PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtslage Webdesign?


[Fox]
2007-11-15, 15:04:32
So Guten Tag,
So nun mal zu den Fakten. Eine Kundin von mir verkauft Naturprodukte, und hat eine Designerin angeheuert, das sie Flyer, Briefpapier und ein Logo kreiert. Gut hat sie dann auch gemacht und dafür richtig viel Geld liegen lassen. Dann hat die Designerin vorgeschlagen auch eine Webseite zu programmieren, hat sie dann auch gemacht und schön mal 150€ für ein Main Page mit einem dem Flyer den sie zuvor kreiert hat und ein kleinen Text, und sie meinte das dies ein Sonderpreis wäre. Da hat meine Kunden sich schon gedacht was Sie für die komplette Seite wohl nehmen würde und da kam sie zu mir und hat mich gefragt ob ich das auch könne und wie teuer ich wäre. Gut dann hab ich den Auftag also übernommen.
So die Seite ist so gut wie fertig und dann hab ich gesehen das diese Designerin meine Seite als ihre Referenz benutzt, klar hab ich ihr geschrieben und nett gebeten diese Referenz raus zu nehmen. Doch dann ist diese Furie abgegangen wie ein Schnitzel, hat mich und meine Arbeit beleidigt und wollte ihren Anwalt einschalten und kam mit dem Urheberrecht. Nach einigen Emails und Beschimpfungen hab ich sie dann doch rum gekriegt die Referenz raus zu nehmen. Doch nun macht sie weiter. Jetzt will Sie meiner Kundin noch eine Rechnung schicken für diese Main Page die sie gemacht hat, also zusätzlich zu den 150€. Doch kann sie das nachträglich noch machen? Das war eh nie ein schriftlicher Vertag sondern nur eine mündliche Absprache.
Und dann noch etwas. Diese Designerin hat immer noch die Datei von diesem Flyer und meine Kundin hat dafür auch bezahlt aber nie eine Datei sondern nur die fertigen Flyer bekommen. Ist sie verpflichtet diese Datei zu geben?
Danke schon mal im Voraus.
LG [fox]

/dev/NULL
2007-11-15, 15:21:51
Fragen nach Rechtslage --> Anwalt

Ansonsten ist es denke ich abhängig vom Vertrag.. beim (Hochzeits)Fotografen kriegst Du idR auch nicht die Negative, sondern nur teure Abzüge.

Aber wie gesagt: Wenn es nicht schriftlich geregelt wurde, am besten nen Anwalt fragen.

darph
2007-11-15, 15:24:08
Es gibt doch gewiß einen Vertrag, also... schriftlich. ;(

mf_2
2007-11-15, 15:40:15
Wenn in einem Vertrag nicht drinsteht, dass die Verkäuferin die Bilddateien bekommt, muss die Designerin erstmal garnichts so wie ich das sehe.
So ähnlich ist es einem Bekannten von mir auch gegangen und da war das so. War halt leider auch kein schriftlicher Vertrag vorhanden.
Vor Gericht würde das dann nach meinem Verständnis so aussehen:
Die Designerin hat den Flyer gemacht. Hat sie den auch für die Verkäuferin gemacht? K.A., da ja kein Vertrag vorliegt.
Die Verkäuferin nutzt also einfach den Flyer und natürlich gehört er doch der Designerin -> die Designerin will dafür Kohle sehen. Da schwingt vllt. auch mit, dass du eine Seite basierend auf IHREM Logo aufgebaut hast, ohne sie zu fragen, und dann auch noch ankommst und ihr wegen der Refernz gegen den Karren fährst.
Aber ich bin kein Anwalt, daher ist das nur als Gedankengang anzusehen und absolut ohne Gewähr.

[Fox]
2007-11-15, 15:47:23
Also für den Flyer und den Rest gibt es ein Vertrag, doch für die Seite nicht. Und ich habe auch eine komplett neue Seite gemacht also, ich ihr altes Zeug nicht verwendet, ich war halt gezwungen das Logo (Was einfach nur eine von Photoshop vorgefertigte Form war :biggrin:) und das Konzept vom Flyer zu verwenden. Aber sonst hab ich alles selber kreiert. Aber ich frag mal meine Kundin was bei ihr im Vertrag steht. Dann weiß ich mehr. Aber nochmal zu der Seite, das war zwischen den beiden nur eine Absprache und sie hat auch die Seite bezahlt. Doch kann die Designerin nun nochmal Geld draufschlagen?

mf_2
2007-11-15, 15:57:05
Naja also rechtich existiert wohl kein richtiger Vertrag für die Seite, aber genau für sowas gibts eigentlich Richter. Eben um zu verhindern, dass man sich da dumm und dämlich zahlt.
Ich denke nicht, dass die Designerin damit durchkommt. Wobei ich natürlich nicht weiß, ob deine Kundin oder die Designerin den Nachweis über die erfolgte Zahlung führen muß.

[Fox]
2007-11-15, 15:59:54
für alle Zahlungen hat sie eine Rechnung bekommen. Also den Nachweiß hätte sie schon mal

Sephiroth
2007-11-16, 02:15:11
Es gibt doch gewiß einen Vertrag, also... schriftlich. ;(
Verträge können auch mündlich sein - du gehst in die Cafeteria und kaufst dir nen Kaffee, ganz ohne Worte und sogar das ist ein Vertrag.

Doch kann sie das nachträglich noch machen? Das war eh nie ein schriftlicher Vertag sondern nur eine mündliche Absprache.
Ja das ist eben das Problem an mündlichen Verträgen, es mangelt an der Beweisbarkeit bei Streitigkeiten. Hier kann nur ein Richter endgültig Klarheit verschaffen, wenn sich die Parteien nicht selbst einigen können.

Diese Designerin hat immer noch die Datei von diesem Flyer und meine Kundin hat dafür auch bezahlt aber nie eine Datei sondern nur die fertigen Flyer bekommen. Ist sie verpflichtet diese Datei zu geben?
Sie hat als Erstellerin die Rechte (Urheberrecht) daran und bestimmt, wer ihr Werk wie nutzen darf. Es kommt also auf den Vertag an.
Aber um einen Flyer in den Druck geben zu können, wird ja eine Druckvorlage benötigt. Heutzutage wird diese wohl kaum noch auf fertigen Ausdrucken basieren, sondern eben auf Basis einer Datei. In dem Falle bräuchte die Kundin schon die Datei, um die ihr zugestandenen Nutzungsrechte auch wahrnehmen zu können.


Aber wie schon gesagt, ist bei sowas ein Anwalt zu befragen.
noch ein Tipp: das Buch Recht für Grafiker und Webdesigner (http://www.amazon.de/Grafiker-Webdesigner-Ausgabe-Galileo-Design/dp/3836211475/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=books&qid=1195175524&sr=1-1)

darph
2007-11-16, 09:36:45
Verträge können auch mündlich sein - du gehst in die Cafeteria und kaufst dir nen Kaffee, ganz ohne Worte und sogar das ist ein Vertrag.
Wenn ich mir aber einen handgemahlenen Kaffee einer ganz bestimmten Sorte für 150 Euro machen lasse, dann würde ich das schon schriftlich fixieren.

Ich weiß, daß es auch mündliche Verträge gibt. Ich weiß aber auch, daß im Streitfall Schriftstücke besser sind, weil, die ändern sich nicht so schnell, wie die Erinnerung an Gesagtes.

Darum die Frage ob es einen schriftlichen Vertrag gibt.