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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vista - OEM - Lizenzkey entfernen&verkaufen?


Marshall
2007-11-15, 00:49:40
Hallo zusammen,
hätte da ne Frage:
Habe mir ein neues Notebook (Acer) zugelegt und mit dabei war eine Windows Vista Basic Lizenz.
Außerdem mit dabei: Recovery CDs für Acer-Notebooks...

Jetzt wollte ich den Key entfernen und weiterverkaufen.
Nun die Frage: darf ich das ? Also auch ohne CD/DVD ?
wo kriege ich evtl eine "ungebrandete" normale OEM Vista CD/DVD her ?

wäre super wenn mir dazu jemand was sagen könnte!

thx
&

FireFrog
2007-11-15, 10:24:29
kannst du dir nicht bei microsoft für ne kleine gebühr einen datenträger schicken lassen, oder geht das nur für andere Versionen?

Drunk Master
2007-11-15, 10:40:18
Hi..

ohne mir jetzt genau die Lizenzbestimungen von MS durchzulesen kann ich mit kaum vorstellen das dies legal ist(unabhängig von MS).
Dein VistaLizenz beschränkt sich nur auf dein Notebook, deshalb hast ja auch keine InstallCD.

mfg
Drunk

dreas
2007-11-15, 10:54:16
Hi..

ohne mir jetzt genau die Lizenzbestimungen von MS durchzulesen kann ich mit kaum vorstellen das dies legal ist(unabhängig von MS).
Dein VistaLizenz beschränkt sich nur auf dein Notebook, deshalb hast ja auch keine InstallCD.

mfg
Drunk

Recht der Mann hat.
Die Lizenz funktioniert nur auf Acer Geräten und ist als OEM-Lizenz auch durch ne EULA von Acer und nicht von MS direkt lizenzrechtlich gedeckt. Ein Weiterverkauf ist von Acer/ Microsoft untersagt. Der Key des Labels ist auch nur mit der beiliegenden Recovery-CD nutzbar und funktioniert sonst mit keinem anderen Datenträger(Bios locked).

Von daher im Bekanntenkreis kann man das Teil sicher weitergeben, wenn der Käufer n Acergerät hat. Offiziell würde ichs lassen.

mfg dreas

Sven77
2007-11-15, 11:14:46
Nach deutschem Recht kann er den OEM-Key verkaufen, dazu gabs ein Grundsatzurteil. Die EULA ist damit Gegenstandslos..

BUG
2007-11-15, 11:19:41
Nach deutschem Recht kann er den OEM-Key verkaufen, dazu gabs ein Grundsatzurteil. Die EULA ist damit Gegenstandslos....nüzt dir nur nix wenn sich Vista dann auf einem anderen PC nicht installieren lässt. Mit einer "normalen" OEM Vista CD lässt sich der Key nicht aktivieren (Key ungültig) und die Acer Image/Recovery CD funzt auch nur auf dem Acer Rechner oder Baugleichen Modellen wegen dem Bios lock.

cu
BUG

Haarmann
2007-11-15, 11:22:55
Einfach ne Vista DVD kopieren und mit den Acer Datenträgern und dem Lizenzkleber beilegen. Aktivieren kann mans meisst sogar ohne Telefon.

Sven77
2007-11-15, 11:23:43
der Key von meinem Samsung X05 konnte auf jedem Rechner benutzt werden, nachdem das notebook übern jordan ging. der war auch OEM..

ändert natürlich nichts daran, das man software, egal was in der Eula steht, veräussern darf (gilt z.B. auch für die Leopard-Upgrades für 8,95). Lasst euch da bloss nicht von den Herstellern verarschen, die können auf die CD/DVDs draufdrucken was sie wollen, das hebelt nicht das deutsche recht aus

dreas
2007-11-15, 11:24:45
Nach deutschem Recht kann er den OEM-Key verkaufen, dazu gabs ein Grundsatzurteil. Die EULA ist damit Gegenstandslos..

Das Urteil ist inzwischen gegenstandslos da es sich auf das damals vorhandene einzeln kaufbare OEM-Produkt bezog und die damit mögliche Entbundelung vom Hardwarekauf. Heutige OEM Lizenzen sind nicht einzeln erwerbbar. Microsoft hat das damalige OEM-Produkt durch die Systembuilderversion ersetzt. Im Streitfall müsste der Fall neu ausgefochten werden. Und dank Bios-Lock siehts da für MS sehr viel besser aus.

mfg dreas

dreas
2007-11-15, 11:27:56
der Key von meinem Samsung X05 konnte auf jedem Rechner benutzt werden, nachdem das notebook übern jordan ging. der war auch OEM..

ändert natürlich nichts daran, das man software, egal was in der Eula steht, veräussern darf (gilt z.B. auch für die Leopard-Upgrades für 8,95). Lasst euch da bloss nicht von den Herstellern verarschen, die können auf die CD/DVDs draufdrucken was sie wollen, das hebelt nicht das deutsche recht aus

Es handelt sich nur nicht um Software sondern um ein Nutzungsrecht. Ist Lizenzrechtlich nicht vergleichbar.

Sven77
2007-11-15, 11:30:07
ich rede hier nicht von dem Urteil gegen Microsoft, sondern es handelte sich um das Urteil gegen eine deutsche Firma, die einem Unternehmer untersagte die Lizenz einer CAD-Software weiterzuverkaufen. Wenn die Software bzw. die Lizenz in den Besitz eines Käufers übergegangen ist, kann er damit machen was er will. Ob OEM oder nicht. Das bezieht sich in einem Fall ganz explizit auf die Lizenzkleberchen mit dem Windowskey, die auf OEM-Rechnern angebracht sind. Niemand kann dir verbieten diese zu verkaufen. Ob Bios-Lock oder nicht..

Sven77
2007-11-15, 11:32:08
Es handelt sich nur nicht um Software sondern um ein Nutzungsrecht. Ist Lizenzrechtlich nicht vergleichbar.

Wenn die EULA gegen geltendes Recht verstösst, ist diese nichtig. Zumindest der Absatz der dies tut.
Und ganz ehrlich, wenn sich in der Beziehung was geändert hätte, wäre MS schon lange wieder vor den Kadi gezogen

BUG
2007-11-15, 11:44:04
der Key von meinem Samsung X05 konnte auf jedem Rechner benutzt werden, nachdem das notebook übern jordan ging. der war auch OEM...das war aber mit sicherheit Windows XP oder? Da gabs das "problem" auch nicht, bei Vista gehts mit diesen "Branded Lizenzen" auf jeden Fall nicht mehr.

cu
BUG

Haarmann
2007-11-15, 11:44:53
dreas

Es wurde zB Ahead verboten SW an HW zu binden -> M$ darf das auch nicht.

Sven77
2007-11-15, 11:48:00
..das war aber mit sicherheit Windows XP oder? Da gabs das "problem" auch nicht, bei Vista gehts mit diesen Branded Lizenzen auf jeden Fall nicht mehr.


ja, war XP. Mir gings auch nur darum klarzustellen, das er den Key verkaufen kann wenn er möchte. Wenn dieser nur auf einem bestimmten Acer-Notebook läuft, dürfte das den potentiellen Kundenkreis stark dezimieren :D

JaDz
2007-11-15, 12:04:32
Der Key lässt sich auch auf anderen PCs aktivieren. Auf dem Acer-Notebook ist diese Aktivierung nicht nötig, wenn entsprechender Key mit beiliegendem Datenträger genutzt wird. Hier wird ein Zertifikat mitinstalliert, welches in Verbindung mit dem SLIC-Eintrag im Notebook-BIOS das System als aktiv markiert.

Drunk Master
2007-11-15, 13:03:05
Der Key lässt sich auch auf anderen PCs aktivieren. Auf dem Acer-Notebook ist diese Aktivierung nicht nötig, wenn entsprechender Key mit beiliegendem Datenträger genutzt wird. Hier wird ein Zertifikat mitinstalliert, welches in Verbindung mit dem SLIC-Eintrag im Notebook-BIOS das System als aktiv markiert.

Also mit dem Vista Key vom Laptop meiner Freundin geht das nicht, kann damit kein Windows Vista auf meinem Rechner installieren.

mfg
Drunk

Gast
2007-11-17, 15:58:31
Das Urteil ist inzwischen gegenstandslos da es sich auf das damals vorhandene einzeln kaufbare OEM-Produkt bezog und die damit mögliche Entbundelung vom Hardwarekauf. Heutige OEM Lizenzen sind nicht einzeln erwerbbar. Microsoft hat das damalige OEM-Produkt durch die Systembuilderversion ersetzt. Im Streitfall müsste der Fall neu ausgefochten werden. Und dank Bios-Lock siehts da für MS sehr viel besser aus.

mfg dreas
In dem Urteil ging es um SB-Versionen. Und nur um diese.

Gast
2007-11-17, 15:59:28
dreas

Es wurde zB Ahead verboten SW an HW zu binden -> M$ darf das auch nicht.
Du meinst die sog. CPU-Klausel?

Gast
2007-11-17, 16:01:56
Es handelt sich nur nicht um Software sondern um ein Nutzungsrecht. Ist Lizenzrechtlich nicht vergleichbar.
Um eine "Lizenz" zu erwerben ("Lizenz" = Nutzungsrecht, warum müssen immer US-amerikanische Begriffe verwendet werden, wenn es dafür deutsche Begriffe gibt, die deutlich eindeutig sind).

Gast
2007-11-17, 16:10:14
Um eine "Lizenz" zu erwerben ("Lizenz" = Nutzungsrecht, warum müssen immer US-amerikanische Begriffe verwendet werden, wenn es dafür deutsche Begriffe gibt, die deutlich eindeutig sind).
Weil das Ding nun mal Lizenz Key und nicht Nutzungsrecht Nummer heißt.

Gast
2007-11-17, 16:13:46
Recht der Mann hat.
Die Lizenz funktioniert nur auf Acer Geräten und ist als OEM-Lizenz auch durch ne EULA von Acer und nicht von MS direkt lizenzrechtlich gedeckt. Ein Weiterverkauf ist von Acer/ Microsoft untersagt. Der Key des Labels ist auch nur mit der beiliegenden Recovery-CD nutzbar und funktioniert sonst mit keinem anderen Datenträger(Bios locked).

Von daher im Bekanntenkreis kann man das Teil sicher weitergeben, wenn der Käufer n Acergerät hat. Offiziell würde ichs lassen.

mfg dreas
Die "Lizenz" ist für den Endnutzer gegenstandslos, denn er schließt weder mit MS noch mit Acer einen Nutzungsvertrag ab. Mit dem Erwerb des Laptops wird der Käufer auch rechtmäßiger Erwerber der Software, wonach er die Software nutzen kann, ohne den Urheber/Vertreiber nach Erlaubnis zu fragen.
Und wenn die Software auf dem Gebiet der EU (+weitere Nebengebiete) rechtmäßig erworben wurde, so darf sie weiterverkauft werden. Was aber nicht heißt, dass Acer oder MS nicht dies nicht erschweren dürfen (neue Aktivierung, "Bearbeitungsgebühr" usw).
Nach deutschem Recht kann er den OEM-Key verkaufen, dazu gabs ein Grundsatzurteil. Die EULA ist damit Gegenstandslos..
Es gibt kein Grundsatzurteil dazu, wenn ich mich nicht irre, sondern zwei sich widersprechende OLG-Entscheidungen. Und wenn du auch diese meinst, dann ging es darin um Volume-Lizenzen: Ein PC-Hersteller kauft bei MS eine Volume-Lizenz für Windows, um dieses dann auf von ihm hergestellten Rechnern zu installieren. Es gibt aber "Gebraucht-Software"-Käufer, die diese Lizenzen von PC-Herstellern aufkaufen und diese dann an Endverbraucher verkaufen. Dagegen hat sich MS gewehrt. Das OEM-Urteil des BGH konnte hier nicht angewendet werden, so mussten die OLG selbst entscheiden. Das bayerische OLG sagte, das geht nicht. Ein LG aus dem Norden meinte, das geht, worauf die zweite dieses Urteil aufhob, indem es zwar zum ähnlichen Ergebnis kam, aber mit anderer Begründung.
Hi..

ohne mir jetzt genau die Lizenzbestimungen von MS durchzulesen kann ich mit kaum vorstellen das dies legal ist(unabhängig von MS).
Dein VistaLizenz beschränkt sich nur auf dein Notebook, deshalb hast ja auch keine InstallCD.

mfg
Drunk
Man erwirbt mit dem Kauf eines PCs oder sonstwas keine "Lizenz".

Gast
2007-11-17, 16:14:09
Weil das Ding nun mal Lizenz Key und nicht Nutzungsrecht Nummer heißt.
Spiel mal im Sandkasten.

Gast
2007-11-17, 16:23:25
Spiel mal im Sandkasten.
Wo ich spiele musst du schon mir überlassen.

Und wenn ich oben lese das der Käufer eines NBs auch erwerber der Software ist, wird mir schlecht.
Das einzige was man erwirbt ist die Lizenz (Nutzungsrecht) für die Software und eine CD/DVD.
Sonnst erwirbt man nichts und die Software erst recht nicht.

deekey777
2007-11-17, 16:33:46
Wo ich spiele musst du schon mir überlassen.

Und wenn ich oben lese das der Käufer eines NBs auch erwerber der Software ist, wird mir schlecht.
Das einzige was man erwirbt ist die Lizenz (Nutzungsrecht) für die Software und eine CD/DVD.
Sonnst erwirbt man nichts und die Software erst recht nicht.
Wenn du meinst.

Gast
2007-11-17, 16:43:54
Wenn du meinst.
Ja das meine ich.

Nur weil ich als Gast schreibe lass ich mich nicht als kleines Kind abstempeln.
Vielleicht hilft es ja den Namen mit zu posten.

Anonym_001

Sven77
2007-11-17, 16:54:14
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile12.htm

bitte bis zum ende durchlesen

Sven77
2007-11-17, 16:55:19
Das einzige was man erwirbt ist die Lizenz (Nutzungsrecht) für die Software und eine CD/DVD.

und diese darf man veräussern..

Gast
2007-11-17, 16:59:59
und diese darf man veräussern..
Dagegen sage ich auch nichts.
Nur hat M$ schon mit XP Versionen von Acer die Aktivierung auf anderen Rechnern verweigert.

Gast
2007-11-17, 19:35:24
Ja das meine ich.

Nur weil ich als Gast schreibe lass ich mich nicht als kleines Kind abstempeln.
Vielleicht hilft es ja den Namen mit zu posten.

Anonym_001
Ich habe auch in diesem Thread mehrere Beiträge als "Gast" geschrieben.
Ob du deine Beiträge unterschreibst oder nicht, spielt keie Rolle, denn man erwirbt keine Lizenz, wenn man bloß einen Laptop mit vorinstalliertem Windows kauft. Um eine Lizenz aka Nutzungsrecht zu erwerben, muss ein expliziter "Lizenzvertrag" abgeschlossen werden, der nichts mit dem Kaufvertrag über den Laptop zu tun hat. Um solche Umständlichkeiten zu vermeiden, führte der Gesetzgeber die §§69a f. UrhG ein, die regeln, dass der rechtmäßige Erwerber eines Datenträgers (hier der HDD im Laptop) die darauf vorhandene Software ohne die Erlaubnis des Urhebers nutzen kann. Von einem "Lizenzerwerb" kann hier keine Rede sein, der "Lizenzschlüssel" (= CD-Key) stellt keine Lizenz dar, sondern einen Teil des Aktivierungsmechanismus der Software bzw. eine Art Echtheitszertifikat.
Wenn du dagegen etwas über Steam kaufst, schließt du mit VALVe tatsächlich einen Softwareüberlassungsvertrag (Steam Subscriber Agreement) und erwirbst somit eine "Lizenz" (Nutzungsrecht).