PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Falsche Ware gelieferf, wieviel Zeit habe ich dies festzustellen


pt3
2007-11-13, 09:15:00
Meine Firma hat bei T-Mobile ein UMTS-Modem bestellt und nachweislich das falsche Produkt bekommen (flascher Steckplatz) - Dienstwege sind lang, jedenfalls ist das Modem erst ungefähr 3 Wochen nach Eintreffen in unserer Firma bei mir eingetroffen und ich konnte den Fehler entsprechend auch dann erst feststellen (allerdings bin ich nicht als Empfänger bei T-Mobile eingetragen gewesen)
Wie lange habe ich denn gesetzlich Zeit, T-Mobile mitzuteilen, dass die mir das falsche geliefert haben? Ein erster Versuch kam mit dem Vermerk zurück, dass 14 Tage bereits verstrichen sein und ein Umtausch deshalb nicht mehr möglich ist.:|

_Gast
2007-11-13, 10:00:59
Ein erster Versuch kam mit dem Vermerk zurück, dass 14 Tage bereits verstrichen sein und ein Umtausch deshalb nicht mehr möglich ist.:|T-Mobile hat offenbar keine Ahnung, denn die Paragraphen des BGB über den Fernabsatz gelten nicht für Verträge zwischen Unternehmen. Der Hinweis mit den 14 Tagen ist also falsch. Ein Unternehmen kann davon keinen Gebrauch machen.

Für Kaufleute gilt das HGB und da steht in §377:


(1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.

(2) Unterläßt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, daß es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
...Das bedeutet, dass du so schnell als möglich die gelieferte Ware prüfen musst. Das kann bei einem Atomkraftwerk Monate dauern, bei einer einfachen Sache wie einem Modem, ist das aber sicher nur ein Aufwand von wenigen Minuten. Man kann dem liefernden Unternehmen ja nicht eure langen Wege anlasten.

Allerdings ist es heutzutage bei Unternehmen durchaus üblich, entgegen der Rechtslage, auf eine Wareneingangsprüfung zu verzichten. Ob man eine fehlerhafte Ware ersetzt bekommt, ist dann allerdings der Kulanz des Lieferanten überlassen.

Mumins
2007-11-13, 11:48:15
Ruf da an und erkläre was los ist. Hatte sowas auch schon mal und bekam es nach einem Telefonat doch getauscht.
Wenn etwas falsch geliefert wird ist das die Schuld des Verkäufers, also soll er auch so kulant sein und tauschen. Zumal der Fehler nicht für jeden offensichtlich ist.

Schlupp
2007-11-13, 19:32:25
Wie sieht es eigentlich aus, wenn man falsche Ware bekommen hat und diese wieder zurück schickt, die entstandenen Portokosten (für den Rückversand) aber in Form von Briefmarken erhält?

Eigentlich sollte man doch ein Recht darauf haben, die Portokosten wieder zu bekommen, oder?