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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ebay+Selbstabholung


SGT.Hawk
2007-11-19, 19:07:50
Ich habe neulich was versteigert und ausdrücklich in der Beschreibung hingewiesen: Nur Selbstabholung, keine Versandangaben! Nun, jetzt hat irgendein Typ was ersteigert und will, daß ich versende. Er meint, es ist ein Kaufvertrag entstanden, ich aber meine, nicht, da beide Seiten den Kaufvertrag nicht erfüllen können bzw. so ungültig ist.
Er hat gleich mit rechtlichen Schritten gedroht.

GBWolf
2007-11-19, 19:09:32
warum versendest du denn nicht? wenns was schweres ist, lass es abholen und ihm liefern, natürlich alles auf seine kosten, die natürlich vorab bezahlt wurden!

bluey
2007-11-19, 19:09:50
Er ist in der "Hol"-Schuld und es ist nun sein Problem, das Ding irgendwie zu sich zu bekommen. Schließlich ist der Kaufvertrag nach den von dir vorgegebenen Bedingungen zustande gekommen.

cartman5214
2007-11-19, 19:16:55
Er hat recht: es ist ein Kaufvertrag entstanden.
Du hast dich verbindlich verpflichtet ihm den Verkaufsgegenstand zu übereignen und verschaffst ihm vertragsgemäß Zugang zum Objekt.
Er ist verplichtet die Zahlung durchzuführen und sein Gerümpel anschließend mitzunehmen.

Soll heißen: entweder (einfache Lösung) gütlich einigen und Auktion notfalls annullieren. Oder (mittel) Versand organisieren und abrechnen. Harte Bandagen (die du gewinnen wirst): Abholfrist setzen, Zahlfrist setzen, anschließend Mahnbescheid aufsetzen und abgeben sowie Lagergebühren berechnen.

SGT.Hawk
2007-11-19, 19:37:28
Hm, ne, die Sachen sind zu groß.Es ist eine schwere Surround Anlage, wo ich die Verpackung nicht habe. Ausserdem will ich nicht, daß sie beschädigt wird. All das habe ich auf hingewiesen. Ich glaube, er war sich dessen bewußt, hat aber trotzdem darauf spekuliert. Ich sehe aber trotzdem nicht das zu versenden.

Mumins
2007-11-19, 19:49:35
Betätige gleich den Meldebutton (Unstimmigkeit melden) über ebay. Denn macht ers zuerst hast du den Ärger.

ux-3
2007-11-19, 20:02:00
Er kann doch problemlos eine Spedition mit der Abholung beauftragen, wenn er es nicht machen will.

SGT.Hawk
2007-11-20, 08:22:43
JA, aber muß das nicht alles verpackt sein? Ich habe doch keine.

#44
2007-11-20, 08:31:31
JA, aber muß das nicht alles verpackt sein? Ich habe doch keine.

Für den Transport ist ER verantwortlich. Ob Verpackung oder nicht kann dir egal sein, ausser du hättest angegeben diese beizulegen.

SGT.Hawk
2007-11-20, 08:37:23
OK, nun, immer diese Leute, die gleich mit Rechtsmitteln drohen, hat micht nicht beeindruckt. Hab ihn dann argumentativ ordentlich Contra gegeben. Jetzt beauftragt er jemanden die Ware abzuholen. Er kommt aber aus Dresden.

Kurgan
2007-11-20, 08:42:58
OK, nun, immer diese Leute, die gleich mit Rechtsmitteln drohen, hat micht nicht beeindruckt. Hab ihn dann argumentativ ordentlich Contra gegeben. Jetzt beauftragt er jemanden die Ware abzuholen. Er kommt aber aus Dresden.
sein problem. wenn nix anderes vereinbart ist sind warenschulden immer holschulden und geldschulden immmer eine bringschuld.

XenoX
2007-11-20, 12:11:38
sein problem. wenn nix anderes vereinbart ist sind warenschulden immer holschulden und geldschulden immmer eine bringschuld.

Full Ack, vorallem ist es ausdrücklich vor Vertragsabschluss festgelegt wurden.

Da grüßt das BGB :D