des Käufers an, den Verkäufer interessiert das nicht. Du wirst in den meisten Auktionen aus dem Ausland keinen Hinweis auf Zoll finden.
Und das mit dem Zoll sollte doch wirklich heute jeder wissen, der eine deutsche Schule besucht hat.
Und was man auch wissen sollte, daß man immer bei Waren aus dem Ausland (zumindest außerhalb der EU) immer die MwSt nachzahlen muß.

BTW, als ich mir aus Amiland mal bei Ebay Spielzeug ersteigert hatte, lief das bei mir ganz einfach. Ich bekam ein Schreiben vom Zollamt, daß etwas für mich eingetroffen ist. Dort eingetroffen, mußte ich einen Schein ausfüllen, der Zollbeamte hat den Inhalt überprüft, sogar das Paket wieder ordentlich zugemacht, und ich habe meine Abgaben (Zoll ca. 5 % und 19 % MwSt) sofort bar bezahlt.

Wie kam die CPU bei Dir an, in einem normalen/gepolsterten Brief? Sobald es ein Päckchen/Paket war, ist es eher ungewöhnlich, daß es direkt zu Dir zugestellt wurde, was glaubst Du, weshalb es in jeder Stand ein Zollamt gibt, die fangen normalerweise alles aus dem Ausland vorher ab.

Und das Schreiben ist nicht so dramatisch, schreibe einfach wahrheitsgemäß rein, daß Du es nicht wustest, und frag nach, was Du nachzahlen mußt. Gibt einfach den Betrag der CPU an, und fertig.

Aber man sieht, irgendwann bekommen sie einem immer, mich wundert es schon, daß hier 3 Jahre gewartet wurde, bis der Betrag angemahnt wird.

flatbrain
2007-11-13, 14:44:33
Wie kam die CPU bei Dir an, in einem normalen/gepolsterten Brief? Sobald es ein Päckchen/Paket war, ist es eher ungewöhnlich, daß es direkt zu Dir zugestellt wurde, was glaubst Du, weshalb es in jeder Stand ein Zollamt gibt, die fangen normalerweise alles aus dem Ausland vorher ab.


Öhm, nein. Die Kontrollen erfolgen nur stichprobenartig, eine 100% Kontrolle würde den Personal- und Lagerrahmen des Zolls sprengen...

Geröllhaufen
2007-11-13, 18:10:53
Auch ich habe keine Probleme das nachzuzahlen (Es trifft keinen, der es sich nicht leisten kann), eure Art ("Ihr hättet euch informieren müssen..."), ist allerdings schon nervig. Erstens weiß ich dass auch, wenn ich auch nicht die Zeit und Lust habe mich jetzt über alle Gesetze zu informieren wenn ich irgendeine schäbige CPU kaufe. Jetzt kommt wieder: Dann lass es doch sein und mach es nicht.... :-) Wenn ihr demnächst Nachts über ne rote Ampel geht, werd ich euch auch mal daraufhinweisen und gucken wie ihr reagiert

Dass der Verkäufer, dass auf die Zollhinterziehung angelegt hat ist ja wohl klar. Ein guter Verkäufer hätte das zumindestens mal kurz angemerkt, bzw. verlangt nicht viel Geld um dann einen unauffälligen Brief zu verschicken. Denke mal, dass die sowieso nur an die Daten gekommen sind, weil die Daten von dem Typen beschlagnahmt haben oder was weiß ich. Ich habe kein Problem damit Zoll zu zahlen, dann sollen die das aber auch automatisch bei der Einfuhr regeln.


Ich bin den Leuten dankbar die geholfen haben, die Belehrungen der andern interessieren mich nicht und bringen mich im Moment auch nicht weiter. Wenn hier einem für ein "du lügst doch" schon Konsequenzen angedroht werden ist das schon etwas peinlich. :D Vielleicht auch nicht, mir auch ehrlich egal. Will aber natürlich keine zarte Seele verletzen und bin natürlich auch bereit Tränen zu trocknen und zu trösten, falls erwünscht :-)

So wieder ein sinnloser Beitrag mit viel Blödsinn mehr :-)

PHuV
2007-11-28, 17:11:50
@Threadsteller, und, ist schon was rausgekommen?


Öhm, nein. Die Kontrollen erfolgen nur stichprobenartig, eine 100% Kontrolle würde den Personal- und Lagerrahmen des Zolls sprengen...

Na ja, in Berlin landet alles von Amiland erst mal beim Zollamt, da hast Du kaum eine Chance, überhaupt etwas direkt zu bekommen.


Dass der Verkäufer, dass auf die Zollhinterziehung angelegt hat ist ja wohl klar.


Das ist doch Blödsinn, einen Verkäufer interessiert der Zoll nicht, wie oft den noch? Wenn ich etwas von Ebay nach zufällig Amiland verkaufe, was interessieren mich seine Zollkosten?

flatbrain
2007-11-29, 08:52:41
Na ja, in Berlin landet alles von Amiland erst mal beim Zollamt, da hast Du kaum eine Chance, überhaupt etwas direkt zu bekommen.


Hm, kann sein, dass sich das mittlerweile geändert hat, aber 2003/2004 sah das noch deutlich anders aus...

PHuV
2007-11-29, 12:55:59
Hm, kann sein, dass sich das mittlerweile geändert hat, aber 2003/2004 sah das noch deutlich anders aus...

Die haben mittlerweile deutlich angezogen, ich habe mir letztes Jahr was kommen lassen (Kinderspielzeug), und ein Arbeitskollege läßt sich mehrmals im Jahr etwas aus Amiland kommen. Er meinte auch, daß in den letzten Jahren er jede Sendung verzollen mußte bzw. jede kontrolliert wurde.

tombman
2007-11-29, 13:12:13
Die haben mittlerweile deutlich angezogen, ich habe mir letztes Jahr was kommen lassen (Kinderspielzeug), und ein Arbeitskollege läßt sich mehrmals im Jahr etwas aus Amiland kommen. Er meinte auch, daß in den letzten Jahren er jede Sendung verzollen mußte bzw. jede kontrolliert wurde.
Kann ich bestätigen, früher gingen mehrere Sachen ohne Durchsicht durch.
Jetzt wird praktisch alles geöffnet und durchgesehen.
Und damit kommen die Fragen und letztendlich eine Zollnachzahlung.

Natürlich hat als "kaputt" deklarierte Ware keinen Wert und von 0€ 19% sind eben wieder 0€ :whistle: :cool:

Aber ein "ich wußte von nix" läßt der Zoll sicher ned als Ausrede gelten.
Ich bezweifle aber, daß mehr als eine Nachzahlung auf den threadersteller zukommen wird.

Fatality
2007-11-29, 14:02:30
ein arbeitskollege hat auch so ein schreiben bekommen, wegen einem 512er sdram vor 3 jahren.

er hat einfach angerufen und gesagt das es für ihn nicht mehr nachvollziehbar ist nach der zeitspanne, ist auch nicht mehr im besitz von dem modul. fall erledigt.