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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Die Mieter Mafia: Ex vermieter will mich um Kaution betrügen


Radeonator
2007-11-16, 11:57:55
Moinsen,

hier mal die Story :

-Bin zur Mitte letzten Monats umgezogen. Am 27ten war Wohnungsübergabe.
der Vermieter selbst ist in Stuttgart Stationiert, die Wohnung in HH. Darum macht ein Immobilien Hai die Verwaltung.*

*Vorgeschichte: Als ich in die Wohnung damals eingezogen bin, war es das letzte Drecksloch. Der Boden (Dielen) komplett Versaut, die Wände dreckig und abgewetzt und so die ganze Wohnung halt. Ich hab die Dielen abgeschliffen und die komplette Wohnung renoviert.

-Der Verwaltungsmensch kommt also in die Wohnung und das erste was er sagt "Igitt, der Flur ist ja Pissgelb.Wer streich seinen Flur den Pissgelb..." und regte sich vollkommen künstlich auf. Ich musste ruhig bleiben, da ich ihm glaub ich sonst zur Sau gemacht hätte. Der typ ist so ein Schnellspritzer, der in der Schule bestimmt ständig gehänselt wurde und nun seine "Macht" auskosten möchte...
Meine Freundin hats nicht ausgehalten und entgegnete scharf "Das nennt sich Zitronengelb..." , er:"Ist mir egal, das ist viel zu grell und welcher Idiot überstreicht die Steckdosen?" ...ich erklärte ihr, das dies mal geschehen kann und ich die Wohnung gerne in den Urzustand zurückbringe, wenn er mir einen Sack dreck und nen Hammer gibt...meine Freundin musste ihre Wut wegen weiterer Unverschämtheiten des Typen damit ablenken, das Sie die Steckdosen von Farbe befreite. "Streichen Sie das von ihrer Liste ja?", er:"OK, dann streich ich das halt, aber die Farbe im FLur ist trotzdeben nicht abnahme Fähig"
Er ging durch jeden Raum und lies seine dummen Kommentare ab, bis es auch mir zu bunt wurde. "Es ist nun ja auch mal gut, ja?Blos weil es ihre Vorstellungskraft sprengt, das jemandem andere Farben als Schwarz,Grau und Weiss gefallen, können Sie sich ihre herablassende art und Ausdrucksweise schenken.Ihre Meinung interessiert hier keinen, da alles bereits mit der Nachmieterin besprochen wurde..."
Als wir dann durch waren, überblätterte er das Protokoll und zeigte mir, das bei allen Räumen ein "OK" angehakt war, ausser beim Flur"
--5 Tage Später
Ein Anruf der Nachmieterin. "Hallo, das Bad und die Toilette müssen von ihnen noch gestrichen werden..." , ich:"Hmm, wieso? Herr **** hat doch lediglich den Flur bemängelt?" "Nun, mir hat er das Protokoll gezeigt und darin Stand, das die Räume so nicht abgenommen werden müssen..."
Ich hab dann bei ihm angerufen und er "Ich habe das schon gesagt, das solche Farben nicht abgenommen werden müssen." , " Sie haben die Räume vor Zeugen abgenommen und lediglich den Flur bemängelt" , "Wichtig ist, was im Protokoll steht, ausserdem noch den Stuck" , "Das wurde bereits besprochen, Sie haben mir vor Zeugen bestätigt, das nur der Flur nicht abgenommen wird..." , "Das ist mir egal, wichtig ist nur das, was im Protokoll steht...ach ja, ausserdem haben die Nachbarn von unten einen Wasserschaden, der wohl auf ihre Wohnung zurückgeführt werden kann..."
*Man konnte hören, wie er es genoss, mir noch einen reinzureichen...
"Entweder sehen Sie zu das es in der Wohnung erledigt wird oder wir ziehen das zusätzlich ab..." , ich "Das besprechen wir mal mit dem Anwalt *klack*

-Ich hab mit der Nachmieterin ausgehandelt (obwohlich dazu nicht verpflichtet war) ihr die Farbe zuspendieren und Sie hat mir schriftlich bestätigt, das damit alle Schuld abgegolten ist.Zudem hat Sie beim Verwalter einen leckenden Durchlauferhotzer gemeldet und fragte, ob das schon immer so war. Ich sagte nein.

-Jetzt, weitere 2 Wochen Sspäter, kommt ein Schreiben meines ex-Vermieters, das ich durch einen leckenden Durchlauferhitzer der Wasserschaden zustande gekommen wäre. Der Herr **** von der Verwaltung hätte mich darauf hin angesprochen und ich hätte gesagt das ich das wüßte.(??? WTF, das ist schlichtweg gelogen, gar nichts habe ich gesagt, er hat mich nie angerufen oder angeschrieben, ich hab ihn wegen der Farbe angerufen)Wegen fahrlässigkeit würde ich nun Sanierungskosten tragen müssen...

Ich bin nicht Rechtsschutzversichert...

Gehe nächste Woche zum Mieterschutzbund...

Musste meinem Frust mal Luft machen...

Thnx

new_vision
2007-11-16, 12:05:42
Die derbe Ahnung hab ich ja jetzt nicht. Aber wenn der Verwalter sich doch immer so gern auf sein Protokoll bezieht, dann schau halt mal, ob er diesen Mangel da auch noch nachträglich eingetragen hat. Hast du eine Durchschrift des Übergabeprotokolls erhalten am Tage der Ausstellung? Wenn nicht, dann kann's durchaus Komplikationen geben (ich wünsche es dir nicht!) - denn wenn er alles in dem Protokoll stehen hat, das auch noch von dir unterschrieben wurde, bist du rechtlich in einer schwachen Position.

Der Gang zum Mieterbund ist unablässig, besser früher als später!

desert
2007-11-16, 12:07:55
deswegen wohne ich nicht mehr zur miete, und habe mir eine wohnung gekauft. spart viel nerven

Radeonator
2007-11-16, 12:08:01
Jo, Mieterbund hab ich Montag einen Termin, bin bei Eintritt dann auch automatisch Mietrechts versichert :)

Kein Protokoll erhalten, er wollte es mir zusenden.Habe aber auch nichts unterschrieben.Sein Protokoll ist ergo nicht das papier wehrt, auf das es geschrieben wure, da er es jedrzeit geschrieben haben kann.
War allerdings mit Zeugin vor Ort, die auch einblick in das Protokoll hatte.Er war alleine...

db(A)
2007-11-16, 12:35:59
Hi,

letztendlich kommt es drauf an, was im Mietvertrag steht. Steht da, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde und ist kein Renovieren bei Auszug vereinbart, dann mußt du nur streichen, wenn die Standardfrist abgelaufen ist (Flur, Diele Toilette 5 Jahre, Bad Küche 3 Jahre).
Steht da, dass Du sie so abzugeben hast, als hätten die Schönheitsreparaturen stattgefunden, sollte die Wandfarbe dieselbe sein wie beim Einzug, auch wenn es heruntergekommen war (PP= persönliches Pech).

Gibt es denn ein Übergabeprotokoll deines Einzugs?

Bezüglich des Wasserschadens. Wichtig ist imho die Meldung des anderen Mieters. Ist diese nach Auszug eingegangen, haftest Du nicht. Ist sie während deiner Mietdauer eingegangen, hätte der Vermieter das Dir anzeigen müssen.

Außerdem: Ist der Durchlauferhitzer schon installiert gewesen, als Du eingezogen bist, ist dieser Sache des Vermieters. Daher ist der Wasserschaden auch Vermietersache (Gebäudehaftpflicht, hat der Vm keine Abdeckung über Wasserschäden ist das sein und nicht dein Problem), außer er wurde groß fahrlässig herbeigeführt.

So oder so ähnlich wird hoffentlich die einschätzung des Mieterbundes ausfallen, aber wichtig sind einfach die Klauseln in dem Mietvertrag. Und ein von Dir nicht unterschriebenes Übergabeprotokoll ist, denke ich nichtig, wenn Du keine Ausfertigung hast.

Alles Gute

Tip: Nur noch schriftlich kommunizieren.

Fritte
2007-11-16, 12:55:17
...aber die Farbe im FLur ist trotzdeben nicht abnahme Fähig"

Das entscheidet allerdings nicht dieser Hansel sondern im Zweifel ein Gericht, jede übliche Farbe ist abnahmefähig, sofern es keine extremen Dinge wie Schwarze Wand mit giftgrünen Streifen drauf ist!

"Wichtig ist, was im Protokoll steht..

Protokoll nicht unterschrieben? Dann hat eben keine Abnahme stattgefunden, ganz einfach :D

ach ja, ausserdem haben die Nachbarn von unten einen Wasserschaden, der wohl auf ihre Wohnung zurückgeführt werden kann..."

ist reine vermietersache, es sei denn der grund sind wilde Spielchen in der badewanne, aber scheint ja der Durchlauferhitzer gewesen zu sein und der gehört dir nunmal nicht oder?

Gehe nächste Woche zum Mieterschutzbund...

Tu dir selbst einen gefallen und lass das! Geh lieber direkt zum guten Anwalt und latz halt die Kohle, der Mieterschutzbund kann und wird dir in diesem Fall eh keinen Rechtsbeistand geben da der Mietvertrag vor dem Beitritt geschlossen wurde, ausserdem haben die meist nur unwissende Assesoren da sitzen die so ein bischen juristische Erfahrung sammeln, soll so eine(r) dich etwa vertereten?

nemesiz
2007-11-16, 20:37:27
Also meines wissens ist nur weis abnahmefähig.

Heelix01
2007-11-16, 20:50:51
Also meines wissens ist nur weis abnahmefähig.

Falsch ... ausser Schwarz und Tief lila sind soweit alle Farben zulässig ... lief letztens erst bei WIESO auf ZDF eine Reportage über "Die größte Rechtsirrtümer in Mietbeziehungen" :P .

Fritte
2007-11-16, 20:50:57
Also meines wissens ist nur weis abnahmefähig.

da irrst du dich allerdings

"Der Mieter kann durch allgemeine Geschäftsbedingungen (Mietvertragsklausel) nicht verpflichtet werden, vor Rückgabe der Wohnung alle Räume weiß zu streichen. Die Farbgestaltung ist grundsätzlich Sache des Mieters. Etwas anderes gilt nur bei exzentrischer Farbwahl. Hellblau marmoriert ist nicht exzentrisch (LG Lübeck 14 S 221/00 WM 2001, 261)." Quelle Mieterbund

Alexander
2007-11-16, 23:48:05
Du hast eine Zeugin, du hast nichts unterschrieben.... sieht gut aus. Siehe Beitrag von db(A)...

Du könntest wegen der folgenden Geschichte noch etwas tun:

-Jetzt, weitere 2 Wochen Später, kommt ein Schreiben meines ex-Vermieters, das ich durch einen leckenden Durchlauferhitzer der Wasserschaden zustande gekommen wäre. Der Herr **** von der Verwaltung hätte mich darauf hin angesprochen und ich hätte gesagt das ich das wüßte.(??? WTF, das ist schlichtweg gelogen, gar nichts habe ich gesagt, er hat mich nie angerufen oder angeschrieben, ich hab ihn wegen der Farbe angerufen)Wegen fahrlässigkeit würde ich nun Sanierungskosten tragen müssen...

Wenn 2 Autos sich geküsst haben und man nicht wissen kann, wer schuld ist, dann -so habe ich das schon mehrfach gehört- glaubt der Richter eher demjenigen, der zuerst Anzeige erstattet. Daher würde ich schnellstens den Abnahmeheini und den Exvermieter wegen Betrugsversuch etc. anzeigen. Die Anzeige aufnehmen zu lassen kostet dich nur etwas Zeit auf der nächsten Dienststelle. Ist vielleicht wie mit kanonen auf Spatzen schießen, aber sicher ist sicher.

josefYY
2007-11-17, 03:45:32
Mietklauseln, mit Renovierung bei Auszug sind mittlerweile nach einem Gerichtsentscheid sowieso hinfällig.
Insbesondere solche wo in einem bestimmten Turnus gewisse Renovierungen seitens des Mieters vorgenommen werden müssen.

Marc-
2007-11-17, 08:40:45
Du hast eine Zeugin, du hast nichts unterschrieben.... sieht gut aus. Siehe Beitrag von db(A)...

Du könntest wegen der folgenden Geschichte noch etwas tun:



Wenn 2 Autos sich geküsst haben und man nicht wissen kann, wer schuld ist, dann -so habe ich das schon mehrfach gehört- glaubt der Richter eher demjenigen, der zuerst Anzeige erstattet. Daher würde ich schnellstens den Abnahmeheini und den Exvermieter wegen Betrugsversuch etc. anzeigen. Die Anzeige aufnehmen zu lassen kostet dich nur etwas Zeit auf der nächsten Dienststelle. Ist vielleicht wie mit kanonen auf Spatzen schießen, aber sicher ist sicher.

nochmals und auch hier wieder: um seine ansprueche geltend zu machen benoetigts das ZIVILRECHT, nicht das strafrecht. Eine strafanzeige (unabhaengig davon ob sie aussicht auf erfolg hat, weiterverfolgt hat, oder sogar am ende erfolg hat, hilft dir zur realisierung deiner ansprueche NULL weiter. Also: auch hier hilft nur der zivilrechtliche weg ueber mahnbescheid etc...

Fritte
2007-11-17, 12:18:27
Eine strafanzeige (unabhaengig davon ob sie aussicht auf erfolg hat, weiterverfolgt hat, oder sogar am ende erfolg hat, hilft dir zur realisierung deiner ansprueche NULL weiter.

in diesem Fall vielleicht, hab aber schonmal erlebt das einer strafrechtlich wegen Fahrerflucht belangt wurde und der Richter dabei auch gleich den Schaden ins Urteil übernahm so das das Zivilverfahren wegen des Schadens quasi unnötig wurde

interzone
2007-11-17, 14:44:21
in diesem Fall vielleicht, hab aber schonmal erlebt das einer strafrechtlich wegen Fahrerflucht belangt wurde und der Richter dabei auch gleich den Schaden ins Urteil übernahm so das das Zivilverfahren wegen des Schadens quasi unnötig wurde
hier wird es meiner Ansicht nach aber schwierig einen Betrugsversuch und strafrechtliche Relevanz durchzuboxen. Da werden ganz andere Sachen mit einem Schulterzucken eingestellt.

Marc-
2007-11-17, 16:43:22
in diesem Fall vielleicht, hab aber schonmal erlebt das einer strafrechtlich wegen Fahrerflucht belangt wurde und der Richter dabei auch gleich den Schaden ins Urteil übernahm so das das Zivilverfahren wegen des Schadens quasi unnötig wurde
das kann generell nicht sein. in einem strafgerichtsprozess wird eine STRAFTAT abgeurteilt. mit etwaigen zivilrechtlichen anspruechen oder schadensersaetzen etc hat das nichts zu tun.
Was du vielleicht meinst ist wenn in einem zivilprozess zunaechst die schuldfrage geklaert werden muss und sich daraufhin auch die ansprueche ergeben. das hat aber nichts mit strafrecht etc zu tun.

Radeonator
2007-12-07, 08:36:06
Gerechtigkeit siegt :)

Es kam nun ein schreiben mit dem abschließenden Satz, das er sich ja gar nicht mit mir streiten wolle, schon gar nicht vor Gericht und deshalb die Sache auf sich ruhen läßt...

Ich lach mich tot.:biggrin: Ist er nicht großzügig :ulol:

Fatality
2007-12-07, 08:47:02
sag ihm das es zu spät ist und wegen nötigung zur brust nimmst :D

YeOldeFerret
2007-12-07, 09:03:34
Na dann hat sich ja noch alles zum positiven gewendet, Glückwunsch dazu. Ich bin bei so einer Genossenschaft (und zahle keine Anteile *g*) Die sind so groß und klobig, die haben gar keine Zeit, jemanden wegen sowas zu veralbern. :)