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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Kaution und Nebenkostenabrechnung


enjoy
2007-11-16, 12:27:19
Kurz zur Vorgeschichte:

Ich bin am 1.9 aus meiner ersten eigenen Wohnung ausgezogen. Die Abnahme der Wohnung war am 2.9. Alles war in bester Ordnung.

Die Rückzahlung der Kaution hat über 2 Monate gedauert. Sie erfolgte am 9.11.

Laut der Aussage meines Vaters muss die Kaution verzinst zurückgezahlt werden, jedoch habe ich den gleichen Betrag, den ich gezahlt habe, auch wieder zurückbekommen.

Eine Nebenkostenabrechnung habe ich bis heute nicht bekommen, obwohl ich die Herren mehrmals darauf hingewiesen habe.

Wie lange können die sich Zeit lassen?

Danke schonmal für die Antworten.

mf_2
2007-11-16, 13:24:45
Wieso denn verzinst? das ist doch keine Geldanlage sondern nur etwas Sicherheit für den Vermiter?
Ich hatte das Problem zwar noch nie, kann mir aber rein von der Logik her nicht vorstellen, warum das verzinst sein sollte.

AnPapaSeiBua
2007-11-16, 13:28:31
Google first hits: mietkaution zinsen

http://www.ra-cunningham.de/rechtsanwalt-mietrecht-nuernberg/mietkaution-rueckzahlung.htm
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/ktzinsen.htm

Das gute A
2007-11-16, 13:30:12
Das ist ne Geldanlage im Grunde kann also verzinst werden, muss aber auch versteuert werden.

Grüße

Fritte
2007-11-16, 13:30:23
Wieso denn verzinst? das ist doch keine Geldanlage sondern nur etwas Sicherheit für den Vermiter?
Ich hatte das Problem zwar noch nie, kann mir aber rein von der Logik her nicht vorstellen, warum das verzinst sein sollte.

Der Vermieter ist verpflichtet die Kaution zu den üblichen Standardzinsen anzulegen, ganz einfach! Ansonsten könnte der vermieter ja mit den Kautionen "arbeiten"

@Topic: sei froh das du die Kaution schonmal hast, dann können die das zumindest nicht gegen die Nebenkosten aufrechnen.
AFAIK sind Nebenkosten nach einem halben Jahr nach der Abrechnungsperiode verjährt, wenn die bis dahin keine Abrechnung vorlegen, sind wohl keine Nebenkosten entstanden :D Dann würde ich die Nebenkostenzahlung komplett zurückfordern...

enjoy
2007-11-16, 13:51:04
@Topic: sei froh das du die Kaution schonmal hast, dann können die das zumindest nicht gegen die Nebenkosten aufrechnen.
AFAIK sind Nebenkosten nach einem halben Jahr nach der Abrechnungsperiode verjährt, wenn die bis dahin keine Abrechnung vorlegen, sind wohl keine Nebenkosten entstanden :D Dann würde ich die Nebenkostenzahlung komplett zurückfordern...

Schonmal gut zu wissen ;)


Das ist ne Geldanlage im Grunde kann also verzinst werden, muss aber auch versteuert werden.

Grüße

Da die Zinsen dem Mieter zustehen, muss dieser die auf die Kaution erzielten Zinsen auch versteuern (Zinsabschlag). Der Zinsabschlag wird normalerweise von den Banken direkt abgezogen...

Also müsste ICH eigentlich nichts weiter tun bezgl. Finanzamt?

Wie hoch sind eigentlich diese Zinsen? Bekommt man überhaupt was raus, wenn die Kaution 11 Monate angelegt sein müsste?

Fritte
2007-11-16, 13:52:22
Wie hoch sind eigentlich diese Zinsen? Bekommt man überhaupt was raus, wenn die Kaution 11 Monate angelegt sein müsste?

Lohnt nicht!
Eigentlich muss das Geld nur auf einem Sparbuch angelegt werden, Zinsssatz bestenfalls 0,5% p.a., kannste dir ausrechnen wieviele Cents das wären...

Das gute A
2007-11-16, 13:54:59
Schonmal gut zu wissen ;)



Also müsste ICH eigentlich nichts weiter tun bezgl. Finanzamt?

Wie hoch sind eigentlich diese Zinsen? Bekommt man überhaupt was raus, wenn die Kaution 11 Monate angelegt sein müsste?

Musst eigentlich gar nichts machen, richtig. Die Banken werden sich sonst schon melden ;)

enjoy
2007-11-16, 14:00:40
Lohnt nicht!
Eigentlich muss das Geld nur auf einem Sparbuch angelegt werden, Zinsssatz bestenfalls 0,5% p.a., kannste dir ausrechnen wieviele Cents das wären...

Ok, vielen Dank. Damit wäre die Sache dann erledigt.


Musst eigentlich gar nichts machen, richtig. Die Banken werden sich sonst schon melden ;)

Siehe oben, aber trotzdem Danke ;)

mf_2
2007-11-16, 14:34:17
Google first hits: mietkaution zinsen

http://www.ra-cunningham.de/rechtsanwalt-mietrecht-nuernberg/mietkaution-rueckzahlung.htm
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/ktzinsen.htm

Ok, wieder was gelernt. :)

Ralf2209
2007-11-16, 15:02:49
Bzgl. der Nebenkostenabrechnung:
Sie kann bis zu EINEM Jahr nach der Abrechnungsperiode zugestellt werden. Das weiß ich, da ich selbst eine Hausverwaltung am laufen habe. Ein drängeln bringt da meistens nicht viel, da das von mehreren Faktoren abhängt. Bei meiner Hausverwaltung z.B. habe ich eine Fa. beauftragt, die am Jahresende den Verbrauch der Heizkörper nachmisst. Bis ich diese Daten zur weiteren Auswertung erhalten habe vergehen meist mehrere Monate.
Ich würde an Deiner Stelle einfach abwarten. Sollte das Jahr dann verstrichen sein, bist Du nicht verpflichtet eine Nachzahlung zu leisen. Nährers kann Dir auch ein Mieterschutzbund in Deiner Nähe erklären.

AnPapaSeiBua
2007-11-16, 15:18:43
Sollte das Jahr dann verstrichen sein, bist Du nicht verpflichtet eine Nachzahlung zu leisen. Nährers kann Dir auch ein Mieterschutzbund in Deiner Nähe erklären.

Man ist meines Wissen sogar berechtigt, die kompletten Nebenkosten zurückzufordern...

Die gelbe Eule
2007-11-16, 16:08:07
Nebenkostenabrechnungen werden bei mir ca. im März zugestellt, wenn alles gallt läuft. Eigentlich auch ok, damit man im Januar nicht noch mehr zahlen muss.

enjoy
2008-06-06, 11:21:29
*Staub wegwisch*

Bis dato ist keine Nebenkostenabrechnung angekommen...

Sollte ich nun lieber nochmal einen Brief an die Hausverwaltung schreiben und um die Abrechnung bitten, oder einfach warten, bis die 12 Monate verstrichen sind und dann die kompletten Nebenkosten einfordern? Geht das denn so einfach? :rolleyes:

Das gute A
2008-06-06, 12:34:27
*Staub wegwisch*

Bis dato ist keine Nebenkostenabrechnung angekommen...

Sollte ich nun lieber nochmal einen Brief an die Hausverwaltung schreiben und um die Abrechnung bitten, oder einfach warten, bis die 12 Monate verstrichen sind und dann die kompletten Nebenkosten einfordern? Geht das denn so einfach? :rolleyes:

Klar, ist rechtlich abgesichert. Ich würde nen Teufel und und mich da melden. Wenn die es vergessen, hast Du Glück - sonst musste so oder so zahlen, aber extra nochmal anfragen würde ich definitiv nicht.

enjoy
2008-09-02, 19:15:20
Hello again!

Heute ist es genau 1 Jahr her und die Nebenkostenabrechnung habe ich immer noch nicht erhalten. Wie sollte ich nun vorgehen? Direkt Kontakt mit meinem Anwalt aufnehmen oder kann ich auch selber erstmal ein Schreiben bzgl. der Rückforderung aufsetzten?

darph
2008-09-02, 19:21:49
@Topic: sei froh das du die Kaution schonmal hast, dann können die das zumindest nicht gegen die Nebenkosten aufrechnen.
Das ist nicht erlaubt, meines Wissens. Bei der Kaution geht es ausschließlich um bauliche Sachen etc.

Berni
2008-09-02, 20:31:28
Die Nebenkosten sind wohl noch nicht verjährt, weil sie 1 Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode (und die geht bis 31.12 vermutlich und nicht bis 1.9. oder?) verjähren.

MarcWessels
2008-09-02, 20:42:26
Bzgl. der Nebenkostenabrechnung:
Sie kann bis zu EINEM Jahr nach der Abrechnungsperiode zugestellt werden. Das weiß ich, da ich selbst eine Hausverwaltung am laufen habe. Ein drängeln bringt da meistens nicht viel, da das von mehreren Faktoren abhängt. Bei meiner Hausverwaltung z.B. habe ich eine Fa. beauftragt, die am Jahresende den Verbrauch der Heizkörper nachmisst. Bis ich diese Daten zur weiteren Auswertung erhalten habe vergehen meist mehrere Monate.
Ich würde an Deiner Stelle einfach abwarten. Sollte das Jahr dann verstrichen sein, bist Du nicht verpflichtet eine Nachzahlung zu leisen. Nährers kann Dir auch ein Mieterschutzbund in Deiner Nähe erklären.
Man ist meines Wissen sogar berechtigt, die kompletten Nebenkosten zurückzufordern...Zurückfordern? Wirklich? :confused:

cartman5214
2008-09-02, 21:37:57
Zurückfordern? Wirklich? :confused:

http://www.n-tv.de/Keine_Nebenkostenabrechnung_Mieter_kriegt_alles_zurueck/010920080414/1017258.html

Schlupp
2008-09-02, 22:00:46
Zurückfordern? Wirklich? :confused:


Du zahlst mit den Nebenkosten ja einen Betrag X, von welchem er denkt, dass er damit die laufenden Kosten abdecken kann.
Diese Kosten werden 1:1 abgerechnet und daher gibt es am Ende einer jeden Periode eine Abrechnung.
Nun ist er verpflichtet dir etwas zurückzuzahlen, wenn du zuviel gezahlt hast. Andersrum musst du ihm nachzahlen, wenn du zu wenig gezahlt hast.
Kann er dir keine Jahresabrechnung bringen, so hast du ihm im Endeffekt viel Geld gezahlt ohne eine Rechnung zu haben und dieses Geld ist er dir schuldig.

Vielleicht nicht ganz astrein das Ganze aber durchaus legal!

Horst Schimanski
2008-09-02, 22:13:55
Hello again!

Heute ist es genau 1 Jahr her und die Nebenkostenabrechnung habe ich immer noch nicht erhalten. Wie sollte ich nun vorgehen? Direkt Kontakt mit meinem Anwalt aufnehmen oder kann ich auch selber erstmal ein Schreiben bzgl. der Rückforderung aufsetzten?

Ich kann bestätigen, was Bernie schrieb.
Wenn der Abrechnungszeitraum wie üblich das Kalenderjahr ist, endete er am 31.12.07. Der Vermieter hat dann bis zum 31.12.08 Zeit, Dir die Abrechnung zukommen zu lassen.
Sylvester Mitternacht kannst Du erst die Korken knallen lassen, wenn bis dahin nichts kam und die Vorauszahlung(en) zurückverlangen.

Ich lasse mir auch immer Zeit und habe die 07'er nocht nicht zugestellt...

MarcWessels
2008-09-02, 23:26:46
Du zahlst mit den Nebenkosten ja einen Betrag X, von welchem er denkt, dass er damit die laufenden Kosten abdecken kann.
Diese Kosten werden 1:1 abgerechnet und daher gibt es am Ende einer jeden Periode eine Abrechnung.
Nun ist er verpflichtet dir etwas zurückzuzahlen, wenn du zuviel gezahlt hast. Andersrum musst du ihm nachzahlen, wenn du zu wenig gezahlt hast.
Kann er dir keine Jahresabrechnung bringen, so hast du ihm im Endeffekt viel Geld gezahlt ohne eine Rechnung zu haben und dieses Geld ist er dir schuldig.

Vielleicht nicht ganz astrein das Ganze aber durchaus legal!Wie lange habe ich denn Zeit, diesen Anspruch geltend zu amchen? Ich habe 2006 insgesamt 900,- Euro NK+ Heizung gezahlt und nicht spätestens bis zum 31.12.2007 eine Abrechnung bekommen (ist bis heute noch immer keine für den Abrechnungszeitraum 2006 da)!