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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann man der GEZ irgendwie wieder entfliehen?


Alchemist
2007-11-13, 11:04:06
Freundin hat sich leider dummerweise bei der GEZ angemeldet, bzw. von so einem netten Herrn belabern lassen.

Ich weiss daß es heißt, daß man denen nie wieder entkommt, wenn man sie einmal an der Backe hat, aber gibt es da nicht vielleicht doch eine Möglichkeit?

Kann man sich abmelden, der GEZ zeigen, dass man keine entsprechenden Geräte im Haus hat und ist raus? Oder ist es wirklich hoffnungslos?

Morale
2007-11-13, 11:05:44
Bisschen warten und dann abmelden, Gerät verkauft, o.Ä.

Können dich ja nicht zum weiterzahlen zwingen und ein Recht darauf in die Wohnung zu gucken ob der TV wirklich weg ist haben die auch nicht.

astro
2007-11-13, 11:25:05
Einfach nach nem Monat wieder abmelden und als Begründung reinschreiben, Du hättest alle gebührenpflichtigen Geräte verschenkt.
Wichtig ist, dass Du die Abmeldung per Einschreiben schickst (die 2-3€ sollten es Dir wert sein), da komischerweise immer solche Birefe bei der GEZ nicht ankommen ;)

Baalzamon
2007-11-13, 11:38:12
Einfach nach nem Monat wieder abmelden und als Begründung reinschreiben, Du hättest alle gebührenpflichtigen Geräte verschenkt.
Wichtig ist, dass Du die Abmeldung per Einschreiben schickst (die 2-3€ sollten es Dir wert sein), da komischerweise immer solche Birefe bei der GEZ nicht ankommen ;)

Ich habe meine Abmeldung damals gefaxt, ist auch angekommen. Sogar zweimal... ;)

Beim erstenmal als Grund 'Fernsehen verblödet' angegeben. komischerweise habe ich daraufhin ein schreiben erhalten, das die rechtliche Grundlage fehlen würde, mich von der GEZ zu befreien. :ugly:

Beim zweitenmal, 'Gerät defekt, keine neue Anschaffung' ngegebn und siehe, seit dem zahle ich auch keine GEZ mehr. Es ist nie jemand vorbeigekommen, es wurde nie in Frage gestellt und das Fax ist auch direkt beim erstenmal angekommen.

Franklin
2007-11-13, 11:42:43
Schreibe auch ausdrücklich mit rein, das du ihnen die Einzugsgenehmigung entziehst.
Dann dürfen sie kein Geldeinziehen. Rechnungen , die dann evtl. kommen musst du ja nicht bezahlen.

astro
2007-11-13, 12:16:17
Beim erstenmal als Grund 'Fernsehen verblödet' angegeben. komischerweise habe ich daraufhin ein schreiben erhalten, das die rechtliche Grundlage fehlen würde, mich von der GEZ zu befreien. :ugly:
Herrlich, you made my day :ulove:

Schreibe auch ausdrücklich mit rein, das du ihnen die Einzugsgenehmigung entziehst.
Sehr wichtiger Punkt, auf keinen Fall vergessen ;)

axis-of-evil
2007-11-13, 12:55:34
Hab ich damals auch so gemacht, nach einigen Tagen kam sogar ein Antwortschreiben wo mir schon im Briefkopf mit 10.000 Euro Geldstrafe gedroht wurde falls meine Angaben nicht stimmen. Köstlich....seitdem ist aber auch Ruhe.

Ich warte auf den Tag an dem die GEZ Internetforen nach genau solchen Aussagen durchsucht und dann IPs ect pp ermittelt ;D

drexsack
2007-11-13, 13:11:10
Hach das erinnert mich daran, dass ich mein Radio auch noch abmelden wollte, danke ;)

oktolyt
2007-11-13, 13:13:21
Und bloß nicht angeben dass man das fragliche Gerät verkauft hat.
Sonst kommen die und wollen Namen etc. des Käufers haben... :ugly:

Immer nur eh...wegschmeißen. Kaputt gewesen und weggeschmissen. (y)

drexsack
2007-11-13, 13:28:20
Hmmpf, Anmelden und Ummelden geht online, aber Abmelden natürlich nicht. Was für ein Sauladen :P

oktolyt
2007-11-13, 13:30:11
Hmmpf, Anmelden und Ummelden geht online, aber Abmelden natürlich nicht. Was für ein Sauladen :PSelbstverständlich geht das online nicht. Ein Schelm wer Böses denkt... :upara:

Migrator
2007-11-13, 13:34:30
mnhm muß man jetzt nicht auch sagen das mein kein PC und ähnliches hat?

rokko
2007-11-13, 16:00:42
mnhm muß man jetzt nicht auch sagen das mein kein PC und ähnliches hat?
Ein PC ist doch sowieso nicht gebührenpflichtig.

Mr.Y
2007-11-13, 16:04:14
Doch ;)

Cyv
2007-11-13, 16:04:38
Ein PC ist doch sowieso nicht gebührenpflichtig.
Da irrst du dich.
Er könnte ja eine TV-Karte beinhalten, ein Zugang zum Internet verpflichtet dich eigentlich auch zu Zahlen, so die GEZ:D

rokko
2007-11-13, 16:12:00
Nein. Auf einen PC ist keine GEZ fällig.
Nur auf Geräte die zum Rundfunkemfpang taugen.

Dr.Doom
2007-11-13, 16:13:59
Kann man sich abmelden, der GEZ zeigen, dass man keine entsprechenden Geräte im Haus hat und ist raus? Oder ist es wirklich hoffnungslos?*Zeigen* musst du denen sowieso nichts. Einfach wieder abmelden.

Am besten nur ein Radio anmelden: dann bezahlt man eine Kleinigkeit, ist dadurch unauffällig und kommt dennoch in den Himmel. Was mit Schwarzsehern passiert, ist ja bekannt... :D

aCiD
2007-11-13, 16:15:45
Nein. Auf einen PC ist keine GEZ fällig.
Nur auf Geräte die zum Rundfunkemfpang taugen.


Doch, ist so...Informier dich mal. Sollte auch auf der GEZ Seite stehen... Mittlerweile auch, wenn man kein Radio oder TV angemeldet hat, musst du für den PC blechen.

Greetz
aCiD

oktolyt
2007-11-13, 16:15:49
Nein. Auf einen PC ist keine GEZ fällig.
Nur auf Geräte die zum Rundfunkemfpang taugen.
http://www.gez.de/door/gebuehren/neg/index.html
Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte

Zum 1. Januar 2007 endete die Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht für Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können. Hier werden wir Sie über diese Regelung informieren. Bei der Gebührenpflicht wird unterschieden zwischen herkömmlichen und neuartigen Rundfunkgeräten.

Herkömmliche Rundfunkgeräte haben ein Rundfunkempfangsteil (z. B. Tuner, Radio- und TV-Karte) und empfangen das Rundfunkprogramm über Antenne, Kabel oder Satellit.

Herkömmliche Geräte sind z. B.: Tragbare oder nicht tragbare Hörfunk- und Fernsehgeräte, Radiowecker, Radiorekorder, Autoradios, PCs mit Radio- und/oder TV-Karte, PCs mit USB-Stick oder Karte zum DVB-T-Empfang, mobile Geräte für den terrestrischen TV-Empfang im Auto, Set-Top-Boxen (z. B. für DSL) sowie Handys mit UKW-Empfang, DVB-H oder DMB usw.

Als neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden solche Geräte angesehen, die Hörfunk- oder Fernsehprogramme über konvergente Plattformen ohne Rundfunkempfangsteil wiedergeben können, wie z. B. das Internet (www) oder die UMTS-Technologie.

Neuartige Rundfunkgeräte sind z. B.:
- PCs und Notebooks, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über das Internet empfangen.
- PDAs und MDAs/Smartphones, die Rundfunk ausschließlich über das Internet oder UMTS empfangen.
- Server, wenn sie ohne besonderen technischen Aufwand an das Internet angeschlossen werden können.
- UMTS- und WLAN-Handys, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über UMTS oder das Internet empfangen....


Jeder kleine (öffentlich-rechtliche - die privaten auch, aber die interessieren ja hier nicht) Radiosender hat mittlerweile einen Livestream auf der eigenen Internetseite. Und plötzlich kann der PC ein Hörfunkprogramm wiedergeben...

rokko
2007-11-13, 16:20:38
PCs mit Radio- und/oder TV-Karte, PCs mit USB-Stick oder Karte zum DVB-T-Empfang
Ergo auf einen normalen PC ohne diesen Schnickschnack ist keine GEZ fällig.

So und mein PC zuhause hatt keinen Internetanschluss.

drexsack
2007-11-13, 16:24:02
Ergo auf einen normalen PC ohne diesen Schnickschnack ist keine GEZ fällig.

So und mein PC zuhause hatt keinen Internetanschluss.

Sobald er online kommt, kann er theoretisch solche Inhalte empfangen und du musst zahlen, allerdings immerhin nur den Betrag für ein Radio. Trotzdem Bullshit, sollen sie ihren Schrott halt verschlüsseln.

edit: dein edit erst nich gesehen ;)

oktolyt
2007-11-13, 16:24:23
Ergo auf einen normalen PC ohne diesen Schnickschnack ist keine GEZ fällig.Wir lesen auch nur was wir lesen wollen, oder?
Zum 1. Januar 2007 endete die Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht für Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können.[...]Bei der Gebührenpflicht wird unterschieden zwischen herkömmlichen und neuartigen Rundfunkgeräten. [Für beide muss gezahlt werden weil die Befreiung am ersten Januar endete!]
Herkömmliche Geräte sind z. B.: Tragbare oder nicht tragbare Hörfunk- und Fernsehgeräte, Radiowecker, Radiorekorder, Autoradios, PCs mit Radio- und/oder TV-Karte, PCs mit USB-Stick oder Karte zum DVB-T-Empfang, mobile Geräte für den terrestrischen TV-Empfang im Auto, Set-Top-Boxen (z. B. für DSL) sowie Handys mit UKW-Empfang, DVB-H oder DMB usw.Dafür muss gezahlt werden.
Als neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden solche Geräte angesehen, die Hörfunk- oder Fernsehprogramme über konvergente Plattformen ohne Rundfunkempfangsteil wiedergeben können, wie z. B. das Internet (www) oder die UMTS-Technologie.Und dafür muss gezahlt werden.


€dit
So und mein PC zuhause hatt keinen Internetanschluss.Jaja, ist schon klar.
Akzeptier einfach dass du im Unrecht warst.
Uns hier ist es außerdem total egal ob dein PC einen Internetanschluss hat oder nicht. *höhöhö* ;(

rokko
2007-11-13, 16:28:12
Und auf einen DSL-Anschluss ist auch keine GEZ fällig.

oktolyt
2007-11-13, 16:29:12
Und auf einen DSL-Anschluss ist auch keine GEZ fällig.Stimmt.
Und auf deine Mütze auch nicht.

Und auf einen Teller Erbsensuppe auch nicht. ;(

astro
2007-11-13, 16:29:56
Und auf einen DSL-Anschluss ist auch keine GEZ fällig.
Richtig, ist auf einem Kabelanschluss ja auch nicht. Es geht um Geräte ;)

oktolyt
2007-11-13, 16:30:37
Richtig, ist auf den Kabelanschluss ja auch nicht. Es geht um Geräte ;)Rüschtüsch. (y)
Von Anschlüssen war hier auch nie die Rede. ;(

onkel2003
2007-11-13, 21:19:44
Und bloß nicht angeben dass man das fragliche Gerät verkauft hat.
Sonst kommen die und wollen Namen etc. des Käufers haben... :ugly:

Immer nur eh...wegschmeißen. Kaputt gewesen und weggeschmissen. (y)

die daten musst du aber nicht an die gez weiter geben, der käufer oder der es dann hat ist selber verflichtet dies anzumelden und nicht der vorbesitzer.

oktolyt
2007-11-13, 22:44:37
die daten musst du aber nicht an die gez weiter geben, der käufer oder der es dann hat ist selber verflichtet dies anzumelden und nicht der vorbesitzer.Nö muss man nicht, aber die fragen trotzdem.
Drohkulisse und so... ;(

KinGGoliAth
2007-11-13, 22:47:33
gerät(e) abmelden und auf hans machen:

scheiß auf die gez und behalt dein geld lieber und gönn dir was brauchbares für die 17 ocken im monat. du kannst dabei nur gewinnen!
...wenn du dich nicht extrem blöde anstellst... ;)

da sag ich nur hans, die alte gebührensau! (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=4187496&postcount=35)

darph
2007-11-13, 22:59:49
Absolut beschissener Aufsatz, der Hans. ;(

KinGGoliAth
2007-11-13, 23:13:49
hail to the hans!

supasonicbionic
2007-11-14, 00:20:32
Hier ein Auszug aus der GEZ:

Wann muss ein neuartiges Rundfunkgerät angemeldet werden?
Nicht jedes neuartige Rundfunkgerät muss angemeldet werden. Sobald ein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät angemeldet ist, handelt es sich bei den neuartigen Rundfunkgeräten um ein gebührenfreies Zweitgerät.


Der Anschluss:

Der GEZ reicht es wenn der Rechner über ein USB Anschluss verfügt und nicht ob man eine 10Mbyte Internet-Flatrate inklusive Standleitung zur ARD + Konsorten verfügt. Sobald aber ein Radio angemeldet ist entzieht sich die Anmeldepflicht für sogenannte Zweitgeräte (wie z.B. Autoradio, PC -im privaten Gebrauch).


GEZ Gebührenübersicht
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenuebersicht/index.html

Ansonsten mal nachlesen in
http://www.gebuehrenstop.de/rundfunk/info.html?artikel=Wenn-die-GEZtapo-drei-mal-klingelt

Nedo
2007-11-14, 08:32:54
Mich nerven die auch schon seit Wochen... ich werd' jetzt mein Autoradio anmelden und nach 2 Monaten wieder abmelden xD

Henry
2007-11-14, 08:53:25
wozu? fang nicht mit so nem mist an!

boxleitnerb
2007-11-14, 08:59:12
Seit Wochen? Mach mir keine Angst!
In der letzten Woche war 3x derselbe GEZ Terrorist da und hat immer im ganzen Flur rumgeklingelt (Mehrparteienhaus).

Dazu mal ne rechtliche Frage: Kann man bei exzessiver Belästigung eine einstweilige Verfügung bzw. ein Hausverbot für diese Person erwirken?
Es spielt sich ja im Flur ab, also damit hat man als Wohnungsbesitzer/Mieter ja nix am Hut. Evtl. mal die Hausverwaltung anschreiben?

Hucke
2007-11-14, 09:19:35
Seit Wochen? Mach mir keine Angst!
In der letzten Woche war 3x derselbe GEZ Terrorist da und hat immer im ganzen Flur rumgeklingelt (Mehrparteienhaus).

Dazu mal ne rechtliche Frage: Kann man bei exzessiver Belästigung eine einstweilige Verfügung bzw. ein Hausverbot für diese Person erwirken?
Es spielt sich ja im Flur ab, also damit hat man als Wohnungsbesitzer/Mieter ja nix am Hut. Evtl. mal die Hausverwaltung anschreiben?

Bei uns im Studiwohnheim hatten die Fritzen Hausverbot wegen der Belästigung. Sollte also vom Hauseigentümer ein Hausverbot ausgesprochen werde dürfte das den Kerl draußen halten.

boxleitnerb
2007-11-14, 10:28:47
Dann werde ich mir nächstes Mal den Ausweis zeigen lassen, nach dem Namen fragen und hoffen, es klappt :)

Hacki_P3D
2007-11-14, 14:10:50
hab isch gestern gelesen....

klick (http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~E5DF538EC52814061B501A4298385257B~ATpl~Ecommon~Scontent.html)

dariegel
2007-11-14, 15:09:59
hab isch gestern gelesen....

klick (http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~E5DF538EC52814061B501A4298385257B~ATpl~Ecommon~Scontent.html)

Das ist kriminell, was die da abziehen. Möchte nicht wissen, wo die GEZ überall ihre Finger drinhat...

KinGGoliAth
2007-11-14, 15:20:25
hab isch gestern gelesen....

klick (http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~E5DF538EC52814061B501A4298385257B~ATpl~Ecommon~Scontent.html)

interessant. aber da zeigt sich sehr schön, wie dieser parasitäre apparat funktioniert.

RattuS
2007-11-14, 20:44:13
Laut GEZ Anschreiben, das ich erhalten habe, ist nicht zwangsweise jeder PC mit Internetanschluss gebührenpflichtig, denn solange kein Rundfunk empfangen wird (denn dafür braucht man auf dem PC entsprechende Programme), ist auch kein "Gerät" im eigentlichen Sinne vorhanden. Rechtlich kann man mit guter Auslegung also jegliche Zahlungsforderungen für PC mit Internet abblocken.

Kritisch ist es allerdings in dem Moment, bei dem der zwanghaft mitinstallierte Windows Media Player ins Spiel kommt. :uponder:

Henry
2007-11-14, 21:17:40
Kritisch ist es allerdings in dem Moment, bei dem der zwanghaft mitinstallierte Windows Media Player ins Spiel kommt. :uponder:
na den kann man ja relativ leicht entsorgen^^

ShadowXX
2007-11-14, 21:20:38
Laut GEZ Anschreiben, das ich erhalten habe, ist nicht zwangsweise jeder PC mit Internetanschluss gebührenpflichtig, denn solange kein Rundfunk empfangen wird (denn dafür braucht man auf dem PC entsprechende Programme), ist auch kein "Gerät" im eigentlichen Sinne vorhanden. Rechtlich kann man mit guter Auslegung also jegliche Zahlungsforderungen für PC mit Internet abblocken.

Kritisch ist es allerdings in dem Moment, bei dem der zwanghaft mitinstallierte Windows Media Player ins Spiel kommt. :uponder:
Bist du dir sicher, das du das GEZ-Schreiben richtig interpretiert hast? Normalerweise reicht der GEZ schon die Möglichkeit des Empfanges aus......und die ist bei einem PC immer gegeben (dafür brauchst du nicht mal einen vorhandenen Internet-Anschluss).

monstar-x
2007-11-18, 00:19:45
Und bloß nicht angeben dass man das fragliche Gerät verkauft hat.
Sonst kommen die und wollen Namen etc. des Käufers haben... :ugly:

Immer nur eh...wegschmeißen. Kaputt gewesen und weggeschmissen. (y)
Wir haben unseren auch verkauft. Wo?
Flohmarkt! Keine weiteren Nachfragen mehr.

sloth9
2007-11-18, 13:57:28
Stimmt.
Und auf deine Mütze auch nicht.

Und auf einen Teller Erbsensuppe auch nicht. ;(

Noch!
Wenn die Erbsensuppendose RFID in Version 6.325 hat und ne Reichweite von 10 km? :tongue:

StevenB
2007-11-18, 19:13:20
Mich nerven die auch schon seit Wochen... ich werd' jetzt mein Autoradio anmelden und nach 2 Monaten wieder abmelden xD


Gib bitte nicht Geld für Müll aus....

Die Briefe einfach ignorieren. Es geht keinen etwas an, was für Geräte du daheim stehen hast.

alpha-centauri
2007-11-18, 20:44:59
Bisschen warten und dann abmelden, Gerät verkauft, o.Ä.

Können dich ja nicht zum weiterzahlen zwingen und ein Recht darauf in die Wohnung zu gucken ob der TV wirklich weg ist haben die auch nicht.


x - verschrottet geht auch.

s0nstwer
2007-11-20, 18:37:39
Hilfreich ist auch neben dem Widerruf der Einzugsermächtigung eine Umzugsmeldung ... natürlich nur(!) wenn man wirklich umzieht! ;) ;D

alpha-centauri
2007-11-20, 18:39:21
Hilfreich ist auch neben dem Widerruf der Einzugsermächtigung eine Umzugsmeldung ... natürlich nur(!) wenn man wirklich umzieht! ;) ;D

Und dann? was soll das bringen?

s0nstwer
2007-11-20, 18:55:20
Und dann? was soll das bringen?

kommst Du da nicht selber drauf?

Durch eine "Umzugsmeldung" kann man sich relativ erfolgreich von der GEZ entkoppeln ... selbst getestet & für gut befunden!

Grüße

StevenB
2007-11-20, 18:58:58
kommst Du da nicht selber drauf?

Durch eine "Umzugsmeldung" kann man sich relativ erfolgreich von der GEZ entkoppeln ... selbst getestet & für gut befunden!

Grüße


Falsch, die GEZ schreibt weiterhin an die alte Adresse mit einem Formular, wo man bitte seine neue Adresse mit angeben soll...

So hier der fall, als meine Mutter umgezogen ist...

Janni555
2007-11-20, 21:17:45
kommst Du da nicht selber drauf?

Durch eine "Umzugsmeldung" kann man sich relativ erfolgreich von der GEZ entkoppeln ... selbst getestet & für gut befunden!

Grüße

die bekommen deine Daten vom Einwohnermeldeamt....

s0nstwer
2007-11-21, 09:10:54
Falsch, die GEZ schreibt weiterhin an die alte Adresse mit einem Formular, wo man bitte seine neue Adresse mit angeben soll...

So hier der fall, als meine Mutter umgezogen ist...

Richtig! genau 3x! Und?

StevenB
2007-11-21, 09:50:18
Richtig! genau 3x! Und?


Wollte ich nur mal erwähnt haben... ;)

Hacki_P3D
2007-11-29, 12:52:36
http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc~E4443DF3676F44E78B259E28AB43BAF6E~ATpl~Ecommon~Scontent.html

;D