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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bußgeldbescheid - Widerspruch: Vorlage / Muster?


Chris1337
2007-11-18, 23:13:51
Ich habe hier einen Bußgeldbescheid bekommen, wegen eines Unfalls ( ich bin angeblich Schuld, da der Andere statt 50 mind. 70 drauf hatte, aber hat den Beamten dann nich interessiert ).
Jedenfalls geht das Bußgeld über 80€ ( insg. ) und der Leiter des Verkehrsamtes meinte, ich soll einen Widerspruch einreichen, dann würde er sich wegen den 80€ was einfallen lassen.

Nur ich habe noch nie einen Widerspruch wegen eines Bußgeldbescheides geschrieben. Könnte mir hier vllt jmd eine Mustervorlage posten? Wäre super! :)

Betatester
2007-11-18, 23:48:31
Halte ich für sehr seltsam die Geschichte. Will der den Vorgang dann verschwinden lassen oder wie? Wurde die Geschwindigkeit des Unfallgegners denn gemessen bzw. nachträglich genau ermittelt? Selbst wenn der Unfallgegner etwas zu schnell war (wobei schätzen hier gar nichts bringt) ändert das bei der üblichen Rechtssprechung kaum etwas an der grundsätzlichen Schuldfrage. Wenn dem Unfallgegner zweifelsfrei eine überhöhte Geschwindigkeit nachgewiesen wird bekommt er allenfalls eine Teilschuld. Aber dass die Schuldfrage komplett umgedreht wird ist doch eher ungewöhnlich, kommt natürlich auf den genauen Sachverhalt an.

Ansonsten braucht man für sowas natürlich keinen Vordruck.
Einfach formlosen Einspruch mit Angabe von AZ und Datum des betreffenden Bussgelbescheids und komplette Personalien angeben.

Chris1337
2007-11-19, 00:39:21
Er sagte nur, aufgrund von meiner finanziellen Lage ( ALG II ) und eben schon mehrerer Bußgelder die ich schon zahlen durfte, würde er sich iwas einfallen lassen.
Hört sich so an, als würde er was versuchen mit Einstellung. Was aber dann nicht heißen soll, ich kann machen was ich will...

Stormtrooper
2007-11-19, 05:32:44
Marlboro;6039725']Er sagte nur, aufgrund von meiner finanziellen Lage ( ALG II ) und eben schon mehrerer Bußgelder die ich schon zahlen durfte, würde er sich iwas einfallen lassen.


HAHA .. sorry jetzt muß ich schonmal lachen ...
wenn du schon kein Geld hast, warum hälst du dich dann nicht an die Verkehrsregeln?
Wenn du schon mehrere Eintragungen hast, kann es sogar sein das dein Bußgeld (nicht heute), aber bei den kommenden Eintragungen erhöht wird.

aCiD
2007-11-19, 05:46:50
Mit so Aussagen wie der Andere war zu schnell würde ich vorsichtig sein, sonst sagt nachher noch nachher der Polizist: 'Sie wissen also dass der andere 20 km/h zu schnell gefahren ist..Dann können wir sie ja mal an die Straße stellen...'

Also das ist wohl ziemlicher Bullshit..So lange kein Gutachter sich den Ausmaß des Schadens ansieht und nicht sagt dass wohl der Andere viel zu schnell gefahren ist, ist er nicht zu schnell gefahren...

Greetz
aCiD

YeOldeFerret
2007-11-19, 10:18:20
Marlboro;6039725']Er sagte nur, aufgrund von meiner finanziellen Lage ( ALG II ) und eben schon mehrerer Bußgelder die ich schon zahlen durfte, würde er sich iwas einfallen lassen.

Hm ich wußte gar nicht, dass man ein Auto behalten darf bei Hartz4? Wird einem das nicht genommen? Ich müßte meines jedenfalls verkaufen im Fall von Hartz4...

Mr.Fency Pants
2007-11-19, 10:35:03
Ein angemessenes Auto darfst du als H4 Empfänger besitzen. Was angemessen in diesem Fall bedeutet, ist sicherlich irgendwo festgelegt.

@TS: is t googlen denn so schwierig? http://www.google.de/search?client=firefox-a&rls=org.mozilla%3Ade%3Aofficial&channel=s&hl=de&q=Bu%C3%9Fgeldbescheid+Widerspruch+Vorlage+&meta=&btnG=Google-Suche

Finds außerdem super, dass Leuten, die sich nicht an Gesetze halten anscheinend mitunter mal die Strafe erlassen wird, das ist mal ganz großer Sport. Die H4 Empfänger wollen nicht anders behandelt werden, aber natürlich nur, wenns um die positiven Dinge geht, sauber, weiter so.:up:

YeOldeFerret
2007-11-19, 11:06:11
Finds außerdem super, dass Leuten, die sich nicht an Gesetze halten anscheinend mitunter mal die Strafe erlassen wird, das ist mal ganz großer Sport. Die H4 Empfänger wollen nicht anders behandelt werden, aber natürlich nur, wenns um die positiven Dinge geht, sauber, weiter so.:up:

Hm hier wird man ja gleich ganz schön abgewatscht, wenn man Hartz4-Empfänger ist und trotzdem noch alltägliche Dinge erlebt. Wer ist denn schon davor gefeilt, auch mal von sozialer Hilfe abhängig zu sein?

Mr.Fency Pants
2007-11-19, 11:32:38
Nö, abgewatscht wird hier niemand und es kann jeden treffen, aber wer hier in nem Forum Hilfe in so einer Angelegenheit sucht und erwähnt, dass er schon einige Strafzettel bekommen hat, kann imho nicht viel Verständnis erwarten. Wenn ich schon kein Geld habe, sollte ich mich gerade dann besonders an die Regeln halten. Diese Strafzettel sind ja selbst verschuldet, also deswegen zumindest von meiner Seite überhaupt kein Verständnis.

Das hat nix damit zu tun, ob der TS H4 Empfänger oder sonstwas ist.

seahawk
2007-11-19, 13:06:22
Das ist nicht schwer :

Adresse und Datum im Kopf

Ihr Zeichen : XXXXXXXXXXX

Betreff : Bußgeldbescheid vom XX.XX.XX

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Wahrung der Frist lege ich hiermit Widerspruch gegen den Bescheid vom XX.XX.XX ein. Eine entsprechende Begründung werde ich in Kürze nachreichen. Gleichzeitig bitte ich um Mitteilung eines Termins zur Akteneinsicht.

Mit freundlichen Grüßen

XXXX

MarcWessels
2007-11-19, 16:02:48
Nö, abgewatscht wird hier niemand und es kann jeden treffen, aber wer hier in nem Forum Hilfe in so einer Angelegenheit sucht und erwähnt, dass er schon einige Strafzettel bekommen hat, kann imho nicht viel Verständnis erwarten. Wenn ich schon kein Geld habe, sollte ich mich gerade dann besonders an die Regeln halten. Diese Strafzettel sind ja selbst verschuldet, also deswegen zumindest von meiner Seite überhaupt kein Verständnis.

Das hat nix damit zu tun, ob der TS H4 Empfänger oder sonstwas ist.Eigentlich müssten Bußgelder prozentual am Einkommen festgemacht werden.

Ein reicher Sack lacht sich doch über ein paar Euro bei Geschwindigkeitsübertretung oder was auch immer kaputt.

XenoX
2007-11-19, 16:39:35
Eigentlich müssten Bußgelder prozentual am Einkommen festgemacht werden.

Ein reicher Sack lacht sich doch über ein paar Euro bei Geschwindigkeitsübertretung oder was auch immer kaputt.

Und welchen Sinn hätte dann das Geldverdienen???

Wir können dann ja auch gleich Lebensmittel unterschiedlich auspreisen..........;)

Mr.Fency Pants
2007-11-19, 16:44:28
Das wird bei manchen Vergehen ja schon praktiziert, finde es einerseits ok, aber andererseits ists schon merkwürdig, dass zwei Menschen für die gleiche Ordnungswidrigkeit unterschiedlich bestraft werden, das ist ein schmaler Grat.

Natürlich trifft eine Strafe Menschen mit unterschiedlichen Einkommen auch unterschiedlich, willst du, dass die "reichen Säcke" (wie definierst du das denn bitte?) am Ende mit genauso viel Geld dastehen, wie die Normalverdiener aufgrund unterschiedlicher Behandlung (ich fürchte, das willst du tatsächlich).

Ergo, wenn ich weiss, dass ich nicht viel Kohle zum Leben habe, versuche ich das Risiko sinnlos Geld zu verpulvern möglichst zu minimieren. Wenn ich das wie in diesem Fall nicht tue, habe ich Pech gehabt.

Gummikuh
2007-11-19, 16:45:42
Ein reicher Sack lacht sich doch über ein paar Euro bei Geschwindigkeitsübertretung oder was auch immer kaputt.

Es gibt aber noch Punkte...über die lacht keiner.

Paramecium
2007-11-19, 19:02:16
Hm ich wußte gar nicht, dass man ein Auto behalten darf bei Hartz4? Wird einem das nicht genommen? Ich müßte meines jedenfalls verkaufen im Fall von Hartz4...
Bis zu einem Wert von ich glaub 6000€ darf man die Karre behalten.
Geht ja auch um die Möglichkeit eventuell mal wieder Arbeit zu finden.

Marmicon
2007-11-19, 19:17:06
Und welchen Sinn hätte dann das Geldverdienen???

Wir können dann ja auch gleich Lebensmittel unterschiedlich auspreisen..........;)

;D
Mit Analogien hast du es ja nicht so, nicht wahr?

Ein Bußgeld soll dem Sünder wehtun. Es dürfte hoffentlich auch dir einleuchtend sein, dass das nur mit einem ans Gehalt gekoppelten Bußgeld funktioniert

san.salvador
2007-11-19, 19:19:37
Und welchen Sinn hätte dann das Geldverdienen???

Wir können dann ja auch gleich Lebensmittel unterschiedlich auspreisen..........;)
Schlag mal nach was das Wort "Buße" bedeutet...

MarcWessels
2007-11-19, 19:45:54
Und welchen Sinn hätte dann das Geldverdienen???

Wir können dann ja auch gleich Lebensmittel unterschiedlich auspreisen..........;)Äpfel und Birnen... :rolleyes: Eine Strafe soll ja im Falle des Falles bestrafen und durch ihre Höhe abschreckend wirken, also wäre es nur logisch und gerecht, wenn die Bußgeldtabellen sich nach der Einkommenshöhe des Lümmels richten würden.

EDIT: Ups, das Posting hätte ich mir ja sparen können. Die beiden netten Herren über mir hatten ja schon geantwortet. :)

Stormtrooper
2007-11-19, 19:47:11
Ahja und mit der gleichen Logik werden Haftstrafen in Zukunft an das Alter angepaßt?
Oder an die Krankenkassen? Wenn einer 500 € im Monat einzahlt bekommt er vollen Zahnersatz und einer der nur 100 € einbezahlt bekommt gar keine Zähne?

MarcWessels
2007-11-19, 19:50:56
aber andererseits ists schon merkwürdig, dass zwei Menschen für die gleiche Ordnungswidrigkeit unterschiedlich bestraft werden,Prozentual gesehen wäre es ja gar nicht unterschiedlich. :confused:

willst du, dass die "reichen Säcke" (wie definierst du das denn bitte?) am Ende mit genauso viel Geld dastehen, wie die Normalverdiener aufgrund unterschiedlicher Behandlung (ich fürchte, das willst du tatsächlich).Die Behandlung wäre durch Gehaltskopplung gleich und nicht unterschiedlich!

Wenn der reiche Sack am Ende mit genausowenig Geld dastünde wie der ALG2-Empfänger, hätte er wohl ziemlich viele Strafzettel gesammelt. ;D

XenoX
2007-11-19, 21:38:56
Wie gesagt, ein Bußgeld geht in der Regel mit Punkten einher. ;)

Mich kotzen solche "A-Sozialbestimmungen" einfach nur an, am besten sollte man gleich Hartz IV streichen und die Arbeitsunwilligen in 1€-Staatsbetriebe einpferchen. :D

Es kann nicht angehen, dass Rentner teilweise weniger als Hartz IV bekommen.


PS: Warum muss ein Hartz-IV Empfänger seine Leistungen nicht zurückzahlen und ein Student sein Bafög nach Studiumsende aber abzahlen???
Irgendwie seltsam...............

Butter
2007-11-19, 21:46:38
PS: Warum muss ein Hartz-IV Empfänger seine Leistungen nicht zurückzahlen und ein Student sein Bafög nach Studiumsende aber abzahlen???
Irgendwie seltsam...............

Weil man in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat...?!

XenoX
2007-11-19, 21:49:35
Weil man in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat...?!

Wie schaut es mit den ganzen "Jugendlichen" aus ;)

Bluescreen2004
2007-11-19, 22:00:27
Wie schaut es mit den ganzen "Jugendlichen" aus ;)

Das ist das soziale System, irgentwann werden diese auch Arbeiten , und dann einzahlen und für die älteren Aufkommen.

MFG

Mr.Fency Pants
2007-11-20, 10:42:37
Prozentual gesehen wäre es ja gar nicht unterschiedlich. :confused:

Die Behandlung wäre durch Gehaltskopplung gleich und nicht unterschiedlich!

Wenn der reiche Sack am Ende mit genausowenig Geld dastünde wie der ALG2-Empfänger, hätte er wohl ziemlich viele Strafzettel gesammelt. ;D

Durch die Punkte trifft es sowohl den ALG2 Empfänger als auch den "reichen Sack" (was soll diese Formulierung eigentlich immer, klingt extrem abwertend, aber Pauschalisierungen ist man ja von dir gewohnt).

Deiner Meinung sollte man so eine prozentuale Abgabe am besten auch noch in anderen Bereichen einführen, wenn ich mir deine Äußerungen hier so ansehe.

wuschel12
2007-11-20, 10:56:50
In Finnland sind die Bußgelder an das Gehalt gekoppelt.

@ Thema

Bezahlen und demnächst an die Regeln halten.

YeOldeFerret
2007-11-20, 11:16:57
Weil man in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat...?!

Dafür gibt es Arbeitslosengeld...ALG2 richtet sich nicht nach der Arbeitslosenversicherung. Das bekommt man auch ohne das man eingezahlt hat. Natürlich unter den für ALG2 festgelegten Bedingungen...

seahawk
2007-11-20, 12:35:04
Mal wieder diese sinnlose Debatte. Das deutsche System unterscheidet zwischen Strafverfahren und Ordnungswidrigkeiten. Strafverfahren sollen eine Strafe bedeuten, daher kennt das Strafverfahren den Tagessatz als Bemesseungssatz für Geldstrafen.

Die Ordnungswidrigkeiten messen einer Tat einen gewissen Wert zu. Mit Begleichung diese Wertes ist die "Buße" beglichen. Es handelt sich um eine "kleine Gesetzeswidrigkeit" -> Ordnungswidrigkeit. Das deutsche System mißt diesen Verfahren keine Straffunktion zu, die kombinierte Buße (man kennt Geld und andere Sanktionen´) soll ein dauerhaftes Wiederholen der Ordnungswidrigkeit verhindern. Die Höhe der Buße orientiert sich dabei am "Wert" der Tat.